Künftig können in Deutschland auch Angehörige von Verkehrstoten auf Schmerzensgeld hoffen.
Diese Empfehlung gab der Verkehrsgerichtstag in Goslar. Das Schmerzensgeld solle auch dann vom Unfallverursacher ausgezahlt werden, wenn ein medizinisch-psychologischer Schaden bei den Angehörigen nicht nachgewiesen ist. Außerdem empfahlen die Experten, dass Ärzte fahruntaugliche Patienten, die sich trotzdem ans Steuer setzen wollen, künftig bei der Polizei melden. Dadurch soll die Zahl der schweren Unfälle künftig gesenkt werden,
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