Eine Polizeianwärterin muss sich wegen rassistischer Äußerungen gegenüber einem Kollegen, einer „Person of Color“, während des Trainings in der Polizeiakademie vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage wegen Beleidigung in zwei Fällen und wegen Volksverhetzung in einem Fall erhoben.
Im Juli 2023 soll die heute 35-Jährige ihren 32-jährigen Kollegen mit der Äußerung, dass er „Sitz machen“ solle, beleidigt haben. Im August 2023 soll sie ihn erneut beleidigt haben, indem sie sagte, er sei asozial und solle Deutsch lernen.
Darüber hinaus soll die Angeklagte im August 2023 vor weiteren Polizeianwärter
Affengestiken nachgeahmt haben, indem sie ihre Fäuste in Richtung ihrer Achseln bewegte, ihren Mund kreisrund formte und „Affenlaute“ von sich gab. Laut Anklage hat die 35-Jährige durch dieses Verhalten eine bestimmte Bevölkerungsgruppe in einer Form verächtlich gemacht, die das Vertrauen in die Rechtssicherheit stören kann.
Die Vorfälle haben nicht nur bei den betroffenen Kollegen, sondern auch innerhalb der Polizeiakademie zu erheblicher Unruhe und Besorgnis geführt. Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung von Diversität und Inklusion innerhalb der Polizeiausbildung. Die Polizeiakademie hat nach Bekanntwerden der Vorwürfe intern Maßnahmen ergriffen, um das Bewusstsein für Rassismus und Diskriminierung zu schärfen.
Die bevorstehende Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wird sich mit den schwerwiegenden Vorwürfen gegen die Angeklagte auseinandersetzen. Die Anklagebehörde betont die Wichtigkeit einer klaren Haltung gegen rassistische Äußerungen und Handlungen, besonders innerhalb der Polizei, die als Hüterin der öffentlichen Ordnung und Sicherheit fungiert. Die Angeklagte hat bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung Anspruch auf das Prinzip der Unschuldsvermutung.
Kommentar hinterlassen