Anlegerschutz

Anfechtungsklage

IO-Images (CC0), Pixabay
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UMT United Mobility Technology AG

München

Amtsgericht München, HRB 167884

ISIN DE000A2YN702, WKN A2YN70

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass eine Aktionärin unserer Gesellschaft gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 05. Dezember 2023 gefassten Beschlüsse mit folgendem Inhalt:

Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022),

Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022),

Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023),

Tagesordnungspunkt 5 (Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats)

Anfechtungsklage erhoben hat und beantragt hat diese für nichtig zu erklären, hilfsweise deren Nichtigkeit, höchsthilfsweise deren Unwirksamkeit festzustellen.

Die Klage ist beim Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 188/​24 anhängig.

 

München, im Februar 2024

UMT United Mobility Technology AG

Der Vorstand

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