Startseite Vorsicht Anlegerschutz Anklage gegen betrügerischen Berliner Goldhändler
Anlegerschutz

Anklage gegen betrügerischen Berliner Goldhändler

Stevebidmead (CC0), Pixabay
Teilen

Eine Anklage wurde gegen einen 63 Jahre alten Mann erhoben, der mutmaßlich zwischen März 2020 und Oktober 2022 durch betrügerische Goldverkaufsangebote über zwei Millionen Euro von zahlreichen Anlegern erschwindelt hat. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihn in 287 Fällen wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Gegen seine 33-jährige Lebensgefährtin, die mutmaßliche Mittäterin in 41 Fällen ist, wurde ebenfalls Anklage erhoben. Zudem sind drei weitere Fälle angeklagt, in denen der Mann allein gehandelt hat. Die Anklage erfolgte vor dem Landgericht Berlin.

Der Angeklagte soll eine Goldinvestmentfirma im Internet betrieben haben, die ihren Firmensitz seit Mai 2020 in Berlin hatte. Über ihren Webshop bot er den Erwerb von Edelmetallen an, für die der Kaufpreis sowie eine sofort fällige Versandkostenpauschale verlangt wurden. Die Lieferzeit wurde auf der Website mit zwei Wochen bis sechs Monaten angegeben. Trotzdem erweckte der Angeklagte den Eindruck eines seriösen Unternehmens, obwohl er allein tätig war und zunehmend den Überblick über seine Geschäfte verlor. Die Anklage behauptet, dass er zu einem Zeitpunkt erkannte, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber den Kunden nicht mehr nachkommen konnte. Dennoch soll er weitere Verträge abgeschlossen haben, was letztendlich zu einem Zusammenbruch seines Geschäftsmodells führte. Insgesamt wurden 244 Geschädigte, die zwischen 1.010 Euro und 77.000 Euro gezahlt hatten, betrogen.

Zusätzlich betrieb der Angeklagte ab Februar 2022 zusammen mit seiner Lebensgefährtin einen weiteren Webshop nach dem gleichen Muster. Über diesen sollen sie von 41 weiteren Kunden insgesamt knapp 440.000 Euro eingenommen haben.

Trotz dieser betrügerischen Aktivitäten soll die Lebensgefährtin am 29. April und 20. Juni Darlehen von Bekannten in Höhe von insgesamt 45.000 Euro erhalten haben, um ein teures Reitpferd im Wert von 70.000 Euro zu kaufen und ausstehende Mietzahlungen für Pferdeboxen zu begleichen. Es wird behauptet, dass sie von Anfang an nicht beabsichtigte, die Darlehenssumme zurückzuzahlen.

Der Angeklagte befindet sich seit dem 3. Juli 2023 in Untersuchungshaft aufgrund dieser Vorwürfe. Die mutmaßliche Mittäterin hat ebenfalls einen Haftbefehl, wurde jedoch von weiterer Untersuchungshaft verschont.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...