Unzählige Beispiele haben genau diese Aussage in den letzten Jahren bestätigt. Haben Sie in geschlossene Fonds und Beteiligungen investiert, besteht die Gefahr, dass ein Insolvenzverwalter erhaltene Rückzahlung auch noch Jahre später zurückverlangt.
Dieses Haftungsrisiko ist vielen Anlegern im grauen Kapitalmarkt eben oft nicht bewusst, bis sie dann selber Post von ihrer Beteiligungsverwaltung, einem möglichen Liquidator oder einem Insolvenzverwalter bekommen.
Derzeit in der aktuellen Diskussion sind Beteiligungen an Flugzeugen, hier insbesondere am Airbus A380, denn Airbus stellt dessen Produktion ein. Nun müssen sich in Deutschland mehr als 50.000 Anleger Gedanken machen, wie es mit ihrer unternehmerischen Beteiligung weitergeht.
Jene 50.000 Anleger hatten über geschlossene Fonds die Anschaffung dieser Flugzeuge mitfinanziert. Nun besteht natürlich die akute Gefahr, dass diese Fonds in eine Schieflage geraten könnten.
Das geht dann möglicherweise eben bis zu einer Insolvenz der Gesellschaft. Ein krasses Beispiel hierfür sind übrigens die vielen Schiffsbeteiligungen, die in den letzten Jahren in Insolvenz geraten sind. Gerät dann aber ein solcher Fonds in finanzielle Schieflage, wird die Gesellschaft selbst zwar in der Regel keine Rückzahlung der Ausschüttungen fordern, aber wie bereits ausgeführt möglicherweise ein eingesetzter Insolvenzverwalter.
Übrigens befinden sich unseren Recherchen nach in vielen Prospekten solcher Produkte auch konkrete Hinweise darauf, dass solche Rückforderungen von Ausschüttungen gegenüber dem Anleger möglich sind. Wir wissen natürlich auch, dass die wenigsten investierten Anleger solche Prospekte, oft 100 Seiten stark, wirklich im Detail gelesen haben und oft von diesen Rückforderungen dann „kalt überrascht“ werden.
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