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Anleger aufgepasst! Popppy Verkaufsautomaten und Ballooony Automaten ist da alles in Ordnung?

GiselaFotografie (CC0), Pixabay
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Nun, wer ein Investment tätigt, geht immer davon aus, dass sein Vertriebspartner/Berater dann auch darauf aufpasst, dass da auch alles in Ordnung ist, denn der Anleger will ja mit dem Investment dann auch Geld verdienen.

Der Vertrieb muss hier genau aufpassen, was er tut, denn sonst könnte er dann irgendwann, wenn mit solch einem Investment etwas schiefläuft, in der Beraterhaftung stehen.

Nun haben wir Informationen zu dem genannten Geschäftsmodell, die uns nachdenklich machen, denn hier könnte, wenn diese Informationen dann so korrekt sind, durchaus eine Gefahr für die Anlegerinvestments lauern.

Das Konzept, welches zu den Automaten verkauft wird, ist unseren Informationen nach eng verbunden mit dem Unternehmen Vendingjet GmbH, über dessen Bilanz wir ja bereits berichtet hatten. Unseren Informationen nach gibt es derzeit möglicherweise aber weniger Automaten wie die, die die Anleger bezahlt haben.

Nun hat sich der Initiator dieses Konzeptes und gleichzeitig Geschäftsführer der Vendingjet GmbH wohl einen bekannten dubiosen Frankfurter Rechtsanwalt an seine Seite geholt, um das mit den Anlegern irgendwie zu klären.

Klar, würde ich auch tun, wenn mir „der Kittel brennt“, denn da drohen ja möglicherweise noch wesentlich weitergehende Konsequenzen, wenn sich die Informationen dann bestätigen sollten.

Übrigens, der uns bekannte Rechtsanwalt ist auch im Strafrecht unterwegs. Nun gut, jeder hat ein Recht auf eine ordentliche rechtliche Vertretung, auch der Geschäftsführer der Vendingjet GmbH. Ob das was nutzt, wird man abwarten müssen.

Aufpassen muss hier auch der Vertrieb, denn er hat ja nun wohl Kenntnis von den Problemen der Gesellschaft bzw. des Initiators. Da sollte man sicherlich so lange von neuen Geschäftskontakten dann Abstand nehmen, bis der Vorgang restlos aufgeklärt ist.

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