Und wieder eine Bilanz aus dem Hause von Thomas Olek aus Leipzig und wieder Gelder von Anlegern in Millionenhöhe vernichtet.
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publity performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
I. Wirtschaftsbericht
1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen
Die publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (kurz Fonds Nr. 6) wurde am 3. Mai 2013 gegründet und am 7. Mai 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRA 16872 eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Mit Bescheid vom 18. Juni 2013 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Vertriebszulassung erteilt.
Gegenstand der Fondsgesellschaft ist die gemeinsame Anlage des von Anlegern eingezahlten Kommanditkapitals und die Erzielung von Einkünften zum Nutzen der Anleger durch den Erwerb, die Bewirtschaftung und die anschließende Veräußerung von Immobilien. Die Anleger beteiligen sich mittelbar über die Treuhandkommanditistin, die Rödl & Richter Fondstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, als Treugeber an der Fondsgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft ist die publity Emissionshaus GmbH mit Sitz in Leipzig.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages ist die Dauer des Fonds Nr. 6 befristet bis zum 31. Dezember 2018, sofern nicht die Gesellschafter eine Verlängerung der Laufzeit beschließen. Ein solcher Beschluss wurde nicht gefasst. Damit wurde die Liquidation eingeleitet. Mit dem Verkauf der Bestandsimmobilien wurden Dritte beauftragt.
2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Laut Herbstgutachten Immobilienwirtschaft 2020 startete die deutsche Volkswirtschaft gut in das Jahr 2020, die Corona-Pandemie und die Einschränkungen zur Eindämmung der Infektionen haben das Wirtschaftsgeschehen jedoch stark beeinträchtigt und die wirtschaftliche Lage zum Ende des 1. Quartals grundlegend erschüttert. Die Bau- und Immobilienwirtschaft bleibt dabei nicht von der Krise verschont, wenngleich die Auswirkungen hier bislang weniger schwerwiegend als in anderen Wirtschaftszweigen ausfallen. Die steigenden Risiken, wirkten sich beispielsweise auf die Renditespreizung aus. Besonders betroffen sind Büros in Premiumlagen. B-Lagen verzeichnen dagegen eine relativ konstante Spreizung von 1,1 % bis 3,8 %. Die nicht abschätzbaren Auswirkungen von Homeoffice auf die zukünftigen Büroflächennachfrage haben Investoren verunsichert. Im ersten Halbjahr 2020 wurden mit 1,13 Mio. m² umgesetzter Bürofläche lediglich 66 % des Vorjahresniveaus erreicht, da Anmietungsentscheidungen vorerst eingestellt bzw. deutlich in die Zukunft verschoben wurden. Gemäß dem IW-Kurzbericht 06/2021 traf der wirtschaftliche Einbruch im Jahr 2020 den Büromarkt trotzdem insgesamt weniger stark als erwartet. Zwar sind die Umsätze im Markt insgesamt rückläufig, die Mieten sind aber sogar weiter gestiegen. Grund dafür könnten die zahlreichen Konjunkturhilfen sein, welche eine größere Insolvenzwelle und somit einen Nachfragerückgang bislang verhinderten. Fraglich bleibt die strukturelle Entwicklung des Marktes. Umfragen zufolge planen lediglich 6,4 % der Unternehmen mit einer Reduzierung ihrer Büroflächen. Daher sind durch Homeoffice und Digitalisierungspotenziale eher geringe Effekte auf die Nachfrage zu erwarten. Vielmehr bietet die relativ hohe Zahl an geplanten Anpassungen durch Unternehmen Chancen für innovative Eigentümer in einem ansonsten eher stagnierenden Markt.
Quelle: Immobilien Zeitung 26.02.2021
Quelle: Herbstgutachten Immobilienwirtschaft 2020
Quelle: IW-Kurzbericht 6/2021, 05.02.2021
3. Lage der Gesellschaft
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2020 wurden TEUR 1.783 (Vorjahr: TEUR 2.319) Erträge aus der Investmenttätigkeit erzielt, denen Kosten in Höhe von TEUR 1.746 (Vorjahr:
TEUR 1.508) gegenüberstanden, so dass ein ordentlicher Nettoertrag in Höhe von TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 811) ausgewiesen wurde. Periodenfremde Aufwendungen aus korrigierter Nebenkostenabrechnung betrugen TEUR 233 und wurden in den Bewirtschaftungskosten ausgewiesen.
Die entstandenen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Geschäftsjahr (Angaben in TEUR) | 2020 | 2019 |
Laufende Kosten | 1.747 | 1.352 |
Gewerbesteuer | -1 | 156 |
Die Zusammensetzung der angefallenen Kosten im Einzelnen ist im Anhang dargestellt. Die Vergütungsangaben gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 sowie Satz 2 KAGB erfolgen im Anhang.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine Immobilie veräußert, das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften beträgt TEUR -588 (Vorjahr: TEUR 0).
Die Anschaffungsnebenkosten der Sachanlagen wurden bereits im Geschäftsjahr 2019 vollständig abgeschrieben, so dass keine Abschreibungen im nicht realisierten Ergebnis ausgewiesen werden (Vorjahr: TEUR 664).
Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Zuschreibungen (Vorjahr: TEUR 970) auf die Sachanlagen vorgenommen. Aus der Neubewertung der Sachanlagen entstanden 2020 Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.320 (Vorjahr: TEUR 0), welche im nicht realisierten Ergebnis ausgewiesen werden.
Das nicht realisierte Ergebnis beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR -2.089 (Vorjahr: TEUR 306). In Summe ergibt sich ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 2.641 (Vorjahr: ein positives Ergebnis in Höhe von TEUR 1.117).
Vermögenslage
Zum 31. Dezember 2020 beträgt das Kommanditkapital unverändert TEUR 33.443. Das Kommanditkapital wird von einer Gründungsgesellschafterin TEUR 10, der Treuhandkommanditistin mit der Einlage aus eigenem Recht TEUR 1 und 33.432 Anteilen je TEUR 1 zum Bilanzstichtag mittelbar über die Treuhänderin beteiligten Kommanditisten gehalten.
