Anlegerschutz

Anlageskandal

geralt (CC0), Pixabay
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Gestern hatten wir über einen mutmaßlichen Anlageskandal berichtet. Einen Anlageskandal der möglicherweise, nun große Kreise ziehen wird. Natürlich haben wir uns um weitergehende Informationen bemüht.

Diese haben wir dann am gestrigen Abend von den Ermittlungsbehörden bekommen. Insofern hat sich auch unser erster Bericht nun bestätigt.

Nun haben wir aber, wie presserechtlich üblich, dem betroffenen Unternehmen die Möglichkeit gegeben, zu dem Vorgang Stellung zu nehmen, haben dem Unternehmen dafür bis Dienstagnachmittag der nächsten Woche Zeit gegeben. Diese Frist wollen wir nun natürlich einhalten, bevor wir dann den Namen des Unternehmens nennen.

Grundlage der am 7. Mai 2020 durchgeführten Razzia in Deutschland und in Liechtenstein war wohl der Verstoß gegen das Kredit Wesen Gesetz bzw. gegen das Einlagegeschäft. Mit welchen weiteren Maßnahmen das Unternehmen nun rechnen muss, das bleibt abzuwarten.

Tatsache dürfte aber nun sein, das Anleger zukünftig dem Unternehmen kein Kapital mehr zur Verfügung stellen werden. Im Gegenteil, viele Anleger werden, wenn sie schlau sind, ihr in das Unternehmen investierte Kapital schnellstmöglich abziehen und in Sicherheit bringen.

Wir halten das Unternehmen übrigens seit Jahren für ein Unternehmen, das mit seiner Arbeitsweise im Kapitalanlagemarkt nichts zu suchen hat.

Nun wird die ermittelnde Staatsanwaltschaft die Unterlagen des Unternehmens analysieren und dann sicherlich weitergehende Entscheidungen treffen.

Natürlich darf eine Staatsanwaltschaft nicht nur gegen ein Unternehmen bzw. dessen Verantwortliche ermitteln, sondern muss auch entlastende Fakten suchen und bewerten. Daher gilt für jeden Beschuldigten in einem Rechtsstaat natürlich die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.

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