Startseite Vorsicht Anlegerschutz Anleger machen Miese: Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. – geschlossene Invest KG
Anlegerschutz

Anleger machen Miese: Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. – geschlossene Invest KG

VISHNU_KV (CC0), Pixabay
Teilen

Ja, auch das eine Quintessenz dieser Bilanz. Kein gutes und überzeugendes Management aus unserer Sicht.

Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co.- geschlossene Invest KG

München

Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
INVESTMENTANLAGEVERMÖGEN
A.
1. Beteiligungen 2.288.249,95 907.723,16
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 689.057,74 305.075,60
3. Forderungen
a) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 0,00 42.750,00
b) Andere Forderungen 50.050,00 614.922,02
50.050,00 657.672,02
4. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 0,00 0,00
3.027.357,69 1.870.470,78

PASSIVA

1. Rückstellungen 68.289,33 47.715,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Aus anderen Lieferungen und Leistungen 297,50 13.118,40
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 676,00 158,25
b) andere 203,67 0,00
879,67 158,25
4. EIGENKAPITAL
a) Kapitalanteile der Kommanditisten 3.115.135,55 2.029.606,40
b) Rücklagen der Kommanditisten 56.875,00 56.875,00
c) Nicht realisierte Verluste aus der Neubewertung -214.119,36 -277.002,77
2.957.891,19 1.809.478,63
3.027.357,69 1.870.470,78

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019

01.01.2019 – 31.12.2019
EUR
01.01.2018 – 31.12.2018
EUR
INVESTMENTTÄTIGKEIT
1. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen -1,69 -335,32
b) Verwaltungsvergütung -90.000,00 -299.175,00
c) Verwahrstellenvergütung -932,05 -3.762,00
d) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -25.785,05 -23.545,71
e) Sonstige Aufwendungen -44.627,09 -34.859,03
Summe der Aufwendungen -161.345,88 -361.677,06
2. Ordentlicher Nettoertrag -161.345,88 -361.677,06
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -161.345,88 -361.677,06
4. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 190.722,11 0,00
b) Aufwendungen aus der Neubewertung -127.838,70 -277.002,77
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 62.883,41 -277.002,77
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -98.462,47 -638.679,83

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss der Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. – geschlossene Invest KG, München, HRA 106654, Amtsgericht München, wurde nach den Vorschriften des § 158 i. V. m § 135 KAGB sowie der §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die ergänzenden Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264c HGB wurden beachtet. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 135 Abs. 3 und Abs. 4 KAGB i. V. m. §§ 21, 22 KARBV. Der Anhang wurde gemäß § 158 i. V. m. § 135 Abs. 5 KAGB und § 25 KARBV erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft wurde am 27. Januar 2017 in das Handelsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Bilanz wurde entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrags unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wird unter Beachtung der allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie der aufgrund des § 264a Abs. 1 HGB für die Gesellschaft anzuwendenden speziellen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Zusätzlich wurden die für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften anzuwendenden Vorschriften der §§ 261 bis 272 KAGB und der §§ 20 – 25 KARBV beachtet.

Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten zzgl. Nebenkosten aktiviert. Zum Bilanzstichtag erfolgt eine interne Bewertung zum Verkehrswert gemäß § 168 i. V. m. § 271 KAGB. Der Verkehrswert ermittelt sich aus dem Net Asset Value (NAV) auf Grundlage des vom Beteiligungsunternehmen vorliegenden aktuellsten Berichtes am Bewertungszeitpunkt zzgl. ggf. der Fortschreibung aller getätigten Zahlungen bis zum Bilanzstichtag, wertaufhellender Tatsachen die vom Zielfondsmanagement mitgeteilt worden sind und ggf. eingeforderter Einlagen zum Bilanzstichtag.

Forderungen sind zum Verkehrswert, der im Berichtsjahr dem Nennwert entspricht, angesetzt. Täglich verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert ggf. zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bilanzposten, die auf fremde Währung (SEK) lauten, wurden unterjährig zu den jeweiligen Kursen im Entstehungszeitpunkt in Euro umgerechnet. Am Bilanzstichtag erfolgte eine Neubewertung in Euro zum Devisenkassamittelkurs von 10,4468 (SEK/EUR).

III. ANGABEN ZUR BILANZ

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2019

EUR ANTEIL AM FONDSVERMÖGEN
IN %
EUR ANTEIL AM FONDSVERMÖGEN
IN %
A. Vermögensgegenstände 31.12.2019 31.12.2018
Beteiligungen 2.288.249,95 77,4% 907.723,16 50,2%
Barmittel und Barmitteläquivalente 689.057,74 23,3% 305.075,60 16,9%
Forderungen 50.050,00 1,7% 657.672,02 36,3%
Summe Vermögensgegenstände 3.027.357,69 102,3% 1.870.470,78 103,4%
B. Schulden
I. Rückstellungen 68.289,33 -2,3% 47.715,50 -2,6%
II. Verbindlichkeiten 1.177,17 0,0% 13.276,65 -0,7%
Summe Schulden 69.466,50 -2,3% 60.992,15 -3,4%
C. Nettoinventarwert 2.957.891,19 100,0% 1.809.478,63 100,0%

Beteiligungen

Zu den Beteiligungen wird Folgendes erläutert:

NewPort Buyout Fund I
Coöperatief U.A., Niederlande
EUR EUR
Zeichnungssumme Stand 31.12.2019/ 31.12.2018 2.000.000,00 2.000.000,00
Anteil in % 2,22% 2,22%
Zeitpunkt der Zeichnung 12.09.2018
Nettovermögenswert des Beteiligungsunternehmens (100%) 44.220.000,00 20.511.743,00
Anschaffungskosten Stand 01.01.2019 / 01.01.2018 564.430,69 0,00
Zugänge im Geschäftsjahr 2019 / 2018
Anschaffungskosten 525.969,87 516.603,94
Anschaffungsnebenkosten 0,00 47.826,75
Abgänge im Geschäftsjahr 2019 / 2018 -26.749,39 0,00
Anschaffungskosten Stand 31.12.2019 / 2018 1.063.651,17 564.430,69
Wertänderungen aus der Neubewertung Stand 01.01.2019 / 01.01.2018 -108.614,18 0,00
Aufwendungen aus der Neubewertung im Geschäftsjahr 2019 / 2018 0,00 -108.614,18
Erträge aus der Neubewertung im Geschäftsjahr 2019 / 2018 27.629,68 0,00
Erträge/Aufwendungen aus der Neubewertung Stand 31.12.2019 / 2018 -80.984,50 -108.614,18
Nettovermögenswert Stand 31.12.2019 / 2018 982.666,67 455.816,51
Anteil am Nettovermögenswert Stand 31.12.2019 / 2018 in % 33,2% 25,2%
ausstehende Einzahlungsverpflichtung Stand 31.12.2019 / 2018 981.066,61 1.483.396,06
HLXK Kapital AB,
Schweden
EUR EUR
Zeichnungssumme Stand 31.12.2019/ 31.12.2018 (SEK) 20.000.000,00 20.000.000,00
Anteil in % 3,82% 3,82%
Zeitpunkt der Zeichnung 07.09.2018
Nettovermögenswert des Beteiligungsunternehmens (100%) 22.559.758,20 11.818.939,40
Anschaffungskosten Stand 01.01.2019 / 01.01.2018 620.295,24 0,00
Zugänge im Geschäftsjahr 2019 / 2018
Anschaffungskosten 247.591,28 567.159,14
Anschaffungsnebenkosten 0,00 53.136,10
Abgänge im Geschäftsjahr 2019 / 2018 0,00 0,00
Anschaffungskosten Stand 31.12.2019 / 2018 867.886,52 620.295,24
Wertänderungen aus der Neubewertung Stand 01.01.2019 / 01.01.2018 -168.388,59 0,00
Aufwendungen aus der Neubewertung im Geschäftsjahr 2019 / 2018 0,00 -168.388,59
Erträge aus der Neubewertung im Geschäftsjahr 2019 / 2018 163.092,43 0,00
Erträge/Aufwendungen aus der Neubewertung Stand 31.12.2019 / 2018 -5.296,16 -168.388,59
Nettovermögenswert Stand 31.12.2019 / 2018 862.590,36 451.906,65
Anteil am Nettovermögenswert Stand 31.12.2019 / 2018 in % 29,2% 25,0%
ausstehende Einzahlungsverpflichtung Stand 31.12.2019 / 2018 1.110.195,66 1.380.203,78
Five Arrows Principal
Investments III SCSp, Luxemburg
EUR EUR
Zeichnungssumme Stand 31.12.2019/ 31.12.2018 3.000.000,00 0,00
Anteil in % 0,37% 0,00%
Zeitpunkt der Zeichnung 23.11.2018
Nettovermögenswert des Beteiligungsunternehmens (100%) 110.238.698,77 0,00
Anschaffungskosten Stand 01.01.2019 / 01.01.2018 0,00 0,00
Zugänge im Geschäftsjahr 2019 / 2018
Anschaffungskosten 468.000,00 0,00
Anschaffungsnebenkosten 0,00 0,00
Abgänge im Geschäftsjahr 2019 / 2018 0,00 0,00
Anschaffungskosten Stand 31.12.2019 / 2018 468.000,00 0,00
Wertänderungen aus der Neubewertung Stand 01.01.2019 / 01.01.2018 0,00 0,00
Aufwendungen aus der Neubewertung im Geschäftsjahr 2019 / 2018 -53.412,94 0,00
Erträge aus der Neubewertung im Geschäftsjahr 2019 / 2018 0,00 0,00
Erträge/Aufwendungen aus der Neubewertung Stand 31.12.2019 / 2018 -53.412,94 0,00
Nettovermögenswert Stand 31.12.2019 / 2018 414.587,06 0,00
Anteil am Nettovermögenswert Stand 31.12.2019 / 2018 in % 14,0% 0,0%
ausstehende Einzahlungsverpflichtung Stand 31.12.2019 / 2018 2.532.000,00 3.000.000,00
Vendis Capital III CommV
Belgien
EUR EUR
Zeichnungssumme Stand 31.12.2019/ 31.12.2018 3.000.000,00 0,00
Anteil in % 1,00% 0,00%
Zeitpunkt der Zeichnung 05.12.2019
Nettovermögenswert des Beteiligungsunternehmens (100%) 2.845.320,00 0,00
Anschaffungskosten Stand 01.01.2019 / 01.01.2018 0,00 0,00
Zugänge im Geschäftsjahr 2019 / 2018
Anschaffungskosten 63.000,00 0,00
Anschaffungsnebenkosten 39.831,62 0,00
Abgänge im Geschäftsjahr 2019 / 2018 0,00 0,00
Anschaffungskosten Stand 31.12.2019 / 2018 102.831,62 0,00
Wertänderungen aus der Neubewertung Stand 01.01.2019 / 01.01.2018 0,00 0,00
Aufwendungen aus der Neubewertung im Geschäftsjahr 2019 / 2018 -74.425,76 0,00
Erträge aus der Neubewertung im Geschäftsjahr 2019 / 2018 0,00 0,00
Erträge/Aufwendungen aus der Neubewertung Stand 31.12.2019 / 2018 -74.425,76 0,00
Nettovermögenswert Stand 31.12.2019 / 2018 28.405,86 0,00
Anteil am Nettovermögenswert Stand 31.12.2019 / 2018 in % 1,0% 0,0%
ausstehende Einzahlungsverpflichtung Stand 31.12.2019 / 2018 2.937.000,00 0,00

Zum 31. Dezember 2019 bestehen Einzahlungsverpflichtungen in die Beteiligungen in Höhe von insgesamt EUR 7.560.262,27. Der Fremdwährungsanteil beträgt EUR 1.110.195,66 (SEK 11.597.992,05).

Forderungen

Die anderen Forderungen bestehen in Höhe von EUR 50.050,00 (Vj.: EUR 613.500,00) gegenüber der Treuhandkommanditistin und betreffen zum Bilanzstichtag noch nicht weitergeleitete Kapitalabrufe der Kommanditisten. Sämtliche ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen die Prüfung des Jahresabschlusses und die Erstellung der Steuererklärungen 2018 und 2019 i.H.v. EUR 63.260,34 (Vj.: EUR 41.825,00), Treuhandgebühren EUR 2.048,47 (Vj.: EUR 0,00) und Buchführungskosten EUR 2.048,47 (Vj.: EUR 0,00) sowie die Verwahrstellenvergütung EUR 932,05 (Vj.: EUR 5.890,50).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen betreffen laufende steuerliche Beratungskosten. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren aus der Haftungsvergütung des Komplementärs für 2019. Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten bestehen gegenüber Kreditinstituten und resultieren aus Guthabengebühren. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Eigenkapital

Die gezeichneten Kommanditeinlagen der Kommanditisten betragen zum 31. Dezember 2019 wie im Vorjahr insgesamt EUR 13.126.000,00.

Die Hafteinlage des Treuhandkommanditisten FPE Private Equity Beteiligungs-Treuhand GmbH beträgt EUR 100,00. Als Hafteinlagen der weiteren Kommanditisten sind im Handelsregister 1 % der jeweils gezeichneten Kommanditeinlagen – insgesamt EUR 131.250,00 eingetragen. Die Hafteinlagen waren zum Bilanzstichtag in voller Höhe geleistet.

Zum 31. Dezember 2019 bestehen noch nicht eingeforderte Einzahlungsverpflichtungen der Kommanditisten in Höhe von EUR 9.153.750,00 (Stand am 31. Dezember 2018: EUR 10.400.625,00).

Das Eigenkapital der Gesellschaft wird in die zwei Anteilklassen I und II unterteilt, deren wesentliche Parameter sich wie folgt darstellen:

Anteilklasse I
EUR
Anteilklasse II
EUR
Mindestzeichnungssumme 50.000,00 250.000,00
Agio (in % der gezeichneten Kapitaleinlage) bis zu 5 % bis zu 2 %
Initialkosten (in % der gezeichneten Kapitaleinlage) bis zu 6 % bis zu 3 %
laufende Fondsverwaltung (in % des Nettoinventarwertes) 1,5 % 0,87 %

Die Komplementärin ist kapitalmäßig weder am Vermögen noch am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Sie hat keine Verpflichtung, eine Einlage zu leisten. Der rechnerische Anteil der Komplementärin am Gesamtwert des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2019 beträgt daher EUR 0,00.

Da die Komplementärin keine Einlage leistet und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt ist, zeigen die nachfolgend dargestellte Eigenkapitalentwicklungsrechnung und die Ergebnisverwendungsrechnung ausschließlich die Ergebniszuweisung an die Kommanditisten und die Entwicklung der Kapitalanteile der Kommanditisten der beiden Anteilklassen.

Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten (§ 24 Abs. 2 KARBV) stellt sich wie folgt dar:

Anteilklasse I
EUR
Anteilklasse II
EUR
gesamt
EUR
I. Wert des Eigenkapitals zu Beginn des Geschäftsjahres 159.209,30 1.650.269,33 1.809.478,63
1. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzufluss aus weiteren Kapitaeinzahlungen der Gesellschafter 106.875,00 1.140.000,00 1.246.875,00
b) Mittelabfluss wegen Gesellschafteraustritten 0,00 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -13.834,60 -147.511,28 -161.345,88
3. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.394,39 57.489,02 62.883,41
II. Eigenkapital am Ende des Geschäftsjahres (Nettoinventarwert) 257.644,09 2.700.247,10 2.957.891,19

Die Kapitalkonten der Kommanditisten stellen sich dabei gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrags wie folgt dar:

Anteilklasse I
EUR
Anteilklasse II
EUR
gesamt
EUR
Kapitalkonto I (Einlagenkonto)
gezeichnetes Kommanditkapital 1.126.000,00 12.000.000,00 13.126.000,00
ausstehendes, noch nicht eingefordertes Kommanditkapital -753.750,00 -8.400.000,00 -9.153.750,00
eingefordertes Kommanditkapital (Anzahl der umlaufenden Anteile) 372.250,00 3.600.000,00 3.972.250,00
Kapitalkonto II (Rücklagenkonto) 37.875,00 19.000,00 56.875,00
Kapitalkonto III (laufendes Konto) 0,00 0,00 0,00
Kapitalkonto IV (Gewinn- und Verlustkonto) -134.112,91 -723.001,54 -857.114,45
Kapitalkonto V (nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres) -18.368,00 -195.751,36 -214.119,36
Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 (Nettoinventarwert) 257.644,09 2.700.247,10 2.957.891,19

Das Rücklagenkonto betrifft die von einzelnen Kommanditisten eingezahlten Ausgabeaufschläge.

Für die Darstellung der Entwicklung des Anteilwertes im Berichtszeitraum verweisen wir auf die Angaben im Lagebericht.

Die Verwendungsrechnung (§ 24 Abs. 1 KARBV) stellt sich wie folgt dar:

Anteilklasse I
EUR
Anteilklasse II
EUR
gesamt
EUR
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -13.834,60 -147.511,28 -161.345,88
Belastung auf den Kapitalkonten IV der Kommanditisten 13.834,60 147.511,28 161.345,88
Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00 0,00

Die auf die jeweilige Anteilklasse entfallenden Gewinne und Verluste der Gesellschaft sind den Gesellschaftern der jeweiligen Anteilklasse anteilig im Verhältnis ihrer innerhalb der jeweiligen Anteilklasse vorhandenen Kapitalkonten I (Einlagekonten) zueinander zuzurechnen. Die Zuordnung erfolgt auf die jeweiligen Kapitalkonten IV der Kommanditisten. Die Kommanditisten sind aufgrund der gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Regelungen unabhängig von ihrem jeweiligen Beitrittszeitpunkt entsprechend ihrer gezeichneten Kapitaleinlagen am Vermögen sowie am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GUV

Anteilklasse I
EUR
Anteilklasse II
EUR
gesamt
EUR
Investmenttätigkeit
1. Aufwendungen
a.) Zinsen aus Kreditaufnahmen -0,14 -1,55 -1,69
b.) Verwaltungsvergütung -7.714,28 -82.285,72 -90.000,00
c.) Verwahrstellenvergütung -79,95 -852,10 -932,05
d.) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -2.211,94 -23.573,11 -25.785,05
e.) Sonstige Aufwendungen -3.828,29 -40.798,80 -44.627,09
2. Ordentlicher Nettoertrag /
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -13.834,60 -147.511,28 -161.345,88
3. Zeitwertänderung
Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 5.394,39 57.489,02 62.883,41
Ergebnis des Geschäftsjahres -8.440,21 -90.022,26 -98.462,47

Zinsen aus Kreditaufnahmen

Die Zinsen aus Kreditaufnahmen resultieren aus der kurzfristigen Überziehung der laufenden Bankkonten der Gesellschaft im Rahmen der Weiterleitung eines Kapitalabrufs.

Verwaltungsvergütung

Die laufende Vergütung an die Kapitalverwaltungsgesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2019 EUR 90.000,00 (Vj.: EUR 299.175,00). Diese betrifft für 2019 die Kosten der laufenden Fondsverwaltung:

Anteilklasse I
EUR
Anteilklasse II
EUR
gesamt
EUR
laufende Fondsverwaltung 7.714,28 82.285,72 90.000,00
Gesamt 7.714,28 82.285,72 90.000,00

Eine zusätzliche oder erfolgsabhängige Vergütung im Sinne von § 166 Abs. 5 KAGB ist nach den Anlagebedingungen für das Geschäftsjahr 2019 nicht vorgesehen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält darüber hinaus keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 44.627,09 (Vj.: EUR 34.859,03) betreffen im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten i.H.v EUR 18.333,76 (Vj.: EUR 22.281,40) sowie die Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen EUR 20.825,00 (Vj.: 10.628,89).

V. SONSTIGE ANGABEN

Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der laufenden Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Nettovermögenswertes innerhalb eines Geschäftsjahres aus. Die Initial- und Vertriebskosten sind nicht in der Gesamtkostenquote enthalten. Da im Berichtszeitraum die Investitions- und Kapitaleinzahlungsphase noch nicht abgeschlossen waren und die für die Verwaltungsvergütung lediglich die Mindestvergütung zum Tragen gekommen ist, ist eine Berechnung des durchschnittlichen Nettovermögens als Mittel zwischen Fondsvermögen zu Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums nicht aussagekräftig. Vor diesem Hintergrund haben wir die Gesamtkostenquote auf Basis des Fondsvermögens zum Geschäftsjahresende vor Ansatz der im Berichtszeitraum entstandenen laufenden und sonstigen Kosten, die keine Initialkosten darstellen, ermittelt.

Im Berichtszeitraum wurde für die laufende Verwaltungsvergütung ein Fixbetrag erhoben, so dass sich in der Gesamtkostenquote keine Unterschiede in den beiden Anteilklassen ergeben.

Die Gesamtkostenquote wurde von uns daher übergreifend für beide Anteilklassen ermittelt.

Gesamt
EUR
laufende Kosten 161.345,88
Fondsvermögen 3.333.356,43
Gesamtkostenquote i. B. a. die eingeforderten Kapitaleinlagen (%) 4,84%

Im Berichtszeitraum sind keine Initial- und Vertriebskosten mehr angefallen.

Gesamtvergütung der Mitarbeiter und der Risk-Taker

Zu den Gesamtvergütungen der Mitarbeiter und der Risk-Taker wird auf die entsprechenden Angaben hierzu im Lagebericht verwiesen.

Risikoprofil/Risikomanagementsystem

Zum Risikoprofil und zu dem von der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Steuerung der Risiken eingesetzten Risikomanagementsystem wird auf die entsprechenden Angaben hierzu im Lagebericht verwiesen.

Angaben zu besonderen Regelungen nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB

Der Anteil der Vermögensgegenstände der Gesellschaft, die schwer liquidierbar sind und für die deshalb besondere Regelungen nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB gelten, beträgt zum Ende des Berichtszeitraums unverändert zum Vorjahr Null Prozent.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.

Komplementärin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die FPE Private Equity Koordinations GmbH, München (eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 124108, mit einem voll erbrachten gezeichneten Kapital in Höhe von 25.000,00 EUR).