Zum Bilanzstichtag entfallen 93,2 % (Vorjahr: 90,3 %) der Bilanzsumme auf Sachanlagen.
Zum weiteren Vermögen der Gesellschaft gehören Barmittel, bestehend aus täglichen Bankguthaben (3,6 % (Vorjahr: 6,6 %) der Bilanzsumme), kurzfristige Forderungen (0,5 % (Vorjahr: 1,7 %) der Bilanzsumme) sowie sonstigen Vermögensgegenständen (2,6 % (Vorjahr: 1,4 %) der Bilanzsumme).
Die Eigenkapitalquote beträgt am Bilanzstichtag 83,0 % (Vorjahr: 84,2 %) der Bilanzsumme. Die Anzahl der umlaufenden Anteile ist im Anhang angegeben.
Zum Bilanzstichtag bestehen weiterhin kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,0 % (Vorjahr: 0,6 %) der Bilanzsumme sowie Rückstellungen 0,4 % (Vorjahr: 1,7 %).
Finanzlage
Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 kein weiteres Darlehen aufgenommen.
Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Auszahlungen an die Anleger in Höhe von TEU 5.016 (Vorjahr: TEUR 0).
Die liquiden Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 720 (Vorjahr: TEUR 1.901).
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente sind nicht vorhanden.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben.
II. Tätigkeitsbericht
1. Kapitalverwaltungsgesellschaft
Als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde mit Vertrag vom 20. April 2013 die publity Performance GmbH, Leipzig, bestellt. Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Beendigung der Gesellschaft, sofern er nicht außerordentlich gekündigt wird.
Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt die Verwaltung des AIF, insbesondere Portfoliomanagement, Risikomanagement, Vertrieb sowie administrative Tätigkeiten, wie Fondsbuchhaltung, Jahresabschlusserstellung und Anteilswertermittlung.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft und ihre Angestellten, Geschäftsführer, Gremienmitglieder und Beauftragten haften der Gesellschaft und den Investoren für Handeln oder Unterlassen nur, soweit ihnen oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsvertrag sowie für Pflichtverletzungen mit Schadenfolgen für Leben, Körper oder Gesundheit haften sie auch für Fahrlässigkeit.
Die dem AIF von der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft berechneten Gebühren sind in § 9 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages vereinbart. Die im Geschäftsjahr angefallenen Gebühren sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Verwaltungsvergütung sowie im Anhang ausgewiesen.
Die Mitarbeiter der externen Verwaltungsgesellschaft erhalten eine feste Vergütung in branchenüblicher Höhe. Im Geschäftsjahr 2020 waren bei der externen Verwaltungsgesellschaft im Durchschnitt 5 Mitarbeiter angestellt (Vorjahr: 5 Mitarbeiter), die Gesamtsumme der gezahlten (ausschließlich fixen) Vergütung beläuft sich auf TEUR 494 (Vorjahr: TEUR 371). Auf Führungskräfte entfällt TEUR 60 an der Gesamtsumme. Im Rahmen einer Geschäftsleiterumlage erfolgt die Berechnung der übrigen Geschäftsleitervergütung durch die publity AG an die Kapitalverwaltungsgesellschaft.
2. Anlagestrategie und Anlageziele
Die Anlagepolitik der Fondsgesellschaft bestand bis zum planmäßigen Ende der Fondslaufzeit im Wesentlichen im Erwerb, der Bewirtschaftung, der Wertsteigerung und schließlich der Weiterveräußerung von Immobilien. Dazu investierte die Fondsgesellschaft mittelbar und unmittelbar in den Erwerb eines breiten Spektrums gewerblich genutzter Qualitätsimmobilien in guter Lage. Investitionen wurden nur getätigt, wenn gemäß den Anlagerichtlinien Qualität, Standort und Renditeerwartung stimmten.
Das Wertschöpfungspotenzial ergibt sich aus dem Zusammenwirken von günstigen Einkaufspreisen von Immobilien in Verbindung mit einer Aufwertung sowie einer anschließenden Neupositionierung der Immobilienobjekte, die einerseits laufende Einnahmen stabilisieren und erhöhen und andererseits Wertsteigerungen erzielen. Solche Potenziale für eine positive Entwicklung von erworbenen Immobilien können sich beispielsweise aus bestehenden Leerständen, Sanierungsstau, auslaufenden Mietverträgen oder einer bislang ineffizienten Objektverwaltung ergeben.
Es ergaben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Anlagestrategie und Anlageziele.
3. Anlagepolitik im Geschäftsjahr
Im Geschäftsjahr 2020 hält der Fonds Nr. 6 zum Jahresende insgesamt drei Immobilien.
Die für 2020 prognostizierte Veräußerung der Vermögensgegenstände konnte nicht vollumfänglich realisiert werden. Die Veräußerung einer Immobilie zeigt die Bemühungen der mit der Vermarktung beauftragten Makler. Die Geschäftsführung verfolgt weiter das Ziel einer kurzfristigen Veräußerung.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Anlagepolitik nicht geändert.
4. Risikoprofil
Risikomanagementsystem
Aufgabe des Risikomanagements der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft ist es, dass das Risikoprofil des Fonds seinen Anlagestrategien und -zielen entspricht. Hierzu hat die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft Risikomanagementverfahren implementiert, die die relevanten Risiken des Fonds berücksichtigen.
Das Risikomanagement ist in sämtliche Erwerbe von Immobilien involviert und nimmt vor Erwerb eine Risikoanalyse des Objektes vor. Die Risikoanalyse umfasst die Auswertung externer Gutachten sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen. Die erworbenen Objekte werden im Rahmen von Plan-Ist-Analysen laufend durch das Risikomanagement überwacht.
