Kurzbeschreibung: Weil ein ehemaliger Rektor gemeinsam mit dem damaligen Kanzler der Hochschule insgesamt 13 Professoren in rechtswidriger Weise Leistungsbezüge gewährt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun gegen alle Beteiligten Anklage wegen Untreue in besonders schwerem Fall bzw. Beihilfe zur Untreue zum Landgericht – Große Strafkammer – Stuttgart erhoben.
Den beiden Hauptangeklagten wirft die Anklagebehörde vor, in ihrer damaligen Eigenschaft als Rektor bzw. Kanzler der Hochschule die übrigen Angeklagten, die sich zum damaligen Zeitpunkt alle als Professoren der Hochschule in der sogenannten C-Besoldung befunden hatten, dazu veranlasst zu haben, von der C- in die W-Besoldung zu wechseln. Die W-Besoldung war durch das Professorenreformgesetz im Januar 2005 eingeführt worden und hatte die alte Besoldungsordnung C abgelöst. Während die C-Besoldung, einem Senioritätsprinzip folgend, Dienstjahre finanziell honorierte, sieht die W-Besoldung ein System aus Grundgehalt und Leistungsbezügen vor.
Mit dem Übergang in die W-Besoldung sollen den 13 Professoren durch die beiden Hauptangeklagten in besoldungsrechtlich nicht begründbarer Weise Leistungsbezüge in Form sogenannter Berufungszulagen gewährt worden sein. Dies führte im Ergebnis zu einer erheblichen finanziellen Besserstellung der Professoren.
Diesen wird zur Last gelegt, den Wechsel in die W-Besoldung beantragt zu haben, obwohl sie wussten, dass die ihnen im Rahmen der neuen Besoldungsordnung in Aussicht gestellten und schließlich auch gewährten Leistungsbezüge besoldungsrechtlich nicht begründbar und damit rechtswidrig waren. Zwei der Professoren befinden sich inzwischen im Ruhestand.
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.
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