Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen drei deutsche Staatsangehörige (zur Tatzeit 20, 23 und 25 Jahre alt) erhoben. Die Anklage bezieht sich auf eine Aktion am 23. Juli 2023 im Inselbad in Stuttgart-Untertürkheim, die als fremdenfeindlich motiviert eingestuft wird.
Den Angeschuldigten wird vorgeworfen:
1. Volksverhetzung
2. Hausfriedensbruch
3. Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot
Der Vorfall ereignete sich wie folgt:
– Am Sonntag, den 23. Juli 2023, verschafften sich die Verdächtigen vermummt unerlaubten Zugang zum Inselbad Untertürkheim.
– Sie brachten auf dem Dach des Kassenhauses ein Transparent mit der Aufschrift „REMIGRATION FÜR SICHERE FREIBÄDER“ an.
– Rauchtöpfe wurden gezündet und Parolen gerufen.
– Flugblätter mit derselben Überschrift wurden vom Dach geworfen.
Die Aktion soll als Reaktion auf berichtete sexuelle Übergriffe von jungen Männern in Schwimmbädern durchgeführt worden sein.
Die Anklage wurde beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt – Jugendrichter – eingereicht. Das Gericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Festlegung der Verhandlungstermine entscheiden.
Dieser Fall unterstreicht die anhaltenden Spannungen und Debatten um Integration und Sicherheit in öffentlichen Räumen. Er wirft auch Fragen zur Meinungsfreiheit und den Grenzen politischer Aktionen auf.
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