Im Rahmen des Liquiditätsmanagementsystems werden Verfahren eingesetzt, die es der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermöglichen, eine Deckung des Liquiditätsprofils des AIF mit den bestehenden Verbindlichkeiten zu erzielen. Hierbei werden Anlagestrategie, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können sowie Informationen in Bezug auf die Entwicklung der Immobilienpreise und der Kapitalmarktzinsen, der aus den Anlageobjekten erzielbaren Erlöse und allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im AIF sowie atypische Rücknahmeforderungen.
Wesentliche Risiken
Die wesentlichen Risiken des Fonds Nr. 6 sind im Verkaufsprospekt dargestellt.
Folgende Risiken wurden identifiziert:
Ertragsrisiken
Liquiditätsrisiken
Fremdkapitalrisiken
Mietausfallrisiken
Marktpreisrisiken
Objektrisiken
Operationelle Risiken
Ertragsrisiken bestehen darin, dass die tatsächliche zukünftige Entwicklung von den in den Prognoserechnungen zugrunde gelegten Annahmen abweicht. Abweichungen mehrerer Eckdaten wie geplanter Ausgaben, Mieteinnahmen und Veräußerungspreise können zu einer deutlichen Verschlechterung der Ertragslage der Investmentvermögen führen. Ertragsrisiken ergeben sich regelmäßig, wenn andere der genannten Risiken schlagend werden.
Das Ertragsrisiko der Gesellschaft ist gleichzeitig verbunden mit dem Risiko nicht über ausreichend Liquidität zu verfügen. Liquiditätsrisiken können sich bei negativer Entwicklung des Immobilienmarktes oder einzelner Objekte ergeben. Bei steigenden Ausgaben oder fehlenden Einnahmen kann es dazu kommen, dass dem Fonds nicht genügend frei verfügbare Zahlungsmittel zur Verfügung stehen, um fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen. Dieses kann dazu führen, dass Objekte auch zu ungünstigen Konditionen veräußert werden müssen. Mindestens quartalsweise erfolgt eine Überprüfung des Liquiditätsplanes. Durch eine wöchentliche Übersicht über die Liquiditätslage werden potenzielle Risiken frühzeitig identifiziert. Die bestehende Fremdfinanzierung in Höhe von TEUR 3.040 ist nach dem bisherigen Vertragsstand am 30. Juni 2021 zur Rückzahlung fällig. Die Gesellschaft verhandelt aktuell über eine Verlängerung mit dem Darlehensgeber. Die ggf. entstehende Finanzierungslücke ist durch eine Zusage der KVG gedeckt. Darüber hinaus sind Liquiditätsrisiken nicht erkennbar.
Durch Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung der Immobilieninvestitionen bestehen Fremdkapitalrisiken. Änderungen in Bezug auf Zinssätze und Modalitäten der Kreditvergabe können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Die sich ergebenden Zinsänderungsrisiken sind aufgrund der aktuellen Lage der Finanzmärkte jedoch als gering einzustufen.
Mietausfallrisiken können sich aus Leerstand bzw. Zahlungsausfall von Mietern ergeben. Die Gesellschaft versucht dieses Risiko durch regionale sowie mieterseitige Streuung zu minimieren. Durch eine sorgfältige Auswahl von Mietern und eine laufende Überwachung von deren Bonität wird das Risiko von Mietausfällen geringgehalten. Die Covid-19 Auswirkungen auf den Fonds Nr. 6 sind im Rahmen von Stundungen, die im November 2020 realisiert wurden, nicht ergebniswirksam durchgeschlagen. Dennoch wurde das Mietausfallrisiko aus Vorsichtsgründen höher bewertet. Es wird davon ausgegangen, dass die bestehenden Mietverhältnisse fortbestehen.
Marktpreisrisiken bestehen hinsichtlich der Entwicklung der Mietzinsen und der Preisentwicklung bezüglich Gewerbeimmobilien am deutschen Immobilienmarkt. Die Entwicklung des deutschen Immobilienmarktes wird insbesondere von dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld sowie der Werteinschätzung und der Wertentwicklung von Immobilien in Deutschland beeinflusst. Diese Größen sind von zahlreichen, sich teilweise gegenseitig beeinflussenden Faktoren wie Zinssätzen und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abhängig, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Da lediglich Immobilien in Deutschland erworben wurden, bestehen keine Fremdwährungsrisiken. Der Fonds Nr. 6 befindet sich in der Liquidations- und Verwertungsphase. Die Bestandsimmobilien werden über Bieterverfahren am Markt platziert. Es ergeben sich hieraus Verwertungsrisiken. Aus der andauernden Pandemie und der schlechten allgemeinen Wirtschaftslage resultieren höhere Verwertungsrisiken im Fonds Nr. 6. Daher hat die Geschäftsführung der Gesellschaft zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 einen pauschalen Abschlag auf 3 Immobilien von 10 % vorgenommen.
Objektrisiken bestehen darin, dass sich bei einzelnen Immobilienobjekten unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Immobilienmärkte die angestrebten Mieteinnahmen nicht erzielen lassen oder dass diese Objekte nur zu schlechten Bedingungen weiterverkauft werden können. Objektrisiken können sich beispielsweise ergeben durch Altlasten, versteckte Baumängel, Verschlechterungen des Umfelds der Immobilie oder größere Ausfälle von Mietern. Die Gesellschaft versucht Objektrisiken durch eine umfassende kaufmännische, rechtliche und technische Due Diligence vor dem Erwerb von Objekten zu minimieren.
Operationelle Risiken für die Fonds ergeben sich zum einen aus deren Verwaltung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Dem Vertragspartnerrisiko wird dabei durch eine vorherige Due Diligence und eine laufende Überwachung von deren Leistung entgegnet. Daneben bestehen steuerliche und rechtliche Risiken. Die verwalteten Fonds unterliegen der Gewerbesteuer, die Vermietung erfolgt überwiegend umsatzsteuerpflichtig. Bei der steuerlichen Konzeption der Investmentvermögen wurden die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die veröffentlichte Auffassung der Finanzverwaltung sowie die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Steuergesetze berücksichtigt. Auch können sich die Steuergesetze (ggf. auch rückwirkend) ändern oder sich Auffassungen in der Rechtsprechung und/oder der Finanzverwaltung ändern. Die Gesellschaft lässt vor Erwerb von Objekten eine umfassende rechtliche Due Diligence durch renommierte Rechtsanwaltskanzleien durchführen. Durch die laufende Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern ist zudem gewährleistet, dass auf rechtliche und steuerliche Änderungen schnell reagiert werden kann.
