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Anlegergeld verbrannt: SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG

geralt (CC0), Pixabay
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SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Inhaltsverzeichnis

1. Pflicht zur Aufstellung eines Jahresberichts

2. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

2.1. Bilanz zum 31. Dezember 2021

2.2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

2.3. Anhang für das Geschäftsjahr 2021

3. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

4. Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 135 KAGB

5. Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

1. Pflicht zur Aufstellung eines Jahresberichts

Mit dem hier vorgelegten Jahresbericht kommt die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihrer Pflicht, für die SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresbericht gemäß § 158 KAGB in Verbindung mit § 135 Abs. 1 KAGB aufzustellen, nach. Der Jahresbericht enthält den nach Maßgabe des KAGB aufgestellten und von einem Jahresabschlussprüfer geprüften Jahresabschluss, den nach Maßgabe des KAGB aufgestellten und von einem Jahresabschlussprüfer geprüften Lagebericht, einer den Vorgaben des § 264 Abs. 2 S. 3, § 289 Abs. 1 S. 5 HGB entsprechenden Erklärung der gesetzlichen Vertreter der SMC 3 GmbH & Co. InvKG sowie die Bestätigung des Abschlussprüfers nach § 159 KAGB in Verbindung mit § 136 KAGB.

 

Köln, den 23. Juni 2022

SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG

gez. Tobias Bodamer, Geschäftsführer der Siebenburgen Verwaltungs GmbH

gez. Stefan Wallner, Prokurist der Siebenburgen Verwaltungs GmbH

gez. Tobias Bodamer, Geschäftsführer der VERIANOS Capital Partners GmbH

gez. Christoph Koch, Geschäftsführer der VERIANOS Capital Partners GmbH

2.1. Bilanz zum 31. Dezember 2021

A. Aktiva

31.12.2021 31.12.2020
SMC 3 EUR EUR EUR EUR
I. Investmentanlagevermögen
1. Sachanlagen 10.175.000,00 5.520.000,00
2. Anschaffungsnebenkosten 1.156.873,68 743.221,48
3. Beteiligungen 0,00 31.993,38
4. Barmittel und Barmitteläquivalente 696.343,51 1.403.470,98
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 696.343,51 1.403.470,98
5. Forderungen 1.556.990,76 52.765,86
a) Forderungen aus der Bewirtschaftung 12.614,17 8.450,79
b) Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 1.540.327,51 44.315,07
c) Andere Forderungen 4.049,08 0,00
Summe Aktiva 13.585.207,95 7.751.451,70

B. Passiva

1. Rückstellungen 49.396,00 114.794,00
2. Kredite 7.479.018,93 3.483.901,00
a) von Kreditinstituten 7.479.018,93 3.483.901,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 151.483,14 345.619,10
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 151.483,14 345.619,10
4. Sonstige Verbindlichkeiten 21.297,28 6.840,83
a) Andere 21.297,28 6.840,83
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 3.515,50 862,50
6. Eigenkapital 5.880.497,10 3.799.434,27
a) Kapitalanteile bzw. gezeichnetes Kapital 8.000.000,00 5.000.000,00
b) Gewinn- und Verlustkonten der Kommanditisten -1.369.081,52 -714.101,09
c) Nicht realisierte Gewinne /​ Verluste aus der Neubewertung -750.421,38 -486.464,64
Summe Passiva 13.585.207,95 7.751.451,70

2.2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Investmenttätigkeit
1. Erträge
a) Erträge aus Sachwerten 29.395,15 13.710,00
b) Zinsen und ähnliche Erträge 42.982,24 -9.967,29
c) Sonstige betriebliche Erträge 22.279,85 50.185,96
Summe der Erträge 94.657,24 53.928,67
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen -204.507,25 -76.621,00
b) Bewirtschaftungskosten -215.645,00 -59.042,83
c) Verwaltungsvergütung -139.138,51 -113.846,13
d) Verwahrstellenvergütung -14.912,50 -11.825,00
e) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -35.896,06 -26.311,97
f) Sonstige Aufwendungen -139.538,35 -83.141,83
Summe der Aufwendungen -749.637,67 -370.788,76
3. Ordentlicher Nettoertrag -654.980,43 -316.860,09
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -654.980,43 -316.860,09
5. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 0,00 0,00
b) Aufwendungen aus der Neubewertung -187.757,77 -90.000,00
c) Abschreibung Anschaffungsnebenkosten -76.198,97 -52.616,18
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -263.956,74 -142.616,18
6. Ergebnis des Geschäftsjahres -918.937,17 -459.476,27

2.3. Anhang für das Geschäftsjahr 2021

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuchs (im Folgenden: KAGB) in Verbindung mit der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (im Folgenden: KARBV) sowie des deutschen Handelsgesetzbuchs und der einschlägigen europäischen Vorschriften aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß dem § 21 und 22 KARBV vorgeschriebenen Schema aufgestellt. Der Anhang wurde gemäß dem § 25 KARBV erstellt.

Für die Wahrnehmung der Aufgaben einer Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 17 Abs. 1 KAGB hat die SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG eine Kapitalverwaltungsgesellschaft beauftragt, die gemäß § 20 Abs. 1 KAGB seit 2018 eine Erlaubnis hat.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister unter der Nummer HRA 32927 beim Amtsgericht Köln eingetragen.

II. Vermögensaufstellung

Die Angaben gemäß §§ 158, 135 Abs. 5 sowie § 101 Abs. 1 KAGB sind in der Vermögensaufstellung (Anlage zum Anhang) dargestellt.

III. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Investmentanlagevermögens

Die VERIANOS Capital Partners GmbH führt als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Bewertung der Investments gemäß der Richtlinie für Bewertungsverfahren regelmäßig, mindestens einmal jährlich durch. Die Bewertung erfolgt durch einen externen Gutachter, dessen Anforderungen sich aus § 286 in Verbindung mit § 216 KAGB ergeben. Um sicherzustellen, dass der zu beauftragende Gutachter den Anforderungen entspricht, ist vor der Beauftragung des Gutachters der Compliance-Beauftragte der KVG hinzuzuziehen. Der zu beachtende Rechtsrahmen für die Bewertung ergibt sich insbesondere aus § 286 KAGB in Verbindung mit §§ 168, 169, 216 und 272 KAGB, den §§ 26 bis 34 KARBV sowie den Artikeln 67 bis 74 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013.

Für die Verkehrswertbestimmung wird grundsätzlich das Ertragswertverfahren angewendet. Abweichend hiervon wurde das ehemalige ZERA Areal (Hauptstraße 392, Klotzstraße 3-5 und 4-8 sowie Kellerstraße 4), in 53639 Königswinter, im abgelaufenen Geschäftsjahr nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die Bewertungsgrundsätze und -verfahren sowie Bewertungsmethoden werden von der KVG mindestens einmal jährlich überprüft. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung, sofern das Gesellschaftsvermögen des AIF erhöht oder herabgesetzt wird. Die externe Bewertung für acht von insgesamt zehn direkt gehaltenen Objekte Hauptstraße 363, Hauptstraße 360, Hauptstraße 497, Hauptstraße 358, Rheinallee 12, Rheinallee 9, des ehemaligen ZERA Areal (Hauptstraße 392, Klotzstraße 3-5 und 4-8 sowie Kellerstraße 4) und Hauptstraße 373 in 53639 Königswinter hat jeweils durch die Buschmann Immobilien Consulting GmbH & Co. KG stattgefunden. Die Wertermittlung erfolgte auf den Stichtag 31. Dezember 2021.

Das Residualwertverfahren ist darauf ausgerichtet, denjenigen Wert des Grundstücks zu ertmitteln, den ein Investor im Hinblick auf eine angemessene Rendite oder einen erzielbaren Verkaufserlös tragen kann. Vor dem Hintergrund des erwarteten Entwicklungspotentials des ZERA Areals wurde das vorstehende Bewertungsverfahren angewendet.

Der Wertansatz der im abgelaufenen Geschäftsjahr erworbenen Objekte Klotzstraße 2 und Drachenfelsstraße 18 /​ Grabenstraße 33 in 53639 Königswinter erfolgt auf Basis der Vorgaben der Bewertungsrichtlinie mit den Anschaffungskosten.

Aktiva

Die im vorangegangenen Geschäftsjahr erworbene Beteiligung (rd. 89,9%) an einer Immobiliengesellschaft wird erstmals mit deren Verkehrswert ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte durch die Valutare Treuhand-Gesellschaft mbH, Hamburg.

Die Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung wurden aktiviert und werden über einen Zeitraum von 10 Jahren linear abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Verkehrswert, die Barmittel werden zu Nominalwerten bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Passiva

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zum Investmentanlagevermögen

A. Aktiva

1. Sachanlagen

Die Sachanlagen (10.175 TEUR, i. Vj. 5.520 TEUR) bestehen aus den Verkehrswerten bzw. Anschaffungskosten der folgenden zehn Objekte:

