Auf den ersten Blick mögen viele denken „gute Bilanz“, aber auf den 2.ten Blick sieht man dann aber auch, dass man das „Fragezeichen“ in unserer Überschrift weglassen kann, denn das realisierte Ergebnis ist 6-stellig im Minus. Ob sich die Erträge aus Neubewertung wirklich irgendwann realisieren lassen, liegt in den Sternen.
Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene Investment-KGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, München, Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, München, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 S.1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 S.1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofem dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Ver- Iusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, München, zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 S.1 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Erträgen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 S.1 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
München, den 16. Juli 2021 ALR Treuhand GmbH Riha Bilanz zum 31. Dezember 2020
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurde entsprechend den Regelungen für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) nach den Vorschriften des KAGB und des Handelsgesetzbuches (HGB), soweit sich aus den Vorschriften des KAGB nichts anderes ergibt, sowie den Vorschriften der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Hinsichtlich der Rechnungslegung der Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG (nachfolgend auch Gesellschaft oder Investmentkommanditgesellschaft) enthält § 158 KAGB i.V.m. § 135 KAGB Vorgaben zur Anwendung von Vorschriften für den Jahresabschluss, den Lagebericht und eine den Vorgaben von § 264 Absatz 2 Satz 3 und § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB entsprechenden Erklärung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 und 4 HGB i.V.m. § 267a Abs. 3 Nr. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und macht von den Erleichterungsvorschriften des § 274a HGB in der Form Gebrauch, dass sie keinen Anlagespiegel aufzustellen hat. Die Gesellschaft Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG, München, wird im Handelsregister München unter der Nummer 105507 geführt. Sitz der Gesellschaft ist München. Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wurde am 13. Januar 2017 geschlossen. Die Anlagebedingungen für die Investmentkommanditgesellschaft datieren in der Fassung vom 13. Januar 2017. Die Gesellschaft ist eine geschlossene Spezialinvestmentkommanditgesellschaft nach den Vorschriften des KAGB. Die Gesellschaft hat nach §17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB mit dem Fremdverwaltungsvertrag vom 25. November 2020 die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft, Hamburg (KVG), bestellt. Die KVG hat ihren Sitz und ihre Verwaltung im Inland (Hamburg). Die KVG ist für die Verwaltung des Invesimentvermögens der Gesellschaft verantwortlich. Die KVG hat – handelnd zugleich im Namen der Gesellschaft – die Caceis Bank Deutschland GmbH, München als Verwahrstelle im Sinne des Kapitalanlagesetzbuches (KAGB) für die Gesellschaft beauftragt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beteiligungen sind gem. § 168 i. V. m. § 248 und § 31 KARBV lediglich in den ersten 12 Monaten nach Erwerb mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten zu bewerten. Die Beteiligung ist demnach zum 31. Dezember 2020 gem. § 168 Abs. 3 KAGB mit einem geeigneten Bewertungsmodell unter angemessener Berücksichiigung der aktuellen Marktgegebenheiten zum Verkehrswert zu bewerten. Es wurde das Discounted- Cash-Fiow-Verfahren angewendet. Barmittel und Barmitteläquivalente werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich geflossener Zinsen bewertet. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Rückzahlungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz Vermögensübersicht