Gesamtrisikolage
Zum 31. Dezember 2018 hat die Gesellschaft ihre werbende Tätigkeit eingestellt und befindet sich seitdem in Liquidation.
Die Gesamtrisikolage des Fonds Nr. 6, die sich aus den o. g. Einzelrisiken zusammensetzt, hat sich nach unserer Einschätzung und entsprechender Analyse und Bewertung im Laufe des Geschäftsjahres auch unter Berücksichtigung von Covid-19 nicht wesentlich verändert. Die Geschäftsführung hat entsprechend der Einschätzung der Marktlage bilanzielle Abschläge vorgenommen und stuft insgesamt die Risikolage des Fonds Nr. 6 als gering ein.
Mit Hinblick auf das kommende Geschäftsjahr und die oben beschriebene Liquidation ergeben sich Verwertungsrisiken bzgl. der Bestandsimmobilien. Mit der Veräußerung der Bestandsimmobilien sind verschiedene Makler beauftragt.
Leipzig, 11. Mai 2021
Thomas Olek Siglinde Heiche
Geschäfsführer der personlich haftenden Geschäftsführerin der persönlich haftenden
Gesellschafterin Gesellschafterin
Bilanz
Aktiva |
||
---|---|---|
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
A. Umlaufvermögen | 19.843.730,13 | 28.673.648,12 |
I. Vorräte | 18.500.000,00 | 25.870.000,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 624.155,00 | 902.282,27 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 719.575,13 | 1.901.365,85 |
B. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.576,14 | 1.816,00 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 19.845.306,27 | 28.675.464,12 |
Passiva |
||
---|---|---|
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
A. Eigenkapital | 16.480.169,91 | 24.137.354,22 |
I. Kapitalanteile | 19.664.106,24 | 25.232.102,15 |
1. Kapitalanteile der Kommanditisten | 19.664.106,24 | 25.232.102,15 |
II. Rücklagen | -3.183.936,33 | -1.094.747,93 |
B. Rückstellungen | 85.681,19 | 495.170,98 |
C. Verbindlichkeiten | 3.279.455,17 | 4.032.772,19 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 3.279.455,17 | 4.032.772,19 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 10.166,73 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 19.845.306,27 | 28.675.464,12 |
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1.2020 – 31.12.2020 EUR |
1.1.2019 – 31.12.2019 EUR |
|
---|---|---|
1. Rohergebnis | -1.786.705,36 | 1.960.494,11 |
2. sonstige betriebliche Aufwendungen | 806.815,67 | 645.248,31 |
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 19.800,00 | 18.235,00 |
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 68.554,48 | 60.595,49 |
5. Steuern vom Einkommen und Ertrag | -1.541,20 | 155.875,20 |
6. Ergebnis nach Steuern | -2.640.734,31 | 1.117.010,11 |
7. Jahresfehlbetrag | 2.640.734,31 | -1.117.010,11 |
Anhang
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
I. Allgemeine Angaben
Die publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG hat ihren Sitz in Leipzig. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter HRA 16872 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine geschlossene inländische Investment Kommanditgesellschaft. Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde die publity Performance GmbH, Leipzig, bestellt. Die publity Performance GmbH ist durch die BaFin als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen und im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter HRB 28356 eingetragen. Die publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG erhielt mit Datum vom 18. Juni 2013 von der BaFin die Vertriebszulassung.
Die Gesellschaft legt ihr Vermögen vornehmlich in Büroimmobilien an.
Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde entsprechend § 264a HGB nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der besonderen Bestimmungen in § 264c HGB sowie der Vorschriften des KAGB, der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231 2013 erstellt.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert ausgeübt.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages war die Dauer des Fonds Nr. 6 befristet bis zum 31. Dezember 2018, sofern nicht die Gesellschafter eine Verlängerung der Laufzeit beschließen. Ein solcher Beschluss wurde nicht gefasst. Damit wurde die Liquidation eingeleitet. Mit dem Verkauf der Bestandsimmobilien wurden Dritte beauftragt.
In der Gliederung der Bilanz wird das Kommanditkapital gemäß § 21 Abs. 4 KARBV i.V.m. § 264c HGB mit den im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Kapitalkonten ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde um den Posten „Rücknahme von Zeitwertänderungen in Folge von Veräußerungen“ erweitert, da der Inhalt dieses Postens in keinen der gemäß KARBV vorgegebenen Posten verdeutlicht werden kann.
Der Anteilswert wird auf Basis der kleinsten Stückelung für Kommanditanteile in Höhe von EUR 1.000,00 nominal ohne Berücksichtigung des Agios und eines ggf. gewährten Frühzeichnerbonus ermittelt. Zum Ende des Geschäftsjahres sind 33.443 Anteile gezeichnet. Der Anteilswert zum Ende des Geschäftsjahres beträgt EUR 492,78.
Der Anteilswert hat sich wie folgt entwickelt:
Wert des Investmentvermögens | |||
03. Mai 13 | 11 | 1.000,00 | 11.000,00 |
31. Dez 13 | 21.147 | 822,7 | 17.397.595,00 |
31. Dez 14 | 33.443 | 830,99 | 27.790.904,48 |
31. Dez 15 | 33.443 | 926,49 | 30.984.448,51 |
31. Dez 16 | 33.443 | 781 | 26.118.976,13 |
31. Dez 17 | 33.443 | 980,4 | 32.787.478,36 |
31. Dez 18 | 33.443 | 688,35 | 23.020.344,11 |
31. Dez 19 | 33.443 | 721,75 | 24.137.354,22 |
31. Dez 20 | 33.443 | 492,78 | 16.480.169,91 |
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zum Verkehrswert bewertet. Als Verkehrswert ist für den Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Erwerb der Kaufpreis der Sachanlagen (Immobilien) anzusetzen.
