Die Portale kaufen zum Beispiel Smartphones, Bücher oder CDs von Verbrauchern. Ein Portal verspricht Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Teil überhöhte Ankaufspreise ohne deutlich zu machen, dass diese Angaben unverbindlich sind. Nachdem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Waren dorthin geschickt hatten, korrigierte das Portal sein Angebot aber deutlich nach unten. Wollte der Verbraucher unter diesen Umständen dem Verkauf nicht zustimmen, bekam er seine Ware nicht wieder, sondern sollte zunächst eine den Kaufpreis übersteigende Bearbeitungsgebühr bezahlen. „Das ist leider kein Einzelfall“, so VZB-Geschäftsführer Dr. Christian A. Rumpke. Probleme bei der Geschäftsabwicklung von Ankaufportalen finden sich derzeit zuhauf. „Wir prüfen diese Fälle und mahnen unlautere Anbieter auch ab“, berichtete der Verbraucherschützer .
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