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Anklageerhebung

IO-Images (CC0), Pixabay
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In einer aktuellen Pressemitteilung vom 26. März 2024 wurde bekannt, dass ein 37-jähriger ehemaliger Finanzvorstand einer Berliner Softwareentwicklungsfirma angeklagt wurde, Gelder und Kryptowährungen im Gesamtwert von etwa zwei Millionen Euro zu seinen eigenen Gunsten umgeleitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat daraufhin Anklage wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue in insgesamt 155 Fällen erhoben. Besonders schwer wiegt dabei in 13 Fällen der Vorwurf eines Vermögensschadens großen Ausmaßes, der jeweils die Schwelle von 50.000 Euro übersteigt.

Der Beschuldigte war seit April 2022 in leitender Position bei der betroffenen Firma tätig und hatte durch seine Rolle umfangreichen Zugriff auf die Firmenfinanzen. Ihm wurde eine weitreichende Prokura übertragen, die ihm uneingeschränkten Zugang zu den Hauptgeschäftskonten der Firma ermöglichte. Kurz nach Antritt seiner Position soll er begonnen haben, Gelder und Kryptowährungswerte in verschiedener Höhe von den Firmenkonten abzuzweigen. Diese wurden über verschiedene Umwege, darunter Drittkonten und Krypto-Zahlungsdienste, auf sein privates Konto transferiert und für persönliche Ausgaben verwendet.

Die illegalen Transaktionen, die der Firma einen erheblichen finanziellen Schaden zufügten, sollen bis Anfang September 2023 fortgesetzt worden sein. Nachdem die Firma Strafanzeige gestellt hatte, erfolgte die vorläufige Festnahme des Beschuldigten, der daraufhin etwa einen Monat in Untersuchungshaft verbrachte, bevor er unter Auflagen freigelassen wurde. Der Beschuldigte hat bislang einen Teil der Vorwürfe, konkret bis zu einem Betrag von rund einer Million Euro, eingestanden.

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