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Anlegergeld vernichtet: BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG

Hans (CC0), Pixabay
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Ja ganz klar, das kann man der nachfolgenden Bilanz dann auch so entnehmen. Ein 6-stelliger Verlust bestätigt dies nochmals.

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht

1. Grundlagen des Unternehmens



Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG; Berlin (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) wurde am 12.01.2017 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 30.01.2017 unter HRA 53171 B im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) eingetragen.
Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen GmbH mit Sitz in Berlin, sowie der Kommanditist, Herr Sascha Falk.
Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben eine Einlage in Höhe von Euro 1.000, – (Gesamtbetrag) insgesamt gezeichnet und eingezahlt. Bei der Einlage handelt es sich um Kommanditanteile der Emittentin. Die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen GmbH, hat bei Gründung der Gesellschaft insgesamt keine Einlage gezeichnet und eingezahlt.
Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An­und Verkauf sowie die Entwicklung von Immobilien, die Projektentwicklung von Liegenschaften in Gestalt von Wohnimmobilien, Sanierung und Umbau einschließlich Teilung in Teil- bzw. Wohnungseigentum, sowie die anschließende Veräußerung der neu gebildeten Eigentumseinheiten.
Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Im Jahr 2020 wurde mit dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie weltweit das wirtschaftliche und soziale Leben umfangreich beeinflusst. Ausgangssperren, Reisewarnungen, geschlossene Wirtschaftszweige oder überlastete Krankenhäuser haben durch eine starke Ausbreitung des Covid-19 Virus zur weltweit größten Krise seit dem Ende des 2. Weltkrieges geführt. Die umfangreichen Einschränkungen im weltweiten Reiseverkehr haben insbesondere die Reise- und Tourismusbranche getroffen als auch den internationalen Reisegeschäftsverkehr lahmgelegt. Diese Einschränkungen hatten auch Auswirkungen auf den Berliner Immobilienmarkt wodurch internationale Investoren von Reisen abstandnehmen mussten und mögliche Transaktionen verschoben oder anderweitig in anderen Standorten investiert wurden. Trotzdem hat sich der Berliner Immobilienmarkt und die Preise als sehr robust gezeigt
und eine positive Preisentwicklung verzeichnet. Die Preissteigerungen zu den Vorjahren im Jahr 2020 sind zwar nicht im gleichen Maße stark entwickelt, eine Steigerung der Verkaufspreise hat es aber trotz der Covidl 9-Pandemie gegeben. Dies ist insbesondere umso bemerkenswert, da das Jahr 2020 in Berlin auch vorn Mietendeckel gekennzeichnet war. Auch mit der Einschränkung der Existenz des Mietendeckels ist der Berliner Immobilienmarkt bei Investoren beliebt und steht dort für Werthaltigkeit. Mehr noch: durch den Mietendeckel wurde der Bau neuer Mietwohnungen durch private Investoren weiter ausgebremst und beeinflusst dadurch die Preisentwicklung nachhaltig durch das geringe Wohnungsangebot und der anhaltenden hohen Nachfragen nach Wohnraum für Mieter und Eigennutzer. Im April 2021 wurde nun vom Bundesverfassungsgericht der Mietendeckel als nichtig erklärt. Durch diese Entwicklung wird sich das Interesse am Berliner Immobilienmarkt noch weiter steigern. Mit dem zu erwartenden Ende der Covid-19 Pandemie in den nächsten 24 Monaten wird Berlin zudem weiteren Zuzug von jungen Menschen aus dem In- und Ausland erleben und somit Investitionen in Wohnraum auf die nächsten Jahre noch attraktiver machen.
Bis der Bedarf an notwendigem Wohnraum durch Neubau gedeckt ist, werden voraussichtlich viele Jahre vergehen, in denen der Bauboom der Hauptstadtregion anhalten wird.
2.2 Geschäftsverlauf und Lage
Die Gesellschaft hat unverbriefte und nachrangig ausgestaltete Nachrangdarlehen (Vermögensanlage) an Kapitalanleger in Deutschland vergeben.
Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Sie beginnt am Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Gesellschaft) und endet durch Kündigung. Erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 54 Monaten. Eine Kündigung kann sowohl durch den Anleger als auch die Gesellschaft erfolgen. Bei Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit ist seitens des Anlegers und seitens der Emittentin eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anleger die Vem1ögensanlage zum Ablauf weiterer zwölf Monate kündigen. Der Anleger erhält für seine Vermögensanlage eine gewinnabhängige Verzinsung von 6,75% p.a. (§4 der Bedingungen der Partiarischen Nachrangdarlehen der Gesellschaft).
Die Gesellschaft investiert das eingeworbene Nachrangkapital nach Abzug der emissionsbedingten Kosten ihrerseits im Rahmen einer typisch stillen Beteiligung in zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Vermögensanlage noch nicht konkret feststehende Immobilienprojekte. Grundlage und Voraussetzung für Investitionsentscheidungen sind feste Investitionskriterien, die ein Projekt zu erfüllen hat (Seite 33ff. des Emissionsprospekts der Vermögensanlage der Gesellschaft, Investitionskriterien Immobilienprojekte).
Bis zum 31. Dezember 2020 wurde durch Kapitalanleger insgesamt Nachrangkapital an die Gesellschaft in Höhe von EUR 2.542.000 gezeichnet und eingezahlt. Die Gesellschaft hat ihrerseits im Rahmen von typisch stillen Beteiligungen zum 31.12.2020 Kapitaleinlagen an folgende Gesellschaften geleistet:
• FRD Wohnwerte GmbH     110.000,- EUR
• FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG    753.000,- EUR
• FRD Wohnkonzept GmbH    258.000,- EUR
• FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG  294.000,- EUR
• FRD Projektmanagement GmbH   67.000,- EUR