Geschäftsführung

Während des Geschäftsjahres 2019 erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin. Geschäftsführer der FPE Private Equity Koordinations GmbH sind Frau Gabriele Remme, Herr Hans-Ascan Wieck (bis 1. Juni 2020) und Herr Peter Ivanfy (seit 1. Juni 2020).

Nachtragsbericht

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zur globalen Pandemie ab Januar 2020 und die damit verbundenen von den Regierungen ergriffenen Maßnahmen, die das öffentliche Leben extrem einschränken und die Wirtschaft weltweit stark beeinträchtigen, werden sich voraussichtlich auch auf die Beteiligungsunternehmen auswirken. Ob und gegebenenfalls wie stark die Auswirkungen letztlich sein werden, ist aktuell noch nicht konkret abschätzbar und wird insbesondere davon abhängen, wie lange die entsprechenden Beeinträchtigungen andauern werden.

Bilanzielle Konsequenzen aus möglichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Beteiligungsunternehmen waren im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 allerdings noch nicht zu berücksichtigen, da das Auftreten des Coronavirus als weltweite Gefahr als sogenanntes wertbegründendes Ereignis einzustufen ist und dementsprechend gegebenenfalls erforderliche bewertungsrelevante Konsequenzen erst im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 zu berücksichtigen sein werden.

Sonstige Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

 

München, den 5. Juni 2020

Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. – geschlossene Invest KG
vertreten durch FPE Private Equity Koordinations GmbH

gez. Gabriele Remme

gez. Peter Ivanfy

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

1 Grundlagen der Gesellschaft

a. Gesellschaftsrechtliche und investmentrechtliche Grundlagen

Bei der Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. – geschlossene Invest KG (im Folgenden kurz „AIF“ oder „Gesellschaft“) handelt es sich um eine geschlossene Publikums-Investmentkommanditgesellschaft, an der sich Anleger über eine Treuhandkommanditistin beteiligen konnten. Der AIF ist am 27. Januar 2017 unter HRA 106654 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen worden. Die Gesellschaft ist ein extern verwalteter geschlossener inländischer Publikums-AIF im Sinne der §§ 261 ff. KAGB.

Es sind zwei unterschiedliche Anteilklassen gebildet worden. Die Mindestkapitaleinlage für einen Anleger in der Anteilklasse I beträgt EUR 50.000 zzgl. bis zu 5% Ausgabeaufschlag. Die Mindestkapitaleinlage für einen Anleger in der Anteilklasse II beträgt EUR 250.000 zzgl. bis zu 2% Ausgabeaufschlag.

Es gilt der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 13. Februar 2017 in Verbindung mit den Anlagebedingungen in der Fassung vom 30. Oktober 2019. Die Genehmigung der geänderten Anlagebedingungen erfolgte mit Schreiben der BaFin vom 5. Juli 2019. Die Änderung betrifft die Erweiterung des Anlageuniversums in Ziffer 1.2 und 1.3 um sogenannte Geldarlehen nach § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB und die Verlängerung der Investitionsperiode bis Februar 2021. Die Anlagebedingungen sind mit einem Gesellschafterbeschluss im Oktober 2019 entsprechend geändert worden.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München unter der Geschäftsanschrift c/o FERI Trust GmbH, Ottostraße 4, 80333 München. Als Treuhänderin fungiert die FPE Private Equity Beteiligungs-Treuhand GmbH, München, Komplementärin ist die FPE Private Equity Koordinations GmbH, München. Als Verwahrstelle für den AIF fungiert die CACEIS Bank S.A., Germany Branch, Lilienthalallee 34-36, 80939 München (Zweigniederlassung der CACEIS Bank France, Paris).

Die Platzierungsphase des AIF begann mit erteilter Vertriebsgenehmigung der BaFin am 20. Februar 2017 und endete am 30. Juni 2018 nach einer Verlängerung um ein halbes Jahr gegenüber der ursprünglichen Planung durch einen Gesellschafterbeschluss.

Die Laufzeit des AIF endet am 31. Dezember 2029 (Grundlaufzeit). Die Gesellschafter des AIF können durch Gesellschafterbeschluss, der jeweils einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf, bis zu drei Mal eine Verlängerung der Grundlaufzeit des AIF um jeweils zwei weitere Jahre – d.h. maximal um insgesamt bis zu sechs Jahre – beschließen, sofern (1) ein Zielfonds seine Grundlaufzeit verlängert hat und eine Veräußerung des Anteils an dem betreffenden Zielfonds zu deutlich niedrigeren Rückflüssen an den AIF führen würde, als ein Halten dieser Beteiligung bis zur Auflösung des Zielfonds oder (2) die Laufzeit eines Zielfonds zwar beendet ist, dieser jedoch noch nicht vollständig aufgelöst und liquidiert ist und dies jeweils im Interesse der Anleger liegt.

b. Anlagestrategie und Anlageziele

Der AIF investiert als Private Equity-Dachfonds in Beteiligungen an Private Equity-Zielfonds, die wiederum in Portfoliounternehmen innerhalb der Anlageklasse Private Equity investieren. Der Schwerpunkt der Anlagen wird bei Primärinvestitionen liegen. Ferner müssen mindestens 60% des Investitionskapitals in Zielfonds investiert werden, die ihren Sitz in Deutschland oder in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder Großbritannien haben. Der Schwerpunkt wird auf Buyout-Investitionen in kleine bis mittelgroße Unternehmen liegen. Darüber hinaus darf bis zu 30% des Investitionskapitals in Zielfonds investiert werden, die progressivere Strategien verfolgen, wie zum Beispiel Beteiligungen an Unternehmen in frühen Entwicklungsphasen oder Unternehmen in herausfordernder wirtschaftlicher Lage.

c. Angaben zur externen Verwaltungsgesellschaft, zum Verwaltungsvertrag und zu den Gebühren

Die Verwaltung des AIF erfolgte bis einschließlich 29. Dezember 2019 durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) FEREAL AG, Rathausplatz 8 – 10, 61348 Bad Homburg. Diese KVG hat am 8. September 2015 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zum Geschäftsvertrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten. Der AIF hatte am 19. Januar 2017 mit der FEREAL AG einen Vertrag über die kollektive Vermögensverwaltung sowie über die Konzeption des AIF und dessen Vertrieb einschließlich der Vertriebskoordination abgeschlossen („Fremdverwaltungsvertrag“). Er umfasste sämtliche Tätigkeiten, die unter dem Begriff der kollektiven Vermögensverwaltung nach dem KAGB fallen. Einzelne Aufgaben waren ganz oder teilweise ausgelagert – insbesondere die Interne Revision, der Bereich Recht, die Finanzbuchhaltung und die Fondsbuchhaltung sowie Teile des Bereichs Compliance. Die FEREAL AG war von dem AIF als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB bestellt und wird durch die BaFin beaufsichtigt.

