Solvium Wechselkoffer Vermögensanlagen GmbH & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft gemäß § 264a Abs. 1 i. V. mit § 267 Abs. 1 HGB auf. Als Emittentin von Vermögensanlagen mit Sitz im Inland, unterliegt die Gesellschaft den Vorschriften des Vermögensanlagegesetzes. Sie hat für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs und für den Lagebericht die Bestimmungen des § 289 HGB einzuhalten. § 264 Absatz 1 Satz 4 Halbsatz 1, Absatz 3, 4 und § 264b des HGB sind nicht anzuwenden. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Vermögenanlagengesetztes aufgestellt. Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach den Vorschriften des HGB keine Besonderheiten. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen keinen Gebrauch gemacht. Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft keinen Gebrauch. Von einer Aufstellung des Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB i. V. mit § 264b HGB ist die Gesellschaft nicht befreit. Aufgrund der Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine besteht jedoch eine wesentliche Unsicherheit, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beeinträchtigen kann. Eine bestandsgefährdende Entwicklung ist jedoch hieraus aus heutiger Sicht für die Solvium-Gruppe nicht erkennbar. Die Gesellschaft weist einen nicht durch Einlagen gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 4.834.245,90 aus. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Auf Grundlage des gesamten Planungshorizontes für die von der Gesellschaft herausgegebenen Vermögensanlagen ergibt die Unternehmensplanung ein insgesamt positives Ergebnis. Weitere Rechtliche bzw. tatsächliche Gründe, die gegen die Unternehmensfortführung sprechen, sind nicht erkennbar. II. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die im Sachanlagevermögen unter der Position „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ erfassten Vermögensgegenstände (Wechselkoffer) werden der Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümerin zugerechnet. Die Wechselkoffer wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bzw. im Falle von gebrauchten Wechselkoffern mindestens entsprechend der regelmäßig vereinbarten Vertragslaufzeit (voraussichtliche betriebliche Nutzung) des mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietvertrags linear vorgenommen. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten wurden mit den sich aus den Vorschriften §§ 252 und 253 Absatz 1 HGB ergebenden Werten angesetzt. Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in der Höhe gebildet, dass alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, berücksichtigt sind. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte, die in Euro umzurechnen waren. III. Erläuterungen zur Bilanz Mitzugehörigkeitsvermerk Der Jahresabschluss berücksichtigt keine einzelnen Sachverhalte, die im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden könnten. Bilanzpositionen Aktiva Neuwertig erworbene Wechselkoffer werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Für gebraucht erworbene Wechselkoffer wird entsprechend ihres Alters eine kürzere Nutzungsdauer, jedoch mindestens eine Nutzungsdauer entsprechend der vereinbarten Vertragslaufzeit (voraussichtliche betriebliche Nutzung) des mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietvertrags berücksichtigt. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel (vgl. Anlage zum Anhang) zu entnehmen. Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: Euro 7.553.891,90 (Vorjahr: 4.966.722,50 Euro). Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von Teuro 663. Das Eigenkapital der Gesellschaft wird nach Verrechnung mit dem aufgelaufenen Jahresergebnis unter der Position „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen. Es handelt sich dabei um durch Verluste entstandenes negatives Kapital. Das Kommanditkapital entwickelt sich wie folgt:
Die zum Ende des Geschäftsjahres bestehende bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft wird nach Einschätzung Geschäftsführung durch im Sachanlagevermögen enthaltene und nicht aufgedeckte stille Reserven sowie durch künftige Erträge aus den abgeschlossenen Verträgen über die Vermietung der Wechselkoffer kompensiert. Hafteinlage Hafteinlagen gemäß § 172 Absatz 1 HGB betragen EUR 300,00, die vollständig eingezahlt wurden. Bilanzpositionen Passiva Die Bilanzposition sonstige Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie Aufbewahrungsrückstellungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft betragen insgesamt Euro 19.367.657,03 (Vorjahr: Euro 21.215.370,52). Die Gesellschaft bot Anleger Vermögensgegenstände zum Erwerb an. Die Anleger erwerben das zivilrechtliche Eigentum an den entsprechenden Vermögensgegenständen und vermieten diese für eine vereinbarte Dauer an die Gesellschaft. Die Mietdauer richtet sich nach der vereinbarten Vertragslaufzeit in dem jeweils zwischen der Gesellschaft und dem Anleger individuell abgeschlossenen Mietvertrag. Die sich daraus ergebenden sonstige Verbindlichkeiten betragen insgesamt Euro 19.018.020,21 (Vorjahr: Euro 21.134.864,65). Die daraus resultierenden sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen insgesamt Euro 2.319.425,98 (Vorjahr: Euro 2.237.050,02) und berücksichtigen die im Folgejahr zu leistenden Tilgungen an Anleger sowie deren Zinsansprüche für die Abrechnungsmonate November und Dezember 2021. Die Gesellschaft weist sonstige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von insgesamt Euro 16.698.594,23 (Vorjahr: Euro 18.897.814,63) aus, welche aus den mit Anlegern geschlossenen Vereinbarungen resultieren und die nach Ablauf des folgenden Geschäftsjahres ergebenden Verpflichtungen berücksichtigen. Alle verbleibenden Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus. Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von Teuro 230 aus. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.2 HGB) aufgestellt. V. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung erfolgte bis zu ihrem Ausscheiden aus der Gesellschaft am 21. Dezember 2021 durch die Komplementärin, die Solvium Capital GmbH. Seit dem 21. Dezember 2021 erfolgt die Geschäftsführung durch die zu diesem Zeitpunkt als Komplementärin in die Gesellschaft eingetretene Solvium Verwaltungs GmbH. Sie hat vertragsgemäß keine Einlage geleistet und nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil. Das Stammkapital der neuen Komplementärin beträgt EUR 25.000,00. Die Komplementärin wird durch jeden ihrer Geschäftsführer einzeln vertreten. Die Geschäftsführer sind: Herr Marc Schumann, Diplom-Kaufmann, Hamburg Herr Andre Wreth, Kaufmann, Hamburg Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr.3a HGB bestehen zum Abschlussstichtag in Höhe von rd. TEUR 240 p.a. (abhängig vom verwalteten Anlegervolumen) aus Managementvergütung. VI. Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB) Am 24. Februar 2022 sind russische Streitkräfte in die Ukraine einmarschiert. Das einschneidende Ereignis wird in der globalen Wirtschaft deutliche Spuren hinterlassen. Wesentliche Risiken treffen die Realwirtschaft z.B. hinsichtlich Lieferketten, Energiekosten, Absatzmärkten, Kreditversorgung oder Cybersicherheit. Konkrete Auswirkungen aus diesem kriegerischen Konflikt auf die Gesellschaft, die diese in ihrem Bestand gefährden könnten, sind allerdings derzeit nicht bekannt und auch nicht absehbar. Der Jahresabschluss ist daher unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf unsere Angaben zum Lagebericht.
Hamburg, den 30. Juni 2022 Marc Schumann André Wreth WEITERE DATENENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021Solvium Wechselkoffer Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, Hamburg1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Investitionen, insbesondere der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von Transportmitteln. Zudem die Konzeption und die Umsetzung von Vermögensanlagen im Bereich Transportmittel und Logistik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Zur Umsetzung des Geschäftszwecks werden sogenannte Direktinvestments in junge und gebrauchte Wechselkoffer angeboten. Diese Direktinvestments unterliegen dem Vermögensanlagengesetz. Mit dem Vertrieb