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
2.3.1 Vermögenslage
Die Gesellschaft verfügte im Geschäftsjahr 2020 über das einbezahlte Kommanditkapital in Höhe von EUR 1.000,00 sowie das einbezahlte Nachrangkapital (Fremdkapital) in Höhe von EUR 2.542.00,00. Im Geschäftsjahres 2020 ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von EUR 150.220,04.

2.3.2 Finanzlage
Die Liquiditätssituation des Unternehmens war im Jahr 2020 zufriedenstellend.
Aus den getätigten Investitionen in die Projektgesellschaften FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG, FRD Wohnkonzept GmbH, FRD Geschwister-Scholl-Str.40 GmbH & Co. KG, FRD Projektmanagement GmbH sowie FRD Wohnwerte GmbH erwartet die Gesellschaft im Jahr 2021 noch Zinseinnahmen in Höhe von 292.905 Euro. Die genannten Projektgesellschaften konnten in den vergangenen 12 Monaten erfolgreich zahlreiche Wohnungen verkaufen und haben die Zinszahlungen bereits für das 2. Halbjahr 2021 bestätigt. Die FRD Wohnwerte GmbH hat das Objekt für den Preis in Höhe von 10.800.000,00 Euro verkauft. Dem gegenüber stehen noch Zinszahlungen für Partiarische Darlehen in Höhe von 80.161,50 Euro sowie Jahresabschlusskosten für das Jahr 2020 in Höhe von 5.652,50 Euro. Abschließend ist noch für das Jahr 2021 die Rückführung von partiarischen Darlehen in Höhe von 49.220,34 Euro eingeplant. Zusammenfassend kann auch für das Jahr 2021 von einer zufriedenstellenden Liquidität ausgegangen werden.
2.3.3 Ertragslage
Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Investitionstätigkeit geprägt.
Der Fehlbetrag in Höhe von rd. EUR 150.220 resultiert insbesondere aus den Kosten für Zinsen und ähnliche Aufwendungen (EUR rd. 181.683,27), Raumkosten (EUR rd. 4.569) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EUR rd. 22.493).
3. Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung der Gesellschaft war im Berichtsjahr 2020 nur die geschäftsführende Komplementärin BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Herr Sascha Falk, geschäftsansässig Tempelhofer Weg 62, 12347 Berlin, berechtigt.
4. Personal
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Angestellten
5. Prognosebericht
Die Prognose für die Geschäftsjahre 2021/​22 sind insbesondere geprägt durch die Auswahl und Durchführung von Investitionen in aussichtsreiche Projekte. Hiervon wurden in den Jahren 2020 und 2021 wie folgt insgesamt investiert:
• FRD Wohnwerte GmbH     165.000, – EUR
• FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG    756.000, – EUR
• FRD Wohnkonzept GmbH    180.500, – EUR
• FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG  296.000, – EUR

