Wer diese Bilanz genau liest, sich das Ergebnis des Geschäftsjahres anschaut, der wird Nicken, wenn er dann nochmals auf unsere Überschrift schaut. Hier reden wir fast über 4 Millionen Euro. Na dann, bezahlen ja die Anleger…………….
MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KGPullach i.IsartalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021Marktentwicklung / Marktbeurteilung Venture CapitalMarktentwicklungNach den vorläufigen Zahlen für das Jahr 2021 des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften entwickelte sich der Markt für Venture Capital wie folgt.1 Fundraising Das Fundraising der Teilnehmer am deutschen Private Equity-Markt lag mit EUR 4,80 Mrd. rund 9 % über dem Wert des Vorjahres. Die Zahl der erfassten Closings (d.h. Abschluss des Fundraisings eines Investmentvermögens) fiel jedoch um rund 26 % auf 28. Von den neu eingeworbenen Mitteln entfielen rund 30 % auf den Bereich Venture Capital, so dass in diesem Bereich die Summe der neuen Mittel von EUR 1,85 Mrd. auf EUR 1,46 Mrd. sank. Investitionen Die Investitionen der in Deutschland ansässigen Beteiligungsgesellschaften (Branchenstatistik) erreichten EUR 8,54 Mrd., nach EUR 10,06 Mrd. im Vorjahr. Davon investierten die Gesellschaften EUR 1,83 Mrd. im Ausland (Vorjahr: EUR 1,66 Mrd.). Mit EUR 3,99 Mrd. investierten Beteiligungsgesellschaften 2021 so viel Venture Capital in Deutschland wie noch nie. Das Investitionsvolumen des Vorjahres von EUR 1,91 Mrd. wurde somit mehr als verdoppelt. Hierbei wurden 601 Unternehmen (Vorjahr: 702) mit Venture Capital finanziert. Investitionen nach Branchen Die IKT-Branche (Kommunikation, Computer, Elektronik) liegt mit rund 47 % der Investitionen wie bereits in den Vorjahren mit deutlichem Abstand an der Spitze. Dahinter folgen der Bereich Konsumgüter/-services mit rund 18 %, Biotechnologie und Gesundheitswesen mit rund 11 % und Unternehmensprodukte und -dienstleistungen mit rund 8 %. Bezogen auf die Zahl der finanzierten Unternehmen verteidigte ebenfalls die IKT-Branche den Spitzenplatz mit 389 Unternehmen vor den Bereichen Biotechnologie und Gesundheitswesen (148), Konsumgüter/-services (129) und Unternehmensprodukte/-dienstleistungen (110). Divestments Das Volumen der Beteiligungsverkäufe stieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 34 % von EUR 3,00 Mrd. auf EUR 4,04 Mrd. Nachdem 2020 Verkäufe an andere Beteiligungsgesellschaften den wichtigsten Exit-Kanal darstellten, lagen im Jahr 2022 die Trade Sales, d.h. Verkäufe an strategische Investoren, nahezu gleichauf (jeweils rund 21 %), gefolgt von Verkäufen bei Börsengang bzw. über die Börse (rund 19 %). Divestments aufgrund von Totalverlusten lagen mit EUR 0,15 Mrd. (rund 4 %) deutlich unter dem Vorjahresniveau (EUR 0,38 Mrd. bzw. rund 13 %). MarktbeurteilungDie Mitgliedsunternehmen des BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften sowie weitere deutsche Beteiligungsgesellschaften beurteilen den Markt 2021 in einer von KfW Research ausgewerteten Umfrage wie folgt: „Das Geschäftsklima auf dem deutschen Venture Capital-Markt verharrt im 4. Quartal 2021 auf dem Bestwert des Vorquartals. Der Geschäftsklimaindikator des Frühphasensegments bleibt bei 41,6 Saldenpunkten und beendet das Jahr 2021 somit auf seinem bisherigen Höchststand. Im Jahresmittel war das Geschäftsklima nach 2018 mit Abstand das höchste seit Start des Barometers. Das neue Hoch ist vor allem auf die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage zurückzuführen, die sich über das gesamte Jahr verbessert hat. Der entsprechende Indikator steigt zum Jahresende um 4,5 Zähler auf 45,4 Saldenpunkte, während der Indikator für die Geschäftserwartung auf 37,9 Saldenpunkte leicht verliert (-4,5). Von den einzelnen Klimakomponenten hat sich die Beurteilung der Qualität des Dealflows im Schlussquartal am stärksten verändert und legte kräftig zu. Da auch die Höhe des Dealflows leicht besser beurteilt wird, beenden beide Dealflow-Komponenten das Jahr mit Bestwerten. Auch im Jahresmittel erreichen die beiden Indikatoren höhere Levels als in allen Jahren davor. Die Nachfrage nach VC durch vielversprechende Start-ups war 2021 somit offenbar höher denn je. Auch das Fundraisingklima war über das gesamte Jahr gesehen noch nie besser. Anders das Exitklima. Zwar markierte es im zweiten Quartal den bisherigen Bestwert, im Jahresverlauf verschlechterte