TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
BILANZ zum 31. Dezember 2021
TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG
Düsseldorf
AKTIVA
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
Euro | Euro | Euro | |
A. Anlagevermögen | |||
Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.304.320,78 | 1.355.169,78 | |
2. technische Anlagen und Maschinen | 967.890,00 | 1.056.104,00 | |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 102.304,00 | 108.068,00 | |
2.374.514,78 | 2.519.341,78 | ||
B. Umlaufvermögen | |||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 194.943,00 | 0,00 | |
2. Einzahlungsverpflichtungen Kommanditisten | 550.000,00 | 800.000,00 | |
3. sonstige Vermögensgegenstände | 1.773,28 | 3.434,74 | |
746.716,28 | 803.434,74 | ||
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 46.986,53 | 113.352,72 | |
3.168.217,59 | 3.436.129,24 |
PASSIVA
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
Euro | Euro | Euro | |
A. Eigenkapital | |||
I. Komplementärkapital | |||
1. Festkapital | 4.000,00 | 4.000,00 | |
2. variables Kapital | 583,15- | 410,80- | |
Summe Komplementärkapital | 3.416,85 | 3.589,20 | |
II. Kommanditkapital | |||
1. Haftkapital | 4.000.000,00 | 4.000.000,00 | |
2. variables Kapital | 583.055,29- | 410.797,63- | |
3. Kapitalkonto III | 292.737,50- | 202.737,50- | |
Summe Kommanditkapital | 3.124.207,21 | 3.386.464,87 | |
B. Rückstellungen | |||
sonstige Rückstellungen | 22.686,38 | 25.970,00 | |
C. Verbindlichkeiten | |||
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 577,15 | 12.040,05 | |
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 577,15 (Euro 12.040,05) | |||
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten | 8.330,00 | 0,00 | |
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 8.330,00 (Euro 0,00) | |||
3. sonstige Verbindlichkeiten | 9.000,00 | 8.065,12 | |
17.907,15 | 20.105,17 | ||
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 9.000,00 (Euro 8.065,12) | |||
3.168.217,59 | 3.436.129,24 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
Euro | Euro | Euro | |
1. Umsatzerlöse | 65.515,00 | 0,00 | |
2. Gesamtleistung | 65.515,00 | 0,00 | |
3. sonstige betriebliche Erträge | |||
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 1.058,28 | 0,00 | |
b) übrige sonstige betriebliche Erträge | 129.775,06 | 130.833,34 | 0,00 |
– davon Erträge aus der Währungsumrechnung Euro 347,06 (Euro 0,00) | |||
4. Materialaufwand | |||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 185.660,46 | 0,00 | |
5. Abschreibungen | |||
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 144.827,00 | 144.828,00 | |
6. sonstige betriebliche Aufwendungen | |||
a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben | 150,00 | 150,00 | |
b) Werbe- und Reisekosten | 0,00 | 103,50 | |
c) verschiedene betriebliche Kosten | 27.590,56 | 41.673,53 | |
d) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.025,40 | 37.765,96 | 3.096,56 |
– davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung Euro 552,12 (Euro 0,00) | |||
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 524,93 | 0,00 | |
8. Ergebnis nach Steuern | 172.430,01- | 189.851,59- | |
9. Jahresfehlbetrag | 172.430,01 | 189.851,59 | |
10. Belastung auf Kapitalkonten | 172.430,01 | 189.851,59 | |
11. Bilanzgewinn | 0,00 | 0,00 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2021
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG, Düsseldorf, ist eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB und erfüllt im Abschlussjahr auch die Voraussetzungen des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstkapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend kommen die Rechnungslegungsvorschriften des Vermögensanlagengesetzes zur Anwendung, da es sich bei der Gesellschaft um eine Emittentin nach Vermögensanlagengesetz handelt.
Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB wurden beachtet.
Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen. Pflichtangaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder zum Anhang sind, soweit zulässig, wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: | TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG |
Firmensitz laut Registergericht: | Düsseldorf |
Registereintrag: | Handelsregister |
Registergericht: | Düsseldorf |
Register-Nr.: | 24330 HRA |
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und die Bewertung wurden nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 383 HGB) vorgenommen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte vorliegend nach Fortführungsgrundsätzen.
Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren:
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert.
Die Rückstellungen tragen den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessenem Umfang Rechnung. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich mit dem Erfüllungsbetrag bewertet worden.
4. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Der ausgewiesene Buchwert des Anlagevermögens betrifft die errichtete Kautschukverarbeitungsfabrik sowie das dazugehörige erworbene Grundstück. Die Abschreibungen erfolgen ratierlich über Nutzungsdauern zwischen 8 und 25 Jahren.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
Liquide Mittel
Das ausgewiesene Bankguthaben wird in EURO geführt.
Eigenkapital
Das Komplementärkapital in Höhe von € 4.000,00 ist vollständig eingezahlt.
Das Kommanditkapital in Höhe von € 4.000.000,00 ist sowohl teilweise eingezahlt als auch teilweise eingefordert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen entfallen überwiegend auf die Kosten der Jahresabschlusserstellung, der Jahresabschlussprüfung und der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Die Rückstellungen beinhalten ausschließlich die diesbezüglich anfallenden Beträge.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00.
5. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im aktuellen Geschäftsjahr im Durchschnitt keine Arbeitnehmer.
Die Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH ist einzige persönlich haftende Gesellschafterin und mit einer Einlage in Höhe von € 4.000,00 am Vermögen der Gesellschaft beteiligt.
Alleinvertretungsberechtigt ist die Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, ist Herr Maximilian Breidenstein.
Der Geschäftsführer ist zur alleinigen Vertretung der Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH befugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres
Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Krieg gegen die Ukraine. Wesentliche Auswirkungen auf unseren Geschäftsverlauf, auch in Verbindung mit der im Jahr 2022 fortdauernden COVID-19-Pandemie, sehen wir hieraus derzeit nicht.
Düsseldorf, den 12.12.2022
Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH
Maximilian Breidenstein
ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2021
TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG
Düsseldorf
Anschaffungskosten/Herstellungskosten | |||||
Stand 01.01.2021 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2021 | |
Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |
A. Anlagevermögen | |||||
I. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.418.736,16 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.418.736,16 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 1.166.383,06 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.166.383,06 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 115.273,56 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 115.273,56 |
Summe Sachanlagen | 2.700.392,78 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.700.392,78 |
Summe Anlagevermögen | 2.700.392,78 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.700.392,78 |
Abschreibungen | |||||
Stand 01.01.2021 | Geschäftsjahr | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2021 | |
Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |
A. Anlagevermögen | |||||
I. Sachanlagen | |||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 63.566,38 | 50.849,00 | 0,00 | 0,00 | 114.415,38 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 110.279,06 | 88.214,00 | 0,00 | 0,00 | 198.493,06 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.205,56 | 5.764,00 | 0,00 | 0,00 | 12.969,56 |
Summe Sachanlagen | 181.051,00 | 144.827,00 | 0,00 | 0,00 | 325.878,00 |
Summe Anlagevermögen | 181.051,00 | 144.827,00 | 0,00 | 0,00 | 325.878,00 |
Zuschreibungen | Buchwerte | ||
Geschäftsjahr | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2020 | |
Euro | Euro | Euro | |
A. Anlagevermögen | |||
I. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0,00 | 1.304.320,78 | 1.355.169,78 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 967.890,00 | 1.056.104,00 |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 102.304,00 | 108.068,00 |
Summe Sachanlagen | 0,00 | 2.374.514,78 | 2.519.341,78 |
Summe Anlagevermögen | 0,00 | 2.374.514,78 | 2.519.341,78 |
Lagebericht
1. Grundlagen des Unternehmens
a. Geschäftsmodell
TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2017 als geschlossenes Beteiligungsmodell gegründet. Die Gesellschaft ist Emittentin im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Es wurden 4.000 Kommanditanteile zu je EUR 1.000 bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 4.000.000 ausgegeben. Davon halten EUR 1.950.000 die Gründungskommanditistin PANARUBBER Processing Corp., Panama, sowie EUR 2.050.000 die CONTEX Mittelstandsbeteiligungen Aktiengesellschaft als Treuhandkommanditistin. Das Festkapital in Höhe von EUR 4.000,00 hält die persönlich haftende Gesellschafterin TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf.
Das Anlageziel der Vermögensanlage besteht darin, das eingesammelte Kommanditkapital in die Errichtung einer Fabrik zur Herstellung von handelsfähigem Naturkautschuk zu investieren, um anschließend entweder selbst Kautschuk einzukaufen, diesen zu verarbeiten und weiterzuverkaufen oder Kautschuk Dritter in deren Auftrag und auf deren Rechnung zu verarbeiten.