Im Zuge einer Neuausrichtung des Private Equity-Fondsgeschäfts der FERI ist geplant, den KVG-Betrieb der FEREAL AG auf ihre Schwestergesellschaft FERI Trust (Luxembourg) S.A. zu verschmelzen. Deswegen war es aufsichtsrechtlich erforderlich, eine andere inländische KVG für die Verwaltung des PEP 2017 zu bestellen. Mit der HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH (im Folgenden kurz „HI“) mit Sitz in Hamburg konnte ein erfahrener Partner gewonnen werden, der bereits bei zahlreichen geschlossenen Publikums- und Spezialfonds als externe KVG bestellt ist. Die Gesellschafter des PEP 2017 haben der Bestellung der HI mit Gesellschafterbeschluss vom 30. Oktober 2019 zugestimmt, die Genehmigung der BaFin zum KVG-Wechsel erfolgte am 05. Dezember 2019. Der PEP 2017 hat auf dieser Basis am 22. Oktober 2019 mit Wirkung vom 30. Dezember 2019 einen Fremdverwaltungsvertrag mit der HI abgeschlossen. Der Vertrag endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Fondsgesellschaft (Tag der Löschung im Handelsregister). Nach Ablauf eines Jahres kann der Vertrag von der Fondsgesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2021. Darüber hinaus kann der Vertrag von allen Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Die HI als neue KVG hat – wie zuvor schon die FEREAL AG – die FERI Trust GmbH mit der Anlageberatung beauftragt. Die entsprechende Vereinbarung ist am 27. Dezember 2019 getroffen worden. Zu den von der FERI Trust GmbH in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen gehören unverändert u.a. Empfehlungen zum Erwerb oder zur Veräußerung von Zielfonds, die Beratung bei der Auswahl und dem Erwerb der Zielfonds sowie die Abwicklung des Erwerbs, Beratung im Hinblick auf Veräußerungen von Zielfonds und die Abwicklung der Veräußerungen. Die HI erbringt einen Großteil der vormals ausgelagerten Leistungen selbst, es ist jedoch geplant, die Fondsbuchhaltung und Steuerberatung des Fonds an den bisherigen Dienstleister auszulagern.

Die KVG erhält für ihre Tätigkeit eine laufende Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,5% p.a. (Anteilklasse I) bzw. 0,87% p.a. (Anteilklasse II) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des AIF, für den Zeitraum ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 jedoch mindestens EUR 90.000 p.a., nachdem die FEREAL mit Vorstandsbeschluss vom 25. Juni 2018 für den Fall der Unterschreitung des Zeichnungsvolumens von EUR 25 Mio. beschlossen hatte, die für die Jahre 2018 und 2019 vertraglich vereinbarte Mindestvergütung der FEREAL für die Verwaltung der Gesellschaft von EUR 180.000 auf EUR 90.000 anzupassen bzw. auf den Unterschiedsbetrag zu verzichten.

Zusätzlich erhält die KVG eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 10% aller weiteren Auszahlungen aus Gewinnen des AIF nach der Vollrückzahlung und einer durchschnittlichen Verzinsung von 4% p.a. auf die geleistete Kommanditeinlage.

d. Verwaltungskosten der Gesellschaft

Neben der unter c. dargestellten Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird die Gesellschaft mit folgenden regelmäßigen Verwaltungskosten belastet:

– Die Treuhandkommanditistin erhält als Entgelt für die Verwaltung der Beteiligungen an der Gesellschaft und die Betreuung der Anleger eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,1% (einschließlich Umsatzsteuer) des durchschnittlichen Nettoinventarwert des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr.

– Die Komplementärin erhält als Entgelt für seine Haftungsübernahme eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,033% (einschließlich Umsatzsteuer) des durchschnittlichen Nettoinventarwerts des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr.

– Die jährliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt bis zu 0,05% des durchschnittlichen Nettoinventarwerts des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr, mindestens jedoch EUR 12.000 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2 Wirtschafts- und Tätigkeitsbericht

a. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Wachstumstrend der Weltwirtschaft setzte sich auch im Jahr 2019 mit einem Anstieg um 2,9% fort. Gleichzeitig ist das aber der niedrigste Wert seit dem Ende der Finanzkrise. Mehrere Anzeichen deuteten bereits vor der Corona-Krise auf eine Phase einer weltweiten „synchronisierten Verlangsamung“ hin. Auch 2019 wurde maßgeblich durch politische Schlagzeilen geprägt. Neben dem anhaltenden Konflikt mit dem Iran spielte die Handelspolitik der USA weiterhin eine große Rolle. Die Uneinigkeit mit Europa und China verunsicherte die Wirtschaftsakteure, auch wenn gegen Ende 2019 eine Teileinigung mit China erzielt wurde. Dennoch verzeichnete die US-Wirtschaft ein Wachstum von 2,3%. Im gleichen Zeitraum betrug die Inflation 1,8%, was zum Teil auf den stärkeren Ölpreis-Anstieg, insbesondere in der ersten Jahreshälfte, zurückzuführen war. In der Europäischen Union wurde das verlangsamte Wirtschaftswachstum von ca. 1,2% und einer Inflationsrate von auch 1,2% vom EU-Austrittsverfahren Großbritanniens überschattet. Schlusslichter waren Italien mit einem realen BIP-Wachstum von nur 0,3% und Deutschland mit nur 0,6%, während Irland mit einem Anstieg um 5,5% den höchsten Wert erzielte.

b. Entwicklung der M&A- und der Private Equity-Märkte [Quelle: PitchBook Data, Inc.]

Im Jahr 2019 trug der stetige Fluss von Mega-Deals (Transaktionen mit einem Volumen von mehr als USD 5 Mrd.) dazu bei, dass sich das Transaktionsvolumen in den Regionen Nordamerika und Europa auf einem sehr hohen Niveau festigte. Verglichen mit dem Vorjahr sind die Werte in beiden Regionen zurückgegangen, und zwar um 7% in Europa und um 14% in Nordamerika. Beide Werte liegen nah am Durchschnitt der letzten 5 Jahre. Betrachtet man die Anzahl der Transaktionen, so sind in beiden Regionen die Werte rückläufig. In den USA ist die Anzahl um 13% auf 11.300 Deals zurückgegangen und in Europa um 12% auf 9.680 Deals. Zu den bemerkenswerten Deals zählten die Übernahme des Pharmakonzerns Allergan durch den US-amerikanischen Biotechkonzern AbbVie für USD 86 Mrd. und die Fusion des Mischkonzerns United Technologies mit dem Rüstungskonzern Raytheon mit einem Deal-Volumen von USD 89 Mrd.

Der Anstieg der Transaktionsgrößen ist sowohl auf weiter steigende Bewertungen und die hohen Kassenbestände von strategischen Investoren aus dem Unternehmensbereich als auch auf die seit Jahren stetig steigende, den Finanzinvestoren zur Verfügung stehende Liquidität zurückzuführen. Die hierdurch entstandene starke Nachfrage, bei gleichzeitig begrenztem Angebot an attraktiven Zielunternehmen, sorgt auch weiterhin für sehr hohe Bewertungen im Markt. Jedoch kann man in Nordamerika und Europa bereits unterschiedliche Trends beobachten. Während in Europa die durchschnittliche Bewertung von dem Rekordwert von 9,8-fachen EBITDA im Jahr 2018 auf 8,9x zurückging, befindet sich der Kaufpreismultiplikator in den USA bei 10,1x und damit in der Nähe der Rekordwerte aus den Jahren 2016 und 2017. Vor sechs Jahren lag der Multiplikator in Europa noch bei 7,2x, was bedeutet, dass ein Erwerber im Jahr 2019 im Schnitt 23% mehr für ein Unternehmen zahlen musste, als dies noch im Jahr 2013 der Fall war. Als Folge des weltweiten Shutdowns im Zuge der Corona-Krise ist mit sinkenden Transaktionen und einem deutlichen Rückgang der Multiplikatoren zu rechnen, woraus sich für anlagebereites Kapital günstige Kaufgelegenheiten ergeben könnten.

