Deutschland

Anklage

AJEL (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am 8. August 2024 Anklage gegen einen 54-jährigen Geschäftsmann erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 31. März 2021 die 50-jährige Inhaberin eines Kosmetiksalons in Berlin-Charlottenburg getötet zu haben. Die Anklage lautet auf Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit heimtückischem Mord aus Habgier zur Ermöglichung einer Straftat.

Laut Anklage soll der Beschuldigte, der sich damals in finanziellen Schwierigkeiten befand, das Opfer in ihrer Wohnung mit einem Stein am Kopf verletzt und anschließend erwürgt haben. Angeblich entwendete er Bargeld in unbekannter Höhe – möglicherweise rund 200.000 Euro Ersparnisse der Geschädigten – sowie die Tageseinnahmen des Kosmetiksalons von etwa 2.300 Euro und das Mobiltelefon des Opfers.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er wurde am 2. April 2024 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 3. April 2024 in Untersuchungshaft. Der dringende Tatverdacht stützt sich unter anderem auf DNA-Spuren des Beschuldigten, die in der Wohnung des Opfers gefunden wurden.

Die Anklage wurde zum Landgericht Berlin erhoben.

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