Die Kaufpreise der Immobilien lagen zum Zeitpunkt des Erwerbs jeweils unter dem ermittelten Verkehrswert, der auf der Grundlage des Ertragswertes bezogen auf das Gebäude gemäß §§ 17 ff. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und auf den Boden gemäß § 15 ImmoWertV ermittelt wird. Zur Ermittlung des Gebäudewertes im Rahmen der Eingangsbewertung wurde zunächst die Nettomiete aus marktüblich erzielbaren Erträgen abzüglich der Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten und des Mietausfallwagnisses berechnet. Sodann wird die berechnete Nettomiete mit einem Bewertungsfaktor multipliziert, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besonderen wertbeeinflussenden Faktoren kann durch Zu- und Abschläge Rechnung getragen werden.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 hat die Geschäftsführung der Gesellschaft einen pauschalen Abschlag auf 3 Immobilien in Höhe von jeweils 10 % aufgrund der aktuellen Markteinschätzung vorgenommen.
2. Anschaffungsnebenkosten
Die aktivierten Anschaffungsnebenkosten betreffen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Sachanlagen, die vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt werden. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen Haltedauer der Sachanlagen, die der Laufzeit der Gesellschaft entspricht (bis zum 31. Dezember 2018), längstens jedoch über einen Zeitraum von zehn Jahren bzw. im Veräußerungsfall dem voraussichtlichen Besitz-Nutzen-Lasten Übergang.
Die Anschaffungsnebenkosten der Immobilien wurden bis zum 31. Dezember 2019 abgeschrieben.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt.
4. Barmittel und Barmitteläquivalente
Bankguthaben sind zum Nominalwert angesetzt. Zugeflossene Zinsen sind im Bankguthaben enthalten.
5. Rückstellungen
Rückstellungen werden für alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag bewertet.
6. Kredite von Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
1. Sachanlagen
Zum Geschäftsjahresende werden unter den Sachanlagen drei Immobilien ausgewiesen.
Die Angaben zum Bestand des Geschäftsjahres gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KAGB i. V. m. § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB sind auf der Folgeseite dargestellt.
Die Angaben zu Verkäufen des Geschäftsjahres gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 KAGB i. V. m. § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB sind folgend dargestellt.
Abgänge 2020 | Bürogebäude Sauerlach |
Grundstücksart | Bürogebäude |
Architektur | viergeschossiges Bürogebäude |
Lage/Standort | Mühlweg 1 |
82054 Sauerlach | |
Grundstücksgröße | ca. 2.153 m2 |
Gebäudenutzfläche | ca. 3.889 m2 |
Andere Anlagen | 55 TG-Plätze |
(Stellplätze etc.) | |
Baujahr/ Modernisierungsjahr | 1991 |
Erwerbsjahr (Nutzen-Lasten-Wechsel) | 2018 |
Verkauf | 2.020 |
Vermögensaufstellung des Geschäftsjahres gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 KAGB i. V. m. § 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB
Bestand zum 31.12.2020 | |||
Immobilieninvestitionen | Office-Center | Bürogebäude | Büro-Verwaltungsgebäude |
Mülheim | Darmstadt | Büdelsdorf | |
Grundstücksart | Bürogebäude | Bürogebäude | Büro- und Verwaltungsgebäude |
Architektur | mehrgeschossiges hochwertiges Gebäudeensemble | fünfgeschossiges Bürogebäude | dreigeschossiges Büro- und Verwaltungsgebäude |
Lage/Standort | Pilgerstr. 2 | Pallaswiesenstraße 180-182 | Parkallee 21 |
45473 Mülheim an der Ruhr | 64293 Darmstadt | 24782 Büdelsdorf | |
Grundstücksgröße | ca. 9.800 m2 | ca. 4.110 m2 | ca. 4.813 m2 |
Gebäudenutzfläche | ca. 4.500 m2 | ca. 8.519 m2 | ca. 4.487 m2 |
Andere Anlagen | 132 PKW | ca. 90 TG-Stellplätze | 29 PKW Stellplätze |
(Stellplätze etc.) | Außenstellplätze | ca. 47 ebenerdige Stellplätze | 40 TG-Stellplätze |
Baujahr/ Modernisierungsjahr | 2004 2005 | 1991 | 1997 |
Erwerbsjahr (Nutzen-Lasten-Wechsel) | 2017 | 2016 | 2018 |
Kaufpreis der Immobilie inkl. Anschaffungsnebenkosten in TEUR | 8.229 | 8.244 | 5.211 |
Anschaffungsnebenkosten | |||
Historische Anschaffungsnebenkosten in TEUR: | 779 | 744 | 511 |
in % des Kaufpreises | 10,5 | 9,9 | 10,9 |
Kumulierte Abschreibungen der Vorjahre in TEUR: | 779 | 744 | 511 |
Abschreibungen des Geschäftsjahres in TEUR: | 0 | 0 | 0 |
Zur Abschreibung verbleibend in TEUR: | 0 | 0 | 0 |
Voraussichtlich verbleibender Abschreibungszeitraum: | 0 Jahre | 0 Jahre | 0 Jahre |
Leerstandsquote/ Nutzungsausfallentgeltquote | 0,0% | 60,0% | 0,0% |
durchschnittliche Restlaufzeit der Nutzungsverträge | ca. 2 Jahre | ca. 1 Jahr | ca. 2 Jahre |
Fremdfinanzierungsquote | 43,3% | 0% | 0% |
Wesentliche Ergebnisse des Wertgutachtens | guter baulicher Zustand | solider baulicher Zustand | guter baulicher Zustand |
Instandhaltung Modernisierung zur zeitgemäßen Nutzung erforderlich | |||
Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen | Im Berichtsjahr keine | Im Berichtsjahr keine | Im Berichtsjahr keine |
2. Anschaffungsnebenkosten
Die aktivierten Anschaffungsnebenkosten betreffen Aufwendungen für Verkehrswertgutachten, Due Diligence, Notarkosten und Grunderwerbssteuer. Die Anschaffungsnebenkosten der in 2018 erworbenen Immobilien wurden bis zum 31. Dezember 2019 vollständig abgeschrieben.