Betrachtet man ausschließlich die durch Private Equity-Investoren getätigten Deals, so machten diese im Jahr 2019 auch wieder mehr als ein Drittel aller durchgeführten Transaktionen in den USA und Europa aus. Ein weiterer Trend war der fortgesetzte Anstieg von Secondary Buyouts, also Unternehmensverkäufen von PE-Fonds an andere PE-Fonds. Diese Transaktionen machten im Jahr 2019 in den USA bereits die Hälfte aller PE-Exits aus (Vorjahre im Durchschnitt ca. 40%). Insgesamt ging aber die Anzahl von Private Equity-Exits zurück. So ist zum Beispiel in den USA das beim Exit erzielte Verkaufsvolumen um 28% und Anzahl an Exits um 17% im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.

Im Hinblick auf die Fundraising Aktivitäten wurden im Jahr 2019 in beiden Regionen neue Rekordwerte aufgestellt. So flossen in Europa € 86 Milliarden an insgesamt 89 PE-Fonds, was im Hinblick auf das platzierte Volumen einen Anstieg von 24% gegenüber dem Vorjahr bedeutete. Durchschnittlich hat jeder Fonds somit knapp eine Milliarde Euro eingesammelt – im Jahr 2015 lag dieser Wert noch bei einer halben Milliarde, was also auf eine Verdopplung hinweist. In den USA hat sich das Wachstum der Fondsgröße noch schneller forciert. Während die Anzahl der Fonds relativ gleichgeblieben ist (bei über 200 Fonds), wurde 50% mehr eingesammelt, insgesamt USD 300 Milliarden. Die durchschnittliche Fondsgröße lag somit bei ca. USD 1,5 Milliarden und damit fast drei Mal so hoch wie noch im Jahr 2015.

Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die PE-Märkte lassen sich noch nicht abschätzen, da es für eine solche globale Krise in der Vergangenheit keine Blaupause gibt, auch wenn die Private Equity-Investments in schwierigen Marktphasen schon vergleichsweise gut abgeschnitten haben. Das Wachstum der Beteiligungsbranche dürfte durch die aktuelle Krise nur vorübergehend unterbrochen werden, falls die tiefgreifende Rezession relativ rasch überwunden wird.

c. Geschäftsverlauf

Die Genehmigung zum Vertrieb von Anteilen wurde am 20. Februar 2017 von der BaFin erteilt. Auch nach Verlängerung der Zeichnungsfrist um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2018 blieb der Platzierungsverlauf deutlich hinter den Erwartungen zurück. Bis zum Ende der Zeichnungsfrist konnten in den beiden Anteilklassen insgesamt TEUR 13.126 Kommanditkapital eingeworben werden, von denen bis zum Geschäftsjahresende 2019 TEUR 3.972 abgerufen worden sind.

Wie bereits erwähnt, hat der AIF bis zum 31. Dezember 2019 vier Zielfonds gezeichnet. An dem Private Equity-Zielfonds HLXK Kapital AB des schwedischen Managers Helix hat sich PEP 2017 im September 2018 mit einer Zeichnung in Höhe von nominal 20 Mio. Schwedischen Kronen beteiligt. Dessen Investmentfokus liegt auf skandinavischen Unternehmen aus dem „Small Cap“-Segment. Zum Jahresende 2019 enthielt das Portfolio vier Unternehmen, von denen eines unterhalb des Einstandskurses bewertet war.

Ebenfalls im September 2018 wurde als zweite Beteiligung auf AIF-Ebene der NewPort Buyout Fund I Coöperatief U.A. gezeichnet. An dem auf kleine bis mittelgroße Unternehmen in den Niederlanden fokussierten Fonds hat sich PEP 2017 mit nominal 2,0 Mio. Euro beteiligt. Bis zum Ende des Berichtsjahres hatte der Manager sieben Investments getätigt.

Eine Allokation in Höhe von nominal 3,0 Mio. Euro konnte der AIF bei dem von der europäischen Private Equity-Einheit des Investmenthauses Rothschild gemanagten Fonds Five Arrows Principal Investments III SCSp Ende November 2018eingehen. Der Fokus dieses Fonds liegt auf schnell wachsenden, europäischen Unternehmen aus den Bereichen Software, Gesundheitswesen und Business Services. Das Portfolio enthielt zum Berichtsstichtag zwei Investments.

Im November 2019erfolgte mit der Zeichnung des ZielfondsVendis Capital III Comm. V die vierte Zielfondsbeteiligung. PEP 2017 hat sich mit nominal 3,0 Mio. Euro an diesem auf den Konsumsektor spezialisierten belgischen Fonds beteiligt. Der dritte Fonds von Vendis ist auf Buyouts von kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Europa, insbesondere in der Benelux-Region sowie Frankreich, Deutschland und Skandinavien ausgerichtet. Bis zum 31. Dezember 2019 wurden von Vendis III noch keine Investments getätigt.

Mit einer Zeichnung in Höhe von EUR 2,0 Mio. hat sich PEP 2017 am Zielfonds Main Capital VI C.V. beteiligt. Mit dieser im Mai 2020 getätigten Investition ist die Allokation des Dachfonds abgeschlossen.

d. Lage der Gesellschaft

i. Wertentwicklung des Investmentvermögens

Im Laufe des Jahres erfolgten Kapitalabrufe in Höhe von 3% und 6,5% der Zeichnungssumme. Diese Mittel dienten im Wesentlichen der Bedienung von Kapitalanforderungen der gezeichneten Zielfonds.

Für die Ermittlung des Anteilwertes wurde 1 Anteil auf 1.000 EUR Zeichnungssumme normiert. Bezogen auf das bis zum Ende des Berichtszeitraums eingeforderte Kommanditkapital ergibt sich mithin ein Anteilumlauf von 371,25 Stück in Anteilklasse I und von 3.600 Stück in Anteilklasse II. Bei vollständiger Einforderung des gezeichneten Kommanditkapitals ergibt sich ein Anteilumlauf von 1.125 Stück in Anteilklasse I und von 12.000 Stück in Anteilklasse II.

Der Anteilwert wurde ermittelt als Eigenkapital zuzüglich des noch nicht eingeforderten Kommanditkapitals bezogen auf die Zahl der umlaufenden Anteile bei vollständigem Abruf des Kommanditkapitals. Damit ergibt sich folgende Entwicklung des Anteilwertes im Geschäftsjahr:

Anteilwert zum 31. Dezember 2017 (bezogen auf das gezeichnete Kapital)

Anteilklasse I EUR 933,48
Anteilklasse II EUR 964,31

Anteilwert zum 31. Dezember 2018 (bezogen auf das gezeichnete Kapital)

Anteilklasse I EUR 926,82
Anteilklasse II EUR 952,88

Anteilwert zum 31. Dezember 2019 (bezogen auf das gezeichnete Kapital)

Anteilklasse I EUR 919,32
Anteilklasse II EUR 945,38

Der Nettoinventarwert pro Anteil ist ein Durchschnittswert aller Kapitalkonten der jeweiligen Anteilklasse und gibt keinen Rückschluss auf einen individuellen Anleger-Anteilwert.

Der Rückgang des Anteilwertes entspricht dem typischen Verlauf einer Private Equity-Anlage zu Beginn des Investitionszeitraums (sogenannte „J-Curve“).

ii. Ertragslage

Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr ein realisiertes Ergebnis in Höhe von TEUR -161 (i. Vj.: TEUR -362) aus. Dieser Fehlbetrag ist für Private Equity-Dachfondskonzepte in der Anfangsphase typisch und resultiert aus laufenden Kosten der Gesellschaft in Höhe von TEUR 161 (i. Vj.: TEUR 153). Die laufenden Kosten resultieren im Wesentlichen aus Aufwendungen für die Fondsverwaltung, die Buchhaltung, die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie Kosten im Zusammenhang mit den eingegangenen Beteiligungen.