sich die Beurteilung allerdings wieder. Im Jahresmittel lag das Exitklima somit nur knapp über dem bisherigen Top-Niveau der Jahre 2017 / 2018, in denen die Beurteilungen auch deutlich weniger volatil waren. Innerhalb der Exitkanäle war das IPO-Klima 2021 aber überragend. Seit Start des Barometers waren keine höheren Beurteilungen zu verzeichnen. Das spiegelt die hohe Zahl tatsächlicher IPOs wider. Auf der Kehrseite fiel die Zufriedenheit mit den Einstiegsbewertungen im Q2 / 2021 auf ein Rekordtief. Im Jahresmittel war sie aber kaum schlechter als in den Vor-Corona-Jahren – obwohl die Start-up-Bewertungen 2021 gemessen am Einhorn-Zuwachs noch offensiver waren. So hat sich die Zahl der Milliarden-Dollar-Start-ups in Deutschland trotz einiger Exits bestehender Einhörner im vergangenen Jahr verdoppelt. Deutsche Start-ups sind bei internationalen Investoren gefragt, was die Bewertungen weiter kompetitiv halten dürfte.“2 1 Datenquelle: BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V., „BVK-Statistik 2021 – Tabellen“, Datenstand März 2022 Auch die MIG Capital AG (nachfolgend auch „MIG AG“) sieht Deutschland als einen geeigneten Standort für Wagniskapitalgeber. Die starke Nachfrage im Dealflow zeigt deutlich das große Potential von Venture Capital in Deutschland. Jedoch bedarf es der Schaffung besserer Rahmenbedingungen vor allem im Fundraising und bei Exitkanälen. Die weiter bestehende Zurückhaltung institutioneller Investoren aus Deutschland und Europa im Venture Capital sollte möglichst abgebaut werden, um Abhängigkeiten von außereuropäischen Investoren zu vermeiden und die Kernkompetenzen an künftigen Schlüsseltechnologien in Europa zu halten. Sowohl die Corona-Krise als auch der Ukraine-Konflikt haben dies jüngst noch einmal verdeutlicht. Unverändert ist es darüber hinaus weiterhin notwendig, vereinfachte Zugangsmöglichkeiten zum Kapitalmarkt zu schaffen. Geschäftsverlauf und zukünftige EntwicklungDas Geschäftsjahr 2021 war wie die Vorjahre insbesondere geprägt von der Einwerbung von Kommanditkapital. Dabei wurden drei Überzeichnungsreserven geöffnet und MIG Fonds 16 konnte mit einem Fondsvolumen von ca. TEUR 143.345 geschlossen werden. Mit den daraus resultierenden Kapitaleinlagen seitens der Anleger wurde der Aufbau des Beteiligungsportfolios fortgesetzt. Dabei wurden insgesamt TEUR 23.071 in bestehende und die folgenden neuen Beteiligungen investiert:
MIG Fonds 16 hält zum Bilanzstichtag Beteiligungen an 12 Unternehmen. Die Geschäftsleitung rechnet damit, dass im Geschäftsjahr 2022 ein realisiertes Ergebnis in Höhe von ca. TEUR -3.750 erzielt werden wird. Daneben können Veräußerungsergebnisse und daraus resultierende ergebnisabhängige Aufwendungen sowie Bewertungsmaßnahmen das Jahresergebnis der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Die Geschäftsleitung sieht die Entwicklung der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG als günstig und positiv an. Wirtschaftliche Lage der GesellschaftI. ErtragslageDie Gewinn- und Verlustrechnung schließt im Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresergebnis von TEUR -3.485 ab, bei einem realisierten Ergebnis von TEUR -13.015 und einem unrealisierten Ergebnis von TEUR 9.530. Die um TEUR 63 auf TEUR 160 gestiegenen sonstige betriebliche Erträge betrafen Weiterberechnungen von Aufwendungen der Gesellschaft. Die Aufwendungen stiegen um TEUR 9.737 auf TEUR 13.175. Dabei stieg die Verwaltungsvergütung um TEUR 1.262 auf TEUR 1.751. Dies war überwiegend bedingt durch die um TEUR 959 auf TEUR 1.280 gestiegenen einzahlungsabhängigen Provisionen. Ferner stieg die laufende KVG-Vergütung aufgrund der gestiegenen Bemessungsgrundlage um TEUR 303 auf TEUR 471. Die Verwahrstellenvergütung sowie die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten betrugen wie im Vorjahr je TEUR 21. Die sonstigen Aufwendungen stiegen um TEUR 8.475 auf 11.382. Dies wurde im Wesentlichen bedingt durch um TEUR 8.048 auf TEUR 10.518 gestiegene einzahlungsabhängige Provisions- bzw. Agioaufwendungen. Des Weiteren stiegen vor allem die Nebenkosten des Geldverkehrs aufgrund von Verwahrentgelten um TEUR 197 auf TEUR 201, die Bestandsprovision aufgrund der gestiegenen Bemessungsgrundlage um TEUR 108 auf TEUR 134 und die Aufwendungen für weiterberechnete Kosten um TEUR 97 auf TEUR 160. Aus der Neubewertung der Vermögensgegenstände ergab sich ein Gewinn von TEUR 9.530 (Vj: TEUR 9.470). Die wesentlichen, für das realisierte Jahresergebnis relevanten Sachverhalte waren im internen Planungsprozess für das Jahr 2021 bereits berücksichtigt. Das Jahresergebnis deckt sich sowohl mit den Planungswerten als auch den Erwartungen der Geschäftsleitung. 