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Anklage wegen mutmaßlich betrügerischer Bestellungen von juristischer Fachliteratur

KLAU2018 (CC0), Pixabay
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 46-jährigen Mann aus dem Bezirk Prenzlauer Berg erhoben, dem vorgeworfen wird, in insgesamt 43 Fällen juristische und medizinische Fachliteratur im Wert von 40.310,43 Euro betrügerisch bestellt zu haben. Der Angeschuldigte soll demnach nie die Absicht gehabt haben, die Bestellungen zu bezahlen, und wird des gewerbsmäßigen Betrugs beschuldigt. Der Fall wird vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt.

Laut Anklageschrift soll der Mann im Zeitraum von Mai 2021 bis Juni 2022 insgesamt 263 Bücher, darunter juristische Kommentare zur Strafprozessordnung und umfangreiche Prozessformularhandbücher, über das Internet bei einem Fachverlag bestellt haben. Die Bestellungen umfassten sowohl juristische als auch medizinische Fachliteratur, die er sich an seine Wohnadresse in Berlin sowie an verschiedene Packstationen im Berliner Stadtgebiet liefern ließ. Um den Betrug zu verschleiern, soll der Beschuldigte bei der Anmeldung der Packstationen falsche Personalien verwendet haben.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im September 2022 entdeckten die Ermittler zahlreiche Datenträger, die eine Vielzahl an E-Mail-Konten enthielten, die der Angeschuldigte vermutlich für seine betrügerischen Buchbestellungen nutzte. Diese E-Mail-Adressen dienten offenbar dazu, die verschiedenen Bestellungen zu anonymisieren und eine Rückverfolgung zu erschweren.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liegt die Vermutung nahe, dass der Angeschuldigte die wertvollen Fachbücher erworben hat, um diese weiterzuverkaufen und so seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Fraglich ist, ob der Beschuldigte bei seiner Vorgehensweise womöglich auch darauf bedacht war, sich mit den umfangreichen juristischen Schriften selbst ein gewisses Maß an Fachwissen anzueignen – insbesondere, was den Straftatbestand des Betrugs nach § 263 des Strafgesetzbuches betrifft. Ob dies tatsächlich der Fall war, wird möglicherweise im Verlauf der anstehenden Hauptverhandlung geklärt werden.

Der Fall wirft viele Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Raffinesse, mit der der Angeschuldigte vorgegangen sein soll, um den Verlag über einen längeren Zeitraum zu täuschen. Die Ermittler vermuten, dass der Angeklagte die bestellten Bücher gezielt zum Weiterverkauf nutzte, um dadurch finanzielle Gewinne zu erzielen. Die Höhe des entstandenen Schadens und die Anzahl der bestellten Bücher deuten darauf hin, dass der Mann systematisch und mit einem klaren Plan vorgegangen ist.

Die bevorstehende Hauptverhandlung am Amtsgericht Tiergarten wird Licht in die genauen Umstände des Falles bringen und darüber entscheiden, ob der Beschuldigte tatsächlich für den mutmaßlichen Betrug zur Verantwortung gezogen wird. Die Staatsanwaltschaft Berlin strebt eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs an, was eine erhebliche Strafe nach sich ziehen könnte. Ob sich der Angeklagte während des Prozesses äußern wird und wie er auf die Vorwürfe reagiert, bleibt abzuwarten.

Hintergrund: § 263 StGB – Der Straftatbestand des Betrugs

Der Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB setzt voraus, dass jemand durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum bei einem anderen hervorruft und dadurch einen Vermögensschaden verursacht. Wird der Betrug gewerbsmäßig begangen, wie es im vorliegenden Fall angenommen wird, verschärft sich die Strafandrohung erheblich.

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