Warburg Invest AG
Hannover
ANLEGER-INFORMATION ZUR ÄNDERUNG DER ANLAGEBEDINGUNGEN
Die folgenden Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen des OGAW-Sondervermögens WI Sustainable Emerging Markets Bonds (ISIN: DE000A0J33B0) treten mit Wirkung
zum 07.03.2022
in Kraft:
1. |
Einführung Rückgabebeschränkungen Zum 01.12.2021 sind neue Allgemeine Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen In-Kraft-getreten, bei denen § 17 der AAB die Möglichkeit eröffnet, in den Besonderen Anlagebedingungen Rücknahmebeschränkungen vorzusehen, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen festgelegten Schwellenwert erreichen. Mit diesen Liquiditätsmanagementtools erhält die Gesellschaft ein Instrument zur robusteren Gestaltung ihres Liquiditätsmanagements. In dem neu eingefügten § 13 „Rückgabefrist und Rückgabebeschränkungen“ wird der Schwellenwert für das OGAW-Sondervermögen auf 10 Prozent des Nettoinventarwertes festgelegt. |
2. |
Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. |
3. |
Sollten Sie mit den vorgesehenen Änderungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihre Anteile grundsätzlich jederzeit kostenfrei zurückgeben. |
4. |
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen am 17.02.2022 genehmigt. Mit Wirkung zum 07.03.2022 werden der § 4 Absatz 1 sowie § 11 wie folgt neu gefasst: |
§ 4
Anteilklassen
1. |
Für das Sondervermögen können Anteilklassen im Sinne von § 16 Absatz 3 der AABen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Vergütung (Verwaltungs- bzw. Verwahrstellenvergütung), der Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merkmale unterscheiden können. Die Bildung von Anteilklassen ist jederzeit zulässig und liegt im Ermessen der Gesellschaft. |
……..
§ 13
Rückgabefrist und Rückgabebeschränkungen
Die Gesellschaft kann die Rücknahme beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger mindestens 10 Prozent des Nettoinventarwertes erreichen (Schwellenwert).
Hannover, im März 2022
Warburg Invest AG
Der Vorstand
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