2 Datenquelle: KfW German Venture Capital Barometer 4. Quartal 2021 II. FinanzlageDer Zahlungsmittelbestand stieg um TEUR 46.880 auf TEUR 62.055. Die Zahlungsfähigkeit war im gesamten Berichtsjahr gegeben und wird nach derzeitigem Kenntnisstand auch zukünftig gegeben sein. III. VermögenslageDie Bilanzsumme stieg um TEUR 96.215 auf TEUR 122.134. Auf der Aktivseite stiegen die Beteiligungen durch die erfolgten Investitionen sowie Wertsteigerungen um TEUR 32.701 auf TEUR 40.915. Die Barmittel und Barmitteläquivalente stiegen um TEUR 46.880 auf TEUR 62.055, überwiegend bedingt durch die im Geschäftsjahr erfolgten Einzahlungen von Anlegern. Die Forderungen stiegen um TEUR 16.649 auf TEUR 19.161, überwiegend bedingt durch die um TEUR 16.526 auf TEUR 19.019 gestiegenen eingeforderten ausstehende Pflichteinlagen. Ferner stiegen Forderungen an Beteiligungsgesellschaften aus weiterberechneten Kosten um TEUR 123 auf TEUR 141. Auf der Passivseite stiegen die Rückstellungen um TEUR 159 auf TEUR 281, durch Anstieg der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen um TEUR 145 auf TEUR 217 sowie den Anstieg der Rückstellung für Abschluss und Steuererklärung um TEUR 13 auf TEUR 64. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen um TEUR 7.788 auf TEUR 10.443. Dabei stiegen vor allem die Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Beteiligungen um TEUR 7.176 auf TEUR 9.170. Ferner stiegen die Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen um TEUR 612 auf TEUR 1.273. Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen Verbindlichkeiten (Vj: TEUR 55). Das Eigenkapital stieg um TEUR 88.324 auf TEUR 111.410. Dabei stiegen die Kapitalanteile der Kommanditisten um TEUR 96.129 auf TEUR 130.444, dagegen stiegen jedoch auch die offen abgesetzten, nicht eingeforderten Einlagen um TEUR 17.334 auf TEUR 30.779. Aus der Neubewertung der Beteiligungen zum Bilanzstichtag resultierten nicht realisierte Gewinne/Verluste in Höhe von TEUR 11.744 (Vj: TEUR 2.215). Das bilanzielle Eigenkapital stieg von TEUR 23.083 auf TEUR 111.407; die Eigenkapitalquote stieg von 89,1 % auf 91,2 %. Außer einer in Fremdwährung gehaltenen Beteiligung ist die Vermögenslage der Gesellschaft nicht von Wechselkurseinflüssen betroffen. Außerbilanzielle Finanzinstrumente waren nicht im Bestand. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist weiterhin geordnet, insgesamt beurteilt die Geschäftsleitung die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft als stabil. Am 31.12.2021 betrug die Anzahl der umlaufenden Anteile 1.433.447 Stück zu je 100 EUR. TätigkeitsberichtI. Anlageziele und Anlagepolitik zur Erreichung der AnlagezieleDie Fondsgesellschaft verwendet ihr Gesellschaftskapital nach Abzug der Kosten dafür, Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB). Das Gesellschaftskapital wird somit dafür eingesetzt, Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften, Kommanditanteile sowie atypisch stille Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern. Zielunternehmen für Beteiligungen sind vorrangig junge, innovative Hochtechnologie-Unternehmen, denen die Fondsgesellschaft im Regelfall Eigenkapital für die Entwicklung und den Vertrieb ihrer Produkte zur Verfügung stellt, um im Gegenzug – meist über eine Kapitalerhöhung – Anteile an diesen Unternehmen zu erwerben. Die Unternehmen, an denen die Gesellschaft Beteiligungen erwirbt, müssen in einer der folgenden Branchen tätig sein:
Bei der Investition in Unternehmensbeteiligungen müssen folgende Investitionskriterien eingehalten werden:
Die Gesellschaft erwirbt aus Gründen der Risikostreuung Beteiligungen an mindestens fünf nicht miteinander verbundenen Unternehmen. Das in eine Unternehmensbeteiligung investierte Kapital darf zum Zeitpunkt der Vornahme der Investition maximal 50 % des Gesamtbetrags des Festkapitals der Gesellschaft (Summe der Kapitalanteile aller Gesellschafter) betragen. In Unternehmensbeteiligungen, hinsichtlich derer sich Währungsrisiken ergeben, dürfen maximal 30 % des investierten Kapitals investiert werden. II. Chancen und Risiken1. ChancenDie Fondsgesellschaft ist bestrebt, aufgrund der typischerweise mit Venture-Capital-Investitionen verbundenen Gewinnchancen, Erträge aus ihren Unternehmensbeteiligungen zu erzielen. In erster Linie sollen Gewinne daraus resultieren, dass Beteiligungen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden. Eine weitere Ertragsmöglichkeit besteht darin, dass die Fondsgesellschaft von einem Beteiligungsunternehmen laufende Gewinnausschüttungen erhält. Eine zusätzliche Einnahme der Fondsgesellschaft kann sich aus der Nutzung der Liquiditätsreserve ergeben. Laut § 1 Ziffer 2 der Anlagebedingungen kann diese Liquiditätsreserve in Bankguthaben angelegt werden. Mit einer solchen Geldanlage können gegebenenfalls Zinseinnahmen für die Fondsgesellschaft generiert werden. 2. Risikena) Risikomanagement Die MIG AG verfügt über ein Risikomanagement gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Darin werden Erfassung, Bewertung, Monitoring und Reporting der Risiken, welche die Geschäftsgrundlagen der Gesellschaft direkt oder indirekt beeinträchtigen können, mit Hilfe eines Risikomanagement-Systems kontinuierlich und systematisch vorgenommen. Im Rahmen des Risikomanagements erstellt die MIG AG auch Risikoprofile der von ihr verwalteten Investmentvermögen. Die Risikomanagement-Funktion obliegt innerhalb der MIG AG einer unabhängigen, in der Marktfolge angesiedelten Stelle, die als Stabsfunktion direkt dem Geschäftsleiter Risikocontrolling unterstellt ist. Zusätzlich überwacht die an einen externen Dienstleister ausgelagerte Interne Revision als prozessunabhängige Kontrollinstanz die Einhaltung der internen Kontrollsysteme und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. b) Risikomanagementprozess Als Ausgangspunkt des Risikomanagementprozesses der MIG AG wurde eine Risikostrategie festgelegt. Eine daraus abgeleitete Systematik zur Identifizierung einzelner Risiken sorgt für Redundanz und damit für eine flächendeckende Erfassung aller relevanten Risiken. Eine regelmäßige systematische Analyse und die Bewertung sowohl der identifizierten Risiken als auch der Auswirkungen durchgeführter Risikostresstests auf das Risikodeckungspotenzial gewährleisten die effiziente, angemessene und gesetzeskonforme Risikosteuerung und Risikobewältigung. Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems werden die Ergebnisse der Analysen und Bewertung von Risiken sowie die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung systematisch und regelmäßig dokumentiert und an den Gesamtvorstand sowie den Aufsichtsrat berichtet. c) Identifizierte Risikoklassen Operationelle Risiken Unter operationellen Risiken versteht die MIG AG Verlustrisiken für die Organisation, welche aus unzureichenden internen Prozessen, Nichteinhaltung von ESG-Kriterien, menschlichem oder Systemversagen bei der Gesellschaft oder aus externen Ereignissen resultieren. Innerhalb dieser Risikoklasse unterscheidet die MIG AG nach folgenden Risikoarten:
Unter Personenrisiken verstehen wir Verlustrisiken, die durch das Verhalten, die Kommunikation oder Eigenschaften von Menschen (Mitarbeiter oder Dienstleister) verursacht werden. Prozessrisiken sind solche Verlustrisiken, die durch nicht vollständige oder richtig erfasste, nicht geprüfte oder genehmigte Geschäftsvorfälle entstehen können. Als Systemrisiken haben wir Risiken kategorisiert, die die Funktionstüchtigkeit der Systeme gefährden. Rechtsrisiken sind Risiken, die durch Verstöße gegen gesetzliche Rahmenbedingungen entstehen können. Finanzrisiken Bei dieser Risikoklasse unterscheiden wir zwischen den Risikoarten:
Unter Adressenausfallrisiken verstehen wir Verlustrisiken, die daraus entstehen, dass die Gegenpartei eines Geschäfts ihren Verpflichtungen möglicherweise nicht nachkommt. Marktpreisrisiken bestehen in Verlustrisiken, die auf Veränderungen bei Marktvariablen wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen (auch im Zusammenhang mit Transitionsrisiken) oder bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind. Beteiligungsrisiken sind Risiken potenzieller, negativer Wertänderungen des Beteiligungsbestandes durch eine Verschlechterung der allgemeinen Marktsituation oder eine Verschlechterung der speziellen Eigenschaften der einzelnen Beteiligung. Liquiditätsrisiken sind Risiken, die die Fähigkeit der KVG beeinträchtigen, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Sonstige Risiken Unter sonstige Risiken unterscheidet die MIG AG zwischen den Risikoarten:
