Anlagen24 und AXA-Finanz: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Published On: Dienstag, 14.06.2022By

Anlagen24 und AXA-Finanz: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass das Unternehmen Anlagen24 (anlagen24.com), angeblicher Sitz in der Stresemannallee 4b, 41460 Neuss, sowie das Unternehmen AXA-Finanz (zinsdepartment.fln.com.ua), angeblicher Sitz in 41564 Kaarst, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Anlagen24 nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche Festgeldanlagen bei ausländischen Instituten anzubieten.

Die Inhalte auf den Websites anlagen24.com und zinsdepartment.fln.com.ua rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Die BaFin weist darauf hin, dass diese Angebote weder der AXA Gruppe noch der Schoth Invest GmbH & Co. KG zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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