Startseite Allgemeines Anklage wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern: 38-jähriger Mann in Untersuchungshaft
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Anklage wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Kindern: 38-jähriger Mann in Untersuchungshaft

AJEL (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 38-jährigen Deutschen erhoben, dem vorgeworfen wird, in 24 Fällen ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Die Anklage wurde beim Landgericht Dresden eingereicht, wo die Jugendkammer als Jugendschutzgericht über den Fall verhandeln wird.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, das Mädchen zwischen Ende März und Ende Juni 2024 missbraucht zu haben. Die beiden hatten sich zuvor über ein soziales Netzwerk kennengelernt, wobei der Angeklagte sein Alter gegenüber dem Mädchen fälschlicherweise mit 18 Jahren angab. Die mutmaßlichen Taten fanden in einem Zeitraum von drei Monaten statt, in denen der Kontakt zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer intensiver wurde.

Festnahme nach Hinweis eines Zeugen

Am 28. Juni 2024 wurde der Beschuldigte festgenommen, nachdem ein aufmerksamer Zeuge der Polizei einen Hinweis gegeben hatte. Die Festnahme erfolgte während eines gemeinsamen Urlaubs des Mannes und des Mädchens in der Sächsischen Schweiz. Bereits am nächsten Tag, dem 29. Juni 2024, erließ ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Seitdem befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Vorstrafen und laufende Ermittlungen

Es ist bekannt, dass der 38-Jährige bereits vorbestraft ist. Trotz der belastenden Vorwürfe bestreitet er die Taten. Die Jugendkammer des Landgerichts Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden und einen Termin für die Hauptverhandlung festlegen.

Nächste Schritte im Verfahren

Sollte das Landgericht die Anklage zulassen, wird es in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu einer umfassenden Beweisaufnahme und Zeugenaussagen kommen, um die Vorwürfe zu klären und ein Urteil zu fällen. Die Staatsanwaltschaft wird dabei darlegen, wie es zu den 24 mutmaßlichen Missbrauchsfällen kam und welche Beweise gegen den Angeklagten sprechen.

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