Strategische Risiken sind solche Verlustrisiken, die durch die Emission von nicht marktkonformen Produkten oder Produkten, die (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen nicht genügen, entstehen können. Unter Reputationsrisiken verstehen wir Risiken, die die Reputation der Gesellschaft am Markt beeinträchtigen könnten. Unter Residualrisiken werden Verlustrisiken kategorisiert, die den oben beschriebenen Risikoarten sonst nicht zugeordnet werden können. Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken können, trotz deren Berücksichtigung und Beachtung in unseren Geschäftsprozessen, unmittelbar oder mittelbar erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der von uns verwalteten Beteiligungsunternehmen, AIFs und / oder der KVG haben. Der Zeitpunkt und / oder das Ausmaß des Eintritts von Nachhaltigkeitsrisiken ist meist nicht oder nur schwer vorhersehbar. Nachhaltigkeitsrisiken sind mit den vorgenannten Einzelrisiken eng verzahnt; sie können diese auslösen, auf diese einwirken und deren Ausprägung verstärken. Sie stellen keine eigenständige Risikoart dar, sondern sind ein Teilaspekt der vorgenannten Risikoarten. Bei der Einbeziehung potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Geschäftsprozesse, insbesondere entlang der Investitionskette, orientieren wir uns an branchenführenden Standards für Best Practice, darunter das Sustainability Accountancy Standards Board („SASB“), die UN-PRI und die Sustainable Development Goals („SDGs“) der Vereinten Nationen. Darüber hinaus finden die Richtlinien der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) und der BaFin bei uns Anwendung. d) Gesamteinschätzung der Risikolage Die Entwicklung der Gesellschaft ist durch das Maß beeinflusst, in dem Anleger ihre bereits abgegebenen Kapitalzusagen erfüllen. Ferner ist die Entwicklung der Gesellschaft von Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie von den Wirtschafts- und Investmentmärkten vor allem in Deutschland und Österreich abhängig. Negative Entwicklungen dieser Faktoren können sich auf das Vertrauen der Investoren, auf die Geschäftsentwicklung der Beteiligungsunternehmen, auf das Fondsvolumen sowie auf das Transaktionsvolumen bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen auswirken – und damit auf die Fondsperformance und mittelbar auf die Ergebnissituation der Gesellschaft. Das von der MIG AG eingerichtete Risikomanagement sorgt für eine ordnungsgemäße und effiziente Umsetzung der definierten Prozesse und somit für eine Minimierung der definierten Risiken. Weiterhin wird die Ergebnissituation der Gesellschaft mittelbar durch die Risiken der Beteiligungsunternehmen beeinflusst. Diesen Risiken begegnen wir durch die Betreuung und das Monitoring der Beteiligungsunternehmen durch unser erfahrenes Investment-Management. Darüber hinaus trägt die Risikomischung und Risikostreuung in den Beteiligungsportfolios der verwalteten Investmentvermögen zur Risikominimierung bei. Bei unbefriedigendem Geschäftsverlauf der Gesellschaft können Rechts- und Reputationsrisiken entstehen. Durch ständige Marktbeobachtung und im Bedarfsfall schnelle Reaktion sowie durch aktive Marktpositionierung mittels geeigneter Marketingmaßnahmen werden die Risiken dieser Risikoart minimiert. Derzeit bestehen keine Indizien dafür, dass mögliche Ansprüche Dritter aus derartigen Risiken berechtigt wären und erfolgreich durchgesetzt werden könnten. Operationelle Risiken minimieren wir durch geeignete organisatorische, personelle und technische Maßnahmen. Die Tätigkeiten der Gesellschaft werden durch erfahrene und hochqualifizierte Mitarbeiter ausgeführt. Die internen Prozesse werden regelmäßig überprüft und an neue Anforderungen angepasst. Bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und -prozesse wird auf gängige Standards zurückgegriffen, um unberechtigten Datenzugriff, Datenverlust oder Datenmissbrauch zu verhindern. Die von uns eingesetzten IT-Systeme stellen die Integrität, die Verfügbarkeit, die Authentizität sowie die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten sicher. Um die Leistungserbringung durch beauftragte Dienstleister angemessen zu überwachen, hat die MIG AG ein Auslagerungscontrolling-System implementiert, das eng mit dem Risikomanagement verknüpft ist. Seitens des