Aus diesen Investitionen sind pro Jahr 209.625 Euro an Zinseinnahmen zu erwarten. Neben den getätigten Investitionen wurden im Jahr 2020 aus den bestehenden Investitionen der BIK Wohnbauten GmbH sowie der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH sämtliche Beteiligungen final zurückgeführt, indem für die jeweils getätigte stille Beteiligung eine Ausgleichsvereinbarung geschlossen wurde. Dies erfolgte durch die Übertragung der Firmen- bzw. Vermögenswerte im Rahmen einer Rechts- bzw. Eigentumsübernahme an die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG. Hier handelte es sich um 1 Tiefgaragenstellplatz sowie anteilige Rechte für einen Dachgeschossausbau in der Heerstr. 40 und Sensburger Allee 30 in Berlin-Charlottenburg. Geplant ist für das Jahr 2021 ein Ausbau von ca. 450qm bei erfolgreicher Baugenehmigung. Die Antragstellung steht erneut bevor. Es ist insoweit ein zusätzliches Ertragspotenzial von ca. 800.000 Euro bei Weiterveräußerung möglich.
Für das Jahr 2021 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit in ein weiteres sehr aussichtsreiches Projekt der FRD Berlin Süd-Ost GmbH zu investieren und weitere ertragreiche Einnahmen zu generieren. Bei dem Projekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus in Eichwalde, welches im Rahmen der Projektentwicklung als Aufteilungsobjekt in den Vertrieb geht. Aufgrund der Lage in der Nähe des neuen Tesla­Werkes in Grünheide, der Stadtrandnähe sowie sehr guten Erreichbarkeit des Flughafen BER, ist hier von einer schnellen Projektabwicklung und somit Erträgen für die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG im Jahr 2021 zu rechnen. Darüber hinaus ist es geplant, nördlich von Berlin, in Bernau, ein weiteres Projekt der FRD Berlin Nord GmbH zu begleiten. Hier handelt es sich um ein Wohnungsportfolio, welches ebenfalls als Aufteilungsprojekt in die Vermarktung geht w1d für 2021 und 2022 weitere lukrative Ertragspotentiale verspricht.
Durch die getätigten Investitionen sowie durch den Vermögenszuwachs aus den genannten Ausgleichsvereinbarungen ist die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG in der Lage, Darlehen auch zukünftig zurückzuführen. Anzumerken ist, dass die Rückführung der Darlehen nicht einheitlich zu einem Zeitpunkt erfolgt. Die Vermögensanlagen als partiarisches Darlehen sind grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Eine erstmalige Kündigung der jeweiligen partiarischen Darlehen ist nach 54 Monaten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich. Die Rückführung verteilt
sich so auf einen längeren Zeitraum und kann entsprechend vorbereitet und erwirtschaftet werden.
6. Risikobericht
Die Gesellschaft partizipiert im Rahmen der typisch stillen Beteiligung an der FRD Wohnkonzept GmbH, FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG, FRD Wohnwerte GmbH, FRD Projektmanagement GmbH sowie FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG am zukünftigen Erfolg der von diesen durchgeführten Immobilienprojektentwicklungen und unterliegt somit grundsätzlich den aus diesen Anlagen typischerweise entstehenden Projektentwicklungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Zahlungsstromänderungsrisiken.
7. Chancenbericht
Die Gesellschaft hat ein Ve1mögensanlagekonzept in Form von Nachrangdarlehen erstellt und diese zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland genehmigen lassen. Hieraus hat sie sich Chancen erwartet, die jedoch auch durch Risiken beeinträchtigt werden konnten. Das Vermögensanlagekonzept der Gesellschaft sollte den Kapitalanlegern die Möglichkeit bieten, im Rahmen einer Investition als nachrangige Darlehensgeber mittelbar an Immobilienprojektentwicklungen für die BIK Unternehmensgruppe in Berlin, Leipzig und Hamburg und deren Umland zu partizipieren.
Wegen des mäßigen Platzierungserfolgs, konnten bisher die Investitionen in diese Unternehmen der BIK Unternehmensgruppe nicht in dem Umfang vorgenommen werden, wie dies prognostiziert und auch prospektiert war.
8. Zusätzliche Angaben gemäߧ 24 Abs.1 VermAnlG:
Gesamtsumme der Vergütungen, § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr.1 VermAnlG
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. I VennAnlG beträgt bei variabler Vergütung EUR 6.234,59, und bei fester Vergütung rd. EUR 5.875,00.
Zahl der Begünstigten:
a. Haftungsvergütung (BIK Verwaltung GmbH): EUR 5.875
b. Geschäftsführungsvergütung (BIK Verwaltung GmbH): EUR 6.234
Darüber hinaus wurden im Jahr 2020 keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG BIK Projektbeteiligungen GmbH
diese vertreten durch
Geschäftsführung
Sascha Falk, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1.482.000,00 1.180.000,00
I. Finanzanlagen 1.482.000,00 1.180.000,00
1. Beteiligungen 1.482.000,00 1.180.000,00
B. Umlaufvermögen 46.851,34 868.474,62
I. Vorräte 40.315,18 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.568,70 526.142,40
1. sonstige Vermögensgegenstände 1.568,70 526.142,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.967,46 342.332,22
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.076.034,75 911.312,07
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 1.076.034,75 911.312,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.604.886,09 2.959.786,69

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Rückstellungen 14.225,26 20.950,00
B. Verbindlichkeiten 2.590.660,83 2.938.836,69
1. sonstige Verbindlichkeiten 2.565.698,06 2.924.184,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.604.886,09 2.959.786,69

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2020 – 31.12.2020
EUR
1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1. Rohergebnis 3.058,30 0,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 29.707,93 23.501,28
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 54.986,30 0,00
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 181.683,27 195.270,68
5. Ergebnis nach Steuern -153.346,60 -218.771,96
6. sonstige Steuern -3.126,56 590,31
7. Jahresfehlbetrag 150.220,04 219.362,27

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Abschluss

Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRA 53171 B eingetragen.