Die Zeitwertänderung der eingegangenen Zielfondsbeteiligungen in Höhe von TEUR 63 (i. Vj.: TEUR – 277) resultiert aus den Erträgen aus Neubewertung der bereits im September 2018 gezeichneten Zielfonds HLXK Kapital AB und NewPort Buyout Fund I. Dem gegenüber stehen Aufwendungen aus Neubewertung der Zielfonds Five Arrows Principal Investments III und Vendis Capital III, die typisch für Private Equity-Dachfondskonzepte in der Anfangsphase sind. Sie resultieren im Wesentlichen aus den entstandenen Anschaffungsnebenkosten sowie Initialkosten der Ende des Jahres 2018 bzw. im Jahr 2019 neu gezeichneten Zielfonds sowie laufenden Kosten der Zielfonds.

iii. Finanz- und Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft TEUR 2.958 (i. Vj.: TEUR 1.809) und die Rückstellungen und Verbindlichkeiten TEUR 69 (i. Vj.: TEUR 61). Das Eigenkapital umfasst die eingezahlten Kapitalanteile der Kommanditisten und den als Kapitalrücklage ausgewiesenen Ausgabeaufschlag sowie die Zeitwertänderung der gehaltenen Beteiligungen (TEUR 63) abzüglich des realisierten Ergebnisses des Vorjahres (TEUR -362) und des Geschäftsjahres (TEUR -161).

Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 belief sich das noch nicht eingeforderte Kapital der Gesellschaft auf rund EUR 9,2 Mio. Dem standen offene Einzahlungsverpflichtungen bei den bereits gezeichneten Zielfonds in Höhe von knapp EUR 7,6 Mio. gegenüber; somit ist die Gesellschaft in der Lage, den aus Kapitalanforderungen der Zielfonds resultierenden Finanzbedarf durch Kapitalabrufe bei den Gesellschaftern zu erfüllen.

Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2019 über freie Liquidität in Höhe von TEUR 689 (i. Vj.: TEUR 305). Sämtliche Zahlungsverpflichtungen konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr fristgerecht erfüllt werden.

Gesellschafter und Gesellschaftskapital zum 31. Dezember 2019

Kapital per 31.12.2019
in Euro
Komplementärin FPE Private Equity Koordinations GmbH 0,00
Treuhänderin FPE Private Equity Beteiligungs-Treuhand GmbH 1.000,00
Kommanditisten FPE Private Equity Beteiligungs-Treuhand GmbH als 13.125.000,00
Treuhandkommanditistin auf Basis von 33 Treuhandverträgen
Summe 13.126.000,00

3 Risikobericht

a. Aktuelles Risikoprofil

Mit dem Beitritt als Kommanditist in die Gesellschaft sind neben Chancen auf Wertsteigerungen und Ausschüttungen auch Verlustrisiken verbunden. Die im Folgenden dargestellten Risiken können die Wertentwicklung der Gesellschaft beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Darüber hinaus können sich die relevanten Risiken in Abhängigkeit vom Lebenszyklus des AIF (Auflagephase, Bestandsphase, Auflösungsphase) im Zeitverlauf ändern. Sämtliche nachfolgend aufgeführte und weitere Risiken wurden im Berichtszeitraum im Rahmen des Risikomanagementsystems, das die FEREAL AG für die Gesellschaft vom 1. Januar bis 30. Dezember 2019 (Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft) vorgehalten hat, identifiziert, überwacht, auf die Einhaltung vorgegebener Limits kontrolliert, gesteuert sowie unter anderem an die Geschäftsleitung der FEREAL AG im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder ggf. ad-hoc kommuniziert. Dieses Risikomanagementsystem wird nachfolgend unter b. näher erläutert.

Marktrisiken

Die Marktrisiken beinhalten die Gefahr einer nachteiligen Entwicklung verschiedener ökonomischer Einflussfaktoren, wie insbesondere der Konjunktur, aber auch der Inflation und weiterer mikro- und makroökonomischer Risiken im Umfeld der von den Zielfonds gehaltenen Portfoliounternehmen. Der wirtschaftliche Erfolg der Portfoliounternehmen kann durch das gesamtwirtschaftliche Umfeld und die konjunkturelle Entwicklung auf den Absatzmärkten wesentlich beeinträchtigt werden.

Zu den Marktrisiken zählt zudem das Währungsrisiko, d.h. aufgrund von Wechselkursschwankungen können Erträge von Zielfonds, die in einer anderen Währung als dem Euro notieren bzw. Fremdwährungsinvestitionen von in Euro notierten Zielfonds, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüttungen an den AIF auswirken kann. Zum 31. Dezember 2019 valutiert ein gezeichneter Zielfonds in Schwedischen Kronen.

Sofern die Zielfonds Beteiligungen mit Fremdkapital finanzieren, also zum Beteiligungserwerb Kredite aufnehmen, kann der Erfolg der Zielfonds zudem durch Zinsänderungen beeinträchtigt werden. Eine Aufnahme von Fremdkapital durch den AIF selbst ist hingegen vertraglich ausgeschlossen.

Sämtliche Marktrisiken sind Gegenstand des zuvor erwähnten Risikomanagementsystems.

Adressenausfallrisiken

Das wirtschaftliche Ergebnis des AIF ist davon abhängig, dass die ausgewählten Zielfonds die von ihnen gehaltenen Portfoliounternehmen gewinnbringend veräußern und ggf. während des Haltens der Beteiligungen Erträge aus diesen erzielen. Dies setzt voraus, dass diese Portfoliounternehmen nicht ausfallen, sondern eine positive Wertentwicklung erfahren und ggf. Erträge ausschütten. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass beide Erwartungen nicht eintreten. Seit Beginn der Investitionsphase im Jahr 2018 wurden Investitionen in vier Zielfonds getätigt (hiervon eine Investition im Berichtszeitraum), so dass Adressenausfallrisiken grundsätzlich in Bezug auf die gezeichneten Zielfonds bzw. die von diesen gehaltenen Portfoliounternehmen bestehen. Zum Jahresende 2019 bestehen keine wesentlichen Abschreibungen des investierten Kapitals in Portfoliounternehmen. Das Adressenausfallrisiko wird bei den bestehenden sowie zukünftigen Investitionen dadurch minimiert, dass die Gesellschaft entsprechend den Regelungen des KAGB nach dem Grundsatz der Risikomischung investiert bzw. investieren wird, und dass nach den Anlagebedingungen der Gesellschaft eine bestimmte Streuung der Investments vorgeschrieben ist.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beinhaltet die Gefahr, die zum Ausgleich gegenwärtiger oder zukünftiger Zahlungsverpflichtungen erforderlichen Mittel nicht fristgerecht zur Verfügung zu haben. Die bis zum 30. Dezember 2019 mit der Verwaltung der Gesellschaft beauftragte FEREAL AG verfügte im Berichtszeitraum über ein IT-gestütztes Liquiditätsmanagementsystem zur Planung und Steuerung aller liquiditätsrelevanten Geschäftsvorfälle auf Ebene der Gesellschaft. Das Liquiditätsmanagement erfolgt in diesem Umfeld durch eine Gap-Analyse. Es sind aktuell keine Indikatoren ersichtlich, die auf eine Verwirklichung dieses Risikos hindeuten.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken umfassen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von Menschen, internen Verfahren, Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Es sind aktuell keine Indikatoren ersichtlich, die auf eine Verwirklichung dieses Risikos hindeuten. Um den potenziellen operationellen Risiken gerecht zu werden, hat die bis zum 30.12.2019 mit der Verwaltung der Gesellschaft beauftragte FEREAL AG ein internes Kontrollsystem errichtet, eine Compliance-Funktion eingerichtet und es erfolgt eine regelmäßige Prüfung sämtlicher wesentlicher Aktivitäten und Prozesse der Gesellschaft durch eine interne Revision (sogenannte „three lines of defense“).