Aktiva Zum 31. Dezember 2020 bestand eine Beteiligung in Höhe von 99,997% an der PIWM1 Beteiligungs GmbH & Co. KG, München, mit nominal 36.595.000 Euro. Diese Beteiligung besteht seit 16. Januar 2017 und wurde sukzessive durch Kapitalerhöhungen aufgestockt. Das Haftkapital beträgt 1% und beläuft sich auf TEUR 403 und ist vollstäridig eingezahlt. Die Barmittel umfassen täglich fällige Geldbestände. Passiva Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen noch erwartele Abschluss-/ und Prüfungskosten (TEUR 23), Steuerberatungskosten (TEUR 18), Vergütung für die Verwahrstelle (TEUR 9) sowie sonstige Kosten (TEUR 4). Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen beinhalten im wesentlichen Fondsverwaltungsgebühren (TEUR 127) und Resthonorare (TEUR 33). Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 612). Verbindlichkeitenspiegel
Darstellung der Kapitalkonten der Kommanditisten sowie der Komplementärin gemäß § 25 Abs. 4 KARBV zum Berichtsstichtag 31.12.2020 Die Komplementärin leistet keine Einlage und hält keinen Kapitalanteil gemäß § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsverirages. Die Kapitalkonten der Kommanditisten verteilen sich gemäß § 8 Gesellschaftsvertrag wie folgt:
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Realisiertes Ergebnis Erträge Die Zinsen aus Liquiditätsanlagen betreffen ausschließlich negative Zinserträge aus der Anlage von Bankguthaben im Inland. Die negativen Zinserträge haben ihre Ursache in der Belastung der Bankguthaben mit negativen Zinssätzen. Aufwendungen Die Aufwendungen in Höhe von 419 TEUR seizen sich wie folgt zusammen (alle Angaben in TEUR):
Insgesamt ergibt sich ein realisierter Verlust des Geschäftsjahres in Höhe von -420 TEUR. Nicht realisiertes Ergebnis Das mit 5.261 TEUR positive, nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres setzt sich zusammen aus den Neubewertungsgewinnen von 5.261 TEUR. Das Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt somit 4.842 TEUR. V. Verwendungsrechnung Die Verwendungsrechnung nach § 24 Abs. 1 KARBV stellt sich wie folgt dar:
VI. Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten Die Entwicklungsrechnung nach § 24 Abs. 2 KARBV stellt sich wie folgt dar:
VII. Sonstige Angaben Es ergaben sich keine wesentlichen Änderungen der Informationen, die den Kommanditisten gemäß § 307 KAGB zur Verfügung gestellt wurden. Die Anzahl der umlaufenden Anteile beträgt 498.741,82 Stück. EUR 100,00 Pflichteinlage begründen einen Anteil. Der Preis je Anteil beläuft sich zum Stichtag auf EUR 98,41. Angaben zur Mitarbeitervergütung Die Angaben zur Vergütung der Mitarbeiter der KVG sind im Lagebericht angegeben. Zusätzliche Informationen Informationen gemäß § 20 Abs. 1 i. V. m. § 7 Nr. 9c bb) KARBV i. V. m. § 300 Abs. 1 bis 3KAGB i. V. m. Art. 108 und 109 AIFM-VO:
Angaben zum Leverage-Umfang
*Zum Berichtsstichtag hält die Investmentkommanditgesellschaft keine Kredite oder Derivate. Daher wird ein Leverage-Umfang von 100% angenommen. Wesentliche Änderungen gem. Art. 105 Abs. 1c EU VO Nr. 231/2013 im Berichtszeitraum Die Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG hat per Beschlussfassung zum 01. Dezember 2020 einen Wechsel der Kapitatverwaltungsgeselischaft vorgenommen. Bis zum 30. November 2020 war die AVANA Invest GmbH mit Sitz in München als extern verwaltende Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Angaben zum Risikoprofil Die Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschl. Inv KG hat das Risikoprofil „Core Plus/Value Added“ und investiert gemäß der Fondsstrategie ausschließlich in Deutschland, einem stabilen Immobilienmarkt mit einem geringen systematischen Risiko. Der Fonds investiert vorwiegend in Immobilien mit der Nutzungsart Wohnen. Investitionen in risikoreichere Nutzungsarten sind ausgeschlossen. Für weiterführende Angaben verweisen wir auf den Punkt „Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten“ im Lagebericht. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mil Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eingetreten, die zu einer anderen Darstellung hätten führen müssen. Organe Persönlich haftende Gesellschafterin ist die PIWM1 Verwaltungs GmbH, München, mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,00 EUR. Für das Geschäftsjahr 2020 waren Sabine Rödig-Brauch, München, Sven Stebinger, München, (seit 6. Oktober 2020) bzw. Andreas Meißner, München, (bis 6. Oktober 2020) deren alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Geschäftsführender Kommanditist ist die PIWM1 Geschäftsführungs GmbH, München. Für das Geschäftsjahr 2020 waren Sabine Rödig-Brauch, München, und Sven Stebinger (seit 22. September 2020) bzw. Andreas Meißner (bis 22. September 2020) deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt kein Personal.
