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Anklageerhebung gegen Heinz R. als maßgeblichen Verantwortlichen der P&R-Gruppe wegen gewerbsmäßigen Betruges u. a.

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Anklageerhebung gegen Heinz R. als maßgeblichen Verantwortlichen der P&R-Gruppe wegen gewerbsmäßigen Betruges u. a.

Anklageerhebung gegen Heinz R. als maßgeblichen
Verantwortlichen der P&R- Gruppe wegen
gewerbsmäßigen Betruges u. a.

Die Staatsanwaltschaft München I hat am 30. Januar 2019 Anklage gegen Heinz R. als maßgeblichen Verantwortlichen der P&R Gruppe wegen 414 Fällen des gewerbsmäßigen Betruges, darunter in 88 Fällen unter Verursachung eines Schadens großen Ausmaßes, und wegen Steuerhinterziehung in 12 Fällen zum Landgericht München I erhoben. Die Anklage gegen den in Untersuchungshaft befindlichen Angeschuldigten betrifft lediglich einen Teil der
Anlagegesamtsumme der rund 54.000 Anleger.

Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage von folgendem, vor Gericht noch zu beweisendem Tatverdacht aus: Der Angeschuldigte war von der Gründung 1975 bis 2007 sowie wieder seit Juli 2016 maßgeblich Verantwortlicher der P&R-Gruppe mit Sitz in Grünwald. Das Geschäftsmodell der P&R-Gruppe sah vor, Anlegern Frachtcontainer als Sachanlage zu verkaufen, die diese dann sofort wieder an P&R zurückvermieteten. P&R ihrerseits vermietete die Container an Leasinggesellschaften, die die Container an Reedereien verleasten. Nach Ablauf der Mietzeit kaufte die P&R die Container zu einem zuvor in Aussicht gestellten Rückkaufpreis von den Anlegern zurück und verwertete die Container bis zum Ablauf ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer als Anlageobjekt im Rahmen anderer Anlageangebote weiter.

Beginnend ab dem Jahr 2007 wurden durch die damaligen Verantwortlichen der P&R-Gruppe mehr Container an Anleger verkauft, als tatsächlich vorhanden waren. Da aber in der Folgezeit die mit dem Ist-Bestand erwirtschafteten Einnahmen nicht zur Bezahlung der auf den Soll-Bestand zu leistenden Zahlungen an die Anleger ausreichten, wurden im stetig steigendem Maße Gelder von Neuanlegern zur Auszahlung vermeintlicher Renditen an Bestandsanleger verwendet. Dadurch wuchs die Fehlbestandsquote kontinuierlich an und betrug beim Zusammenbruch der deutschen P&R-Gesellschaften im März 2018 mehr als 60 %.

Obwohl dem Angeschuldigten Heinz R. dieser Umstand bekannt war, schloss die P&R Transport-Container GmbH (TC) zum einen noch ab Februar 2017 mit jedenfalls 268 Anlegern insgesamt 414 Verträge über rund 27.000 gebrauchte Container. Dabei wurden die Anleger auf Veranlassung des Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bewusst nicht darüber aufgeklärt, dass das Investment durch den aus der aus dem Fehlbestand resultierenden desolaten finanziellen Situation der P&R-Gruppe insgesamt mit einem Ausfallrisiko von mindestens 50 % behaftet war. Damit entstand jedenfalls diesen 268 Anlegern ein Schaden in Höhe von mindestens 17.987.000 EUR.

Gegenstand der Anklage sind darüber hinaus Vorwürfe, die dem Steuergeheimnis unterliegen. Der Angeschuldigte hat sich bisher noch nicht umfassend zur Tat geäußert.

Die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft umfassen 41 Leitzordner. In der 66-seitigen Anklageschrift sind 268 Anleger als Zeugen sowie 46 weitere Zeugen und zahlreiche Ur-kunden als Beweismittel benannt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Landgericht München I bislang noch nicht entschieden

Allgemeiner Hinweis zum Zeitraum zwischen dem Datum der Anklageerhebung und der Veröffentlichung der Pressemitteilung: Nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (Nr. 23 Abs. 2 RiStBV) darf eine Anklageerhebung der Presse erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Anklageschrift einem Angeschuldigten bzw. dessen Verteidigung nachweislich zugegangen ist.

gez.
Leiding
Oberstaatsanwältin
Pressesprecherin

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