der Direktinvestments ist die Komplementärin der Gesellschaft, die Solvium Capital GmbH, beauftragt. Anleger haben die Möglichkeit, diese Wechselkoffer von der Gesellschaft zu erwerben und diese für eine feste Laufzeit an die Gesellschaft zu vermieten. Hieraus erhalten die Anleger Mietzahlungen und die Wechselkoffer werden am Ende der Laufzeit der Mietvereinbarung an die Gesellschaft zurückverkauft. Mit jedem Anleger wird ein schuldrechtlicher Vertrag abgeschlossen, der den Verkauf der Wechselkoffer an den Anleger, die Vermietung an die Gesellschaft und den Rückverkauf an die Gesellschaft regelt (nachfolgend als „Kauf- und Mietvertrag“ bezeichnet). Der Anleger wird weder Gesellschafter der Gesellschaft noch ist er auf irgendeine andere Weise unternehmerisch an der Gesellschaft beteiligt. Nach dem Rückkauf der Wechselkoffer vom Anleger verkauft die Gesellschaft die Wechselkoffer. Bei planmäßigem Verlauf führt der Verkauf der Wechselkoffer dazu, dass die Gesellschaft den vertraglich vereinbarten Rückkaufpreis zahlen kann. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Wechselkoffer (auch Wechselaufbau, Wechselbehälter, Wechselpritsche, Wechselbrücke oder Swapbody genannt) sind austauschbare Transportbehälter mit ausklappbaren Stützbeinen, die mit oder auch ohne Kran durch das Absenken des Lkw-Fahrgestells abgesetzt werden können. So lassen sich Wechselkoffer schnell, einfach und kostengünstig zum Beispiel bei Logistikzentren abstellen und aufnehmen. Fahrzeuge oder Kraftfahrer müssen nicht auf das Be- und Entladen warten. Wechselkoffer sind überwiegend aus Stahl gefertigt, damit wind- und wasserdicht, sehr stabil und wenig reparaturanfällig. Sie werden hauptsächlich von Kurier-, Express- und Paketdiensten für den Transport von Gütern auf der Straße verwendet. Wechselkoffer sind europäische Ausrüstungsgegenstände, die hauptsächlich im deutschsprachigen Raum und den Benelux-Staaten eingesetzt werden. Gebaut werden die Wechselkoffer ausschließlich in Europa, zum Beispiel durch den slowenischen Hersteller Kerex sowie die deutschen Hersteller Wecon und Krone. Für die Nutzung im kombinierten Verkehr muss der Wechselkoffer so ausgerüstet sein, dass er für eine Transportkette einsatzbereit ist, die unterschiedliche Verkehrsträger nutzt. Der Umschlag auf die Bahn wird durch ein durchdachtes System von Greifkanten ermöglicht, die sich an der Unterseite des Wechselkoffers befinden. Die Kräne in den üblichen Umschlagszentren sind mit den Gegenstücken in Form von speziellen Greifarmen ausgerüstet. Die Greifarme umfassen den Wechselkoffer seitlich und heben ihn an. Ähnlich wie ISO-Container (Standardcontainer) werden die Wechselkoffer auf den für ihren Transport vorgesehenen Lkw, Anhänger oder Güterwaggon aufgesetzt und durch Zapfen (sog. Twistlocks) verbunden. Die großen Vorteile des Wechselkoffers gegenüber ISO-Containern sind die Euro-Palettenbreite und die Möglichkeiten des kranunabhängigen Aufnehmens und Abstellens. Für Logistikunternehmen besteht der große ökonomische Nutzen der Wechselkoffer darin, dass ein Lkw mehrere Wechselkoffer transportieren kann. Während ein Wechselkoffer an der Rampe beladen wird, kann der Lkw bereits weitere Transportfahrten mit Wechselkoffern durchführen. In der Praxis werden meist zwei leere Wechselkoffer, die mit Lkw und Anhänger gebracht werden, abgestellt und sofort wieder zwei beladene aufgenommen und abtransportiert. Dieser Vorgang dauert in der Regel rund eine halbe Stunde. Ökonomisch: Kein Kraftfahrzeug oder Kraftfahrer muss während des Be- und Entladens warten, die Stand- und Wartezeiten sind minimal. Wechselkoffer können und werden auch häufig als mobile Lager genutzt. So produzieren einige Unternehmen direkt „auf die Wechselkoffer“, bis sie vollgeladen sind und abgeholt werden können. Eine Methode, die Lagerraumkosten und Umschlagszeit sowie -kosten spart. In Europa begann, fast zeitgleich mit der Erfindung des ISO-Containers durch Malcom McLean, die Deutsche Post eine ähnliche Erfolgsgeschichte mit den sogenannten Weberbehältern. Diese enormen Paketcontainer wurden beladen und konnten entweder auf einen Lkw oder einen