Der Abschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264 bis 288 HGB) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.2 HGB gegliedert.

Die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin, (kurz: Gesellschaft) ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB und nach dem Gesetz über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz – VermAnlG) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht sowie um eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zu erweitern.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2020 bei einem gezeichneten und einbezahlten Kommanditkapital in Höhe von EUR 1.000,00 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von EUR 1.076.034,75 aus. Nach Einschätzung der Geschäftsführung liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor, da gewährte partiarische Darlehen in Höhe von 2.542.000,00 EUR als Nachrangdarlehen ausgestaltet sind.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Es wurden keine Wertberichtigungen im Berichtsjahr vorgenommen. Die Laufzeit der Forderungen beträgt weniger als ein Jahr.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem vorsichtig geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag.
Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Eigenkapital per 31. Dezember 2020:

Einlagekonto I EUR Ergebniskonto II EUR Entnahmekonto III EUR Kapitalanteile der Kommanditisten EUR
Stand 01.01.2020 1.000,00 -912.312,07 0,00 -911.312,07
Entnahmen -14.502,64 -14.502,64
Einlagen 0,00 0,00
Fehlbetrag -150.220,04 -150.220,04
Stand 31.12.2020 1.000,00 -1.062.532,11 -14.502,64 -1.076.034,75

Die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten haften im Außenverhältnis in Höhe der getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 S. 2 HGB, höchstens jedoch bis zu dem Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Diese beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.000,00. Die Außenhaftung der Kommanditisten erlischt erst mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, bei Nachhaftungstatbeständen erst mit Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist (§§ 159, 161 II HGB).

Verbindlichkeitenspiegel per 31. Dezember 2020:

Bilanzposten Gesamtbetrag 31.12.2020 EUR Kleiner 1 Jahr EUR Größer 1 Jahr kleiner 5 Jahre EUR Größer 5 Jahre EUR
1. Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen
5.477,72 5.477,72 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern 24.962,77 24.962,77 0,00 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 2.560.220,34 258.220,34 2.302.000,00 0,00

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Partiarischen Darlehen in Höhe von EUR 2.542.000,00 ausgewiesen. Die Laufzeit der Partiarischen Darlehen ist zeitlich unbestimmt. Die geplante Laufzeit der Partiarischen Darlehen liegt bei 50 Monaten.

Die Partiarischen Darlehen sind für beide Parteien mit einer Frist von zwölf Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich kündbar, erstmals jedoch unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestlaufzeit für Vermögensanlagen von 24 Monaten.

IV. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat sich bis zum Bilanzstichtag 31.12.2020 als typisch stille Gesellschafterin an der FRD Objekt 12 GmbH & Co. KG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 753.000,00, an der FRD Wohnkonzept GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 258.000,00, an der FRD Geschwister-Scholl-Str. 40 GmbH & Co. KG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 294.000,00, an der FRD Projektmanagement GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 67.000,00 sowie an der FRD Wohnwerte GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 110.000,00 beteiligt.

Persönlich haftende Gesellschafter:
BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin, Stammkapital EUR 25.000,00
Die Komplementärin hat keine Einlage zu leisten und ist am Kapital, am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020:

BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin,
Die Komplementärin wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist:
Sascha Falk, Diplom-Kaufmann, Berlin

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Berlin, 09.06.2020

BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG
BIK Projekt Beteiligungen GmbH
diese vertreten durch
Geschäftsführung
Sascha Falk, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Entsprechenserklärung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

gez. 09.06.2021

BIK Projekt Beteiligungen GmbH Sascha Falk,
Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2021 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS


An die BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co.KG
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG, Berlin, -bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge­schäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Dar­stellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BIK Deutsche Metropolen 3 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut­schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Be­rücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Be­achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli­chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesell­schaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs.3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit§ 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Un­ternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und be­rufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Über­einstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh­rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als not­wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort­lich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortfüh­rung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Ge­gebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe­richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen ge­setzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrun­gen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage­berichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel­lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell­schaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzli­chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu­treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf­deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeab­sichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü­fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü­fungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge­deckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügeri­sches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun­gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um­ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertre­tern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre­tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä­tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die be­deutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstä­tigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsi­cherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs­vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön­nen jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Ge­schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis­sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset­zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An­gaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben so­wie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein­schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Berlin, den 30. Juni 2021
ASNB Revisions & Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Pülm
Wirtschaftsprüfer

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