Diese Anlagestrategie der Vermögensanlage wird umgesetzt, indem ein Betriebsgrundstück in Panama durch die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG erworben wurde und auf diesem Grundstück eine Kautschukverarbeitungsanlage errichtet und in Betrieb genommen wurde. Seit der Fertigstellung betreibt die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG die Fabrik, um sogenannte Vorleistungsgüter für die Reifenindustrie herzustellen, insbesondere die Produktion der Standardprodukte TSR 10 und TSR 20 aus Rohkautschuk (TSR = Technical Specified Rubber => technisch spezifizierter Naturkautschuk). Es handelt sich dabei um standardisierte Vorleistungsgüter, welche vorwiegend in der Reifenindustrie zum Einsatz kommen und die nach deren Herstellung in der Fabrik an Abnehmer weltweit veräußert werden.
b. Forschung und Entwicklung
Die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG verfügt über keine Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren und benötigt auch keine auf dem Markt nicht frei verfügbaren Patente, Lizenzen oder Herstellungsverfahren. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung entstehen somit nicht.
2. Wirtschaftsbericht
a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das weltweite reale BIP Wachstum für das Jahr 2021 betrug schätzungsweise + 6,1 %. 1 Für das Jahr 2022 wird mit einem Abflauen der Corona-Pandemie gerechnet und im Zuge dessen ein Wachstum des weltweiten BIP von + 3,2 % pgnostiziert. 2
Die Entwicklung des Kautschuksektors verläuft ähnlich wie die Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums. Industriell ist die Kautschukindustrie mit nahezu allen wichtigen Industrien stark verbunden, allen voran jedoch mit der Reifen- und Autoindustrie. Im Jahre 2021 nahm der Kautschukverbrauch um 9,4 % zu, wobei der Anteil Naturkautschuk um 9,4 % zulegte und der Anteil synthetischen Kautschuks um 9,5 %. Der IWF (Internationaler Währungsfonds) geht davon aus, dass die Kautschuk-Gesamtnachfrage im Jahre 2022 auf 30,64 Mio. Tonnen ansteigen wird. Der Anteil Naturkautschuk dürfte im Jahr 2022 ca. 14,29 Mio. Tonnen, resp. rund 46,6 % betragen. Der Anzug des Kautschukverbrauchs 2021 ist durch die weltweiten Lockerungen und der damit wieder in Gang gekommenen Weltwirtschaft nach den starken Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie zu begründen. Für 2022 rechnet der IWF wieder mit einer höheren (+ 3 %) Kautschuknachfrage als noch in 2021. 3
b. Geschäftsverlauf und Lage
Die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG hat ihre Geschäftstätigkeit am 08.02.2017 begonnen. Der Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage wurde am 08.09.2017 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt und am 11.09.2017 veröffentlicht. Von den Gründungsgesellschaftern wurde im Geschäftsjahr 2017 insgesamt ein Kapital in Höhe von EUR 2.204.000 gezeichnet. Im Geschäftsjahr 2017 wurde darüber hinaus die Vollplatzierung der Vermögensanlagen im Volumen von EUR 1.800.000 erreicht.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Umsatzerlöse mit der Verarbeitung von Kautschuk in Höhe von EUR 65.515 erzielt. Der von der Gesellschaft produzierte Kautschuk wurde durch die TIMBERFARM Trading GmbH an Unternehmen in China, Mexiko und Guatemala veräußert. Da die Verarbeitung nicht vollständig ausgelastet wurde, hat durch die TIMBERFARM GmbH eine Ausgleichzahlung stattgefunden.
Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2021 fielen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von EUR 185.660, Abschreibungen auf die Kautschukfabrik in Höhe von EUR 144.827 und sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von EUR 37.766, im Wesentlichen für die Rechts- und Steuerberatung, sowie Kosten für die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit der Implementierung der Gesellschaft sowie für die Haftungsvergütung und die Tätigkeitsvergütung der Komplementärgesellschaft an.
Aufgrund des negativen Ergebnisses von EUR 172.430 fallen Ertragsteuern nicht an.
Finanzlage
Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2021 EUR 3.127.624. Darin enthalten ist die Zuweisung des Jahresfehlbetrages in Höhe von EUR 172.430. Die Eigenkapitalquote beträgt rd. 98,7 %.
Bankverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die Finanzierung erfolgt über die einzuwerbenden Einlagen der Kommanditisten.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf EUR 3.168.218.