Eisenbahnwaggon aufgesetzt werden. Sowohl McLean als auch der Deutschen Post ging es vorwiegend um eine effiziente Möglichkeit, den Güterumschlag zu beschleunigen, lange Standzeiten zu vermeiden und wirtschaftlicher zu agieren. Im Jahr 1971 verbesserte die deutsche Spedition Dachser dieses Konzept – der Wechselkoffer war geboren. Während die vorher entwickelten Wechselaufbauten auf einen Kran oder spezielle Stapler beim Wechselvorgang angewiesen waren, war es nun möglich, den kompletten Wechselaufbau ohne weitere technische Hilfsmittel auf das gewünschte Trägerfahrzeug aufzusetzen, abzunehmen oder umzubrücken. Mittlerweile befinden sich nach Schätzungen der Axis Intermodal Deutschland GmbH rund 300.000 Wechselkoffer in Europa im Einsatz – mit ständig steigender Tendenz. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Wechselkoffers liegt bei über 15 Jahren. Durch moderne Korrosionsschutz- und Lackierungsmethoden gehen Fachleute mittlerweile von Einsatzdauern von mehr als 20 Jahren aus. Der betriebswirtschaftliche Nutzen von Wechselkoffern ist, wie auch bei vielen anderen Sachanlagen, für Unternehmen in der Regel umso höher, je länger der Wechselkoffer eingesetzt werden kann. So spielt beispielsweise für den Einsatz in der Kurier-, Express- und Paketbranche das Alter – Straßenverkehrssicherheit vorausgesetzt – keine Rolle: Hier zählt einzig, dass die Sendungen sicher, schnell und unversehrt ihr Ziel erreichen. Aufgrund dieses Nutzeneffektes handeln viele Logistiker nach der unternehmerischen Prämisse, erst dann neue Wechselkoffer in die Flotte aufzunehmen, wenn nicht ausreichend Equipment im Gebrauch ist. Um neue Wechselkoffer für den Betrieb zur Verfügung zu haben, bietet sich den Logistikunternehmen eine Reihe von Optionen. Neben dem Kauf aus eigenen Mitteln oder mittels Bankendarlehen besteht auch die Möglichkeit des Leasings beziehungsweise der Anmietung von Wechselkoffern. Dieses Modell, welches auch die Grundlage der angebotenen Vermögensanlagen ist, bringt den Logistikunternehmen einige Vorteile. Neben der Liquiditätsschonung und Stärkung der Eigenkapitaldecke, weil keine Anschaffungskosten anfallen, sprechen auch die geringe Bilanzberührung (kein weiteres Anlagevermögen und keine Abschreibung für die Wechselkoffer im Unternehmen) sowie die Möglichkeit der Rückgabe zu einem bestimmten Zeitpunkt für diese Variante. All dies versetzt das Logistikunternehmen in die Lage, schneller und flexibler auf Marktveränderungen reagieren zu können. 2.2. Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 einschließlich Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Da sich fast alle bei der Gesellschaft anfallenden Kosten proportional zum Volumen der erworbenen und an die Anleger übereigneten veräußerten Wechselkoffer entwickeln, wird die Gesellschaft damit in der Lage sein, alle Verpflichtungen pünktlich und vollständig zu erfüllen. Es ist dabei nicht geplant, andere Verpflichtungen als diejenigen, die sich aus den Kauf- und Mietverträgen mit den Anlegern ergeben, einzugehen. Ertragslage Entsprechend hat die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.952 (Vorjahr: TEUR 3.336) im Zusammenhang mit der Vermietung und dem Verkauf der Wechselkoffer erzielt. Im vergangenen Geschäftsjahr liefen erstmalig Kauf- und Mietverträge mit Anlegern planmäßig aus und die Gesellschaft hat die Wechselkoffer entsprechend verkaufen können. Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.703 (Vorjahr: TEUR 2.696) und die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 878 (Vorjahr: TEUR 954) (betreffend die von den Anlegern erhaltenen Gesamtkaufpreiszahlungen) entwickelten sich im Wesentlichen proportional zum vermieteten Wechselkofferbestand bzw. zum Volumen der von den Anlegern erhaltenen Gesamtkaufpreiszahlungen, wobei durch die auslaufenden Verträge mit den Anlegern die Beträge niedriger als im Vorjahr waren. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 740 (Vorjahr: TEUR 781) entsprachen aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der Abrechnung wesentlicher Dienstleistungen in Abhängigkeit vom Geschäftsvolumen den Erwartungen der Geschäftsführung. Es ist zu beachten, dass in den betrieblichen Aufwendungen die Restbuchwerte der veräußerten Wechselkoffer enthalten sind. Im Berichtsjahr erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 605 (Vorjahr: TEUR 1.126). Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geprägt von den im Anlagevermögen gehaltenen Wechselkoffern. Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Anlagevermögen auf insgesamt TEUR 14.019 (Vorjahr: TEUR 16.870). Entsprechend beläuft sich die Anlagenintensität I (Verhältnis Anlagevermögen zur Bilanzsumme) zum Bilanzstichtag auf 95,15%. Das Anlagevermögen wurde durch die mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietverträge finanziert, der Anlagendeckungsgrad II (Verhältnis Eigenkapital zzgl. Langfristiges Fremdkapital zum Anlagevermögen) beläuft sich auf 118,16% . Die Geschäftsführung geht zudem davon aus, dass im Sachanlagevermögen aufgrund der regelmäßigen Abschreibungen unter Berücksichtigung einer angemessen gewählten Nutzungsdauer bzw. aufgrund der aktuellen und zukünftigen Marktpreisentwicklung für gebrauchte Wechselkoffer stille Reserven entstehen werden, die im Zeitpunkt der regulären Beendigung der Kauf- und Mietverträge mit den Anlegern zu entsprechenden Veräußerungsgewinnen führen werden. Diese stillen Reserven sind nach Ansicht der Geschäftsführung ausreichend, um das negative Kapitalkonto auszugleichen. Die laufenden Einzahlungen aus der Vermietung der Wechselkoffer an die Endnutzer – insbesondere große Logistik- und Transportunternehmen – lagen im Geschäftsjahr über den laufenden Mietauszahlungen an die Anleger. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Finanzlage der Gesellschaft stets geordnet und die Liquidität war gegeben. 3. Chancen- und Risikobericht Die große Auswahl in Warenhäusern, die bunte Vielfalt in den Regalen der Supermärkte und der stetig wachsende Markt des Internetbusiness: All diese Güter wollen transportiert werden. Wechselkoffer werden für Möbel- und Stückguttransporte ebenso verwendet wie für den Transport von Veranstaltungsequipment. Am häufigsten finden Wechselkoffer allerdings in der Kurier-, Express- und Paket-Branche (KEP) ihren Einsatz. Gemäß der KEP-Studie 2021 – Analyse des Marktes in Deutschland des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik e. V. („BIEK-Studie 2021“) boomt die Kurier-, Express- und Paket-Branche. Im Jahr wuchs die Branche in Zeiten der Corona-Pandemie um ca. 11%, gemessen an der Anzahl der Sendungen[1]. Logistikequipment, wie insbesondere Wechselkoffer, ist gefragter denn je. Ein wesentlicher Faktor ist die besonders erfolgreiche Entwicklung im Bereich Internet- und TV-Shopping. So wuchs der Online-Handel im Jahr 2020 gemäß Angaben des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. um 14,6%[2]. Mittlerweile werden neben bekannten Produktgruppen, wie zum Beispiel Kleidung, Spielzeug und Elektronik, auch zunehmend Medikamente und Lebensmittel online bestellt und bis vor die Wohnungstür geliefert. Eine Möglichkeit, die das Leben für Jung und Alt täglich vereinfacht. Dieser E-Commerce benötigt Kurier-, Express- und Paketdienste, welche die Waren sicher, schnell und günstig an die Kunden aus- und gegebenenfalls zurückliefern. Der gesamte Versand- und Internethandel wird heute durch KEP-Dienste abgewickelt. Ohne Wechselkoffer wäre das TV- und Internet-Shopping nach dem Motto „heute bestellt, morgen geliefert“, wie wir es heute kennen, undenkbar. Dieser KEP-Markt verzeichnet in den letzten Jahren ein nahezu konstantes Wachstum. Im Jahr 2020 wurden rund 4,05 Milliarden Sendungen allein in Deutschland verschickt[3], Tendenz stark steigend. Das Sendungsvolumen der KEP-Branche stieg in den Jahren von 2010 bis 2020 um insgesamt 74 %, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von ca. 5,7 % entspricht. 2020 erlebte die Branche mit über 23,5 Milliarden Euro einen Rekord bei den Umsätzen. Diese wuchsen seit dem Jahr 2010 bis dahin um rund 67 %, was einem durchschnittlichen Wachstum von über 5 % p.a. entspricht.