Auslagerungscontrollings lagen in der Berichtsperiode keine Beanstandungen der ausgelagerten Tätigkeiten vor. Im Berichtszeitraum wurden alle Zahlungsverpflichtungen bedient. Bedingt durch den Ukraine-Konflikt und die weiter anhaltende Coronavirus-Pandemie bestehen Risiken, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft derzeit nicht quantifizierbar sind. Möglich sind Risiken für die Vermögens- bzw. Ertragslage der Gesellschaft, welche mittelbar aus den Beteiligungsunternehmen resultieren, wie etwa geringere oder ausbleibende Veräußerungserlöse, oder geringere Einzahlungsleistungen aufgrund von Zahlungsstockungen bei Anlegern. Zusammenfassung der Chancen und RisikenDen genannten Risiken stehen – ausweislich des Erfolgs zahlreicher bereits durch die MIG AG realisierter Beteiligungen- objektiv erhebliche Chancen im Wagniskapitalmarkt gegenüber, die in den kommenden Jahren noch zunehmen können. Die Nutzung dieser Chancen erfordert wiederum das Eingehen von Risiken, von deren frühzeitigem Erkennen und professioneller Bewältigung der Erfolg der Gesellschaft abhängt. Durch ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken versucht die MIG AG, den Geschäftserfolg der Gesellschaft zu maximieren und mögliche negative Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg so gering wie möglich zu halten. Auf Basis der verfügbaren Informationen besteht zum 31. Dezember 2021 keine Indikation, dass die bestehende Risikolage die zukünftige Entwicklung oder den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnte. III. KapitalverwaltungsgesellschaftVertrag Mit schriftlicher Vereinbarung vom 03.06.2019 wurde die MIG Capital AG, München, zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB für die MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG bestellt. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats aus wichtigem Grund gekündigt werden. Haftung Die MIG Capital AG ist in ihrer Eigenschaft als Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 25 Abs. 6 KAGB verpflichtet, über zusätzliche Eigenmittel zu verfügen, um potenzielle Haftungsrisiken aus beruflicher Fahrlässigkeit angemessen abzudecken, oder alternativ eine bezüglich der abgedeckten Risiken geeignete Versicherung zu unterhalten. Die Höhe der erforderlichen Eigenmittel beträgt 0,01 % des von der MIG Capital AG bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres prognostizierten verwalteten Investmentvermögens (§ 25 Abs. 8 KAGB i. V. m. Art. 14 Abs. 2 der Delegierten Verordnung [EU] Nr. 231/2013). Die MIG Capital AG hat zur Abdeckung der sich aus § 25 KAGB insgesamt ergebenden Eigenmittelanforderungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des § 25 Abs. 7 KAGB eine Kapitalrücklage gebildet. Diese Kapitalrücklage wird in Form von liquiden Mitteln auf einem Bankkonto bei der UniCredit Bank AG, München vorgehalten. Auslagerungen Per 31.12.2021 sind folgende Tätigkeiten der KVG auf externe Unternehmen ausgelagert:
Gebühren Die MIG Capital AG erhält als Portfolio-Manager für die Portfolioeinrichtung eine Provision in Höhe von 1,75 % der von Anlegern tatsächlich an die Gesellschaft geleisteten Kommanditeinlagen (ohne Agio). Zusätzlich erhält die MIG Capital AG als externe KVG für die Verwaltung der Gesellschaft beginnend ab 01.01.2019 eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,70 % der Bemessungsgrundlage. Im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 erhält die MIG Capital AG eine jährliche Mindestvergütung in Höhe von EUR 168.000,00. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung dieser laufenden jährlichen Vergütungen bildet die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals („Festkapital“) der Gesellschaft. Sofern der Nettoinventarwert im Geschäftsjahr nur einmal jährlich ermittelt wird, wird für die Berechnung des Durchschnittswerts der Wert am Anfang und am Ende des betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Sofern eine Vergütung nicht für ein volles Jahr geschuldet ist, ist sie – auf Basis der Kalendermonate – zeitanteilig zu bezahlen. Des Weiteren erhält die MIG Capital AG im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Beendigung einer Unternehmensbeteiligung der Gesellschaft von der Gesellschaft eine Transaktionsgebühr in Höhe von bis zu 25 % des bei der jeweiligen Transaktion realisierten Erlöses (Verkaufspreis oder Liquidationserlös). Von