Natürlich ist es jedem Unternehmen erlaubt, von Anlegern zu versuchen, Kapital einzusammeln, solang das jeweilige Unternehmen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält oder aber wie hier die erlaubten gesetzlichen Ausnahmeregelungen des Vermögensanlagengesetzes nutzt.
FireShot Capture 003 – unternehmensdetails_ Insu Werte KG – www.anleger-beteiligungen.de
Nur hier stellen sich natürlich schon Fragen aus unserer Sicht, denn schaut man sich so manches Angebot an, kann man schon den Eindruck gewinnen, dass man hier sämtliche Möglichkeiten nutzt, die in der Summe aber wieder bedenklich sein könnten und den Verdacht eines Umgehungstatbestandes durchaus nähren könnten.
Zudem drängt sich natürlich auch noch die Frage auf, wer denn die Einhaltung dieser Ausnahmeregelungen kontrolliert?
Nun, einen automatischen Kontrollmechanismus scheint es da nicht zu geben, auch keine Pflichtmeldung an die BaFin. Genau das sollte man aber jedem Unternehmen zur Pflicht machen, das solche Ausnahmegenehmigungen nutzt.
Jedes Unternehmen, das diese Ausnahmegenehmigungen nutzt, sollte es gegenüber der BaFin anzeigen müssen, wenn es mit dem Einsammeln des Geldes beginnt, und nach Abschluss der Geldeinsammelaktion der BaFin eine Liste der Investoren übermitteln, die solch ein Investmentangebot gezeichnet haben.
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