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Anklage gegen Ex Staatssekretär

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Pressemitteilung: Aktuelle Entwicklungen in Ermittlungsverfahren

Datum: 06. Februar 2024

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat am 29. Januar 2024 eine Anklage gegen Daniel Tietze, den ehemaligen Staatssekretär für Integration in der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, wegen des Verdachts der Untreue eingereicht. Die Anklage wurde beim Landgericht Berlin erhoben und steht im Zusammenhang mit der Anweisung zur Auszahlung von Fördermitteln in Höhe von 40.000 Euro an das Stadtteilzentrum Steglitz für das Projekt „Berlin hilft“.

Gleichzeitig wurde das Verfahren gegen Elke Breitenbach, die ehemalige Senatorin, und Alexander Straßmeir, den früheren Präsidenten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), eingestellt. Die Einstellung erfolgte mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung.

Das Projekt „Berlin hilft“ dient der Vernetzung von Geflüchteten mit Akteuren in der Flüchtlingshilfe. Die Ermittlungen ergaben, dass Tietze am 10. Dezember 2019 die Auszahlung der Mittel trotz Bedenken hinsichtlich der Förderfähigkeit und Verstößen gegen haushaltsrechtliche Grundsätze angewiesen hatte. Straßmeirs Einwände wurden von Tietze überstimmt, und die Auszahlung erfolgte am 28. Januar 2020.

Die Staatsanwaltschaft begründet die Anklageerhebung beim Landgericht mit der besonderen Bedeutung und dem Umfang des Falls. Die Ermittlungen gegen Breitenbach und Straßmeir wurden eingestellt, da ein vorsätzliches pflichtwidriges Handeln nicht nachgewiesen werden konnte.

Parallel laufen gesonderte Ermittlungen wegen Subventionsbetruges gegen die Verantwortlichen von „Berlin hilft“ und des Stadtteilzentrums Steglitz.

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