München, den 30.06.2021 Park Immobilien Wohnbau München 1 Sven Stebinger Sabine Rödig-Brauch Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020Grundlagen der Gesellschaft Die Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG, München, wurde am 03. Juni 2016 als geschlossene Investmentkommanditgesellschaft gegründet. Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wurde am 13. Januar 2017 geschlossen. Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 273 bis 277 sowie 285 und 286 KAGB zum Nutzen der Anleger. Die Gesellschaft darf folgende Vermögensgegenstände erwerben: 1. Beteiligung an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind. 2. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB Die Anzahl der umlaufenden Anteile beträgt 498.741,82 Stück. EUR 100,00 Pflichteinlage begründen einen Anteil. Der Preis je Anteil beläuft sich zum Stichtag auf EUR 98,41. Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Die Gesellschaft hat nach §17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB mit dem Fremdverwaltungsvertrag vom 25. November 2020 die IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft, Hamburg (KVG), bestellt. Die KVG hat ihren Sitz und ihre Verwaltung im Inland (Hamburg).
Die KVG hat ferner folgende Tätigkeitsbereiche in Bezug auf die Gesellschaft auf folgende Unternehmen ausgelagert: Die Verwahrstelle ist die CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München. Vergütung der Mitarbeiter der KVG Das Vergütungssystem der KVG ist so ausgerichtet, dass schädiiche Anreize mit Auswirkung auf die KVG und deren Anleger vermieden werden. Das Vergütungssystem der KVG für ihre Geschäftsführer und Mitarbeiter basiert auf dem durch das KAGB sowie aus dem Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU implementierten Grundsatz, dass die Vergütung mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar ist und diesem förderlich sein soll. Die Ausgestaltung der Anreizsysieme der KVG steht außerdem mit den in der Strategie niedergeiegten Zielen in Einklang. Beides ist in der internen Richtlinie zur Vergütungspolitik verankert, welche jährlich überprüft und gegebenenfalls angepassi wird. Zentrales Element der Vergütungspolicy ist es, das Vergütungssystem der KVG konsequent an den strategischen Unternehmenszielen auszurichten und gleichzeitig die Interessen der Mitarbeiter und der Anleger der KVG in Einklang zu bringen. Ein ebenso wichtiger Schlüsselfaktor der Vergütungspolicy der KVG ist die Nachhaltigkeit und Risikoorientierung der einzelnen Vergütungsbestandteile. Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter basiert im Wesentlichen auf einer fixen Vergütung. Einzelne Mitarbeiter und leitende Angestellte erhalten auch eirie angemessene variable Vergütung. Nachfolgende Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf die KVG: Angaben zur Mitarbeitervergütung*
*Die Angaben betreffen den Zeitraum 1. Januar 2020 – 31. Dezember 2020 Tätigkeitsbericht der KVG Anlageziele und Anlagegeschäfte des AlF Das Anlageziel der Gesellschaft ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschafllichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger. Im Berichtszeitraum wurden keine Ankäufe und Verkäufe von Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften getätigt. Leistungsindikatoren Ein finanzieller Leistungsindikator, nach dem die Gesellschaft gesteuert wird, ist die Liquidität der Gesellschaft. Im Berichtszeitraum war die Liquidität durchgängig in ausreichender Höhe vorhanden. Zum Berichtsstichtag werden liquide Mittel in Höhe von TEUR 627 ausgewiesen. Ein weiterer finanzieller Leistungsin.dikator ist das eingeworbene Eigenkapital