Objekt TEUR
Hauptstraße 363, 53639 Königswinter 370
Hauptstraße 360, 53639 Königswinter 120
Hauptstraße 497, 53639 Königswinter 610
Hauptstraße 358, 53639 Königswinter 160
Rheinallee 12, 53639 Königswinter 2.480
Rheinallee 9, 53639 Königswinter 1.300
Ehemaliges ZERA Area, 53639 Königswinterl 3.540
Hauptstraße 373, 53639 Königswinter 80
Klotzstraße 2, 53639 Königswinter 265
Drachenfelsstr. 18 /​ Grabenstr. 33, 53639 Königswinter 1.250
10.175
Immobilienverzeichnis Hauptstr. 358
Grundstücksart G
Hauptnutzungsart W
Erwerbsdatum 31.01.2018
Nutzen-Lasten-Übergang 30.03.2018
Bau-/​Umbaujahr ca. um 1900
Grundstücksgröße (m2 ) 132
Vermietbare Fläche (m2 ) 298
Stellplätze keine
Verkehrswert (in EUR) 160.000,00
Wesentliche Ergebnisse der externen Bewerter Jahresrohertrag lt. Gutachten: 36.720,00 €
Fremdfinanzierungsquote in % des Verkehrswertes 78,13%
Leerstandsquote in % der Bruttosollmiete 100,00%
Restlaufzeiten Mietverträge in Jahren 0
Immobilienverzeichnis Hauptstr. 360
Grundstücksart G
Hauptnutzungsart W
Erwerbsdatum 24.11.2017
Nutzen-Lasten-Übergang 01.02.2018
Bau-/​Umbaujahr ca. um 1920/​Teilwiederaufbau 1950/​1960
Grundstücksgröße (m2 ) 116
Vermietbare Fläche (m2 ) 261
Stellplätze keine
Verkehrswert (in EUR) 120.000,00
Wesentliche Ergebnisse der externen Bewerter Jahresrohertrag lt. Gutachten: 32.160,00,00 €
Fremdfinanzierungsquote in % des Verkehrswertes 95,83%
Leerstandsquote in % der Bruttosollmiete 100,00%
Restlaufzeiten Mietverträge in Jahren 0
Immobilienverzeichnis Hauptstr. 363
Grundstücksart G
Hauptnutzungsart W
Erwerbsdatum 11.09.2017
Nutzen-Lasten-Übergang 01.01.2018
Bau-/​Umbaujahr 1886
Grundstücksgröße (m2 ) 243
Vermietbare Fläche (m2 ) 260
Stellplätze keine
Verkehrswert (in EUR) 370.000,00
Wesentliche Ergebnisse der externen Bewerter RND: 40 Jahre
Jahresrohertrag lt. Gutachten: 23.911,00 €
Fremdfinanzierungsquote in % des Verkehrswertes 87,84%
Leerstandsquote in % der Bruttosollmiete 34,20%
Restlaufzeiten Mietverträge in Jahren 2 Mietverträge unbefristet
Immobilienverzeichnis Hauptstr. 497
Grundstücksart G
Hauptnutzungsart B
Erwerbsdatum 13.10.2017
Nutzen-Lasten-Übergang 08.02.2018
Bau-/​Umbaujahr 1870/​Modernisiert 1989
Grundstücksgröße (m2 ) 502
Vermietbare Fläche (m2 ) 385
Stellplätze 7
Verkehrswert (in EUR) 610.000,00
Wesentliche Ergebnisse der externen Bewerter RND: 45 Jahre
Jahresrohertrag lt. Gutachten: 48.720,00 €
Fremdfinanzierungsquote in % des Verkehrswertes 76,07%
Leerstandsquote in % der Bruttosollmiete 74,00%
Restlaufzeiten Mietverträge in Jahren 3,25
Immobilienverzeichnis Rheinallee 12
Grundstücksart G
Hauptnutzungsart H
Erwerbsdatum 19.12.2018
Nutzen-Lasten-Übergang 10.05.2019
Bau-/​Umbaujahr 1893/​Neubau 1992
Grundstücksgröße (m2 ) 1.161
Vermietbare Fläche (m2 ) 3.108
Stellplätze 18
Verkehrswert (in EUR) 2.480.000,00
Wesentliche Ergebnisse der externen Bewerter RND: 35Jahre
Jahresrohertrag lt. Gutachten: 356.400,00 €
Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Immobilie gesamt (in EUR) 512.116,46
Fremdfinanzierungsquote in % des Verkehrswertes 98,79%
Leerstandsquote in % der Bruttosollmiete 100,00%
Restlaufzeiten Mietverträge in Jahren 0
Immobilienverzeichnis Rheinallee 9
Grundstücksart G
Hauptnutzungsart H
Erwerbsdatum 09.10.2020
Nutzen-Lasten-Übergang 30.12.2020
Bau-/​Umbaujahr 1972
Grundstücksgröße (m2 ) 517,67
Vermietbare Fläche (m2 ) 1.566,00
Stellplätze 17
Verkehrswert (in EUR) 1.300.000,00
Wesentliche Ergebnisse der externen Bewerter RND: 30 Jahre
Jahresrohertrag lt. Gutachten: 158.400,00 €
Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Immobilie gesamt (in EUR) 170.717,18
Fremdfinanzierungsquote in % des Verkehrswertes 72,46%
Leerstandsquote in % der Bruttosollmiete 100,00%
Restlaufzeiten Mietverträge in Jahren 0
Immobilienverzeichnis ehem. ZERA Areal
inkl. Hauptstr.373
Grundstücksart G
Hauptnutzungsart GW
Erwerbsdatum 20.11.2020
Nutzen-Lasten-Übergang 30.08.2021
Bau-/​Umbaujahr 1960
Grundstücksgröße (m2 ) 2.293,00
Vermietbare Fläche (m2 ) 3.178,00
Stellplätze keine
Verkehrswert (in EUR) 3.620.000,00
Wesentliche Ergebnisse der externen Bewerter Teilabbruch, Sanierung und Neubau
Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Immobilie gesamt (in EUR) 369.907,53
Fremdfinanzierungsquote in % des Verkehrswertes 60,41%
Leerstandsquote in % der Bruttosollmiete 100,00%
Restlaufzeiten Mietverträge in Jahren 0
Immobilienverzeichnis Klotzstraße 2
Grundstücksart EFH
Hauptnutzungsart W
Erwerbsdatum 27.05.2021
Nutzen-Lasten-Übergang 10.08.2021
Bau-/​Umbaujahr 1900
Grundstücksgröße (m2 ) 75
Vermietbare Fläche (m2 ) 120
Stellplätze keine
Verkehrswert /​ Anschaffungskosten (in EUR) 265.000,00
Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Immobilie gesamt (in EUR) 35.002,67
Fremdfinanzierungsquote in % des Verkehrswertes 0,00%
Leerstandsquote in % der Bruttosollmiete 0,00%
Restlaufzeiten Mietverträge in Jahren 1,5
Immobilienverzeichnis Drachenfelsstr.18 /​ Grabenstr. 33
Grundstücksart G
Hauptnutzungsart GW/​W
Erwerbsdatum 01.09.2021
Nutzen-Lasten-Übergang 01.12.2021
Bau-/​Umbaujahr 1974
Grundstücksgröße (m2 ) 441,00
Vermietbare Fläche (m2 ) 776,44
Stellplätze 2
Verkehrswert /​ Anschaffungskosten (in EUR) 1.250.000,00
Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Immobilie gesamt (in EUR) 149.395,39
Fremdfinanzierungsquote in % des Verkehrswertes 0,00%
Leerstandsquote in % der Bruttosollmiete 38,25%
Restlaufzeiten Mietverträge in Jahren W = unbefristet
GW = 6

G = Geschäftsgrundstück

GW = Gewerbe

EFH = Einfamilienhaus

H = Hotel

W = Wohnen

Darüber hinaus wurden mit notarieller Urkunde vom vom 27. Dezember 2021 die Objekte Hauptstraße 454, 473 und 461 in Königswinter erworben. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgt im Jahr 2022. Bisher angefallene Anschaffungsnebenkosten werden unter dem entsprechenden Posten ausgewiesen.

2. Anschaffungsnebenkosten

Die Anschaffungsnebenkosten werden über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben und verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Objekte bzw. die Objektgesellschaft:

Objekt Anschaffungsnebenkosten Abschreibung kumuliert* Buchwert 31.12.2021
Rheinallee 12 512.116,46 EUR 136.565,46 EUR 375.551,00 EUR
Rheinallee 9 170.717,18 EUR 18.476,18 EUR 152.241,00 EUR
Zera Areal 369.907,53 EUR 3.082,53 EUR 366.825,00 EUR
Drachenflesstr. 18/​ Grabenstr. 33 149.395,39 EUR 2.489,39 EUR 146.906,00 EUR
Klotzstr. 2 35.002,67 EUR 1.750,67 EUR 33.252,00 EUR
Hauptstr. 454 25.403,45 EUR 0,00 25.403,45 EUR
Hauptstr. 461 26.287,46 EUR 0,00 26.287,46 EUR
Hauptstr. 473 25.077,77 EUR 0,00 25.077,77 EUR
Objektgesellschaft 5.922,38 EUR 592,38 EUR 5.330,00 EUR
Summe: 1.319.830,29 EUR 162.956,61 EUR 1.156.873,68 EUR

* davon im Geschäftsjahr 2021: 76.198,97 EUR (i. Vj. 53 TEUR)

Im vorangegangenen Geschäftsjahr betrugen die Anschaffungsnebenkosten 830 TEUR, die kumulierten Abschreibungen 87 TEUR und der Buchwert 743 TEUR.

3. Beteiligungen

Ausgewiesen wird die mit Urkunde vom 29. Dezember 2020 erworbene Beteiligung (rd. 89,9%) an der SK Vermögensverwaltungs GmbH, deren Anlagestrategie ebenfalls die Investition, Verwaltung und Desinvestition ihrer Mittel in Immobilien und Immobiliengesellschaften zum Nutzen der Gesellschafter ist. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn und das Gesellschaftskapital beträgt 25 TEUR.

Gemäß Bewertungsgutachten ist der Verkehrswert der Beteiligung zum Bilanzstichtag – 109 TEUR. Da keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründe einer Nachschusspflicht seitens der SMC 3 bestehen und es sich bei dem negativen Verkehrswert um reine Marktwertschwankungen der mittelbar gehaltenen Immobilien handelt, erfolgt der Bilanzansatz mit 0,00 EUR.

4. Barmittel und Barmitteläquivalente

Die Barmittel und Barmitteläquivalente betragen insgesamt 696 TEUR (i. Vj. 1.403 TEUR). Davon sind Liquiditätsanlagen in Höhe von 689 TEUR (i. Vj. 1.400 TEUR) zum Jahresende als täglich fällige Bankguthaben bei der Volksbank Köln Bonn eG (290 TEUR; i. Vj. 1.219 TEUR), der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg (335 TEUR; i. Vj. 131 TEUR) sowie der Kreissparkasse Köln (64 TEUR; i. Vj. 50 TEUR) angelegt.

Des Weiteren werden bei der Volksbank Köln Bonn eG 8 TEUR (i. Vj. 3 TEUR) auf Kautionskonten gehalten.

5. Forderungen

a. Forderungen aus der Bewirtschaftung

Unter den Forderungen aus der Bewirtschaftung (12,6 TEUR; i. Vj. 8,5 TEUR) werden Betriebskosten (6,7 TEUR; i. Vj. 6,6 TEUR) sowie Mietforderungen (5,9 TEUR; i. Vj. 1,9 TEUR) ausgewiesen.

b. Forderungen an Beteiligungsgesellschaften

Unter den Forderungen an Beteiligungsgesellschaften wird erstmals ein Darlehen in Höhe von 1.490 TEUR ausgewiesen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2028 und wird mit 4,20% p.a. verzinst.

Darüber hinaus sind in dem Posten die Zinsforderungen (50 TEUR) aus vorstehendem Darlehen enthalten. Im Vorjahr enthielt der Posten Forderungen aus Verwaltungsumlagen.

c. Andere Forderungen

In diesem Posten sind debitorische Kreditoren (4 TEUR) enthalten. Im Vorjahr war kein Ausweis erforderlich.

Passiva

1. Rückstellungen

Es wurden Rückstellungen (49 TEUR) im Wesentlichen für die Jahresabschlussprüfung (18 TEUR), für Kosten der Bewertungsgutachten (15 TEUR), Bewirtschaftungskosten (10 TEUR) sowie noch anfallende Kosten der Verwahrstelle und der Offenlegung des Jahresabschlusses (6 TEUR) gebildet.

Im vorangegangenen Geschäftsjahr wurden Rückstellungen in Höhe von 115 TEUR gebildet, die im Wesentlichen den Kaufpreiseinbehalt aus dem Erwerb der Immobilie Rheinallee 9 (50 TEUR), die Jahresabschlussprüfung (18 TEUR), die Umlagen der Verwaltungsgesellschaft (14 TEUR), Steuerberatungskosten (18 TEUR), Beratungskosten (17 TEUR) sowie Kosten der Immobiliengutachten (8 TEUR) enthielten.

2. Kredite

Die Kredite von Kreditinstituten (7.479 TEUR) beinhalten folgende Darlehen:

Laufzeit
Objekt Darlehensgeber Darlehensbetrag Valuta Beginn Ende Gesamtzinssatz
EUR EUR Darlehen Darlehen
Hauptstraße 363, 53639 Königswinter Kreissparkasse Köln 325.000,00 325.000,00 30.05.2018 28.02.2023 3-M-Euribor + 1,85%
Hauptstraße 360, 53639 Königswinter Kreissparkasse Köln 115.000,00 115.000,00 30.05.2018 28.02.2023 3-M-Euribor + 1,85%
Hauptstraße 497, 53639 Königswinter Kreissparkasse Köln 464.000,00 464.000,00 30.05.2018 28.02.2023 3-M-Euribor + 1.,85%
Hauptstraße 358, 53639 Königswinter Kreissparkasse Köln 125.000,00 125.000,00 21./​29.11.2018 28.02.2023 3-M-Euribor + 1,85%
Rheinallee 12, 53639 Königswinter Volksbank Rhein-Lahn-Limburg 2.450.000,00 2.450.000,00 14.08.2019 31.07.2022 2,40%
Rheinallee 9, ZERA Areal, 53639 Königswinte, Refinanzierungr Volksbank Rhein-Lahn-Limburg 4.000.000,00 4.000.000,00 10.05.2021 30.04.2024 2,40%
7.479.000,00 7.479.000,00

Die Finanzierung für das Objekt Hauptstraße 360, Königswinter, ist gesichert durch Grundschulden auf das Objekt in Höhe von 115 TEUR, die Abtretung von Miet- und Pachtzinsansprüchen sowie durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft der VERIANOS Real Estate Aktiengesellschaft in Höhe von 24,7 TEUR.

Für das Objekt Hauptstraße 363, Königswinter, ist die Finanzierung durch Grundschulden auf das Objekt in Höhe von 325 TEUR, die Abtretung von Miet- und Pachtzinsansprüchen sowie durch eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft der VERIANOS Real Estate Aktiengesellschaft in Höhe von 56 TEUR gesichert.

Die Finanzierung für das Objekt Hauptstraße 497, Königswinter, ist gesichert durch Grundschulden auf das Objekt in Höhe von 464 TEUR, die Abtretung von Miet- und Pachtzinsansprüchen sowie durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft der VERIANOS Real Estate Aktiengesellschaft in Höhe von 41 TEUR.