diesem „Veräußerungsgewinn“ werden zugunsten der Fondsgesellschaft für die Berechnung der Transaktionsgebühr zusätzlich bestimmte Freibeträge abgezogen. Ein Teilbetrag von jeweils 30 % der vereinnahmten Transaktionsgebühr, nach Abzug von hieraus an Dritte bezahlten Veräußerungskosten im Zusammenhang mit der betreffenden Transaktion, ist als zusätzliche Vergütung für Vertriebsleistungen und die Anlegerbetreuung an das mit dem Eigenkapitalvertrieb beauftragte Unternehmen (HMW Fundraising GmbH) weiterzuleiten. Verwaltungskosten Im Geschäftsjahr 2021 betrugen die von MIG Fonds 16 zu tragenden Verwaltungskosten EUR 1.750.909,97. IV. Wesentliche Anlagegeschäfte im Geschäftsjahr
* Datum des Beteiligungsvertrags, Datum der Eintragung im Handelsregister kann abweichen ** Ohne Anschaffungsnebenkosten; Vertragsvolumen; Zahlungen der Erwerbs- bzw. Verkaufspreise teilweise abhängig vom Eintreten bestimmter Bedingungen V. Struktur und Wertentwicklung des Portfolios
* In den Werten ist die rechtlich gesicherte Anwartschaft an der German Bionic Systems GmbH enthalten ** In den Werten ist die rechtlich gesicherte Anwartschaft an der Mimi Hearing Technologies GmbH enthalten Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. VI. Wertentwicklung der FondsgesellschaftDer Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft stieg von TEUR 23.083 am Beginn des Geschäftsjahres auf TEUR 111.407 am Ende des Geschäftsjahres. Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung Bilanz zum 31. Dezember 2021A. AKTIVA Investmentanlagevermögen
B. PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021Investmenttätigkeit
Anhang für das Geschäftsjahr 2021A. Grundlagen 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG zum 31.12.2021 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs („HGB“) sowie der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung – KARBV) aufgestellt (§ 158 i.V.m. 135 Abs. 11 Kapitalanlagegesetzbuch – KAGB). Die MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG ist eine kleine Personengesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264 a HGB und hat daher die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für Kapitalgesellschaften zu beachten. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274 a HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 21 und 22 KARBV. Für die Aufstellung des Anhangs wird § 25 KARBV beachtet. In Tabellen oder bei auf TEUR gerundeten Beträgen können Rundungsdifferenzen zu den sich exakt ergebenden Werten auftreten. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§§ 252 ff. HGB), die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die für geschlossene Investment-Kommanditgesellschaften geltenden besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 158, 135 KAGB, §§ 21 Abs. 3, 26 ff. KARBV) beachtet. Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Für Beteiligungen werden gemäß § 32 KARBV grundsätzlich die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben. Dabei werden anerkannte Grundsätze für die Unternehmensbewertung beachtet. Sofern eine Beteiligung an einem neuen Beteiligungsunternehmen rechtlich mangels Eintragung der Kapitalerhöhung noch nicht entstanden ist, jedoch entweder bereits eine fällige Zahlungsverpflichtung besteht oder bereits Zahlungen geleistet wurden, wird eine Anwartschaft auf die Anteile mit dem Nennbetrag der geleisteten Zahlungen bzw. fälligen Zahlungsverpflichtungen und direkt zuordenbarer Nebenkosten aktiviert. Eine Ermittlung der Verkehrswerte gemäß § 32 Abs.1 KARBV erfolgt in diesen Fällen noch nicht. Bankguthaben werden zum Nennwert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Verkehrswert bewertet. Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Nicht eingeforderte Einlagen werden gemäß §§ 264a, 264c Abs. 2, 272 HGB offen von den Kapitalanteilen abgesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anteilsbesitz Die gesonderte Aufstellung der Beteiligungen i.S.v. § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB ist Bestandteil des Anhangs. 2. Restlaufzeiten Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. D. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss 1. Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote beträgt 19,24 % (ohne Berücksichtigung von Wertberichtigungen auf eingeforderte Einlagen und weiterberechneten Kosten). 2. Rückvergütungen Der Kapitalverwaltungsgesellschaft („KVG“) fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine so genannten Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus den von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütungen. 3. Angaben zur Mitarbeitervergütung (Aufwand) der KVG für das Geschäftsjahr 2021*
