Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Frauen oder Mädchen unter bestimmten Umständen als Flüchtlinge anerkannt werden können, wenn sie nach einem längeren Aufenthalt in Europa die Werte der Gleichberechtigung verinnerlicht haben. Diese Einstellung kann bei der Prüfung eines Asylantrags berücksichtigt werden.
Im konkreten Fall ging es um zwei irakische Mädchen, die seit 2015 mit ihrer Familie in den Niederlanden leben. Ihre Asylanträge wurden bislang abgelehnt, woraufhin die beiden Mädchen Klage einreichten. Sie argumentierten, dass sie im Irak aufgrund ihrer in Europa geformten Einstellung zur Gleichberechtigung verfolgt würden.
Der EuGH stellte fest, dass die im Aufenthaltsland erworbenen Werte und Überzeugungen bei der Beurteilung der Gefahr von Verfolgung im Herkunftsland eine Rolle spielen können. Dies bedeutet, dass individuelle Einstellungen und die kulturelle Integration in europäische Werte bei der Prüfung von Asylanträgen zu berücksichtigen sind.
Dieser Beschluss könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Asylverfahren haben, da er die Möglichkeit eröffnet, dass kulturelle und gesellschaftliche Werte, die während eines Aufenthalts in Europa erworben wurden, als legitime Gründe für Asyl anerkannt werden. Insbesondere könnte dies für Frauen und Mädchen von Bedeutung sein, die in ihren Herkunftsländern Diskriminierung und Verfolgung aufgrund ihrer in Europa entwickelten Einstellungen und Überzeugungen befürchten.
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