Die Finanzierung für das Objekt Hauptstraße 358, Königswinter, ist durch Grundschulden auf das Objekt in Höhe von TEUR 125 sowie die Abtretung von Miet- und Pachtzinsansprüchen gesichert.

Die Finanzierung für das Objekt Rheinallee 12/​Klotzstraße 26, Königswinter, ist gesichert durch Grundschulden auf das Objekt in Höhe von TEUR 2.450, die Abtretung von Miet- und Pachtzinsen aus den Wohn- und Gewerbeeinheiten des Objekts, die Abtretung der Ansprüche gegen die Käufer des Objekts sowie durch Verpfändung von Guthabenforderungen aus Termineinlagen in Höhe von TEUR 200 der Schuldnerin bei der finanzierenden Bank.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Kreissparkasse Köln in Bezug auf die Objekte Hauptstraße 360, 363, 497 und 358, alle Königswinter, haben sämtlich eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2023 und sind endfällig zu tilgen. Die Gesellschaft wird die vorstehenden Kredite prolongieren. Die Zinsen sind monatlich jeweils zum 30. eines Monats fällig. Bezogen auf das Objekt Rheinallee 12/​Klotzstraße 26, Bonn, endet die Laufzeit zum 31. Juli 2022 und ist grundsätzlich ebenfalls endfällig zu tilgen. Das Darlehen kann aber auch ohne Vorliegen eines gesetzlichen außerordentlichen oder ordentlichen Kündigungsrechts während der Zinsbindungsfrist ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Beginnend mit dem 30. August 2019 werden die Zinsen monatlich, jeweils zum 30. eines Monats in Höhe von 4.900,00 EUR fällig. Die Gesellschaft steht mit der Bank in Verhandlung über eine Prolongation bis zum 31. Juli 2023, die kurzfristig abgeschlossen wird.

Mit Datum vom 10. Mai 2021 hat die Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von 4.000 TEUR bei der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG, Diez, aufgenommen. Das Darlehen dient zur Finanzierung des Ankaufs des Immobilienportfolios in Königswinter Rheinallee 9 (Hotel Drachenfels) sowie des ehemaligen ZERA Areals. Darüber hinaus zur Refinanzierung des an die Beteiligungsgesellschaft gewährten Darlehens. Das Darlehen wird mit 2,40% p.a. verzinst und ist am 30. April 2024 in voller Höhe zur Rückzahlung fällig. Beginnend mit dem 30. Mai 2021 werden die Zinsen monatlich, jeweils zum 30. eines Monats in Höhe von 8.000,00 EUR fällig.

Das vorstehende Darlehen ist besichert durch Grundschulden auf die Objekte Rheinallee 9 sowie ehemaliges ZERA Areal, die Abtretung der Darlehensforderung an die Beteiligungsgeselllschaft, Abtretung von Miet-und Pachtzinsforderungen, die Abtretung der Ansprüche gegen die Käufer der Objekte, einer selbstschuldnerischen Bürgschaft der VERIANOS SE, einer Ausfallbürgschaft der R+V Allgemeine Versicherung sowie durch Verpfändung von Guthabenforderungen aus Termineinlagen der Schuldnerin bei der finanzierenden Bank.

Für den Erwerb der Immobilie Klotzstraße 2, Königswinter, wurde mit Datum vom 18. Oktober mit der Volksbank Rhein-Erft-Köln eG, Hürth, ein Darlehensvertrag über 240 TEUR geschlossen. Zum Bilanzstichtag war das Darlehen noch nicht abgerufen.

Für den Erwerb der Immobilie Drachenfelsstraße 18 /​ Grabenstraße 33, Königswinter, wurde mit Datum vom 18. Oktober mit der Volksbank Rhein-Erft-Köln eG, Hürth, ein Darlehensvertrag über 1.250 TEUR geschlossen. Zum Bilanzstichtag war das Darlehen noch nicht abgerufen.

3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (151 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der KVG (105 TEUR) aus Verwaltungsumlagen, dem Wirtschaftsprüfer (16 TEUR) sowie für Bewertungsgutachten (9 TEUR).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Vorjahres (346 TEUR) beinhalteten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der KVG (206 TEUR) aus Verwaltungsumlagen sowie der Finanzverwaltung aus Grunderwerbsteuer (85 TEUR).

4. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten (21 TEUR) beinhalten Verbindlichkeiten aus Kautionen (8 TEUR), Betriebskostenvorauszahlungen (5 TEUR) und Geldtransit (8 TEUR).

In den sonstigen Verbindlichkeiten des Vorjahres (7 TEUR) waren Verbindlichkeiten aus Kautionen und Betriebskostenvorauszahlungen enthalten.

Die Fälligkeiten stellen sich wie folgt dar:

31.12.2021 < 1 Jahr > 1 Jahr > 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.479 0 7.479 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 151 151 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 21 21 0 0
7.651 172 7.479 0

5. Eigenkapital

Unter dem Eigenkapital der Gesellschaft werden die Kapitalanteile der Gesellschafter (8.000 TEUR), der Verlustvortrag des vorangegangenen Geschäftsjahres (-714 TEUR), das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres (-655 TEUR) sowie das nicht realisierte Ergebnis (-750 TEUR) ausgewiesen.

Kapital Gesellschafter
in EUR
Kapitalkonto I 8.000.000,00
Kapitalkonto II 0,00
Kapitalkonto IV -750.421,38
Kapitalkonto V -1.369.081,52
Eigenkapital (gesamt) 5.880.497,10

Die Komplementärin Siebenburgen Verwaltungs GmbH, Köln, ist ohne Einlage beteiligt. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt 25 TEUR.

Für die Gesellschafter werden die folgenden Gesellschafter-Konten geführt:

Kapitalkonto I:

Auf dem Kapitalkonto I werden die eingezahlten Einlagen der Gesellschafter geführt. Das Kapitalkonto I ist insbesondere maßgebend für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, den Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben und die Ergebnisverteilung. Das Kapitalkonto I ist unveränderlich.

Kapitalkonto II:

Auf dem Kapitalkonto II werden die Ausschüttungen, sonstigen Entnahmen und sonstigen Einlagen ausgewiesen.

Kapitalkonto III:

Auf dem Kapitalkonto III werden Gewinne (mit Ausnahme des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres nach § 22 Abs. 3 II Nr. 6 KARBV) gebucht, sofern diese nicht auf das Kapitalkonto V gebucht werden.

Kapitalkonto IV:

Auf dem Kapitalkonto IV wird das nicht realisierte Ergebnis dargestellt.

Kapitalkonto V:

Auf dem Kapitalkonto V werden Verluste und nachfolgende Gewinne bis zur Höhe der Verlustzuweisung gebucht.

V. Entwicklungsrechnung nach § 24 Abs. 2 KARBV

Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Entwicklungsrechnung Komplementär Gesellschafter
TEUR TEUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 0,0 3.799,4
1. Einzahlungen 0,0 3.000,0
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,0 -655,0
3. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,0 -263,9
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 0,0 5.880,5

Bezüglich der Darstellung der Kapitalkonten der Gesellschafter entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen gemäß § 25 Abs. 4 KARBV zum 31. Dezember 2021 verweisen wir auf die Anlage zum Anhang.

Gemäß Gesellschaftsvertrag wird die Stellung als Gesellschafter erst mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Bis zum Eintragungsdatum ist die jeweilige Beteiligung als stille Gesellschaftsbeteiligung zu behandeln, die sich nach den für die Kommanditisten geltenden Vorschriften richtet.

VI. Erläuterungen zur Investmenttätigkeit

1. Erträge

a) Erträge aus Sachwerten

Die Erträge aus Sachwerten (29 TEUR) beinhalten wie im Vorjahr (14 TEUR) ausschließlich Mieterträge.

b) Zinsen und ähnliche Erträge

Im Posten enthalten sind Darlehenszinsen (50 TEUR) abzüglich der Negativzinsen für Kontokorrentguthaben (7 TEUR).

Im Vorjahr wurden unter dem Posten Negativzinsen (10 TEUR) für Kontokorrentguthaben ausgewiesen.

c) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge (22 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Verwaltungskosten (19 TEUR) sowie aus der Auflösung von Rückstellungen (3 TEUR).

Im Vorjahr wurden sonstige betriebliche Erträge von 50 TEUR ausgewiesen, die im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Verwaltungskosten resultierten.

2. Aufwendungen

a) Zinsen aus Kreditaufnahmen

Bei den Zinsen aus Kreditaufnahmen (205 TEUR) handelt es sich um Zinsaufwendungen aus externen Bankdarlehen (106 TEUR) sowie um Aufwendungen für die Einräumung eines Sondertilgungsrechts (54 TEUR), die Grundschuldbestellung (33 TEUR) und Versicherungsgebühren für die Kreditausfallbürgschaft (12 TEUR).

Bei den Zinsen aus Kreditaufnahmen (77 TEUR) des Vorjahres handelte es sich ausschließlich um Zinsaufwendungen aus externen Bankdarlehen.

b) Bewirtschaftungskosten

Bei den Bewirtschaftungskosten (216 TEUR, i. Vj. 59 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um Betriebskosten, insbesondere Energiekosten, Kosten der Wasserversorgung, Versicherungsprämien, Instandhaltungen sowie Betriebskostenabrechnungen.

c) Verwaltungsvergütung

Hier wird die an die Kapitalverwaltungsgesellschaft entrichtete Verwaltungsgebühr (139 TEUR, i. Vj. 114 TEUR) ausgewiesen.

d) Verwahrstellenvergütung

In dieser Position wird die Gebühr für die Verwahrstelle (15 TEUR, i. Vj. 12 TEUR) ausgewiesen.

e) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten für den Jahresabschluss sind mit 36 TEUR (i. Vj. 26 TEUR) berücksichtigt.

f) Sonstige Aufwendungen

Die Sonstigen Aufwendungen (140 TEUR) bestehen im Wesentlich aus Beratungskosten (71 TEUR), aus Kosten für Buchführung und Jahresabschluss (55 TEUR), Gerichts- und Notarkosten (2 TEUR), Kosten der Steuerberatung (2 TEUR) sowie die Haftungsvergütung (3 TEUR).

Die Sonstigen Aufwendungen (83 TEUR) bestanden im Wesentlichen aus Buchführungskosten (57 TEUR) und Kosten für Gutachten und Beratung (17 TEUR).

VII. Verwendungsrechnung nach § 24 Abs. 1 KARBV

Die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahres erfolgte unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrags. In Höhe des realisierten Ergebnisses (-655 TEUR) erfolgte eine Belastung auf den Gewinn- und Verlustvortragskonten.

in EUR
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -654.980,43
Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 654.980,43
Bilanzgewinn /​ Bilanzverlust 0,00

VIII. Sonstige Erläuterungen und Angaben

Die VERIANOS Capital Partners GmbH, Frankfurt am Main, hat mit Vertrag vom 25. Januar 2019 die Verwaltung der Gesellschaft nach § 17 Abs. 1 KAGB übernommen. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft umfasst ihre Tätigkeit die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen.

Bezüglich des Anteils an Vermögensgegenständen, die schwer zu liquidieren sind, sowie des Risikoprofils des AIF verweisen wir auf die Angaben im Lagebericht.

Die Anzahl der Mitarbeiter der KVG, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich im Geschäftsjahr auf das Risikoprofil ausgewirkt hat, und die an diese gezahlten Vergütungen stellen sich wie folgt dar:

Führungskräfte Mitarbeiter
Anzahl 6 8
Fixe Vergütung 347 TEUR 391 TEUR
Variable Vergütung 0 TEUR 0 TEUR
Anteil AIF 20,00% 20,00%

Weitere Mitarbeiter hat die KVG nicht beschäftigt.

