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Anleger um 55 Millionen geprellt

succo (CC0), Pixabay
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Verhandelt wird der Fall vor dem Zuger Strafgericht.
Verhandelt wird der Fall vor dem Zuger Strafgericht.

Wertlose Aktien eines Zuger Pharmaunternehmens sollen zu überrissenen Preisen verkauft und Anleger damit um 55 Millionen Franken geprellt worden sein. Vor dem Zuger Strafgericht müssen sich deswegen ab heute Dienstag zwei Frauen und zwei Männer verantworten.

Bei dem illegalen Effektenhandel ging es um das Pharmaunternehmen Amvac AG in Hünenberg ZG, das 2005 gegründet wurde und Heilmittel erforschen und kommerzialisieren sollte. Ihr Unternehmensziel erreichte die Amvac gemäss der Anklageschrift aber nie. Sie war demnach seit der Gründung unterfinanziert und zeitweise illiquid, überschuldet und konkursreif.

Geschäftsführerin war eine heute 49-jährige ungarische Gastwirtin, für die die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmässigen Betrugs und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren fordert. Sie soll von 2012 bis 2015 einen illegalen Effektenhandel organisiert haben, um ihre wertlosen Amvac-Aktien zu Geld zu machen.

Aggressiver Telefonverkauf

Über einen aggressiven Telefonverkauf sollen die Papiere unerfahrenen Anlegern schmackhaft gemacht worden sein. Dabei sollen gemäss Anklage auch falsche Gerüchte gestreut worden sein, etwa dass Amvac kurz vor einem profitablen Börsengang stehe oder dass ein internationaler Pharmakonzern das Zuger Unternehmen kaufen wolle.

Eine Deutsche und zwei Schweizer auf der Anklagebank

Mitangeklagt sind eine 61-jährige Deutsche, die im Amvac-Verwaltungsrat sass, sowie zwei 33 und 48 Jahre alte Schweizer, die den Telefonverkauf der Aktien abwickelten und dafür Provisionen einstrichen.

Für die Deutsche wird wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug und weiterer Delikte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren gefordert. Für die beiden Männer beantragt die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmässigen Wuchers und weiterer Delikte 4.5 und 5 Jahre sowie ein Tätigkeitsverbot als Finanzanlagenhändler. Die Verhandlung vor dem Strafgericht Zug ist auf sechs Tage angesetzt

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