Risiken durch COVID-19

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist es noch nicht möglich, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf den PEP 2017 abzuschätzen. In Anbetracht der Verunsicherung sämtlicher Akteure auf den Märkten für nicht börsennotierte Beteiligungen ist damit zu rechnen, dass sich die Investitionsphase der fünf selektierten Zielfonds länger hinziehen wird, als ursprünglich geplant. Sowohl Käufer als auch Verkäufer werden zunächst abwarten, wie stark die Auswirkungen der Krise auf einzelne Branchen und deren Geschäftsverlauf tatsächlich sein werden, bevor wieder Transaktionen zustande kommen können. Dem entsprechend wird auch die Realisierung der Beteiligungen später als bei Konzeption des Dachfonds geplant erfolgen.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die Bewertung der bereits erworbenen Beteiligungen in unterschiedlichem Maß, in Summe aber deutlich negativ von der zu erwartenden, tiefgreifenden Rezession betroffen sein wird. Das Ausmaß wird sich voraussichtlich erst auf Basis der Halbjahresberichte 2020 der Zielfonds abschätzen lassen. Der Anlageberater steht in engem Kontakt mit den Zielfondsmanagern, die wiederum versuchen, die Auswirkungen für ihre Unternehmen abzumildern, in dem sie beispielsweise Verhandlungen mit Banken oder öffentlichen Stellen unterstützen. Da das für Investitionen vorgesehene Kapital des Dachfonds per Anfang Juni 2020 erst zu knapp 30% allokiert ist, könnte der Dachfonds von dem erwarteten Preisrückgang für Unternehmensbeteiligungen mit dem restlichen, noch nicht investierten Kapital profitieren.

b. Risikomanagementsystem

Die FEREAL AG als bis zum 30. Dezember 2019 externe KVG des PEP 2017 hat umfassende Risikomanagementprozesse sowie eine Risiko-Controlling-Funktion implementiert. Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement ist eine effektive Kommunikation von risikorelevanten Informationen innerhalb der FEREAL AG auf Basis systematisierter Berichtswege und standardisierter Risikoberichte. Die Risikoberichte werden quartalsweise erstellt und im Risk Management Committee (RMC) der FEREAL AG besprochen. Das RMC ist ein dauerhaftes und regelmäßig tagendes Gremium zur Steuerung der Risikomanagementprozesse innerhalb der FEREAL AG, insbesondere auch in Bezug auf die von ihr verwalteten AIF.

Zur Risikoerfassung und -steuerung auf AIF-Ebene bestehen AIF-bezogene sog. „Risiko-Raster“, durch die systematisch alle Risikoarten der AIF bzw. ihrer Portfolios untersucht werden. Somit werden für jedes AIF-Portfolio eine Vielzahl von Risikoindikatoren erfasst und mit einem Schwellwertsystem bewertet. Die Risikoarten umfassen in ihren Hauptkategorien u.a. Marktrisiken, Adressenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken, Performance Risiken, Reputationsrisiken und Konzentrationsrisken (nicht abschließende Darstellung). Die Hauptkategorien werden jeweils in weitere Teilrisiken untergliedert. Die Beurteilung der Risikoarten erfolgt kontinuierlich und ad hoc (z.B. bei besonderen (Markt-) Ereignissen). In Ergänzung zur Überwachung der Risikoindikatoren bestehen Vorgaben zur regelmäßigen Durchführung von Stresstests.

4 Vergütungsbericht

a. Grundzüge der Vergütungspolitik der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die KVG hat eine Vergütungspolitik festgelegt, die mit der Geschäftsstrategie, den Zielen und Werten sowie den langfristigen Interessen der Gesellschaft sowie der von ihr verwalteten Investmentfonds im Einklang steht. Das Vergütungssystem ist mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar, soll keine Anreize zum Eingehen übermäßiger Risiken schaffen und beachtet die Vermeidung von möglichen Interessenkonflikten.

Die Vergütung der Mitarbeiter und Organmitglieder beinhaltet grundsätzlich eine fixe (inkl. möglicher monetärer und nicht monetärer Leistungen) und eine variable Komponente. Die fixe Vergütung ist so bemessen, dass sie, orientiert an den Marktusancen, für die Mitarbeiter und Organmitglieder eine ausreichende Vergütung darstellt. Eine signifikante Abhängigkeit von variablen Vergütungskomponenten soll somit ausgeschlossen werden.

Die variable Vergütung berücksichtigt insbesondere folgende Faktoren:

· Erfolg der Gesellschaft,

· Leistung des Mitarbeiters,

· Qualifikation, Erfahrung und Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters,

· Art und Umfang der anvertrauten Tätigkeit.

Die variable Vergütung von bestimmten Mitarbeiterkategorien (z.B. Geschäftsleitung, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen, Mitarbeiter mit äquivalentem Gehalt zur Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf die Risikoprofile der FEREAL AG oder der von ihr verwalteten Investmentfonds) ist an längerfristigen Leistungen orientiert.

b. Angabe zur Mitarbeitervergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 101 Abs. 3 KAGB)

Gesamtsumme der im Berichtsjahr von der KVG gezahlten Mitarbeitervergütungen:

Summe der im Berichtsjahr von der KVG gezahlten Mitarbeitervergütungen 4.031.149
Davon feste Vergütungen 3.421.640
Davon variable Vergütungen 609.509
Zahl der Mitarbeiter im abgelaufenen Geschäftsjahr (Stichtag 31.12.2019) 41
Vom AIF gezahlte Gewinnbeteiligungen (Carried Interests)

Gesamtsumme der im Berichtsjahr von der KVG an Risktaker gezahlten Vergütungen:

Summe der im Berichtsjahr von der KVG gezahlten Mitarbeitervergütungen an Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF ausgewirkt hat 951.144
Davon an Führungskräfte 344.058
Davon an übrige Mitarbeiter 607.086

 

München, den 5. Juni 2020

Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. – geschlossene Invest KG
vertreten durch FPE Private Equity Koordinations GmbH

gez. Gabriele Remme

gez. Peter Ivanfy

Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach Vorgaben des § 158 KAGB i.V.m. § 135 Absatz 1 Satz 3 KAGB i.V.m. § 264 Absatz 2 Satz 5, § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

 

München, den 5. Juni 2020

Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. – geschlossene Invest KG
vertreten durch FPE Private Equity Koordinations GmbH

gez. Gabriele Remme

gez. Peter Ivanfy

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. – geschlossene Invest KG, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. – geschlossene Invest KG, München — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. – geschlossene Invest KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die

• Versicherung nach § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 1 Nr. 3 KAGB i. V. m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

• übrigen Teile des Jahresberichts mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder

• anderweitig wesentliche falsch dargestellt erscheinen.

Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. – geschlossene Invest KG, München, zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DIE ORDNUNGSGEMÄSSE ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Zuweisungen ist.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Zuweisungen ist sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.“

 

Frankfurt am Main, 5. Juni 2020

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Schmidt, Wirtschaftsprüfer

gez. Schmiederer, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 24. Juni 2020.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...