Anfrage an das BMELV zum Thema „Mandantenfängerei“

Published On: Mittwoch, 18.01.2012By

Das Thema „Mandantenfängerei“ nimmt im Internet immer mehr Überhand, scheinbar ohen das es hier einen wirklcihen Schutz für die Mandanten gibt. Kein Beratungsprotokoll und keine Aufklärung darüber nicht nur wieviele Prozesse man gewonnen hat, sondern übert die Prozesse die man verloren hat. Das sollte der Mandant schon wissen bevor er einem Anwalt ein Mandat erteilt. Auch sollte in dem Beratungsprotokoll erwähnt werden wo der Rechtsanwalt denn die Adresse her hat.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Rechtsanwalt ist ein wichtiger und angesehener Beruf innerhalb der Gesellschaft. Umso erstaunlicher ist eine Entwicklung die man in den letzten Jahren, vor allem im Internet, beobachten kann. Immer mehr Anwälte nutzen heute das Internet zu einer Art von Mandantenfängerei die in dieser Form sowohl den Klienten als auch dem Berufsstand des Anwaltes schadet. Merkwürdigerweise sind es nahezu immer die gleichen Anwälte die im Internet zum Beispiel zum Thema „Kapitalanlagerecht“ auftreten. Hier werden dann auf den Seiten der Rechtsanwälte immer nur die Urteile veröffentlicht die einem Mandantenfang dienen, also für den Anwalt als Kläger „positiv ausgegangen“ sind. Auf keiner der Seiten der betreffenden Anwälte finden sie eine Information zu Urteilen die man verloren hat, denn das würde dem Geschäft der Mandatenfängerei nicht dienlich sein. Auffällig ist auch,daß viele Rechtsanwälte mittlerweile sogar Mandanten,m via Mailing, anschreiben um sich Mandate zu angeln. Oft wird dies auch über sogenannte Anlegerschutz Vereine durchgeführt. Von Transparenz über die Mandatsbeschaffung über den Verein für den Anwalt ist nirgendwo etwas zu finden. Letztlich verdient der Anwalt an jedem Mandat, denn egal ob er den Prozess verliert oder gewinnt der Anwalt bekommt immer sein Geld.

Warum zum Beispiel drängt das BMELV nicht darauf auch hier auf mehr Transparenz? Wer kontrolliert eigentlich noch ob die so durchgeführte Werbung der Anwälte überhaupt noch dem Berufsethos entspricht, denn die Möglichkeiten der Werbung waren ja vor Jahren noch sehr eingeschränkt.Warum zum Beispiel, können sich Anwälte heute immer noch Adressen von Mandanten zum Beispiel aus dem Grundbuch oder/und dem Handelsregister herausziehen um damit dann auf Mandantenfang gehen?

Warum muss nicht auch ein Anwalt ein Beratungsprotokoll ausfüllen, ein Beratungsprotokoll worin er die Chancen auf einen Prozess genau schriftlich darlegt und zum Beispiel seinen Mandaten auch darauf hinweist, welche Prozesse er nicht nur gewonnen sondern auch verloren hat?

Über die kurzfristige Beantwortung der Presseanfrage freuen wir uns.

Redaktion
Diebewertung.de
Thomas Bremer
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