Das Vergütungssystem ist darauf ausgelegt, Anreize für die Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßiger Risiken zu vermeiden. Eine Auszahlung der variablen Vergütung findet dann nicht statt, wenn diese für die Finanzlage der Gesellschaft untragbar ist. Die Ausgestaltung der vertraglichen Vergütung begründet ein angemessenes Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung, wobei die Festvergütung so bemessen ist, dass auf die Auszahlung der variablen Vergütung verzichtet werden kann. Eine garantierte Gewährung der variablen Vergütung ist ausgeschlossen. Unter Berücksichtigung des mit der AIFM Richtlinie eingeführten Proportionalitätsgrundsatzes konnte im Hinblick auf das für die Gesellschaft festgestellte Risikoprofil eine verhältnismäßige Umsetzung der Vergütungsgrundsätze stattfinden.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten getroffen.

Ein Carried Interest wurde im Geschäftsjahr nicht geleistet.

Das eingezahlte Kapital der Gesellschaft beträgt 8.000.000,00 EUR. Als einen umlaufenden Anteil hat die KVG jeweils 1,00 EUR des eingezahlten Kapitalanteils der Kommanditisten (Gesellschafter) der Investmentkommanditgesellschaft (Kapitalkonto I) definiert. Der Nettoinventarwert je 1,00 EUR Anteil beträgt 0,74 EUR.

Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/​2088 (sog. Offenlegungs-Verordnung) im Zusammenhang mit Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 (sog. Taxonomie-Verordnung) gilt für dieses Investmentvermögen das Folgende: Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Geschäftsführung

Geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin ist die Siebenburgen Verwaltungs GmbH, Köln. Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:

Tobias Bodamer, Dipl. Ökonom, Düsseldorf

Bernd Schlüter, Architekt, Köln (ab 1.07.2021)

Ole Sichter, Geschäftsführer Portfoliomanagement, Frankfurt am Main (bis 30. Juni 2021)

Nachtragsbericht

Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die souveräne Ukraine am 24. Februar 2022 stellt ein einschneidendes Ereignis mit erheblichen Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung dar, gleichzeitig handelt es sich um ein wertbegründendes Ereignis, welches demzufolge weder die gewählten Bilanzierungsansätze noch die Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2021 berührt. In Hinblick auf mögliche Auswirkungen dieses Vorgangs auf unsere Gesellschaft verweisen wir auf die Ausführungen des zusammengefassten Lageberichts.

 

Köln, den 23. Juni 2022

SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG

gez. Tobias Bodamer, Geschäftsführer der Siebenburgen Verwaltungs GmbH

gez. Stefan Wallner, Prokurist der Siebenburgen Verwaltungs GmbH

gez. Tobias Bodamer, Geschäftsführer der VERIANOS Capital Partners GmbH

gez. Christoph Koch, Geschäftsführer der VERIANOS Capital Partners GmbH

Kapitalkontenentwicklung 31.12.2021 Gesamt 100,0000%
EUR
Kapitalkonto I A+B (Kapitalanteile der Kommanditisten) 8.000.000,00
Saldo zum 31.12.2021 8.000.000,00
Kapitalkonto II (Ausschüttungen/​sonstige Entnahmen/​sonstige Einlagen) 0,00
Saldo zum 31.12.2020 0,00
Ausschüttung 2021 0,00
Entnahmen /​ Einlagen 2021 0,00
Kapitalkonto IV (nicht realisiertes Ergebnis) -750.421,38
Saldo zum 31.12.2020 -486.464,64
Verlust 2021 -263.956,74
Kapitalkonto V (Verluste) -1.369.081,52
Saldo zum 31.12.2020 -714.101,09
Verlust 2021 -654.980,43
Kapitalkonten 31.12.2021 5.880.497,10
Nachrichtlich
ausstehende, nicht eingeforderte Einlagen 31.12.2021 1.500.000,00
Beteiligung gesamt 9.500.000,00

Die Komplementärin Siebenburgen Verwaltungs GmbH, Köln, ist ohne Einlage beteiligt.

Vermögensaufstellung gemäß §§ 158,135 Abs. 5 sowie 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB zum 31. Dezember 2021

EUR EUR Anteil am Fondsvermögen %
A. Vermögensgegenstände
I. Immobilien*
Geschäftsgrundstücke 10.175.000,00 173,03%
II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Mehrheitsbeteiligung
SK Vermögensverwaltungs GmbH 0,00 0,00%
III. Liquiditätsanlagen
Bankguthaben 696.343,51 11,84%
IV. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 6.717,91
2. Anschaffungsnebenkosten
Immobilien und Beteiligungen 1.156.873,67
3. Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 1.540.327,51
4. Andere Forderungen 9.945,34 2.713.864,43 46,15%
Summe Vermögensgegenstände 13.585.207,94 231,02%
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus
1. Krediten 7.479.018,93
2. Grundstücksbewirtschaftung 5.390,26
3. anderen Gründen 170.905,66 7.655.314,85 130,18%
II. Rückstellungen 49.396,00 0,84%
Summe Schulden 7.704.710,85 131,02%
C. Fondsvermögen 5.880.497,09 100,00%
Umlaufende Anteile (Stück}** 8.000.000
Anteilwert (EUR} 0,74

* Die Immobilien sind durch Grundschulden der Kreissparkasse Köln sowie der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG belastet.
** Da es bei dieser Gesellschaft keine Anteilscheine gibt, ist diese Angabe nur kalkulatorisch. Als umlaufende Anteile werden die Einzahlungen in das Kommanditkapital angegeben

3. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

Der Lagebericht wird gemäß § 158 KAGB unter Beachtung von § 23 KARBV erstellt. Der Lagebericht enthält eine Darstellung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie weitere Angaben, die nach Maßgabe des deutschen Handelsgesetzbuchs, des Kapitalanlagegesetzbuchs sowie der Kapitalanlage-, Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung erforderlich sind. Alle Währungsangaben erfolgen in Euro.

Grundlagen der Gesellschaft

I. Geschäftsmodell der Gesellschaft

Die SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG, im Nachfolgenden kurz „SMC 3“, mit Sitz in Köln verfolgt ihre im Gesellschaftsvertrag festgelegte Anlagestrategie zum Erwerb und Verwaltung von Bestandsimmobilien und Grundstücken mit Schwerpunkt auf den Nutzungsarten Wohnen, Gastronomie, Hotel, Büro und Einzelhandel im Stadtgebiet von Königswinter, Nordrhein-Westfalen.

Mit Kaufvertrag vom 11. September 2017 und mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurde die Immobilie Hauptstr. 363 erworben. Die Immobilie Hauptstr. 497 wurde mit notariellem Kaufvertrag vom 13. Oktober 2017 und mit Wirkung zum 8. Februar 2018 erworben. Mit Datum vom 24. November 2017 und Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten zum 1. Februar 2018 wurde die Immobilie Hauptstr. 360 erworben. Mit Kaufvertrag vom 31. Januar 2018 und mit Wirkung zum 30. März 2018 wurde die Immobilie Hauptstr. 358 erworben. Mit einem weiteren notariellen Kaufvertrag vom 19. Dezember 2018 und Wirkung zum 10. Mai 2019 wurden die Immobilie Rheinallee 12 erworben. Die Immobilie Rheinallee 9 wurde mit notariellem Kaufvertrag vom 9. Oktober 2020 und mit Wirkung zum 30. Dezember 2020 erworben. Bei dem mit Datum vom 20. November 2020 erworbenen Zera Areal erfolgt der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten im laufenden Geschäftsjahr zum 30. August 2021. Im Geschäftsjahr wurde mit notariellem Kaufvertrag vom 27. Mai 2021 die Immobilie Klotzstr. 2 erworben. Der Übergang Besitz, Nutzen und Lasten war am 10. August 2021. Ferner wurde die Immobilie Drachenfelsstr. 18/​Grabenstr. 33 am 1. September 2021 erworben, der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgte zum 1. Dezember 2021. Darüber hinaus wurden mit notarieller Urkunde vom 27. Dezember 2021 die Objekte Hauptstraße 454, 461 und 473 in Königswinter erworben. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgt im Jahr 2022. Sämtliche Immobilien sind in Königswinter gelegen. Zudem wurde im Jahr 2020 eine Beteiligung in Höhe von rund 89,9% an einer Gesellschaft erworben, deren Anlagestrategie ebenfalls die Investition, Verwaltung und Desinvestition ihrer Mittel in Immobilien und Immobiliengesellschaften zum Nutzen der Gesellschafter vorsieht.

Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Jahr 2021 war nach ersten Berechnungen das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 2,7 % höher als im Jahr 2020 (auch kalenderbereinigt). „Die konjunkturelle Entwicklung war auch im Jahr 2021 stark abhängig vom Corona-Infektionsgeschehen und den damit einhergehenden Schutzmaßnahmen“, sagte Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, bei der Pressekonferenz „Bruttoinlandsprodukt 2021“ in Wiesbaden. „Trotz der andauernden Pandemiesituation und zunehmender Liefer- und Materialengpässe konnte sich die deutsche Wirtschaft nach dem Einbruch im Vorjahr erholen, wenngleich die Wirtschaftsleistung das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht hat“, so Thiel weiter. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2021 noch um 2,0 % niedriger. Im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2020, in dem die Produktion im Zuge der Corona-Pandemie teilweise massiv eingeschränkt worden war, hat sich die Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 in fast allen Wirtschaftsbereichen erhöht.

Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg im Verarbeitenden Gewerbe deutlich um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr. Auch die meisten Dienstleistungsbereiche verzeichneten gegenüber 2020 merkliche Zuwächse. So nahm die Wirtschaftsleistung der Unternehmensdienstleister, zu denen Forschung und Entwicklung, Rechts- und Steuerberater sowie Ingenieurbüros zählen, um 5,4 % zu. Im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe fiel das Wirtschaftswachstum aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen mit einem Plus von 3,0 % etwas verhaltener aus. Lediglich im Baugewerbe, in dem die Corona-Pandemie im Jahr 2020 keine sichtbaren Spuren hinterlassen hatte, ging die Wirtschaftsleistung 2021 gegenüber 2020 leicht um 0,4 % zurück.

Trotz der Zuwächse im Jahr 2021 hat die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen noch nicht wieder das Vorkrisenniveau erreicht. So lag die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe 2021 noch 6,0 % unter dem Niveau von 2019. Die sonstigen Dienstleister, zu denen neben Sport, Kultur und Unterhaltung auch die Kreativwirtschaft zählt, waren besonders stark von der anhaltenden Corona-Pandemie beeinträchtigt. Hier lag die preisbereinigte Bruttowertschöpfung 2021 sogar noch 9,9 % unter dem Vorkrisenniveau. Im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit wurde der Rückgang der Wirtschaftsleistung aus dem Krisenjahr 2020 im Jahr 2021 nahezu kompensiert. Das Baugewerbe und der Bereich Information und Kommunikation konnten sich in der Pandemie behaupten und ihre Wirtschaftsleistung im Vergleich zu 2019 merklich steigern.

Die preisbereinigten privaten Konsumausgaben stabilisierten sich 2021 auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres und sind damit noch weit von ihrem Vorkrisenniveau entfernt. Die Konsumausgaben des Staates waren auch im Jahr 2021 eine Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft. Sie stiegen trotz des bereits hohen Vorjahresniveaus im zweiten Jahr der Corona-Pandemie preisbereinigt um weitere 3,4 %. Der Staat gab vor allem mehr Geld aus, um die im Frühjahr 2021 flächendeckend eingeführten kostenlosen Antigen-Schnelltests und die Corona-Impfstoffe zu beschaffen sowie Test- und Impfzentren zu betreiben.

Die Bauinvestitionen legten im Jahr 2021 aufgrund von Engpässen bei Arbeitskräften und Material nur noch um 0,5 % zu, nachdem sie zuvor fünf Jahre in Folge stärker gewachsen waren. In Ausrüstungen – das sind vor allem Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurde im Jahr 2021 preisbereinigt 3,2 % mehr investiert, allerdings nach einem starken Rückgang im Krisenjahr 2020. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahresdurchschnitt 2021 von 44,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren etwa genauso viele Erwerbstätige wie im Vorjahr. Allerdings arbeiteten viele Erwerbstätige nun in anderen Wirtschaftsbereichen oder anderen Beschäftigungsverhältnissen als zuvor. Beschäftigungsgewinne gab es im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+2,2 %), im Bereich Information und Kommunikation (+2,4 %) sowie im Baugewerbe (+1,2 %). Dagegen kam es im Handel, Verkehr und Gastgewerbe wie schon im Jahr zuvor zu Beschäftigungsverlusten (-1,8 %). Die Zahl geringfügig Beschäftigter und Selbstständiger nahm 2021 weiter ab, während mehr Erwerbstätige sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren1.

