Das war vor über zwei Jahren die Meldung der BaFin, die dann auch zu einer Anklage vor dem Hofer Landgericht geführt hat.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Gerd Mäffert, Sonnefeld, und Herrn Thorsten Barth, Berlin, jeweils mit Bescheid vom 7. September 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Unter der Bezeichnung „Goldstar Investment Corp.“ schlossen Herr Mäffert und Herr Barth zusammen oder einzeln „Investmentverträge“ ab, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Anlegern verpflichteten. Mit der Annahme von Geldern, mit denen binäre Optionen (Derivate) erworben werden sollen, betreiben Herr Mäffert und Herr Barth das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Für die Annahme von unbedingt rückzahlbaren Publikumsgeldern wurden auch andere Unternehmensbezeichnungen verwendet.
Weder Herr Mäffert noch Herr Barth verfügen über eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG. Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Eigentlich hätten die jetzt von der Hofer Staatsanwaltschaft angeklagten Haupttäter, die von Kunden angenommenen Gelder an diese zurückzahlen müssen, um der BaFin-Aufforderung korrekt nachzukommen. Doch das konnten die Herren wohl nicht, denn nach Ermittlungen der Hofer Justiz hatten die genannten Herren das Geld ihrer Kunden vorwiegend für die Finanzierung des eigenen Lebensstils verwendet.
Einer der Angeklagten hatte wohl aber auch bei der Auswahl seiner Kunden kein wirklich glückliches Händchen, denn er hatte wohl von den falschen Kunden Geld angenommen, welches er dann nicht zurückzahlen konnte. Einer dieser Kunden fand das dann wohl gar nicht so spaßig und nahm sich einen der Angeklagten dann einmal auf seine Art vor. Ergebnis waren dann für Thorsten Barth drei fast „abgehackte Finger“. Diese konnten zwar in einer Notoperation gerettet werden, aber so richtig etwas anfangen kann er nun damit wohl nicht mehr. Thorsten B. dürfte sich daher in der Justizanstalt Hof derzeit wohler fühlen, als wenn er „frei“ wäre.
Er wartet allerdings nicht alleine auf seinen Prozess, sondern mit ihm angeklagt ist Gerd. M., der sich mit seinen 71 Jahren schon in einem fortgschrittenen Gauneralter befindet.
Die Staatsanwaltschaft in Hof, als ermittelnde Behörde, wirft den beiden Männern vor, in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 1,92 Millionen Euro von Kunden angenommen zu haben. Beide Beschuldigte schlossen mit ihren Kunden unter der Bezeichnung „Goldstar Investment Corp.“ Investmentverträge ab, in denen es um sogenannte „binäre Optionen“ ging. Dies sind hochriskante Finanzderivate, also im Grunde nichts anderes als Wetten, bei denen jederzeit der Verlust des eingesetzten Kapitals droht. Gerd M. und Thorsten B. versprachen ihren Kunden aber die unbedingte Rückzahlung der Gelder.
Genau dieses Zusage führte dann zum obigen Verbot durch die BaFin.
Thorsten Barth ist aber kein Unbekannter, was Finanzgeschäfte angeht, die dann für Kunden nicht wirklich gut ausgegangen sind. In Berlin kennt man ihn, denn Barth war vor über zehn Jahren als Aufsichtsrat der „VermögensGarant AG“ aufgefallen. Anders als der Name vielleicht besagen soll, hat diese Firma viel Geld vernichtet. Nach unterschiedlichen Medienberichten waren es damals 30 bis 50 Millionen Euro. Geschädigt wurden fast 30.000 Kleinanleger. Diese hatten ihr Kapital über sogenannte Inhaberschuldverschreibungen gezeichnet. Gelockt hatte man die Kunden mit einer jährliche Verzinsung von angeblich 8,25 Prozent. Nach der Pleite der „VermögensGarant AG“ waren die Papiere der Anleger wertlos. Die Anleger erlitten einen sogenannten Totalverlust.
Das dürfte das Hofer Landgericht sicherlich im Hinterkopf haben, wenn es dann im nächsten Jahr zu einem Prozess gegen die Angeklagten vor einer Kammer des Hofer Landgrichtes, kommen sollte. Das Landgericht Hof muss nun die Anklage zur Hauptverhandlung zulassen.
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