Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat Anklage gegen einen Rechtsanwalt wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue erhoben. Dem Rechtsanwalt wird vorgeworfen, in seiner beruflichen Tätigkeit rechtswidrig und in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben.
Die Anklage basiert auf dem Verdacht, dass der Rechtsanwalt seine berufliche Position ausgenutzt hat, um finanzielle Vorteile zu erlangen. Dabei soll er Gelder und Vermögenswerte seiner Mandanten zweckwidrig verwendet und sich unrechtmäßig bereichert haben.
Die Untersuchungen in diesem Fall sind noch nicht abgeschlossen, und es steht noch ein Gerichtsverfahren aus, in dem die Vorwürfe vollständig geprüft werden sollen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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