Die Anklage basiert auf einem Vorfall im Januar 2010, als die betagte Dame dem Beschuldigten, einem langjährigen Bekannten, eine notariell beurkundete Generalvollmacht erteilte. Diese Vollmacht sollte ihn dazu ermächtigen, ihre finanziellen Angelegenheiten zu verwalten, mit der ausdrücklichen Bedingung, dass ihr Lebensstandard gewahrt bleiben sollte. Entgegen dieser Vereinbarung soll der Mann jedoch zwischen Juli 2015 und Juni 2018 in 31 Fällen Geld vom Konto der Seniorin auf sein eigenes überwiesen haben. Zusätzlich soll er Anteile an einem Fonds und eine Wohnung, die der Dame gehörten, verkauft und die Erlöse auf sein Konto überwiesen haben, wodurch der Frau ein Schaden von rund 240.000 Euro entstand.
Darüber hinaus sieht sich der Angeklagte mit dem Vorwurf konfrontiert, zwischen Januar 2010 und April 2015 in 102 Fällen unberechtigte Geldtransfers von der Frau vorgenommen zu haben. Diese sollen in Form von Abhebungen und Überweisungen von ihrem Konto auf sein Konto erfolgt sein, mit Beträgen zwischen 1.000 und 15.000 Euro. Obwohl diese Taten aufgrund der Verjährungsfrist nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können, besteht die Möglichkeit, dass das Gericht die Einziehung der weiteren 310.000 Euro, die auf diese Weise erlangt wurden, anordnet.
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