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Anlagegenossenschaften

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Interview mit Daniel Blazek, Rechtsexperte bei BEMK Rechtsanwälte PartGmbB

Frage: Guten Tag, Herr Blazek. Heute sprechen wir über die Risiken und rechtlichen Fallstricke bei Anlagegenossenschaften. Was genau versteht man unter einer Anlagegenossenschaft?

Blazek: Guten Tag. Eine Anlagegenossenschaft ist eine Genossenschaft, bei der sich Mitglieder vorrangig aus Kapitalanlagegründen oder zur Steuerersparnis beteiligen. Der Beitritt zu solchen Genossenschaften ist wirtschaftlich motiviert, und die Mitglieder erwarten eine Rendite oder andere finanzielle Vorteile.

Frage: Welche rechtlichen Herausforderungen gibt es beim Austritt aus einer Anlagegenossenschaft?

Blazek: Der Austritt kann kompliziert sein. Es gibt zahlreiche rechtliche Stolpersteine, etwa die Frage der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung oder die Qualität der vorvertraglichen Aufklärung. Hinzu kommt, dass eine Rückabwicklung der Einlagen in der Regel nicht möglich ist, besonders wenn vorvertragliche Pflichten verletzt wurden.

Frage: Können Sie das Prinzip des fehlerhaften Gesellschaftsbeitritts näher erläutern?

Blazek: Natürlich. Das Prinzip besagt, dass bei einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht, arglistiger Täuschung oder Sittenwidrigkeit keine Rückabwicklung stattfindet. Das bedeutet, dass die geleisteten Zahlungen nicht einfach zurückerstattet werden, sondern es zu einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung kommt, deren Ausgang ungewiss ist.

Frage: Was sind die Ausnahmen von dieser Regel?

Blazek: Eine wichtige Ausnahme ist der formunwirksame Beitritt. Wenn der Beitritt etwa nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, etwa weil er digital ohne qualifizierte elektronische Signatur erfolgte, dann können die gezahlten Beträge eventuell zurückgefordert werden. Außerdem besteht unter bestimmten Umständen eine Schadensersatzpflicht der Genossenschaft, wenn die Voraussetzungen der §§ 20, 21 des VermAnlG erfüllt sind, insbesondere wenn eine Prospektpflicht besteht.

Frage: Welche Trends sehen Sie in Bezug auf die Digitalisierung der Beitrittsprozesse?

Blazek: Viele Genossenschaften bieten mittlerweile die Möglichkeit eines Online-Beitritts an. Das ist grundsätzlich eine positive Entwicklung, aber es muss rechtlich einwandfrei erfolgen. Ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllt ein digitaler Beitritt nicht die gesetzlichen Anforderungen, was rechtliche Risiken sowohl für die Genossenschaft als auch für den Anleger birgt.

Frage: Welchen Rat würden Sie potenziellen Anlegern geben?

Blazek: Anleger sollten sich intensiv mit den rechtlichen Bedingungen und Risiken auseinandersetzen. Es ist wichtig, die Vertragsunterlagen genau zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, bevor man sich finanziell bindet. Außerdem sollten sie die Seriosität und die wirtschaftliche Stabilität der Genossenschaft bewerten.

Frage: Vielen Dank, Herr Blazek, für diese Einblicke.

Blazek: Gern geschehen. Ich hoffe, das hilft Ihren Lesern, informierte Entscheidungen zu treffen.

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