[4] Bis zum Jahr 2025 wird laut Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ein weiteres Wachstum der Sendungen auf bis zu 5,68 Milliarden Sendungen erwartet, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von ca. 7% entspricht.[5] Die Gesellschaft ist im Rahmen des Endnutzerauswahlprozesses (Auswahl der Logistikunternehmen, die als Großkunden die von der Gesellschaft (indirekt) finanzierten Wechselkoffer nutzen) bestrebt, mit potentiellen Risiken verantwortungsbewusst umzugehen. Jede Auswahlentscheidung wird auf Basis einer soliden Mischung aus Vorsicht und Risikobereitschaft kalkuliert, ohne dabei das nötige Verhältnis zwischen Rendite und Risiko und damit die Rentabilität aus dem Auge zu verlieren. Ziel der Gesellschaft bei jeder Vermietung der Wechselkoffer ist es, eine attraktive Mietrendite zu erzielen und möglichst lang laufende Mietverträge abzuschließen. Die Gesellschaft hat durch die Solvium Capital GmbH vor Abschluss der entsprechenden Mietverträge die Bonität und Solvenz der Endnutzer in enger Abstimmung mit dem Wechselkoffervermietmanager intensiv geprüft. Die Gesellschaft hat dabei Endnutzer ausgewählt, die nach ihrer Einschätzung überwiegend eine hohe Sicherheit für regelmäßige Mietzahlungen gewährleisten. Auf diese Art und Weise entsteht ein Mieteinnahmenpool, der aus Sicht der Gesellschaft Planungssicherheit für die Mieteinnahmen ermöglicht und eventuelle Ausfallrisiken auf Seiten der Mieter deutlich reduziert. Zum Abschlussstichtag sind der Gesellschaft keine Risiken aus der Vermietung ihrer Vermögensgegenstände bekannt. Die unternehmerische Tätigkeit der Gesellschaft ist naturgemäß mit Risiken verknüpft. Die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft ist von der Entwicklung der Wechselkofferbranche sowie anderen makroökonomischen Einflussfaktoren (Kapitalmarkt, Wettbewerbssituation, Einnahmeausfallrisiken der Logistikpartner) und Änderungen aufsichtsrechtlicher bzw. steuerrechtlicher Rahmenbedingungen für Vermögensanlagen abhängig. Negative Entwicklungen auf diesen Märkten bzw. innerhalb dieser Rahmenbedingungen können zu negativen Konsequenzen in Bezug auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen. Zum Abschlussstichtag sind der Gesellschaft keine Veränderungen bekannt, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage führen könnten. Daneben unterhält die Gesellschaft intensive Geschäftsbeziehungen zu ihrem Wechselkoffervermietmanager. Wirtschaftliche Schwierigkeiten des Wechselkoffervermietmanagers könnten auch die Gesellschaft im Hinblick auf Forderungsausfallrisiken treffen, wobei diese durch die Abtretung der Endnutzer-Mietverträge und das Recht zur Übertragung des Vermietungsgeschäfts auf eine andere Vermietungsgesellschaft wirksam minimiert wurden. Zum Abschlussstichtag bestehen keinerlei wirtschaftliche Bedenken bezüglich des Wechselkoffervermietmanagers. Das Geschäftsmodell unterliegt einer Unsicherheit über die zukünftige Marktpreisentwicklung für gebrauchte Wechselkoffer, da plangemäß mit Ablauf der Mietdauer die Verbindlichkeit gegenüber dem Anleger durch einen Verkauf der Wechselkoffer getilgt werden soll. Trotz zuletzt gestiegener Neubaupreise für Wechselkoffer können die Gebrauchtpreise im Zeitablauf Schwankungen unterliegen. Daher ist eine vollständige Tilgung der Anlegerverbindlichkeit aus einem Verkaufserlös hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunkts naturgemäß mit Unsicherheit verbunden. 4. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2022 sieht die Unternehmensplanung der Gesellschaft die Realisierung von Umsätzen in Höhe von TEUR 3.176 vor. Hinsichtlich der Zinsaufwendungen (aus den laufenden „Mietauszahlungen“ an die Anleger) geht die Gesellschaft von einem voraussichtlichen Gesamtaufwand in Höhe von TEUR 767 für das kommende Geschäftsjahr aus. Insgesamt rechnet die Gesellschaft nach Berücksichtigung von Abschreibungen und sonstigen Kosten mit einem Jahresergebnis in Höhe von TEUR -559 für das Geschäftsjahr 2022. Derzeit bietet die Gesellschaft keine Vermögensanlagen mehr an und beabsichtigt auch nicht, dies in der Zukunft wieder aufzunehmen. Auf Grundlage des gesamten Planungshorizonts für die Direktinvestments ergibt sich im Jahr 2025 