der Gesellschaft. Die Pflichteinlagen in Höhe von TEUR 52.916 waren zum Berichtsstichtag noch nicht vollständig geleistet. Es stehen noch TEUR 3.576 aus. Der Nettoinveniarwert beträgt zum Geschäftsjahresende EUR 49.080.884,32. Die Entwicklung des Nettoinventarwertes ist ein Bestandteil der Leistungsentwicklung und führt zusammen mit den Entnahmen zur Gesamtauszahlung am Laufzeitende. Übersicht Wertentwicklung im Berichtszeitraum Zum 31. Dezember 2020 weist die Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG (nachfolgend „der Fonds“) ein Nettofondsvermögen in Höhe vorı EUR 49.080.884,32 aus. Gemäß § 165 Abs. 2 Nr. 9 KAGB weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die bisherige Wertentwicklung keinen Indikator für die künftige Entwicklung darstellt. Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten Die Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG hat das Risikoprofil „Core Plus/Value Added“ und investiert gemäß der Fondsstrategie ausschließlich in Deutschland, einem stabilen Immobilienmarkt mit einem geringen systematischen Risiko. Der Fonds investiert vorwiegend in Immobilien mit der Nutzungsart Wohnen. Investitionen in risikoreichere Nutzungsarten sind ausgeschlossen. Der Fonds wurde im Dezember 2020 durch die Intreal KVG von einer anderen KVG übernommen. Im Zuge dieser Übertragung ist eine vollständige Datenübertragung noch im Gange. Weiter werden im Fonds keine Objekte oder Immobiliengesellschaften gehalten, sondern (mittelbar über die PIWM1 Beteiligungs GmbH & Co. KG, nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft‘) nur mehrere stille Beteiligungen. Aus diesen Gründen kann eine Bewertung einiger Hauptanlagerisiken nicht und anderer Hauptanlagerisiken nur in einem sehr beschränkten Maße erfolgen. Neben den grundsätzlichen systematischen Risiken, wie z. B. der politischen Instabilität oder dem Eintritt von Finanzmarkt- und Immobilienmarktkrisen, birgt die Anlage in Immobilienfonds typischerweise weitere wirtschaftliche Risiken, die nachfolgend erläutert werden. Durch den Ausfall eines Vertragspartners, gegen den die Gesellschaft Ansprüche hat, können für die Gesellschaft Verluste entstehen (Adressenausfallrisiko). Unter Beachtung der Bonität der Vertragspartner wird das Risiko eines Ausfalls als nicht vorhanden eingeschätzt. Liquiditätsrisiken haben ihre Ursache in Zahlungsverpflichtungen, die durch den jeweiligen Cashflow nicht aufgefangen werden können. Diese Risiken ergeben sich insbesondere aus möglichen Investitionen, die im Vorfeld nicht planerisch erfasst wurden, aber aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Gegebenheiten unumgänglich sind. Aufgrund der vorliegenden Informationen kann das Liquiditätsrisiko nicht bewertet werden. Sonstige Marktpreisrisiken wie Z.B. das Abwertungsrisiko, das durch einen potenziellen Wertverfall der Verkehrswerte der Immobilien entstehen kann, wird als nicht vorhanden eingestuft. Dazu können u.a. Abwertungsrisiken durch Rückgang des Verkehrswerts und Mietausfallrisiken während der Zeit zwischen Unterschrift und Übergang zählen. Zinsänderungsrisiken können daraus entstehen, dass ein Darlehen eines durch Fremdkapital finanzierten Objekts prolongiert werden muss und die dann entstehenden Zinsaufwendungen höher sind als die während der vorherigen Zinsfestschreibung. Zum Stichtag wurden keine Darlehen abgeschlossen, daher besteht kein Zinsänderungsrisiko. Der Fonds hält keine Fremdwährungspositionen. Das Fremdwährungsrisiko wird daher als nicht vorhanden eingestuft. Weiterhin wird das Vorhandensein von Klumpenrisiken untersucht. Klumpenrisiken entstehen, wenn aufgrund der vorliegenden Strukturen Risiken