Der Jahresfehlbetrag 2021 wurde nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag auf die Kapitalkonten der Kommanditisten verteilt.
Zitat Ende
Auch hier wieder der tolle Satz in der Bilanz, der unsere Überschrift bestätigt.
PROJECT PW Eitelstraße 9-10 Berlin GmbH & Co. KGNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20211. ALLGEMEINE ANGABEN Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind bis auf die Restlaufzeitvermerke der Verbindlichkeiten insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft und Co. gem. § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 a Abs. 1 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
Sonstige Vermögensgegenstände sind ausgehend von den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos sowie des eventuell niedrigeren beizulegenden Wertes bewertet.
Die übrigen Aktiva sind jeweils zum Nennwert angesetzt.
Passivierungspflichtige Rückstellungen sind für alle erkennbaren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden; die zurückzustellenden Beträge wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten lauten auf Euro. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Der Jahresfehlbetrag 2021 wurde nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag auf die Kapitalkonten der Kommanditisten verteilt.
4. SONSTIGE ANGABEN Als Geschäftsführer war im Berichtsjahr die PROJECT 2. Wohnen GmbH, Nürnberg, bestellt, vertreten durch die Geschäftsführer/-in, Herrn Henning Niewerth (Rechtsanwalt), Herrn Michael Weniger (Kaufmann), Herrn Wolfgang Hammer (Kaufmann) und Frau Angela Uttenreuther (Kauffrau). Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €.
Von den Kommanditisten wurde bis zum Bilanzstichtag insgesamt folgendes Kommanditkapital als Eigenkapital gewährt:
Nürnberg, 3. März 2022
gez. PROJECT 2. Wohnen GmbH Henning Niewerth Geschäftsführer
gez. PROJECT 2. Wohnen GmbH Michael Weniger Geschäftsführer
gez. PROJECT 2. Wohnen GmbH Wolfgang Hammer Geschäftsführer
gez. PROJECT 2. Wohnen GmbH Angela Uttenreuther Geschäftsführerin
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in aufgestellter Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gem. §§ 325 ff. HGB.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die PROJECT PW Eitelstraße 9-10 Berlin GmbH & Co. KG, Nürnberg
Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der PROJECT PW Eitelstraße 9-10 Berlin GmbH & Co. KG, Nürnberg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Coburg, 4. März 2022
ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Daniel Ehlke Wirtschaftsprüfer
gez. Bernhard Umlauft Wirtschaftsprüfer
Sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde am 31. August 2022 festgestellt. |
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