insgesamt ein positives Unternehmensergebnis für die Gesellschaft. Entsprechend der Planungsrechnungen des Unternehmens werden die aus der Anlaufphase resultierenden Buchverluste im weiteren Zeitablauf dadurch ausgeglichen, dass die Gesellschaft zukünftig Überschüsse aus der laufenden Vermietung der Wechselkoffer realisieren und zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Wechselkofferangebotes Erträge aus der Veräußerung des Sachanlagevermögens (Realisierung der sich im Zeitablauf aufbauenden stillen Reserven) erwirtschaften wird. 5. Ergänzende Angaben und Informationen nach dem Vermögensanlagengesetz Folgende Angaben sind nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG ergänzend in den Lagebericht aufzunehmen: der Komplementärin stehen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 als Haftungsentgelt fixe Vergütungen in Höhe von EUR 4.203,22 zu. Weiterhin bezog die Komplementärin variable Vergütungen in Höhe von EUR 238.951,56. Die Höhe der variablen Vergütungen bemisst sich ausschließlich an der Anzahl der verkauften Wechselkoffer. So stellt die Gesellschaft sicher, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, auch falls weniger Ausrüstungsgegenstände als geplant veräußert werden könnten. Aus der variablen Vergütung zahlt die Komplementärin sämtliche Konzeptions- und Erstellungskosten, die bei der Erstellung und Billigung der Verkaufsprospekte anfallen. Die Komplementärin trägt damit das komplette wirtschaftliche Risiko für diese Kosten, sofern weniger Ausrüstungsgegenstände als geplant veräußert werden können. Außerdem werden die externen Vertriebspartner, die die Komplementärin mit dem Vertrieb der Wechselkoffer beauftragt hat, von der Komplementärin aus der variablen Vergütung bezahlt. Der Operator der Gesellschaft, die Axis Intermodal Deutschland GmbH, bezog im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 ausschließlich variable Vergütungen in Höhe von EUR 336.953,20, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wurden. Die Vergütung des Operators ist streng einnahmenorientiert, so dass eine Vergütung nur auf tatsächlich vereinnahmte Beträge geleistet wird und eine Interessensgleichheit mit der Gesellschaft besteht. Die oben dargestellten Vergütungen ergeben sich auf Grundlage der in der Finanzbuchhaltung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 erfassten Buchungen. In Bezug auf die Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VermAnlG im Lagebericht ist festzustellen, dass die Gesellschaft weder Führungskräfte noch Mitarbeiter beschäftigt hat und insofern keine berichtspflichtigen Angaben vorliegen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Solvium Wechselkoffer Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, Hamburg: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Solvium Wechselkoffer Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Solvium Wechselkoffer Vermögensanlagen GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB. Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe zur Fortbestehensprognose im Anhang sowie die Angaben im Prognosebericht des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass entsprechend der Planungsrechnungen des Unternehmens die aus der Anlaufphase resultierenden Buchverluste im weiteren Zeitablauf dadurch ausgeglichen werden, dass die Gesellschaft zukünftig Überschüsse aus der laufenden Vermietung der Wechselkoffer realisieren und zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Wechselkofferangebotes Erträge aus der Veräußerung des Sachanlagevermögens (Realisierung der sich im Zeitablauf aufbauenden stillen Reserven) erwirtschaften wird. Wie in der Angabe zur Fortbestehensprognose im Anhang und im Prognosebericht des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid) Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 der Solvium Wechselkoffer Vermögensanlagen GmbH & Co. KG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Hamburg, den 30. Juni 2022 gez. Marc Schumann André Wreth Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. September 2022 |
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