nicht bzw. nur eingeschränkt gestreut werden. Die bewerteten Risikokonzentrationen stehen entweder in direktem Zusammenhang mit einer Immobilie, betreffen die Fremdfinanzierung oder die Mieterstruktur. Zum Stichtag werden keine unmittelbar gehaltenen Objekte und Darlehen geführt. Klumpenrisiken liegen insoweit vor, als dass sämtliche mittelbar gehaltenen Immobilienprojekte im Großraum München liegen. Der wirtschaftliche Erfolg des Fonds kann daher von der wirtschaftlichen Entwicklung des Großraums München beeinflusst werden. Die Auswirkungen der weltweiten Epidemie (Pandemie) mit der neuartigen Atemwegserkrankung COVID-19 (Corona-Krise) auf die Vermögensaufstellung und das Nettofondsvermögen des Fonds sind unsicher. Aufgrund der in den betroffenen Ländern ergriffenen oder ggf. noch zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, wie z.B. Erlass von Kontakt- und Berufsausübungsverboten, Ausgangssperren, Beschränkungen von Ladenöffnungszeiten, Betriebsschließungen, Enteignungen sowie Schutzregelungen zu Gunsien von Mietern, können sich negative Auswirkungen auf die Mieteinnahmen, die Verkehrswerle und die Liquidität des Fonds ergeben. Darüber hinaus karın es vorübergehend oder über einen längeren Zeitraum zu Unsicherheiten am Immobilienmarkt kommen, die sich in sinkenden Transaktionszahlen und damit verbunden einem Rückgang von Gewinnen aus Immobilienverkäufen niederschlagen. Ferner kann die Nachfrage auf dem Vermietungsmarkt sinken. Je nach Umfang der Auswirkungen auf den Fonds kann die Pandemie zu einer Abwicklung des Fonds führen. Ggf. erhält ein Anleger erst nach vollständiger Abwicklung die Auszahlung des auf seine Fondsanteile entfallenden Abwicklungserlöses. Dieser Erlös kann erheblich unter dem Betrag des investierten Kapitals liegen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass es bei einer Pandemie zu krankheitsbedingten erheblichen personellen Ausfällen bei der Gesellschaft und/oder ihrer Dienstleister kommt, die die ordnungsgemäße Verwaltung des Fonds beeinträchtigen und hierdurch dem Fonds (z.B. durch Fristversäumnisse o.ä.) weitere Schäden entstehen, die sich wertmindernd auf das Fondsvermögen auswirken. Durch die Zulassung der Corona-Impfstoffe steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die ergriffenen Maßnahmen und die damit einhergehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens zukünftig reduziert werden. Die grundsätzlich bestehenden operationellen Risiken auf Gesellschaftsebene beziehen Risiken ein, die im Rahmen der Verwaltung der Gesellschaft unter anderem aufgrund von fehlerhaften Prozessabläufen, IT-bedingten Schwachstellen, externen Ereignissen oder Risiken aus Rechtstreitigkeiten entstehen. Im Berichtszeitraum sind keine wesentlichen operationellen Risiken bekannt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden insgesamt keine bestandsgefährdenden Risiken identifiziert. Weiterhin wurden keine zu der Strategie abweichende Geschäfte oder Risikokonzentrationen verzeichnet. Angaben zum Risikomanagementsystem Das Risikomanagement verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der in allen wesentlichen Geschäftsprozessen verankert ist. Zum einen werden im Rahmen des Investmentprozesses bereits auf Basis eines umfassenden Frühwarnsystems aktuelle Objekt- und Marktrisiken über ein Scoring der wesentlichen Indikatoren identifiziert und bewertet. Dabei erfolgt eine Bewertung der Ankaufsobjekte im Hinblick auf deren Rendite-/Risikoprofil, Leerstands-, Mietausfall-, Abwertungs- und Portfoliorisiken. Sofern ein Objekt die definierten Zielwerte erreicht, kann der Ankauf vollzogen werden. Zum anderen erfolgt für die mittelbar über