Anglo Austrian AAB Bank AG (ehemals Meinl Bank AG) Konzessionsentzug wieder rechtskräftig
Das Gericht der Europäischen Union hat mit Beschluss von heute, 07.02.2020, den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Konzessionsentzugsverfahren gegen die Anglo Austrian AAB Bank AG (ehemals Meinl Bank AG) zurückgewiesen. Damit ist der am 15.11.2019 wirksam geworden Konzessionsentzug der Europäischen Zentralbank (EZB) wieder in Kraft.
Das Gericht der Europäischen Union hat in diesem Verfahren nur über die vorläufige Aussetzung des Konzessionsentzuges entschieden, das Verfahren über die Beschwerden gegen den Konzessionsentzug durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist beim Gericht nach wie vor anhängig.
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