Startseite Allgemeines Politik Deutschland Anklage erhoben – Hauptverhandlungstermine in dem Staatsschutzverfahren gegen Alperen K. und Cagla K.
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Anklage erhoben – Hauptverhandlungstermine in dem Staatsschutzverfahren gegen Alperen K. und Cagla K.

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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In dem Strafverfahren gegen einen 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen sowie eine 27-jährige türkische Staatsangehörige aus Nordrhein-Westfalen, Landkreis Heinsberg hat die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf am 27. November 2023 Anklage wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat – IS“ in mehreren Fällen u.a. erhoben.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, jeweils in mehreren Fällen Geldbeträge zugunsten von IS-Angehörigen in Syrien überwiesen zu haben. Der Angeklagte Alperen K. soll in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 22. April 2021 mit sechs Einzelüberweisungen insgesamt 2.180,- Euro an eine in Deutschland ansässige Finanzagentin überwiesen haben, die die Geldbeträge sodann an zwei Mitglieder des IS in Syrien weitergeleitet haben soll. Zudem soll er in einem weiteren Fall 30,- Euro an eine andere in Deutschland ansässige Person überwiesen haben. Auch dieser Geldbetrag soll zugunsten des IS nach Syrien transferiert worden sein. Seiner Ehefrau, der Angeklagten Cagla K., werden vier Überweisungen im Zeitraum vom 12. Januar 2021 bis zum 12. März 2021 in einer Gesamthöhe von 1.400,- Euro an die in Deutschland ansässige Finanzagentin zur Weiterleitung an ein IS-Mitglied in Syrien vorgeworfen. Die Geldbeträge sollen im Wesentlichen zum Freikauf von weiblichen IS-Mitgliedern aus den im Nordosten Syriens liegenden Lagern „Al Hol“ und „Roj“ oder zur Unterstützung dort inhaftierter weiblicher IS-Mitglieder und deren Kindern genutzt worden sein. Die in einem gesonderten Abschnitt des Lagers „Al Hol“ untergebrachten weiblichen IS-Mitglieder sollen dort eine der Ideologie des IS entsprechende Lebensweise durchgesetzt haben. Die Spendengelder sollen der Aufrechterhaltung und Förderung des Zusammenhalts und der Strukturen des IS zugutegekommen sein.

Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Mehrere Einzeltaten werden durch eine Gesamtstrafe sanktioniert, die maximal fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe betragen kann.

Der Angeklagte Alperen K. befindet sich seit dem 31. Mai 2023 in Untersuchungshaft. Die Angeklagte Cagla K. befindet sich nach Außervollzugsetzung der Untersuchungshaft auf freiem Fuß.

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen III-5 St 2/23). Die Hauptverhandlung soll unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dr. Puderbach-Dehne beginnen am

Mittwoch, den 14. Februar 2024 um 10.30 Uhr im Saal 1

des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts Düsseldorf,

Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf.

Sie dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Zur Fortsetzung sind bislang folgende Termine vorgesehen:

Donnerstag, 15. Februar 2024, 10.30, Saal 1

Dienstag, 5. März 2024, 10.30 Uhr, Saal 2

Donnerstag, 7. März 2024, 10.30 Uhr, Saal 1

Alle Hauptverhandlungstermine finden im Prozessgebäudes Düsseldorf, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf statt. Änderungen bleiben vorbehalten; weitere Termine sind möglich. Bitte beachten Sie auch die beigefügte sitzungspolizeiliche Anordnung der Vorsitzenden.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich. Daran interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich rechtzeitig bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu melden.

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