GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaASchwäbisch HallISIN: DE000A3H21L2Angebotsunterlage zum
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210 Euro (in Worten: zweihundertzehn Euro) je Aktie |
2.2 Annahmefrist
Die Annahmefrist für das Rückkaufangebot beginnt nach der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage im Bundesanzeiger am Mittwoch, 03.11.2021 und endet am Freitag, 03.12.2021 um 17:00 Uhr MEZ.
2.3 Bedingungen und Genehmigungen
Dieses Rückkaufangebot und die durch die Annahme des Angebots zustande kommenden Kaufverträge sind von keinen Bedingungen abhängig.
3. Durchführung der Abfindung
3.1 Annahmeerklärung und technische Abwicklung
Die Aktionäre der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA können dieses Angebot innerhalb der unter Ziffer 2.2 benannten Annahmefrist über ihre Depotbank annehmen. Die technische Abwicklung erfolgt in drei Schritten:
A. |
Die Depotbanken sammeln die Bestände ihrer annehmenden Depotkunden. |
B. |
Die Depotbanken teilen der Emittentin GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA in Textform per E-Mail an: post@gub.de oder per Telefax an: |
C. |
Der Abfindungsbetrag wird vier Bank-Tage nach Ende der Angebotsfrist und Meldung der Depotbanken durch die Emittentin auf die mitgeteilte Bankverbindung vergütet. |
Sollten Depotbanken Nachmeldungen mitteilen, so vergütet die Emittentin vier Tage nach der Nachmeldung den Abfindungsbetrag auf die mitgeteilte Bankverbindung der nachmeldenden Depotbank.
Mit der Zahlung des Abfindungsbetrages durch die Emittentin an die Depotbanken wird die Annahme des Rückkaufangebots wirksam.
Nach Zahlungseingang sind die angedienten Wertpapiere durch die Depotbanken an die Emittentin binnen fünf Banktagen zu übertragen. Die Depotverbindung der Emittentin lautet wie folgt:
Depotinhaber: GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA |
Mit der Zahlung des Abfindungsbetrages für die Wertpapiere kommt zwischen der Emittentin GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA und dem annehmenden Aktionär, respektive seiner Depotbank ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der Angebotsunterlage dieses Rückkaufangebotes zustande.
Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die im Rahmen des Rückkaufangebots angemeldeten Aktien zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.
Ebenfalls beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihre depotführende Bank und die GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang, der zum Verkauf eingereichten Aktien auf das Depot der Emittentin herbeizuführen.
Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.
3.2 Kosten der Annahme
Die mit der Annahme dieses Rückkaufangebots entstehenden Kosten, insbesondere die von den depotführenden Instituten im Rahmen der Veräußerung erhobenen Gebühren, sind von dem betreffenden Aktionär selbst zu tragen.
Von Seiten der Emittentin werden keine Kosten erhoben.
4. Sonstiges
Die sich aus der Annahme des Angebots ergebenden Verträge zwischen der Emittentin und ihrer Aktionäre unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Schwäbisch Hall, 03.11.2021
GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA
Abwicklungs-Hinweise für die Depotbanken
Wir bitten die Bestände Ihrer Depotkunden zu sammeln und uns als eine (1) Mitteilung zum Angebotsende schriftlich per E-Mail an: post@gub.de oder per Telefax: (07130) 57 89 029 mitzuteilen unter Angabe der Bankverbindung und Ihres Buchungszeichens, auf welche die Bieterin den gesamten Angebotsbetrag zu vergüten hat. Nachmeldungen sind selbstverständlich möglich.
Der WP-Übertrag erfolgt mit Gläubigerwechsel auf KV 1155 (FlatexDEGIRO Bank AG)
Steuerlich sind die Anschaffungskosten beim WP-Übertrag nicht zu berücksichtigen, da der Übertrag an eine Kapitalgesellschaft erfolgt.
Wir bitten höflich eventuelle Teilbestände in der Gattung als eine Summe zu übertragen, um die Zuordnung der WP-Eingänge zu erleichtern.
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