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Anleger aufgepasst: Insolvenzeröffnung über die aurum cor GmbH – Handlungsmöglichkeiten für betroffene Kunden

geralt (CC0), Pixabay
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Am 8. Januar 2025 wurde durch das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 61 IN 59/24 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der aurum cor GmbH eröffnet. Das Unternehmen, das unter anderem für den Handel mit Edelmetallen tätig war, steht nun unter der Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Reich. Kunden, die mit dem Unternehmen Geschäfte tätigten, stehen vor der Herausforderung, ihre Ansprüche zu sichern.

Hintergrund der Insolvenz

Die aurum cor GmbH, geführt von Geschäftsführerin Carmela Nimmesgern, war ein bekanntes Edelmetallhandelshaus mit Sitz in Saarbrücken. Die Geschäftsaktivitäten umfassten den An- und Verkauf von Edelmetallen wie Gold und Silber. Mit der Insolvenzanordnung wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, wodurch die Kontrolle über das Vermögen des Unternehmens vollständig an die vorläufige Insolvenzverwalterin übergegangen ist. Gleichzeitig wurde die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angeordnet.

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime

Frage: Herr Reime, was bedeutet die Insolvenzeröffnung für Kunden der aurum cor GmbH, die Forderungen gegen das Unternehmen haben?

Reime: Die Insolvenzeröffnung bedeutet, dass Kunden mit offenen Forderungen oder unerfüllten Bestellungen sich umgehend beim Insolvenzverfahren anmelden müssen. Forderungen, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, werden als sogenannte Insolvenzforderungen behandelt und müssen über die Insolvenzverwalterin geltend gemacht werden.

Frage: Wie können Kunden konkret vorgehen, um ihre Rechte zu sichern?

Reime: Der erste Schritt ist, die vorläufige Insolvenzverwalterin zu kontaktieren und die eigene Forderung schriftlich anzumelden. Hierzu sollten Kunden Belege wie Rechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Verträge vorlegen. Wichtig ist, dass die Forderungsanmeldung rechtzeitig erfolgt, da sonst das Risiko besteht, im Verfahren nicht berücksichtigt zu werden.

Frage: Welche Chancen haben Kunden, ihre Gelder zurückzubekommen?

Reime: Das hängt vom Umfang der Insolvenzmasse ab, also von den Vermögenswerten des Unternehmens. Wenn noch ausreichend Vermögen vorhanden ist, können Gläubiger zumindest mit einer Teilrückzahlung rechnen. Allerdings ist die genaue Quote oft erst am Ende des Verfahrens absehbar. Kunden, die Edelmetalle gekauft, aber nicht erhalten haben, könnten unter Umständen auch Ansprüche auf Herausgabe stellen, falls diese noch identifizierbar und verfügbar sind.

Frage: Gibt es besondere Hinweise für Kunden, die über Drittanbieter wie Banken oder Zahlungsdienstleister Zahlungen abgewickelt haben?

Reime: Ja, in solchen Fällen könnten Kunden versuchen, die Zahlungen über den Zahlungsdienstleister rückabzuwickeln, sofern die Transaktion noch nicht zu lange zurückliegt. Besonders bei Kreditkarten- oder SEPA-Lastschriftverfahren gibt es Mechanismen, um unrechtmäßige Abbuchungen anzufechten. Allerdings sind diese Optionen meist nur innerhalb enger Fristen möglich.

Frage: Welche Rolle spielt die vorläufige Insolvenzverwalterin in diesem Prozess?

Reime: Rechtsanwältin Sandra Reich ist nun die zentrale Ansprechperson für alle Gläubiger. Sie wird die Vermögenswerte des Unternehmens sichern, eine Bestandsaufnahme durchführen und die Insolvenzmasse verwalten. Ihre Aufgabe ist es, die Gläubigerinteressen bestmöglich zu berücksichtigen, auch wenn in der Praxis nicht immer alle Forderungen in voller Höhe bedient werden können.

Frage: Haben Kunden juristische Möglichkeiten, das Verfahren aktiv zu beeinflussen?

Reime: Kunden können sich zusammenschließen, um ihre Interessen im Gläubigerausschuss zu vertreten, sofern ein solcher eingerichtet wird. Darüber hinaus empfehle ich betroffenen Kunden, sich anwaltlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass ihre Forderungen korrekt und vollständig angemeldet werden.

Zusammenfassung und Empfehlungen

Betroffene Kunden der aurum cor GmbH sollten zügig handeln, um ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Folgende Schritte sind zu beachten:

  1. Forderungen anmelden: Kontakt zur vorläufigen Insolvenzverwalterin aufnehmen und die Forderung schriftlich mit allen notwendigen Belegen einreichen.
  2. Belege sichern: Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise bereithalten.
  3. Rückabwicklung prüfen: Zahlungen über Drittanbieter oder Banken möglicherweise rückfordern.
  4. Juristische Beratung: Unterstützung durch einen Anwalt kann helfen, die eigenen Ansprüche effektiv durchzusetzen.

Das Insolvenzverfahren ist für viele Kunden mit Unsicherheiten verbunden, doch durch eine schnelle und gezielte Vorgehensweise können die Chancen auf eine Rückzahlung maximiert werden.

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