In Deutschland wird laut der Prognose der Europäischen Kommission das reale BIP im Jahr 2022 um rund 1,6 Prozent wachsen, nachdem es im Jahr 2020 um rund 4,6 Prozent eingebrochen ist. Für das kommende Jahr 2023 wird für Deutschland eine Erholung mit einer Wachstumsrate von rund 2,4 Prozent prognostiziert. Im Zuge der Corona-Krise ist es jedoch derzeit kaum möglich valide Prognosen zu stellen, wie auch mit Blick auf aktuelle Prognosen zur Entwicklung des BIP in ausgewählten Ländern, deutlich wird. Spanien, Großbritannien und Griechenland hatten im Jahr 2020 die höchsten BIP-Rückgänge in der Europäischen Union zu verzeichnen. Entgegen früherer Prognosen – nicht nur der EU – wird es in den meisten EU-Ländern nicht zu einer V-förmigen Wachstumsentwicklung kommen. Dem massiven Einbruch im Jahr 2020, folgte im Jahr 2021 keine Erholung, die die Verluste des Vorjahres vollständig kompensiert.

1 Vgl.: Pressemitteilung Nr. 20 vom 14. Januar 2022, Statistisches Bundesamt (destatis)

2. Entwicklungen auf den Kapitalmärkten

Die Inflation hat in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen und ist auch im Januar höher ausgefallen als erwartet. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf gestiegene Energiekosten, die in vielen Sektoren die Preise für Waren und Dienstleistungen in die Höhe treiben, sowie auf eine Verteuerung von Nahrungsmitteln. Die Inflationsrate dürfte länger erhöht bleiben als bislang erwartet, im Lauf dieses Jahres aber zurückgehen.

Der EZB-Rat bestätigte daher die auf seiner geldpolitischen Sitzung im vergangenen Dezember gefassten Beschlüsse. Demnach wird der EZB-Rat weiterhin den Umfang der Ankäufe von Vermögenswerten in den kommenden Quartalen schrittweise reduzieren. Die Nettoankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) werden Ende März eingestellt. In Anbetracht der gegenwärtigen Unsicherheit muss der EZB-Rat bei der Durchführung der Geldpolitik mehr denn je Flexibilität und Optionalität wahren. Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation mittelfristig beim Zielwert der EZB von 2 % stabilisiert.

Die Marktzinsen sind seit der Sitzung des EZB-Rats vom Dezember 2021 gestiegen. Allerdings halten sich die Refinanzierungskosten der Banken bislang weiterhin im Rahmen. Die Zinsen für Bankkredite an Unternehmen und private Haushalte liegen nach wie vor auf einem historisch niedrigen Niveau, und die Finanzierungsbedingungen für die Wirtschaft bleiben günstig. Die Kreditvergabe an Unternehmen hat sich über alle Laufzeiten hinweg erhöht. Die robuste Nachfrage nach Immobilienkrediten stützt die Kreditvergabe an die privaten Haushalte. Die Banken sind derzeit so profitabel wie vor der Pandemie und weisen nach wie vor solide Bilanzen auf.

Der jüngsten Umfrage zum Kreditgeschäft im Euro-Währungsgebiet zufolge zog die Nachfrage nach Unternehmenskrediten im Schlussquartal 2021 kräftig an. Zurückzuführen war dies auf den höheren Betriebsmittelbedarf infolge von Lieferengpässen sowie den gestiegenen Finanzierungsbedarf für längerfristige Investitionen. Des Weiteren schätzen die Banken die Kreditrisiken weiterhin insgesamt als günstig ein, vor allem, weil sie von positiven Konjunkturaussichten ausgehen.2

3. Entwicklung auf den Immobilienmärkten im Geschäftsjahr 2021

Mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 113,8 Milliarden Euro verzeichnete der deutsche Immobilienmarkt 2021 ein neues Rekordergebnis. Mit rund 20 Prozent hatte die Übernahme der Deutsche Wohnen durch die Vonovia einen erheblichen Anteil am Gesamtvolumen. Das um diesen Sondereffekt bereinigte Transaktionsvolumen liegt mit 90,3 Milliarden Euro rund 14 Prozent über dem Vorjahresumsatz (2020: 78,9 Milliarden Euro) und erreicht damit das Vor-Corona-Niveau (2019: 89,5 Milliarden Euro). 62 Prozent der deutschen Investoren erwarten im Jahr 2022 eine Seitwärtsbewegung des Transaktionsvolumens auf hohem Niveau. Rund ein Drittel prognostiziert gar ein steigendes Transaktionsvolumen. Die Stimmung ist also optimistischer als im Vorjahr, als ein steigendes Volumen nur von einem Viertel der Befragten angenommen worden war. Das sind Ergebnisse des diesjährigen „Trendbarometers Immobilien-Investmentmarkt“ von EY Real Estate, für das rund 220 Investoren befragt wurden, die am deutschen Immobilienmarkt aktiv sind.

2 Vgl.: EZB, Wirtschaftsbericht, Ausgabe 1 /​ 2022 – Aktuelle wirtschaftliche, finanzielle und monetäre Entwicklungen

„Die Immobilienwirtschaft ist bislang besser durch die Krise gekommen, als es die meisten erwartet haben. Für Entwarnung oder gar Sorglosigkeit gibt es allerdings keinen Anlass“, sagt Christian Schulz-Wulkow, Managing Partner EY Real Estate. „Einige Effekte der Krise können auf Grund der hohen Latenz der Immobilienmärkte erst verzögert auftreten, etwa wenn Mietverträge auslaufen und Flächen nicht adäquat nachvermietet werden können. Mit der erstmals wieder nennenswerten Inflation, der neuen Bundesregierung und der sich rasant in Richtung Nachhaltigkeit verändernden Regulatorik betreten wir zudem ein dynamischeres Marktumfeld.“

Nach den im Jahr 2022 bestimmenden Faktoren befragt, prognostizierten knapp 90 Prozent der befragten Investoren, dass Einflüsse des Klimawandels als Ankaufskriterien berücksichtigt werden. Rund 80 Prozent beobachten Kaufpreisaufschläge für ESG-konforme Immobilien.

„Nachdem der Druck der Finanzmärkte auf den Immobilienmarkt bereits spürbar gestiegen ist, schlägt mit der Offenlegungsverordnung und der EU-Taxonomie nun zusätzlich die volle Wucht der Regulatorik durch“, sagt Paul von Drygalski, Director bei EY Real Estate und ebenfalls Autor der Studie. „Aus ureigenstem Interesse muss die Immobilienwirtschaft die nachhaltige Transformation jetzt voll annehmen. Andernfalls droht angesichts des immensen Anteils des Gebäudesektors an den Gesamtemissionen eine nicht zu unterschätzende Abqualifizierung unserer Assets“, sagt Schulz-Wulkow.

Fast alle Investoren (98 Prozent) erkennen die Gefahr von Stranded Assets, also aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten unverkäuflichen, nicht refinanzierbaren Immobilien als Treiber wesentlicher Portfolioumschichtungen. Vor diesem Hintergrund wird der beliebte „Manage-to-Core“-Ansatz, also die gezielte Aufwertung von Objekten, nach Ansicht von 88 Prozent der Investoren künftig um Nachhaltigkeitsaspekte ergänzt zu einem „Manage-to-Green“. Problematisch ist aus Sicht von mehr als 90 Prozent der Investoren dabei, dass bisher belastbare Erfahrungen mit ESG-Strategien fehlen.

Erstmals wurde die Digitalisierung (92 Prozent), die von den Marktakteuren zuletzt als bedeutsamster Megatrend wahrgenommen wurde, vom Klimawandel (93 Prozent) überholt. Allerdings hängen beide Trends unauflöslich zusammen: So teilen 98 Prozent der Investoren die Ansicht, dass erst eine adäquate Datengrundlage nachhaltige Portfoliostrategien ermöglicht.

90 Prozent der Befragten halten Immobilien nach wie vor für einen probaten Inflationsschutz. Die zuletzt deutlich gestiegene Inflation wird laut 83 Prozent der Marktteilnehmer künftig wieder eine größere Rolle auch für die Immobilienmärkte spielen. Ein in der Folge dann steigendes Zinsniveau erwartet rund die Hälfte der befragten Investoren bereits im Jahr 2022.

„Die Inflation wird kurzfristig als zusätzlicher Treiber des Immobilien-Investmentmarktes aufs Tableau treten. Weitere mögliche Implikationen dürfen jedoch nicht außer Acht gelassen werden: Mittelfristig hängt die Wirkung davon ab, ob und wann die Geldpolitik reagiert. Langfristig müssen wir uns der Frage stellen, wie lange die Mietenentwicklung der Teuerung nachfolgen kann“, sagt Schulz-Wulkow.

In guten Lagen erwarten die Investoren steigende, in peripheren Lagen gleichbleibende Preise am Wohnungsmarkt. Hier liegt auch der stärkste Investitionsfokus für 2022. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Logistikimmobilien. Etwas verhaltener wird der Büroimmobilienmarkt eingeschätzt: Hier werden in guten Lagen überwiegend gleichbleibende, in peripheren Lagen sinkende Preise erwartet. Büros gewinnen bei den geplanten Investitionen allerdings wieder etwas an Zuspruch. Ein differenziertes Bild zeigt der Hotelimmobilienmarkt. Während die Investoren die Ferienhotellerie vor einer mittelfristigen Erholung sehen, werde die Businesshotellerie diese wohl länger nicht erreichen. Nicht betroffen ist der stationäre Lebensmitteleinzelhandel. Insbesondere in guten Lagen werden hier gleichbleibende oder gar steigende Preise erwartet. So rückt insbesondere die Pandemieresistenz als Anlagekriterium stärker in den Fokus insbesondere risikoaverser Investoren, wie 65 Prozent der Befragten angaben.

„Am schmerzhaftesten sind die erwarteten Einschnitte für Teile des Einzelhandelsimmobiliensegments“, sagt von Drygalski. „Während Wohn- und vor allem Logistiknutzungen stark profitieren, konnte das Bürosegment noch nicht auf allen Teilmärkten zu alter Stärke zurückfinden, und auch Hotelimmobilien kämpfen noch um Erholung. Die Coronapandemie entfaltet weiter katalysierende Wirkung. Die Neuordnung der Assetklassen setzt sich fort.“

Im Finanzierungsumfeld erwarten 84 Prozent der Umfrageteilnehmer einen zunehmenden Spread zwischen Markt- und Beleihungswerten. Zudem wird von 85 Prozent der Investoren prognostiziert, dass Private-Debt-Fonds mehr Whole-Loans ausgeben. Aufgrund der von Banken erhobenen Verwahrentgelte erwarten 60 Prozent der Befragten, dass die Eigenkapitalquoten bei Immobilieninvestments steigen werden. Generell sind die Marktakteure optimistisch: 72 Prozent erwarten eine Erholung des Neugeschäfts auf präpandemisches Niveau bei der Kreditvergabe noch in diesem Jahr.3

Geschäftsverlauf der Gesellschaft

Die Gesamtentwicklung ist im abgelaufenen Geschäftsjahr gemäß den Erwartungen zufriedenstellend verlaufen.

Es wurde ein für das Geschäftsjahr geplantes, negatives Ergebnis erwirtschaftet.

Geprägt wurde das Jahr 2021 durch die Einzahlung der Einlagen der Investoren sowie durch den Ausbau des Portfolios.

Insbesondere durch den Ausbau des Portfolios und die damit verbundenen höheren Zinsaufwendungen und Bewirtschaftungskosten ist das negative Jahresergebnis höher als im Vorjahr.

Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren waren die Mieterlöse, die Finanz- und Ertragslage und das Jahresergebnis.