3. Barmittel und Barmitteläquivalente
Ausgewiesen sind die laufenden Bankkonten der Gesellschaft, die Konten bei der CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München, als Verwahrstelle für die laufenden Geschäftsvorfälle und bei der Commerzbank AG, Berlin. Zinsen und Spesen sind periodengerecht erfasst.
4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen betreffen Forderungen gegen Mieter, überwiegend aus Betriebskostenabrechnungen (TEUR 103, Vorjahr: TEUR 491).
Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 160), Rückforderungen aus Gebührenabrechnungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 0) sowie der Rückforderung der gesamten Gewerbesteuervorauszahlungen des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 456 (Vorjahr: TEUR 0) zusammen.
5. Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für die Treuhandvergütung des 4. Quartals des Berichtsjahres (TEUR 16, Vorjahr: TEUR 0), Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 29, Vorjahr: TEUR 68) und ausstehende Rechnungen für Immobilien (TEUR 33, Vorjahr: TEUR 110).
6. Kredite von Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt und haben folgende Restlaufzeiten:
Gesamtbetrag zum 31.12.2020 | davon mit einer Restlaufzeit | |||
bis zu einem Jahr | zwischen einem und fünf Jahren | mehr als fünf Jahren | ||
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Kredite von Kreditinstituten | 3.040 | 3.040 | 0 | 0 |
(Vorjahr) | (3.820) | (3.820) | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 203 | 203 | 0 | 0 |
(Vorjahr) | (179) | (179) | 0 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 36 | 36 | 0 | 0 |
(Vorjahr) | (15) | (15) | 0 | 0 |
Summe | 3.279 | 3.279 | 0 | 0 |
(Vorjahr) | (4.014) | 4.014) | 0 | 0 |
Die Kredite von Kreditinstituten beinhalten das Darlehen TEUR 3.040 gemäß Geschäftsumfangsbestätigung. Der Kredit ist im Wesentlichen durch folgende Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:
• |
Buchgrundschuld in Höhe der Darlehensverbindlichkeit des kreditfinanzierten Objektes Mülheim. |
• |
Verpfändung der Mieteingangskonten mit gegenwärtigen und künftigen Guthaben inkl. laufenden Zinsen der kreditfinanzierten Objekte. |
• |
Abtretung aller gegenwärtigen und künftigen Rechte und Ansprüche aus Miet- und Pachtverträgen mit sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Mietern/ Pächtern der kreditfinanzierten Objekte. |
Das in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Darlehen ist zum 30. Juni 2021 zur Rückzahlung fällig.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Vergütungsabrechnungen des Geschäftsjahres 2020 gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft (TEUR 0, Vorjahr: TEUR 149) und Lieferungen und Leistungen von Dritten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 2) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für Auszahlungen des Geschäftsjahres.
7. Eigenkapital
Die Gliederung des Kommanditkapitals in der Bilanz entspricht den Bestimmungen gemäß § 21 Abs. 4 KARBV i. V. m. § 264c HGB sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt.
Das Eigenkapital der Kommanditisten setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
Gründungs- kommanditist | Treuhand- kommanditist | Treuhand- kommanditist | Gesamt | |
eigene Einlage | fremde Einlage | |||
EUR | EUR | EUR | EUR | |
Kapitalkonto I/Einlagenkonto | ||||
(gezeichnete Einlage) | 10.000,00 | 1.000,00 | 33.432.000,00 | 33.443.000,00 |
Kapitalkonto II/Rücklagenkonto | ||||
(geleistetes Agio) | 0 | 0 | 1.372.172,50 | 1.372.172,50 |
Kapitalkonto III/Gewinn- | ||||
und Verlustkonto | 713,25 | 71,32 | 5.515.369,17 | 5.516.153,74 |
Kapitalkonto IV/Kapitalrück- | ||||
führungs- und Entnahmekonto | -6.000,00 | -600 | -20.660.620,00 | -20.667.220,00 |
Summe Kapitalkonten | 4.713,25 | 471,32 | 19.658.921,67 | 19.664.106,24 |
Zeitwertänderungen1 | – | – | – | -3.183.936,33 |
Summe Eigenkapital | 4.713,25 | 471,32 | 19.658.921,67 | 16.480.169,91 |
1 Neubewertung, Abschreibungen Anschaffungsnebenkosten, Rücknahme von Zeitwertänderungen in Folge von Veräußerungen |
Und hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Stand 01.01.2020 | Zunahme | Abnahme | Stand 31.12.2020 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
Kapitalkonto I/Einlagenkonto | ||||
(gezeichnete Einlage) | 33.443.000,00 | 0 | 0 | 33.443.000,00 |
Kapitalkonto II/Rücklagenkonto (geleistetes Agio) | 1.372.172,50 | 0 | 0 | 1.372.172,50 |
Kapitalkonto III/Gewinn- | ||||
und Verlustkonto | 6.067.699,65 | -551.545,91 | 5.516.153,74 | |
Kapitalkonto IV/Kapitalrück- | ||||
führungs- und Entnahmekonto | -15.650.770,00 | -5.016.450,00 | 0 | -20.667.220,00 |
Summe Kapitalkonten | 25.232.102,15 | -5.016.450,00 | -551.545,91 | 19.664.106,24 |
Zeitwertänderungen1 | -1.094.747,93 | -2.089.188,40 | 0 | -3.183.936,33 |
Summe Eigenkapital | 24.137.354,22 | -7.105.638,40 | -551.545,91 | 16.480.169,91 |
Das Kommanditkapital ist in EUR zu erbringen. Es wurden bis zum 31. Dezember 2020 Anteile in Höhe von TEUR 33.443 gezeichnet. Hiervon ist die Gründungskommanditistin mit einer Einlage aus eigenem Recht in Höhe von EUR 10.000,00 im Handelsregister eingetragen. Gemäß § 3 Ziff. 7 des Gesellschaftsvertrags werden die von der Treuhandkommanditistin im Auftrage der Treugeber übernommenen Kommanditanteile mit 10 % ihrer gesellschaftsvertraglich bedungenen Pflichteinlage eingetragen. Die Eintragung der Erhöhung des Kommanditkapitals in Höhe von TEUR 3.344 (= 10 % der gezeichneten Einlagen zum 30. Juni 2014) ist zum 18. Dezember 2014 erfolgt.
