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Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder der ‚Ndrangheta“

IO-Images (CC0), Pixabay
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Die Zentral- und Ansprchstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW), angesiedelt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, hat gegen drei Beschuldigte im Alter von 25 bis 39 Jahren Anklage bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dortmund erhoben. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich seit Dezember 2016 als Mitglieder einer ausländischen kriminellen Vereinigung betätigt sowie banden- und gewerbsmäßig Geldwäsche betrieben zu haben.

Konkret wird den Beschuldigten vorgeworfen, auf Anweisung eines hochrangigen Mitglieds der ‚Ndrangheta aus San Luca in Kalabrien ein Eiscafé in Siegen zur Unterstützung der Mafiaorganisation betrieben zu haben. Dieses hochrangige Mafiamitglied, das von den italienischen Strafverfolgungsbehörden als führender Akteur im internationalen Kokainhandel eingestuft wird, soll etwa 400.000 Euro in das Eiscafé investiert haben. Die Eisdiele soll zum einen zur Geldwäsche der illegalen Betäubungsmittelgewinne der ‚Ndrangheta und zum anderen als Logistikstützpunkt in Nordrhein-Westfalen gedient haben. Außerdem sollen Teile der Einnahmen aus dem Tagesgeschäft an weitere ‚Ndrangheta-Mitglieder in Italien abgeführt worden sein.

Die länderübergreifenden Ermittlungen, die im Juli 2020 eingeleitet wurden, basieren auf Hinweisen der italienischen Strafverfolgungsbehörden. In enger Zusammenarbeit mit italienischen sowie weiteren nationalen und internationalen Behörden führten diese umfangreichen Ermittlungen am 3. Mai 2023 zu Durchsuchungsmaßnahmen und zur Festnahme der Beschuldigten, die sich seitdem in Untersuchungshaft befinden.

Die Mitgliedschaft in einer ausländischen kriminellen Vereinigung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Die banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Das Landgericht Dortmund hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die mögliche Terminierung der Hauptverhandlung entschieden.

Für Rückfragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte direkt an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Bei Fragen zum weiteren Fortgang des Strafverfahrens kontaktieren Sie bitte die Pressestelle des Landgerichts Dortmund.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt in allen Verfahrensabschnitten die Unschuldsvermutung.

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