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Anklage wegen Mordes

AJEL (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage wegen Mordes gegen einen 56-jährigen Mann erhoben, der beschuldigt wird, einen 42-jährigen Mann zu seinem eigenen Lustgewinn getötet zu haben. Der Fall wird nun vor dem Landgericht Berlin verhandelt.

Der Vorfall ereignete sich am Abend des 13. Dezember. Den Ermittlungen zufolge hatten sich die beiden Männer über eine Dating-Plattform für Homosexuelle verabredet und trafen sich anschließend in der Wohnung des 42-Jährigen, um Geschlechtsverkehr zu haben. Während dieses Treffens soll der Angeschuldigte dem späteren Opfer sogenannte „K.O.-Tropfen“ (Gammahydroxid-Buttersäure) verabreicht haben, um seine eigene sexuelle Lust zu steigern. Zudem soll er auf den Kopf des Opfers eingeschlagen haben. Dabei nahm er laut Anklage zumindest billigend in Kauf, dass sein Sexualpartner – wie letztlich geschehen – tödliche Verletzungen erleiden könnte.

Nach der Tat verließ der Angeschuldigte in Panik die Wohnung. Er konnte jedoch am 20. Dezember 2023 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen vor, den Tod des 42-Jährigen vorsätzlich herbeigeführt zu haben, um seine eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Die Verabreichung der K.O.-Tropfen und die anschließenden gewalttätigen Handlungen stellen nach Ansicht der Anklagebehörde einen besonders verwerflichen Mord dar.

Das Landgericht Berlin wird in den kommenden Wochen über die Anklage entscheiden und einen Termin für die Hauptverhandlung festlegen. Der Fall hat in der Öffentlichkeit großes Aufsehen erregt und wird mit Spannung verfolgt. Die Anklagebehörde betont, dass der Angeschuldigte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.

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