Eine Bilanz der man genau das entnehmen kann, und klar einer muss das ja dann auch immer bezahlen, hier der „dumme Anleger“.
NORDCAPITAL Schiffsportfolio 2 GmbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister eingetragen unter HRA 105246.
Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 3 HGB i.V.m. §§ 264a Abs. 1 und 267 Abs. 4 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Auszahlungen auf Beteiligungen werden gemäß IDW RS HFA 18 als Abgang erfasst.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Beteiligungen bestehen an 30 Schiffs- und Schiffsbeteiligungsgesellschaften.
Auf fünf Beteiligungsgesellschaften erfolgten in 2020 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 24, und auf dreizehn Beteiligungen erfolgten in 2020 Zuschreibungen in Höhe von T€ 569.
Die sonstigen Rückstellungen (T€ 54) betreffen die ausstehenden Rechnungen (T€ 20) sowie Rückforderungen aus bestehenden Beteiligungen (T€ 34).
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten ist im folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
Restlaufzeiten | ||||
Gesamt | bis 1 Jahr | zwischen 1 Jahr bis 5 Jahre | über 5 Jahre | |
€ | € | € | € | |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 66.210,53 | 66.210,53 | 0,00 | 0,00 |
(Vorjahr: T€) | (30) | (30) | (0) | (0) |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 1.427.498,55 | 1.427.498,55 | 0,00 | 0,00 |
(Vorjahr: T€) | (1.628) | (1.628) | (0) | (0) |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
(Vorjahr: T€) | (241) | (241) | (0) | (0) |
Verbindlichkeiten gesamt | 1.493.709,08 | 1.493.709,08 | 0,00 | 0,00 |
(Vorjahr: T€) | (1.899) | (1.899) | (0) | (0) |
Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr unbesichert.
Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 161. Hierbei handelt es sich um einen Teil der Treuhandvergütung, die unter aufschiebenden Bedingungen stehen.
Ferner bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von T€ 3 gegenüber einer Beteiligungsgesellschaft aufgrund des möglichen Auflebens der Haftung. Die Inanspruchnahme wird aufgrund der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse als nicht wahrscheinlich eingeschätzt.
IV. Sonstige Angaben
Das Kommanditkapital beträgt T€ 5.730.
Die Hafteinlage beträgt T€ 4.126.
Im Berichtsjahr erfolgte die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Verwaltung NORDCAPITAL Schiffsportfolio 2 GmbH mit Sitz in Hamburg. Das Stammkapital beträgt € 25.000,00. Sie ist seit dem 18. Januar 2007 im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRB Nr. 99831 eingetragen. Die Komplementärin wird durch ihre einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführern vertreten:
Herrn Jochen Kühn, Geschäftsführer, Hamburg, |
|
Herrn Matthias Rudolph, Senior Asset Manager, Lüneburg. |
Hamburg, den 29. Oktober 2021
NORDCAPITAL Schiffsportfolio 2 GmbH & Co. KG
Verwaltung NORDCAPITAL Schiffsportfolio 2 GmbH
Jochen Kühn
Matthias Rudolph
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVA
Vorjahr | ||
€ | T€ | |
A. Anlagevermögen | ||
Finanzanlagen | 1.443.876,26 | 1.724 |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 61.407,50 | 44 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 207.058,44 | 281 |
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten | 16.245,47 | 28 |
(vgl. PASSIVA, Position A.II.5.) | ||
1.728.587,67 | 2.077 |
PASSIVA
Vorjahr | |||
€ | € | T€ | |
A. Eigenkapital | |||
I. Kapitalanteil der Komplementärin | 0,00 | 0 | |
II. Kapitalanteile der Kommanditisten | |||
1. Kommanditeinlagen | 5.730.250,00 | 5.736 | |
2. Kapitalrücklage | 14.718.711,55 | 14.740 | |
3. Entnahmen | ./. 2.516.344,08 | ./. 2.430 | |
4. Erfolgssonderkonten | ./. 17.767.589,54 | ./. 18.015 | |
5. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten (vgl. AKTIVA, Position C.) | 16.245,47 | 181.273,40 | 28 |
B. Rückstellungen | 53.605,19 | 119 | |
C. Verbindlichkeiten | 1.493.709,08 | 1.899 | |
– davon aus Lieferungen und Leistungen: € 221.665,87 (i.V.: T€ 222) | |||
– davon mit Rangrücktritt: € 1.205.832,68 (i.V.: T€ 1.636) | |||
1.728.587,67 | 2.077 |
Die nachstehende, zur Offenlegung bestimmte Bilanz und der Anhang der NORDCAPITAL Schiffsportfolio 2 GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Als abschließendes Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem vollständigen Jahresabschluss folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die NORDCAPITAL Schiffsportfolio 2 GmbH & Co. KG, Hamburg
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der NORDCAPITAL Schiffsportfolio 2 GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, auch für Kommanditgesellschaften im Sinne von § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, auch für Kommanditgesellschaften im Sinne von § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 29. Oktober 2021
HANSA PARTNER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. ppa. Dörrhöfer, Wirtschaftsprüfer
gez. Smit, Wirtschaftsprüferin
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