Die ASE Investment aus der Schweiz war von 2006 bis 2012 eine externe Vermögensverwalterin. Sie bot ihren Kunden Devisengeschäfte in verschiedenen Finanzprodukten an. Anleger wurden mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. Die zuständige Schweizer Staatsanwaltschaft ermittelte 2500 Geschädigte. Der grösste Teil der Deliktsumme von 170 Millionen Franken dürfte für die Anleger verloren sein. Das Kürzel ASE stand übrigens für „Anlage, Sicherheit, Ertrag“. Da muss man sich als Anleger dann schon „veralbert“ vorkommen.
Nun gab es in der Sache erneut ein Urteil: Im jetzt beendeten Berufungsprozess um den riesigen Anlagebetrug der ASE Investment hat das Aargauer Obergericht den ehemaligen Verwaltungspräsidenten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Beschuldigte wollte einen Freispruch. Das Obergericht befand den 46-jährigen Schweizer am Freitag wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei für schuldig. Das Bezirksgericht Laufenburg hatte den Mann im Dezember 2016 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
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