stille Beteiligungen gehaltenen Objekie im Bestand vierteljährlich eine Risikoinventur, in der alle nach den investmentrechtiichen Vorgaben definierten Risikogrößen sowie Klumpenrisiken etc. auf Fondsebene quantifizieri werden. Die Bewertung der Risiken erfolgt automatisiert in dem EDV-Tool bison.box. Das Risikomanagement von nicht quantifizierbaren Risiken erfolgt auf Basis von Expertenmeinungen. Sofern einzelne Risiken definierte Limite überschreiten, wird ein Maßnahmenkatalog verabschiedet, dessen Umsetzung prioritätenabhängig überwacht wird. Zum Zeitpunkt des Verkaufs erfolgt eine Risikoeinschätzung, die neben einer Risikobewertung des Käufers vor allem auf mögliche steuerliche Risiken und Risiken im Zusammenhang mit abgegebenen Garantien abzielt. Die Ergebnisse der aktuellen Risikoinventur sowie der aktuelle Umsetzungsstand der Maßnahmen werden an die Geschäftsführung und das Fund Management berichtet. Die Prozesse und das Risikomanagement an sich werden laufend, mindestens jedoch jährlich, an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Interne Revision der KVG prüft die Einhaltung der Prozesse des Risikomanagements jährlich. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnet nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Jahr 2020 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 5,0 %. Der Rückgang der Bruttowertschöpfung erstreckt sich dabei auf nahezu alle Wirtschaftsbereiche – sowohl im Dienstleistungsbereich als auch im produzierenden Gewerbe. Eine Ausnahme bildet das Baugewerbe, dass trotz aller Einschränkungen durch die Corona-Krise um 1,4 % zulegen konnte. Auf der Nachfrageseite verzeichnen lediglich die Konsumausgaben des Staates einen Anstieg um 3,4 %, während die privaten Konsumausgaben einen Rückgang um 6,0 % und die Bruttoanlageinvestitionen um 3,5 % verzeichnen. Die Exporte und Import brechen um 9,9 % bzw. 8,6 % ein. Auch am Arbeitsmarkt endet im Corona-Jahr 2020 die lange Phase eines Anstiegs der Erwerbstätigen. Im Jahresdurchschnitt sind 2020 44,8 Millionen Personen erwerbstätig, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 477.000 Personen bzw. 1,1 % entspricht. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote in 2020 liegt bei 5,9 % und damit um 0,9 %-Punkte über dem Vorjahr. Die Inflationsrate ging im Jahr 2020 auf 0,5 % zurück, nachdem sie 2019 bei 1,4 % lag. Hierfür waren nicht zuletzt die Senkung der Mehrwertsteuer im 2. Halbjahr 2020 sowie der Rückgang bei den Energieprodukten verantwortlich. (Quelle: „Bruttoinlandsprodukt für Deutschland“, Statement zur Pressekonferenz am 14.01.2021, Statistisches Bundesamt). Investmentmarkt Der Wohninvestmentmarkt Deutschland war auch in 2020 krisenfest. Die Anleger setzen weiterhin auf eine langfristig positive Marktentwicklung mit Wertsteigerungspotential. Die Preise für Mehrfamilienhäuser haben nachfragebedingt weiter zugelegt. Der Spitzenmultiple für Neubauinvestments liegt wie bisher in München Die gesamte Münchner Region zeichnet sich ungebrochen durch eine hohe Wirtschaftskraft aus. Sie belegt bei Studien und Rankings fortlaufend Spitzenplätze. Getragen werden diese Bewertungen durch die Vielzahl der wissensrelevanten Unternehmen, die ausgewogene Wirtschaftsstruktur zwischen Stadt und Land und die hohe Lebensqualität. Der Immobilienmarkt in München verzeichnet in 2020 einen weiteren Anstieg der Mieten und Kaufpreise über weitgehend alle Marktsegmente. Die Anzahl der einzelnen Kaufverträge und das finanzielle Aufkommen in diesem Zusammenhang ging im Berichtsjahr jedoch zurück. Dies wird im Wesentlichen auf weniger großflächige und umsatzstarke Verkäufe im Teilmarkt der Büro- und Geschäftshäuser