Auf dem Einlagenkonto (Kapitalkonto I) werden laut Gesellschaftsvertrag die gezeichneten Einlagen der Gesellschafter verbucht.
Auf dem Rücklagenkonto (Kapitalkonto II) wird das Agio geführt.
Auf dem Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto III) werden die Anteile an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft erfasst. Nachfolgende Gewinne werden dem Gewinn- und Verlustvortragskonto so lange gutgeschrieben, bis dieses wieder einen positiven Saldo ausweist.
Auf dem Kapitalrückführungs- und Entnahmekonto (Kapitalkonto IV) werden sämtliche Auszahlungen erfasst, die an die Gesellschafter bzw. Treugeber ausgeschüttet oder von diesen entnommen worden sind. Darin enthalten sind mit TEUR 601 der Frühzeichnerbonus und mit TEUR 20.066 die Auszahlungen in den Geschäftsjahren 2014 bis 2020 in Höhe von insgesamt 60 % des Kommanditkapitals. Im Geschäftsjahr 2020 haben Auszahlungen in Höhe von TEUR 5.016 stattgefunden.
Das nicht realisierte Ergebnis wird nicht den einzelnen Kapitalkonten der Kommanditisten zugeordnet, solange keine Realisierung stattfindet.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Erträge aus Sachwerten
Die Erträge aus Sachwerten betreffen Mieteinnahmen und Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von TEUR 1.692 (Vorjahr: TEUR 2.292).
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge des AIF betreffen die Auflösung von Rückstellungen des Vorjahres in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr: TEUR 9) und Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 0).
3. Aufwendungen
Die wesentlichen Aufwendungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die Gliederung der Aufwendungen erfolgt dabei abweichend von der Gewinn- und Verlustrechnung nach wirtschaftlichen Kriterien. Sämtliche Vergütungen, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Rechnung gestellt werden, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Verwaltungsvergütung ausgewiesen.
EUR | in % zu Gesamtkosten | |
Objektbezogene Kosten | ||
Bewirtschaftungskosten | 872.224,19 | 49,91% |
Vergütung Objektverwaltung (KVG) | 110.011,79 | 6,30% |
Summe objektbezogene Kosten | 982.235,98 | 56,21% |
Laufende Kosten des Fonds | ||
Fondsverwaltung (KVG) | 220.023,66 | 12,59% |
Verwahrstelle | 33.600,00 | 1,93% |
Treuhänder | 67.500,00 | 3,86% |
Komplementär | 20.000,00 | 1,14% |
Buchhaltung (KVG) | 40.000,00 | 2,29% |
Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | 50.373,29 | 2,88% |
Zinsen aus Kreditaufnahmen | 57.753,48 | 3,30% |
Nicht abziehbare Vorsteuer | 36.703,82 | 2,10% |
Bewertung Objekte | 67.210,31 | 3,85% |
Forderungsbewertung | 110.709,33 | 6,33% |
Übrige sonstige Kosten | 61.484,47 | 3,52% |
Summe laufende Kosten des Fonds | 765.358,36 | 43,79% |
Gesamtkosten | 1.747.594,34 | 100,00% |
Die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Rechnung gestellten Kosten sind mit dem Zusatz „(KVG)“ gekennzeichnet. |
Die Verwaltungsvergütung betrifft sämtliche Aufwendungen zu Gunsten der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft und beinhaltet laufende Aufwendungen für die Fondsverwaltung (1 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts zzgl. Umsatzsteuer) und die Buchhaltung (jährlich TEUR 40 zzgl. Umsatzsteuer).
Daneben erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Vergütung für Objektverwaltung in Höhe von 0,5 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes zzgl. Umsatzsteuer.
Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 68 zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
In den Bewirtschaftungskosten sind periodenfremde Aufwendungen aus korrigierter Nebenkostenabrechnung 2019 in Höhe von TEUR 233 ausgewiesen.
4. Nicht realisiertes Ergebnis
Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Zuschreibungen auf die Sachanlagen vorgenommen und aus der Neubewertung der Sachanlagen entstanden Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.320 (Vorjahr: TEUR 0), welche im nicht realisierten Ergebnis ausgewiesen sind. Die Rücknahme von Zeitwertänderungen (TEUR 231) betreffen die veräußerte Immobilie des Geschäftsjahres 2020.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse i.S.v. § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Die Hafteinlagen entsprechen für die Gründungs- und Treuhandkommanditisten (eigene Einlage) den Pflichteinlagen. Die Hafteinlagen sind zum Bilanzstichtag nicht mehr vollständig geleistet. Eine Haftung gemäß § 172 HGB besteht zum 31. Dezember 2020 für die Gründungs- und Treuhandkommanditistin in Höhe von TEUR 6.
2. Fremdkapital
Die Gesellschaft nimmt Fremdkapital in Höhe von TEUR 3.040 für die Finanzierung einer Immobilie in Anspruch. Nach dem bisherigen Vertragsstand ist diese zum 30. Juni 2021 zur Rückzahlung fällig.
3. Geschäftsführung
Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt alleinvertretungsberechtigt unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB durch die Komplementärin. Der Kapitalverwaltungsgesellschaft, der publity Performance GmbH, Leipzig, wird Alleinvertretungsberechtigung kraft Vollmacht eingeräumt.