Lage der Gesellschaft

Erläuterungen zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des KAGB sowie des HGB erstellt.

a) Ertragslage der Gesellschaft

Aus der Bewirtschaftung der erworbenen und weitestgehend leerstehenden Immobilien in Königswinter wurden Mieterträge in Höhe von 29 TEUR erzielt. Die Zinsen und ähnliche Erträge (43 TEUR) entfallen auf eine Darlehensforderung gegen ein verbundenes Unternehmen. Hinzu kommen noch sonstige betriebliche Erträge (TEUR 22), die im Wesentlichen aus der anteiligen Weiterbelastung der laufenden Verwaltungsvergütung sowie aus der Weiterbelastung von Notarkosten an die beteiligte Objektgesellschaft resultieren, die mit der dort im Bestand befindlichen Immobilie zusammenhängen. Dem gegenüber stehen Aufwendungen für Zinsen und Finanzierungskosten aus der Kreditaufnahme (TEUR 205), Bewirtschaftungskosten (TEUR 216), Verwaltungsvergütung (TEUR 139), Verwahrstellenvergütung (TEUR 15), Prüfungs- und Veröffentlichungskosten (TEUR 36) sowie sonstige Aufwendungen (TEUR 140). Die sonstigen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Beratungsleistungen (71 TEUR), Buchführungskosten (TEUR 55), Haftungsvergütungen (TEUR 3), Notarkosten (2 TEUR), Kosten der Steuerberatung (TEUR 2) sowie Nebenkosten des Geldverkehrs (TEUR 2). Das nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres berücksichtigt Aufwendungen aus der Neubewertung in Höhe von TEUR 188 und die Abschreibungen der Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 76.

3 Vgl. ey-trendbarometer-immobilien-investment-markt-2021 sowie https:/​/​www.institutional-money.com/​news/​maerkte/​headline/​immobilien-opportunistische-investoren-begeben-sich-in-lauerstellung-203813/​

b) Finanzlage der Gesellschaft

Die Finanzlage der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2021 geprägt durch den Erwerb der Bestandsimmobilien sowie deren Fremdfinanzierungen.

Zum Bilanzstichtag werden Bankverbindlichkeiten in Höhe von 7.479 TEUR ausgewiesen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der nachfolgend genannten Objekte verwendet worden sind. Die Verbindlichkeiten haben in Bezug auf die vier Objekte in der Hauptstraße vollumfänglich eine Laufzeit bis zum 28. Februar 2023 und werden zu diesem Zeitpunkt vollständig amortisiert, wobei sämtliche Verträge prolongiert werden. Das Darlehen für die Finanzierung des Objekts Rheinallee 12 hat basierend auf einer Änderungsvereinbarung nunmehr eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2023 und ist zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe zu tilgen. Die Finanzierung bei der Volksbank Rhein-Erft-Köln eG zur Finanzierung des ZERA Areals sowie der Rheinallee 9 hat eine Laufzeit bis zum 30.04.2024und ist ebenfalls endfällig. Hinsichtlich der Besicherung der Objektkredite verweisen wir auf die Angaben im Anhang.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente betragen insgesamt 696 TEUR. Davon sind Liquiditätsanlagen in Höhe von 421 TEUR zum Jahresende als täglich fällige Bankguthaben bei der Volksbank Köln Bonn eG (TEUR 290), bei der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG (TEUR 67), bei der Kreissparkasse Köln (TEUR 63) sowie der Volksbank Rhein-Erft-Köln eG (1 TEUR) angelegt. Des Weiteren werden bei der Volksbank Köln Bonn eG auf Kautionskonten (8 TEUR) gehalten sowie bei der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG ein Zinshinterlegungskonto (267 TEUR) geführt.

c) Vermögenslage der Gesellschaft

Die Vermögenslage der Gesellschaft war geprägt durch die vorhandenen Barmittel, das Eigenkapital der Kommanditisten, die im Bestand befindlichen Immobilien sowie die Darlehen zur Finanzierung der Kaufpreise und Umbaumaßnahmen.

Das Investmentanlagevermögen umfasst die mit den Verkehrswerten bilanzierten Immobilien (TEUR 10.175) nebst deren Anschaffungsnebenkosten (TEUR 1.157), die erworbene Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft (TEUR 0), Barmittel und Barmitteläquivalente (TEUR 696) sowie Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis (TEUR 1.540), Forderungen aus der Bewirtschaftung (TEUR 7), die aus noch nicht abgerechneten Betriebskosten resultieren, sowie andere Forderungen (10 TEUR) aus einer noch zu erstellenden Abrechnung im Rahmen des Objekterwerbs (6 TEUR) sowie Guthaben bei Energieversorgern (4 TEUR).

Unter dem Eigenkapital der Gesellschaft werden die Kapitalanteile der Kommanditisten (TEUR 8.000), die Gewinn- und Verlustkonten der Gesellschafter (TEUR -1.369), die sich aus dem Verlustvortrag der vorangegangenen Geschäftsjahre (TEUR -714) und dem realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres (TEUR -655) ermitteln, sowie das nicht realisierte Ergebnis (TEUR -750) ausgewiesen.

Unter den Rückstellungen (TEUR 49) werden ausstehende Rechnungen ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten resultieren im Geschäftsjahr aus den Objektfinanzierungen zur Finanzierung der Kaufpreise (TEUR 7.479) sowie aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 151). Zudem bestehen noch sonstige Verbindlichkeiten (21 TEUR) unter anderem aus Betriebskostenvorauszahlungen der Mieter sowie erhaltenen Kautionen.

Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft

Die Vermögens- und Finanzlage ist geordnet.

Bankverbindlichkeiten bestehen planmäßig aus dem Erwerb der Gewerbeimmobilien.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

a) Geschäfts- und Rahmenbedingungen

In seiner Pressekonferenz am 10. März 2022 hat der EZB-Rat eine Erklärung zur Geldpolitik bekanntgegeben. Demnach markiert der Einmarsch Russlands in die Ukraine einen Wendepunkt für Europa. Die EZB wird komfortable Liquiditätsbedingungen gewährleisten und die von der Europäischen Union und den europäischen Regierungen beschlossenen Sanktionen umsetzen. Es werden jegliche Maßnahmen ergriffen, die erforderlich sind, um das Preisstabilitätsmandat der EZB zu erfüllen und die Finanzstabilität zu wahren. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine wird wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Aktivität und die Inflation haben: Er wird Energie und Rohstoffe verteuern, den Welthandel stören und das Vertrauen schwächen. Das Ausmaß dieser Effekte wird von der weiteren Entwicklung des Konflikts, der Wirkung der verhängten Sanktionen sowie von etwaigen weiteren Maßnahmen abhängen. In Anbetracht des von hoher Unsicherheit geprägten Umfelds hat der EZB-Rat eine Reihe von Szenarien erörtert.

Die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine sind vor dem Hintergrund stabiler Rahmenbedingungen für die Wirtschaft des Euroraums zu beurteilen, zu denen umfangreiche Stützungsmaßnahmen beitragen. Die nachlassenden Beeinträchtigungen durch die Omikron-Variante des Coronavirus geben der wirtschaftlichen Erholung starken Auftrieb. Bei den Angebotsengpässen sind nun Anzeichen einer Entspannung zu erkennen, und die Lage am Arbeitsmarkt verbessert sich zunehmend. Das Basisszenario der jüngsten Projektionen der EZB-Experten enthält eine erste Einschätzung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. Aufgrund dessen wurde das BIP-Wachstum auf kurze Sicht nach unten korrigiert. Diesen Projektionen zufolge wird das Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr bei 3,7 %, 2023 bei 2,8 % und 2024 bei 1,6 % liegen.

Die Inflation liegt weiterhin über den Erwartungen, was auf unerwartet hohe Energiekosten zurückzuführen ist. Zudem steigen die Preise nun auf breiterer Front. Im Hinblick auf die Inflation wurde das Basisszenario in den neuen Projektionen der EZB-Experten deutlich nach oben korrigiert: Sie gehen nun davon aus, dass die jährliche Inflationsrate 2022 5,1 %, 2023 2,1 % und 2024 1,9 % betragen wird. Die durchschnittliche Inflation ohne Nahrungsmittel und Energie wird den Projektionen zufolge 2022 bei 2,6 %, 2023 bei 1,8 % und 2024 bei 1,9 % liegen. Auch dies stellt eine Aufwärtskorrektur im Vergleich zu den Dezember-Projektionen dar. Eine Reihe von Messgrößen zeigt, dass sich die längerfristigen Inflationserwartungen wieder bei unserem Inflationsziel verankert haben. Der EZB-Rat hält es für immer wahrscheinlicher, dass sich die Inflation auf mittlere Sicht bei seinem Zielwert von 2 % stabilisieren wird. In Alternativszenarien für die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Krieges könnte die Wirtschaftstätigkeit erheblich gedämpft werden, indem die Energie- und Rohstoffpreise steiler ansteigen und der Handel sowie das Wirtschaftsklima stärker belastet werden. Auf kurze Sicht könnte die Inflation deutlich höher ausfallen. In allen Szenarien wird jedoch erwartet, dass die Inflation schrittweise zurückgeht und sich 2024 ungefähr bei unserem Inflationsziel von 2 % einpendelt.

Die Wirtschaft ist 2021 um 5,3 % gewachsen. Das BIP hat zum Jahresende den Stand erreicht, den es vor Ausbruch der Pandemie hatte. Allerdings hat sich das Wachstum im Schlussquartal 2021 auf 0,3 % verlangsamt, und auch für das erste Quartal 2022 wird mit einem schwachen Wachstum gerechnet. Die Aussichten für die Wirtschaft werden vom Verlauf des Krieges zwischen Russland und der Ukraine und den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzsanktionen sowie anderen Maßnahmen abhängen. Gleichzeitig werden andere wachstumshemmende Faktoren nun schwächer. Im Basisszenario der von EZB-Experten erstellten Projektionen dürfte die Wirtschaft des Euroraums 2022 weiterhin kräftig wachsen, allerdings langsamer als vor Ausbruch des Krieges erwartet. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Omikron-Variante des Coronavirus hatten weniger starke Auswirkungen als die Maßnahmen in den vorangegangenen Wellen, und sie werden jetzt aufgehoben. Zudem gibt es Anzeichen, dass sich die pandemiebedingten Angebotsengpässe auflösen. Die Auswirkungen des massiven Energiepreisschocks auf die Menschen und Unternehmen werden unter Umständen teilweise abgefedert: durch während der Pandemie aufgebaute Ersparnisse und durch finanzpolitische Ausgleichsmaßnahmen. Dem Basisszenario der von EZB-Experten erstellten Projektionen zufolge wird das Wachstum auf mittlere Sicht von einer robusten Binnennachfrage vorangetrieben, die wiederum durch eine solidere Arbeitsmarktlage gestützt wird. Höhere Erwerbstätigenzahlen dürften die Einkommen der privaten Haushalte und ihre Konsumausgaben steigen lassen. Die weltweite Erholung und die anhaltenden finanz- und geldpolitischen Stützungsmaßnahmen tragen derzeit ebenfalls zu diesen Wachstumsaussichten bei. Finanz- und geldpolitische Unterstützung ist weiterhin von entscheidender Bedeutung, vor allem in dieser schwierigen geopolitischen Lage.

Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich weiter verbessert. So ist die Arbeitslosenquote im Januar auf 6,8 % gesunken. Obgleich der Arbeitskräftemangel immer mehr Branchen erfasst, bleibt das Lohnwachstum insgesamt verhalten. Die Rückkehr der Wirtschaft zur vollen Kapazitätsauslastung dürfte mit der Zeit zu einem etwas schnelleren Anstieg der Löhne beitragen. Verschiedene Messgrößen für die längerfristigen Inflationserwartungen, die von den Finanzmärkten und aus Umfragen abgeleitet werden, liegen bei rund 2 %. Diese Faktoren werden sich ebenfalls weiter auf die zugrunde liegende Inflation auswirken und dazu beitragen, dass sich die Gesamtinflation dauerhaft bei dem Ziel der EZB von 2 % einpendelt.4

Eine Veröffentlichung der Deutsche Bank Research zum Ausblick auf 2022 sieht im Büromarkt eine Delle, der Abgesang ist dabei jedoch verstummt. In den Metropolen erhöhten sich die Leerstandsraten im Jahr 2021 um etwa einen 3/​4-Prozentpunkt auf rund 4,5%. Die partielle Normalisierung des Flächenumsatzes im Laufe des Jahres 2021 deutet aber bereits an, dass der Abgesang auf das stationäre Büro zu früh erfolgte. Hybride Arbeitsmodelle dürften künftig die Regel sein. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schätzen flexible Lösungen und ebenso den direkten technikfreien Austausch nach den vielen Homeoffice-Monaten. Entsprechend fiel laut ifo die Homeoffice-Quote von fast 32% in den Lockdown- auf rund 25% in den Sommermonaten 2021. Damit lag sie in etwa auf dem Vorkrisenniveau. Mit sinkenden Infektionszahlen im Frühjahr 2022 dürfte die Flächennachfrage wieder anziehen und sich allmählich ein neues Gleichgewicht einstellen. Hierzu tragen womöglich auch erste Auswirkungen der anstehenden Verrentung der Babyboomer-Generation bei. Arbeitnehmer dürften in diesem Umfeld tendenziell an Marktmacht gewinnen und qualitativ höherwertigere und größere Büros einfordern. So wird für das Jahr 2022 nur noch ein leichter Anstieg der Leerstandsrate erwartet, einen weiter anziehenden Flächenumsatz und etwas höhere Mieten. Die Preise dürften kräftiger als die Mieten zulegen, da die bundesweiten Bürorenditen von rund 5% in zentralen und 7% in dezentralen Lagen aufgrund des Niedrigzinsumfeldes weiterhin attraktiv sind.

4 EZB-Pressekonferenz am 10. März 2022-Erklärung zur Geldpolitik

Weiterhin wird dabei zusammengefasst, dass Gewerbeimmobilien einen Inflationsschutz bieten und Wohnimmobilien bestens bedingt sind. Über den gesamten Zyklus seit dem Jahr 2009 wuchsen die Mieten im Bestand mit rund 1,3% pro Jahr sehr verhalten. Die Wiedervermietungsmieten und die Mieten für neue Objekte erhöhten sich dagegen um mehr als 50%. Doch auch dort fiel das Mietwachstum in den letzten Jahren. So lag es im Jahr 2020 bei nur noch etwas über 2% und diese Entwicklung dürfte sich im Jahr 2021 fortgesetzt haben. Inflationsbereinigt erwarten wir eine Stagnation für neue Objekte und voraussichtlich sogar sinkende Wiedervermietungsmieten. Auch künftig dürften weitere Mieterhöhungen schwierig durchzusetzen sein. So wird die Ampelkoalition den Betrachtungszeitraum für die Berechnung der ortsüblichen Miete verlängern und die Kappungsgrenze reduzieren. Ebenso wird die Mietpreisbremse verlängert. Neben dieser regulatorischen Verschärfung erschwert vielerorts das gesamtgesellschaftliche Klima die Durchsetzung von höheren Mieten. Vor diesem Hintergrund würde eine dauerhaft hohe Inflation vermutlich großenteils vom Vermieter getragen werden. Schutz bieten Index- und Staffelmietverträge, die im deutschen Markt jedoch eher die Ausnahme sind. Im Gewerbeimmobilienmarkt dagegen sind diese Vertragsformen die Regel. Gewerbeimmobilien bieten also generell einen deutlich höheren Inflationsschutz als Wohnimmobilien. Auch eine höhere Verschuldung kann vor Inflation schützen. Angesichts unserer Prognose, dass der Hauspreiszyklus auf seinen Gipfel zusteuert, dürfte diese Strategie – die in den letzten zwölf Jahren ja meist erfolgreich war – jedoch zunehmend riskant werden. Für Bestandsobjekte mit niedrigem Beleihungswert kann eine höhere Verschuldung aber ein effektiver Inflationsschutz sein.5

Ob, in welcher Form und in welchem Maße Auswirkungen aus der Ukraine-Krise auf die Immobilienwirtschaft oder das Investmentverhalten gegeben sein können, wird maßgeblich von der Dauer dieses Konfliktes beeinflusst werden.

b) Strategie und Chancen

Das Investitionsvorhaben der Gesellschaft sieht den Aufbau eines Immobilienportfolios der Nutzungsarten Wohnen und Hotel, ergänzt durch gewerbliche Nutzungen, mit hohem Wertsteigerungspotenzial, einhergehend mit einer Revitalisierung, Umnutzung oder Neuentwicklung und einer anschließenden Vermarktung der Objekte vor.

c) Ausblick auf 2022

Das Hauptaugenmerk wird im Jahr 2022 auf der Umsetzung von Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen sowie der Neupositionierung von Bestandsimmobilien durch Umnutzung bestehender Gebäudestrukturen liegen, um vorhandene Ertragssteigerungspotenziale der Objekte zu heben und die Bewirtschaftungsquote der Objekte langfristig zu steigern. Zudem werden gezielt innerstädtische Initiativprojekte gefördert, die zur Steigerung der Gesamtattraktivität als urbaner Lebensraum beitragen und die Grundlage für ein lebendiges Stadtquartier bilden dürften.

5 Deutsche Bank Research, Ausblick 2022: Neue Realitäten

Nach einer pandemiebedingten Seitwärtsbewegung der Verkehrswerte wird für das Jahr 2022 wieder ein moderater Wertanstieg der Immobilien erwartet.

Offen bleibt die Frage, inwieweit die zunehmenden Spannungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg die deutsche Wirtschaft belasten werden. Das Ausmaß der Auswirkungen auf das Fondsvermögen hängt dabei maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Rohstoffpreise, sowie den Versorgungsengpässen bei Rohstoffen und der damit einhergehenden Inflation ab.

Aufgrund der geringen Mieteinnahmen und des planmäßigen Ausbaus der Bestandsobjekte wird ein negatives Jahresergebnis, ebenfalls auf Vorjahresniveau, erwartet. Für das Geschäftsjahr 2022 werden keine Beteiligungserträge erwartet.

d) Ausblick auf 2023

Aufgrund der Nachfrage nach erschwinglichem Wohnraum und dem Mangel an verfügbaren Grundstücken in den Großstädten, wird ein wachsendes Interesse von Investoren an Sekundärstädten erwartet.

Für die kommenden Jahre gehen wir von einer verstärkten Bewirtschaftung der erworbenen Immobilien aus, die neben dem vorangegangenen Ausbau der Immobilien die angestrebte Wertsteigerung positiv beeinflussen dürfte.

e) Sonstiges

Die Planung der Mieterträge erfolgte auf der Grundlage der aktuellen Mietverträge und der Einschätzung über die Realisierbarkeit erwarteter Erhöhungen. Die Kosten der Bewirtschaftung sowie die allgemeinen Kosten wurden unter Hinzuziehung von Vergleichswerten und Erfahrungen aus der Vergangenheit kalkuliert. Die sonstigen wesentlichen Kosten wie Zinsen und Verwaltervergütung ergeben sich aus den Darlehensverträgen bzw. dem Verwaltervertrag.

2. Chancenbericht

Die Gesellschaft ist kontinuierlich mit der Identifikation von sich bietenden Chancen beschäftigt, durch die die Weiterentwicklung und die angestrebte Vermarktung der Immobilien erwartet werden können.

Chancen werden insbesondere aus den vorhandenen Netzwerken und dem Know-How sowie der Expertise im Investment- und Asset Management der Kapitalverwaltungsgesellschaft gesehen. Darüber hinaus bietet auch die stabile und starke deutsche Immobilienkonjunktur gute Chancen zur Wertsteigerung der Objekte. Das niedrige Zinsniveau und der Mangel an wertstabilen, renditestarken alternativen Anlagemöglichkeiten führten auch weiterhin zu einer unveränderten Nachfrage in Wohnungen, Büro- und Handelsimmobilien, gute Anlageobjekte sind gefragt und knapp.

Um solche Chancen nutzen zu können, ist es jedoch auch notwendig, die entsprechenden Risiken einzugehen.

3. Risikobericht

Bezüglich der bestehenden objektbezogen Risiken sowie Finanzierungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen des nachfolgenden Tätigkeitsberichts. Die dort genannten objektspezifischen Risiken werden im Rahmen der Kontrolle des monatlichen Reportings des Asset Managements sowie der Monatsabschlüsse überwacht. Darüber hinaus bestehen allgemeine konjunkturelle Risiken, die im Wesentlichen durch die mittelfristige Zinsentwicklung beeinflusst werden, deren Prognose derzeit unverändert mit Risiken behaftet ist. Die von Marktteilnehmern erwartete Zinswende ist bisher nicht eingetreten, sodass die Gesellschaft derzeit nicht von signifikant steigenden Zinsen im Anlagezeitraum ausgeht. Die konjunkturellen Risiken können sich auch negativ auf den Vermietungsstand bzw. die erzielbaren Mieten und damit auf die geplante Wertsteigerung des Objektes auswirken.

4. Risikomanagementsystem

Zur Erfüllung der internen Anforderungen und der relevanten rechtlichen Bestimmungen verfügt die VERIANOS Capital Partners GmbH (KVG) über einen kontinuierlich ablaufenden Risikomanagementprozess, in welchem die Risiken identifiziert, beurteilt, gesteuert und überwacht werden. Die Steuerung erfolgt dabei auf Grundlage der Risikostrategie, die sich aus der Geschäftsstrategie und den Investmentstrategien ableitet. In der Organisationsstruktur der Kapitalverwaltungsgesellschaft ist eine zentrale Einheit Risikomanagement implementiert, welche die Überwachung der für den AIF oder die Gesellschaft bestehenden Risiken auf der operativen Ebene koordiniert und sicherstellt. Die zentrale Einheit unterstützt die Abteilungen und das Portfoliomanagement bei der integrierten und systematischen Erfassung und Steuerung der relevanten Risiken wie Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken sowie operationeller Risiken. Dabei werden die relevanten Risiken von qualifizierten Mitarbeitern identifiziert und berichtet. Die Berichtsperioden sind der jeweiligen Art des Risikos angepasst. Dies ermöglicht eine übergreifende Risikoinventur mit kompetenter Steuerung der Einzelrisiken, aber auch die Berücksichtigung von Interdependenzen der unterschiedlichen Risikobereiche. Durch die enge Zusammenarbeit von Portfolio- und Risikomanagement kann möglichen prozessbedingten Fehlentwicklungen durch Anpassung der entscheidenden Prozesse zeitnah entgegengewirkt werden. Um Auswirkungen exogener Schocks beurteilen zu können, führt die Gesellschaft für die wesentlichen Risiken regelmäßig Stresstests und Risikotragfähigkeitsberechnungen für die AIFs und die KVG durch.

5. Adressenausfallrisiken

Der AIF hatte im Geschäftsjahr Liquiditätsanlagen bei vier Kreditinstituten. Die gute Bonität der Kreditinstitute wird durch externe Ratingagenturen bestätigt. Fitch Ratings bewertet die Kreissparkasse Köln, die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG, Volksbank Rhein-Erfurt-Köln sowie die Volksbank Köln Bonn eG ebenfalls mit F1+. Bei Bestandsmietern besteht die Gefahr, dass sie aufgrund der COVID-19-Pandemie größere Schwierigkeiten haben, die Mitzahlungen zu erfüllen. Ausgehend von der aktuell geringen Vermietungssituation ist jedoch nicht mit wesentlichen Mietausfällen zu rechnen. Bei Mietvertragsabschlüssen wird jeder Mieter von der KVG für die AIF einer Bonitätsprüfung unterzogen.

6. Marktpreisrisiken

Marktpreisrisiken, wie beispielsweise Immobilienpreisrisiken, Leerstandrisiken und Mietpreisrisiken, sind die größten Risiken, die auf den AIF einwirken. Eine regionale Diversifikation zur Risikominimierung ist aufgrund der Fondsvorgaben und Anlagegrenzen nicht möglich, der aktuelle Leerstand ist gemäß Businessplan eingeplant. In 2021 sind keine wesentlichen negativen Auswirkungen der Marktpreisrisiken auf den AIF verzeichnet worden. Auch für 2022 ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Risiken signifikant ausweiten bzw. realisieren.

7. Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken des AIF durch die Fremdfinanzierungen sind im Geschäftsjahr nicht eingetreten. Der Grund dafür findet sich in der Niedrigzinspolitik der EZB. Lediglich drastische Veränderungen des Zinsniveaus werden als signifikanter Risikofaktor angesehen, davon ist aber auch im Geschäftsjahr 2022 nicht auszugehen.