sowie größeren Wohnanlagen zurückgeführt. Während die Preisentwicklung im Wohnungsmarkt in 2019 auf hohem Niveau moderat verlaufen ist, sind in 2020 wieder höher Anstiege festzustellen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Neubau Eigentumswohnungen stieg auf rd. 10.000 €/qm und der Mietpreis für Neubauprojekte auf rd. 21 €/ qm. Höchstpreise können in zentralen Lagen und für sehr kleine oder sehr große Einheiten erzielt werden. Grund des erneuten Anstiegs ist die gleichbleibend hohe Nachfrage nach Wohneigentum. Die Bautätigkeit blieb mit knapp 7.000 neuen Wohnungen p.a. auf vergleichsweise gemäßigtem Niveau. Der rechnerische Wohnungsneubedarf wurde auch in 2020 nicht gedeckt. (Quelle: Wohnungsbaromater Landeshauptstadt München; Herbst- und Halbjahresanalyse des Gutachterausschusses der Landeshaupistadt München) Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2020 wurden 15,5 % des Kommanditkapital bzw. EUR 8.284.750 abgerufen. Die Gesamtabrufquote hat sich somit auf 93,31 % erhöht. Eine weitere Ausschüttung in Höhe von 3,04 % des gezeichneten Kommanditkapitals bzw. EUR 1.627.000 konnte an die Investoren geleistet werden. Über die Laufzeit wurden bisher insgesamt rd. 26,1 % des Kommanditkapital ausgeschüttet. Die Beteiligungsgesellschaft des Fonds konnte im Geschäftsjahr 2020 eine Beteiligung im Münchner Stadtteil Berg am Laim akquirieren. Somit verfügi die Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2020 über 6 Beteiligungen an Immobilien-Projektentwicklungen im Großraum München. Zu keinem der Projekte liegen Informationen vor, die eine Abweichung von der ursprünglichen Ertragsplanung erkennen lassen. Lage Ertragslage Die Erträge aus Negativzinsen belaufen sich auf TEUR 1. Die der Gesellschaft durch die KVG für das Berichtsjahr in Rechnung gestellte Verwaltungsvergütung beläuft sich auf TEUR 353. Die Verwahrstellenvergütung belief sich im Geschäftsjahr auf TEUR 18 und die Prüfungs-/ und Veröffentlichungskosten auf TEUR 26. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres von TEUR -420 erzielt. Finanzlage Kapitalstruktur: Die Seite der Mittelherkunft setzt sich aus dem Eigen- und Fremdkapital der Bilanz zusammen. Zum 31. Dezember 2020 wird Eigenkapital in Höhe von TEUR 49.908 ausgewiesen. Weiterhin wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 54 für Prüfungs-/ und Veröffentlichungskosten (TEUR 23), Steuerberatungskosten (TEUR 18) sowie Kosten der Verwahrstelle (TEUR 9) gebildet. Liquidität: Alle im Jahr 2020 geplanten Ausgaben wurden planmäßig getätigt und die Gesellschaft verfügte zum Ende des Jahres über eine ausreichende Liquidität. Die liquiden Mittel der Gesellschaft betragen zum Stichtag 31. Dezember 2020 TEUR 827. Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Unternehmensbeteiligung an der Beteiligungsgesellschafi geprägt. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft entwickelte sich erwartungsgemäß und wird insgesamt als stabil beurteilt. Zusammenfassend stellt sich die Vernögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft geordnet dar. Wesentliche Änderungen gem. Art. 105 Abs. 1c EU VO Nr. 231/2013 im Berichtszeitraum Die Park Immobilien Wohnbau München 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG hat per Beschlussfassung zum 01. Dezember 2020 einer Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft vorgenommen. Bis zum 30. Novernber 2020 war die AVANA Invest GmbH mit Sitz in München als extern verwaltende Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt.
München, den 30.06.2021 Park Immobilien Wohnbau München 1 Sven Stebinger Sabine Rödig-Brauch |
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