Die Komplementärin hat der Kapitalverwaltungsgesellschaft die unwiderrufliche Vollmacht erteilt, die Gesellschaft bei allen nach dem Gesellschaftsvertrag vorzunehmenden Handlungen, Geschäften oder zu ergreifenden Maßnahmen allein zu vertreten.
4. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die publity Emissionshaus GmbH, Leipzig.
Geschäftsführer der Komplementärin waren im Berichtsjahr Herr Thomas Olek, Vorstand und Frau Siglinde Heiche, Leiterin Finanzen. Das Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt TEUR 150.
Gemäß Gesellschaftsvertrag erhält die Komplementärin eine jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 20 zzgl. Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird in angemessenen Teilbeträgen monatlich zur Auszahlung fällig.
5. Gründungsgesellschafterin
Gründungskommanditistin ist die HF Treuhand GmbH mit Sitz in Köln. Sie hat als Kommanditistin eine Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in Höhe von TEUR 10 geleistet.
6. Kapitalverwaltungsgesellschaft
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Geschäftsjahr war die publity Performance GmbH, Leipzig. Die publity Performance GmbH ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
7. Ergebnisverteilung
Das realisierte Ergebnis von EUR -551.545,91 (Vorjahr: EUR 810.923,67) wird gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag dem Kapitalkonto III (Gewinn- und Verlustkonto) zugewiesen.
VI. Nachtragsbericht
Die Gesellschaft befindet sich mit der Darlehensgeberin in der Verhandlung einer Verlängerung über den 30. Juni 2021 hinaus. Mit Vertrag vom 11. Mai 2021 erteilte die publity Performance GmbH (Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds) eine Liquiditätszusage in entsprechender Höhe für den Fall, dass diese Verlängerung nicht gewährt wird.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten oder bekannt geworden.
VII. Verwendungs- und Entwicklungsrechnung
Die Verwendungs- und Entwicklungsrechnung beziehen sich jeweils ausschließlich auf die Kommanditisten, da die Komplementärin nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist.
1. Verwendungsrechnung für die Kommanditisten
2020 | 2019 | |
EUR | EUR | |
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -551.545,91 | 810.923,67 |
2. Belastung auf Kapitalkonto III: | ||
Gewinn- und Verlustkonto | 551.545,91 | -810.923,67 |
3. Bilanzgewinn / Bilanzverlust | 0 | 0 |
2. Entwicklungsrechnung für die Kommanditisten
Im Geschäftsjahr wurde an die Anteilseigner keine Auszahlung geleistet.
2020 | 2019 | |
EUR | EUR | |
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres | 24.137.354,22 | 23.020.344,11 |
1. Zwischenentnahmen | -5.016.450,00 | 0,00 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | -551.545,91 | 810.923,67 |
3. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -2.089.188,40 | 306.086,44 |
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres | 16.480.169,91 | 24.137.354,22 |
VIII. Angaben zur Mitarbeitervergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Vergütung der externen Verwaltungsgesellschaft an seine Mitarbeiter besteht aus einer festen Vergütungskomponente. Die Höhe der gezahlten Vergütungen entspricht dem branchenüblichen Standard.
Im Geschäftsjahr 2020 waren bei der externen Verwaltungsgesellschaft im Durchschnitt 5 Mitarbeiter (Vorjahr: 5) angestellt, die Gesamtsumme der gezahlten (ausschließlich fixen) Vergütung beläuft sich auf TEUR 494 (Vorjahr: TEUR 371).
Bezüglich der Informationen, die am Erwerb eines Anteils interessierten Anlegern zur Verfügung zu stellen sind, ergab sich in 2020 keine Änderung.
IX. Angaben gemäß § 300 KAGB
Zum Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft über keine schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die deshalb besondere Regelungen gelten.
Neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement der Gesellschaft erfolgten in 2020 nicht und sind derzeit auch nicht absehbar.
Die Angaben zum Risikoprofil und den von der externen Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme erfolgen im Lagebericht.
X. Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote
Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen laufenden Verwaltungskosten (ohne Transaktionskosten und Zinsen aus Kreditaufnahme) im Verhältnis zum Nettoinventarwert aus. Im Geschäftsjahr betrug die Gesamtkostenquote 3,2 %.
Die Quote der Vergütung für die Verwaltung von Vermögensgegenständen betrug 4,5 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts.
Eine erfolgsabhängige Vergütung ist im Geschäftsjahr nicht gezahlt worden.
Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft erhielt im Geschäftsjahr keine Rückvergütungen aus an die Verwahrstelle oder Dritte geleistete Vergütungen. Aus der Verwaltungsvergütung wurden keine Zahlungen an Vermittler von Anteilen geleistet.
XI. Unterschrift gemäß § 245 HGB
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 der publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Leipzig, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin publity Emissionshaus GmbH.
Leipzig, 11. Mai 2021
Thomas Olek Siglinde Heiche
Geschäfsführer der personlich haftenden Geschäftsführerin der persönlich haftenden
Gesellschafterin Gesellschafterin
Anlagespiegel
Der Anlagenspiegel ist Bestandteil des Anhangs.
sonstige Berichtsbestandteile
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)
Erklärung gem. § 158 S. 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 1 Nr. 3 KAGB i. V. m. § 264 Abs. 2 S. 3, § 289 Abs. 1 S. 5 HGB
zum Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der geschlossenen Investment KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der geschlossenen Investment KG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der geschlossenen Investment KG vermittelt wird.
Leipzig, 11. Mai 2021
Thomas Olek Siglinde Heiche
Geschäfsführer der personlich haftenden Geschäftsführerin der persönlich haftenden
Gesellschafterin Gesellschafterin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.07.2021 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
An die publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Leipzig
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Leipzig, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handels- rechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Versicherung der gesetzlichen Vertreter und die übrigen Teile der Information der Anleger, aber nicht den Jahresabschluss, nicht den Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Vermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen, beabsichtigten oder unbeabsichtigten, falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu er teilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie da für, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und die damit zusammenhängenden Angaben
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jah-resabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen we-sentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.
Leipzig, den 11. Mai 2021
Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sebastian Koch Kathleen Hennig
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
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