8. Liquiditätsrisiken

Für den AIF SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG dürfen mit dem Investment in Immobilien im Wesentlichen Vermögensgegenstände erworben werden, die an keinem organisierten Markt und an keiner Börse gehandelt werden. Der Erwerb solcher Vermögensgegenstände beinhaltet grundsätzlich das Risiko, dass es insbesondere zu Problemen bei der Veräußerung der Vermögensgegenstände an Dritte kommen kann. Dem Risiko, den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können, wird durch die KVG mit einer rollierenden Liquiditätsplanung begegnet. Inhaltlich werden zukünftige Zahlungsströme abgebildet und monatlich berichtet. Die Steuerung der Liquidität erfolgt über das Portfoliomanagement. Liquiditätsrisiken aufgrund Fremdfinanzierungen haben sich im Geschäftsjahr nicht realisiert. Der AIF verfügte zum 31.12.2021 über Barmittel und Barmitteläquivalente in Höhe von 696.343,51 EUR. Davon sind Liquiditätsanlagen in Höhe von 688.637,24 EUR zum Jahresende als täglich fällige Bankguthaben angelegt. Des Weiteren werden bei der Volksbank Köln Bonn eG 7.706,27 EUR auf Kautionskonten gehalten.

9. Operationelle Risiken

Die Verwaltung eines AIF unterliegt grundsätzlich immer operationellen Risiken. Sofern sich operationelle Risiken realisieren und weder die KVG noch die von ihm beauftragten Dienstleister ein Verschulden trifft, wie z.B. bei höherer Gewalt, hätte der AIF möglicherweise die Nachteile zu tragen. Die Prozesse der KVG sowie deren Dienstleisten sind darauf ausgelegt, dass operationelle Risiken möglichst vermieden werden. Im Berichtszeitraum waren keine nennenswerten operationellen Risiken im AIF zu verzeichnen. Die ausgelagerten Bereiche wurden mit Bedacht nur an erfahrene Partner übertragen.

10. Sonstige Risiken

Die Verwaltung eines AIF unterliegt grundsätzlich auch sonstigen Risiken, die in Form von politischen Risiken oder Pandemierisiken auftreten können. Sofern sich sonstige Risiken realisieren und weder die KVG noch die von ihm beauftragten Dienstleister ein Verschulden trifft, wie z.B. bei nicht vorhersehbaren staatlichen Einschränkungen im öffentlichen Leben während der COVID-19 Pandemie, hat der AIF anteilig Nachteile zu tragen. Im Rahmen staatlich bedingter Untersagung der Arbeitsgrundlage kann es durch Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen zu Schäden bzgl. ausstehender Mieten kommen. Die Prozesse der KVG sowie deren Dienstleistern sind grundsätzlich darauf ausgelegt, dass sonstige Risiken möglichst minimiert werden, allerdings können Ereignisse dieser Art nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

Die Gesellschaft geht nicht von unmittelbaren, wesentlichen, negativen Auswirkungen aus dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine auf das Fondsvermögen aus, da keine Verbindungen in die beteiligten Länder bestehen. Ein dauerhafter Anstieg der Baukosten könnte sich allerdings negativ auf die geplante Rendite auswirken.

11. Derivate

Der AIF verfügt über keinerlei Derivate oder Währungsrisiken, da alle Investitionen und Finanzierungen ausschließlich in Euro laufen.

Ergänzende Angaben nach KAGB und KARBV

1. Tätigkeitsbericht

Anlagegeschäfte im Geschäftsjahr

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr die Immobilie Klotzstr. 2, Königswinter mit notariellem Kaufvertrag vom 27. Mai 2021 und mit Wirkung zum 10. August 2021 sowie die Immobilie Drachenfelsstr. 18/​Grabenstr. 33, Königswinter mit notariellem Kaufvertrag vom 1. September 2021 und mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 erworben. Bei dem bereits im Jahr 2020 erworbene ZERA Areal erfolgte der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten zum 30. August 2021. Darüber hinaus wurden mit notarieller Urkunde vom 27. Dezember 2021 die Objekte Hauptstraße 454, 461 und 473 in Königswinter erworben. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgt im Jahr 2022.

Portfolio des AIF zum Geschäftsjahresende

lfd. Nr. Lage des Grundstücks Verkehrswert Anteil am Immobilienvermögen
1. Hauptstraße 363, 53639 Königswinter 370.000,00 € 3,64%
2. Hauptstraße 497, 53639 Königswinter 610.000,00 € 6,00%
3. Hauptstraße 360, 53639 Königswinter 120.000,00 € 1,18%
4. Hauptstraße 358, 53639 Königswinter 160.000,00 € 1,57%
5. Rheinallee 12, 53639 Königswinter 2.480.000,00 € 24,37%
6. Rheinallee 9, 53639 Königswinter 1.300.000,00 € 12,78%
7. Hauptstraße 373, 392, Klotzstraße 3,5,4,8 und Kellerstr. 4 (ZERA), 53639 Königswinter 3.620.000,00 € 35,58%
8. Klotzstraße 2, 53639 Königswinter 265.000,00 € 2,60%
9. Drachenfelsstraße 18, Grabenstraße 33, 53639 Königswinter 1.250.000,00 € 12,29%

Wertentwicklung im Geschäftsjahr

Die Ermittlung des Nettoinventarwerts je Anteil führte zu einem Anteil von 0,74 EUR.

Hauptanlagerisiken, wirtschaftliche Unsicherheiten und wesentliche Werteinflussfaktoren

Die Gesellschaft weist aufgrund der bereits getätigten Investition in neun Immobilien eine vergleichsweise geringe Risikostreuung auf.

Die Hauptanlagerisiken des AIF sind die Marktpreisrisiken. Wesentlich sind hierbei das Immobilienpreisrisiko, das Leerstandsrisiko und das Mietpreisrisiko. Coronabedingt sind auch das Adressenausfallrisiko sowie Pandemierisiken und politische Risiken vermehrt in den Fokus geraten. Auswirkungen sind bei fallenden Mietpreisen und steigenden Leerständen Verkehrswertverluste der Immobilien, die die Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflussen können. Ebenso verhält es sich auch bei den Adressenausfallrisiken, nicht erhaltene Zahlungen können auch hier die Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflussen.

Die Gesellschaft hat zur Finanzierung der Anschaffungskosten der Immobilien teilweise Fremdkapital eingesetzt. Der Anteil der Fremdfinanzierung beläuft sich unter Berücksichtigung der Verkehrswerte für das Objekt Hauptstr. 358 auf ca. 78 %. Bei dem Objekt Hauptstr. 360 beläuft sich der Anteil der Fremdfinanzierung auf ca. 96 %. Bei dem Objekt Hauptstr. 363 beläuft sich die Fremdfinanzierungsquote auf 88 %. Bei dem Objekt Hauptstr. 497 auf 76 %. Sämtliche zugrundeliegenden Darlehen bei der Kreissparkasse Köln werden auf Basis des 3-Monats Euribor variabel verzinst. Der Anteil der Fremdfinanzierung für das Objekt Rheinallee 12 beläuft sich auf 99%. Die Finanzierung erfolgt bei der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG und ist festverzinst. Ebenfalls festverzinst wurden die Objekte Rheinallee 9 und das ZERA Areal mit einem Darlehen der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG fremdfinanziert. Bei der Rheinallee 9 beläuft sich die Fremdfinanzierungsquote auf 72% und beim ZERA Areal auf 60%. Die Fremdfinanzierungen für die ebenfalls im Jahr 2021 erworbenen Immobilien Drachenfelsstr. 18/​Grabenstr. 33 sowie Klotzstr. 2 wurden erst im Jahr 2022 abgerufen und zwischenzeitlich aus dem Eigenkapital finanziert.

Die Gesellschaft unterliegt hinsichtlich der getätigten Fremdfinanzierungen daher dem Zinsänderungsrisiko. Steigerungen des zugrundeliegenden Euribor können einen Einfluss auf die Finanzlage der Gesellschaft haben.

Die Wertentwicklung und das zukünftige Wertentwicklungspotenzial des Portfolios, die Mieterlöse, die Finanz- und Ertragslage und das Jahresergebnis der Gesellschaft sind als finanzielle Leistungsindikatoren wesentlich durch den Fortschritt und Erfolg des Asset Managements in der Umsetzung der Wertsteigerungs- und (Teil-)Verkaufsstrategie bestimmt. Die objektbezogene Wertsteigerungsstrategie umfasst unter anderem die Vorbereitung von Entwicklungsmaßnahmen, das Ausschöpfen von Mieterhöhungs- und Kostensenkungspotenzialen sowie die Planung und Durchführung von Erneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die VERIANOS Capital Partners GmbH, Köln, hat mit dem Vertrag vom 25. Januar 2019 die Verwaltung der Gesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 KAGB als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) übernommen. Diese umfasst die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der Gesellschaft. Die KVG kann die Durchführung von vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise auf externe Dienstleister übertragen, wenn gewährleistet ist, dass der betreffende Dienstleister den zwischen der Gesellschaft und der KVG bestehenden Verpflichtungen ebenfalls vollumfänglich nachkommt. Die KVG bleibt auch bei der Übertragung von Leistungsbereichen auf externe Dienstleister für die ordnungsgemäße Ausführung der vergebenen Leistungen vollumfänglich verantwortlich. Die KVG übernimmt keine über die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Vertrag vom 25. Januar 2019 hinausgehende Haftung. Insbesondere haftet die KVG nicht für die Wertentwicklung oder ein angestrebtes Anlageergebnis. Die KVG erhält eine jährliche Verwaltungsvergütung von 1,25 % p.a. des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises für die gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrags zu erwerbenden Objekte. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von der Gesellschaft mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Gesellschaft zur jederzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund. Die KVG kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten oder aus wichtigem Grund kündigen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 139 TEUR in Rechnung gestellt. Für den Erwerb der Immobilien wurde von der Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Akquisitionsvergütung in Höhe von 115 TEUR berechnet.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten getroffen.

Sonstiges

Dieser Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen und Informationen. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Annahmen und Erwartungen. Sie bergen daher insbesondere wegen der aktuell nicht immer zuverlässig einschätzbaren konjunkturellen Entwicklung eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft liegen, beeinflussen die Bewirtschaftung und das Management der Immobilien und damit die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie sowie die Ergebnisse. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen wesentlich von getroffenen Erwartungen abweichen.

Der Anteil an den Vermögenswerten des AIF, der schwer zu liquidieren ist, beträgt 0,00 %.

Als umlaufende Anteile werden je 1,00 EUR der Einzahlungen in das Kommanditkapital (=Kapitalkonto I) definiert. Da es bei dieser Gesellschaft keine Anteilscheine gibt, ist diese Angabe nur kalkulatorisch.

 

Köln, den 23. Juni 2022

SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG

gez. Tobias Bodamer, Geschäftsführer der Siebenburgen Verwaltungs GmbH

gez. Stefan Wallner, Prokurist der Siebenburgen Verwaltungs GmbH

gez. Tobias Bodamer, Geschäftsführer der VERIANOS Capital Partners GmbH

gez. Christoph Koch, Geschäftsführer der VERIANOS Capital Partners GmbH

4. Erklärung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 135 KAGB

Nach bestem Wissen wird versichert, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG, Köln, vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Köln, den 23. Juni 2022

gez. Tobias Bodamer, Geschäftsführer der Siebenburgen Verwaltungs GmbH

gez. Stefan Wallner, Prokurist der Siebenburgen Verwaltungs GmbH

gez. Tobias Bodamer, Geschäftsführer der VERIANOS Capital Partners GmbH

gez. Christoph Koch, Geschäftsführer der VERIANOS Capital Partners GmbH

5. Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG, Köln

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit§ 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der SMC 3 GmbH & Co. geschlossene InvKG, Köln, zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen von Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf der Basis von Auswahlverfahren.

 

 

Düsseldorf, den 30. Juni 2022

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Kügler, Wirtschaftsprüfer

gez. Möllenkamp, Wirtschaftsprüfer

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 09. August 2022.

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