* Die KVG verwaltet 15 Investmentvermögen. Aus den hieraus bezogenen Vergütungen einschließlich etwaiger sog. Transaktionsgebühren bzw. erfolgsabhängiger Vergütungen werden die vorstehend genannten Mitarbeitervergütungen der KVG gezahlt. 4. Pflichtangabe gemäß Artikel 7 der Taxonomie-Verordnung der EU (VO EU 2020/852) vom Juni 2020 Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Erläuterung: Zum Auflagezeitpunkt des Fonds existierten noch keine Rechtsnormen zur Klassifizierung von nachhaltigen Investitionen; daher erfolgt(e) bei der Auswahl der Beteiligungen des Fonds keine formelle, methodische Berücksichtigung der EU-Kriterien gemäß Offenlegungs-Verordnung der EU (VO EU 2019/2088) vom November 2019. 5. Vergleichende Wertentwicklung Der Wert je Anteil hat sich wie folgt entwickelt:
*) je 100 € **) bezogen auf einen durchschnittlichen Kapitaleinzahlungsstand ***) Der durchschnittliche Einzahlungsstand in Anteilsklasse I zum 31.12.2021 beträgt EUR 88 je EUR 100 Kapitalanteil ****) Der durchschnittliche Einzahlungsstand in Anteilsklasse II zum 31.12.2021 beträgt EUR 44 je EUR 100 Kapitalanteil Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung 6. Verwendungsrechnung
7. Entwicklungsrechnung
8. Darstellung der Kapitalkonten Für die Gesellschafter und Treugeber werden durch die Gesellschaft folgende Konten geführt: a) Kapitalkonto I Auf dem Kapitalkonto I werden der Kapitalanteil jedes Gesellschafters und der treuhänderisch gehaltene Kapitalanteil jedes Treugebers gebucht. b) Kapitalkonto II Auf dem Kapitalkonto II werden der Betrag des Agios sowie Überzahlungen und Rückzahlungen von Überzahlungen jedes Gesellschafters und Treugebers gebucht. c) Variables Kapitalkonto I Auf dem Variablen Kapitalkonto I werden für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber die Gewinnanteile, Ausschüttungen, sonstige Entnahmen sowie sonstige Einlagen gebucht. d) Variables Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto) Auf dem Variablen Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto) werden für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber die Verlustanteile gebucht. Gewinnanteile werden diesem Variablen Kapitalkonto II bis zu ihrem Ausgleich gutgeschrieben. e) Verrechnungskonto I Auf dem Verrechnungskonto I werden die gesamten, jeweils offenstehenden Einzahlungsverpflichtungen jedes Gesellschafters oder Treugebers auf seine Kapitaleinlage gebucht. f) Verrechnungskonto II Auf dem Verrechnungskonto II wird die gesamte, jeweils offenstehende Einzahlungsverpflichtung eines Treugebers auf das Agio gebucht.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Pullach i. Isartal, den 20. Juni 2022 HMW Komplementär GmbH Pervin Persenkli Inga-Maren Gegier
München, den 20. Juni 2022 MIG Capital AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft Vorstand Michael Motschmann Jürgen Kosch Dr. Matthias Kromayer Kristian Schmidt-Garve Übersicht über die Beteiligungen
* Gezeichnetes Kapital, ggf. inklusive eigener Aktien/Anteile ** Entspricht 82.231.618 Aktien im Nennbetrag von USD 0,00001 (ohne Treasury Stock) *** Nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Jahr 2022 **** Rechtlich gesicherte Anwartschaft auf den Erwerb von Anteilen Vermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal, zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. §136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
München, 20. Juni 2022 LM Audit & Tax GmbH Maximilian Bodenhagen, Wirtschaftsprüfer Tobias Igl, Wirtschaftsprüfer Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGBWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Unterschrift der Geschäftsleitung
Pullach i. Isartal, den 20. Juni 2022 HMW Komplementär GmbH Pervin Persenkli Inga-Maren Gegier
München, den 20. Juni 2022 MIG Capital AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft Vorstand Michael Motschmann Jürgen Kosch Dr. Matthias Kromayer Kristian Schmidt-Garve Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 28. Juli 2022 festgestellt. |
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