Die Aktivseite werden die fortgeführten Herstellungskosten der Kautschukverarbeitungsfabrik in Höhe von EUR 1.049.218 und das Grundstück für die errichtete Kautschukfabrik mit Anschaffungskosten in Höhe von EUR 255.103 ausgewiesen.
Weiterhin werden die in der Verarbeitungsfabrik aufgestellten Maschinen und Anlagen mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von EUR 1.070.194 ausgewiesen.
Darüber hinaus weist die Aktivseite die verbliebene Einzahlungsverpflichtung der Gründungskommanditistin in Höhe von EUR 550.000, Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 194.943, sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.773 sowie den Bestand an liquiden Mitteln aufgrund der Einzahlungen der Kommanditisten in Höhe von EUR 46.987 aus.
Auf der Passivseite stehen der Eigenkapitalverminderung aufgrund des Jahresfehlbetrages kurzfristige Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses gegenüber.
Es ist vorgesehen, im Jahr 2022 eine Auszahlung an die Kommanditisten in Höhe von insgesamt EUR 102.500 vorzunehmen.
c. Finanzielle Leistungsindikatoren
In der Homologisierungsphase der Kautschukfabrik wird das Tagesgeschäft im Wesentlichen über den Cash-Flow und das Betriebsergebnis gesteuert.
Das Betriebsergebnis liegt mit einem Jahresfehlbetrag von rund EUR 172.430 für das Geschäftsjahr im Plan.
d. Gesamtaussage
Unsere Vermögens- Finanz- und Ertragslage schätzen wir als zufriedenstellend ein. Zur Entwicklung des Ergebnisses verweisen wir auf Abschnitt c.
Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen.
Den kurzfristigen Verbindlichkeiten stehen kurzfristige Vermögenswerte in ausreichender Höhe gegenüber.
3. Prognosebericht
Der Markt für Naturkautschuk wird, getrieben durch steigende Nachfrage der Automobil- und Reifenindustrie aufgrund der stetigen Zunahme des Individualverkehrs und den weltweit wachsenden Transportbedürfnissen, auch in der Zukunft weiter wachsen. Gemäß dem IWF (Internationaler Währungsfonds) wird der Kautschukverbrauch in den nächsten neun Jahren auf rund 36,81 Mio. t um rd. 24 % zulegen. 4
Von diesen Entwicklungen erwarten wir, in den kommenden Jahren zu profitieren.
Für das Jahr 2022 sind aufgrund der Kosten der Eigenkapitalvermittlung, der Implementierung der Gesellschaft und der Anlaufphase der Kautschukfabrik negative Geschäftsergebnisse geplant. Ab dem Jahr 2023 erreichen immer mehr Kautschukplantagen die Erntephase, so dass planungsgemäß bis zur Beendigung des Projektes im Jahr 2031 positive Ergebnisse erwirtschaftet werden. In allen operativen Perioden wird mit einem positiven Cash-Flow gerechnet.
Durch die Corona Pandemie gab es 2021 keine Einschränkungen für den Betrieb der Kautschukfabrik. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sich aus dem Krieg Russlands gegen die Ukraine ergeben werden.
4. Chancen- und Risikobericht
Die Marktchancen im Bereich der Kautschukindustrie sind weiterhin gut. Der Wachstumstrend in der Automobil- und Reifenindustrie erscheint weiterhin stabil.
Risiken für unsere wirtschaftliche Entwicklung sehen wir insbesondere in einem Rückgang der Verfügbarkeit von Rohkautschuk und einem Rückgang der Preise für handelsfähigen Naturkautschuk. Hierdurch könnte die erwartete Rendite der Anleger geringer ausfallen, als geplant.
Vor dem Hintergrund des aktuellen Marktumfeldes und unserer finanziellen Stabilität sehen wir keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft.
5. Vergütungen gemäß §24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG
Im Geschäftsjahr 2021 hat die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG EUR 2.500 als feste Vergütung für den Verwaltungsaufwand an die Komplementärin TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH gezahlt. Daneben wurde die jährliche Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.000 gezahlt. Beide Zahlungen erfolgten gemäß Ziffer 7.4 des Gesellschaftsvertrages.
Zudem wurde die Treuhänderin CONTEX Mittelstandsbeteiligungen Aktiengesellschaft, Mannheim, mit EUR 7.000 vergütet. Dabei handelt es sich um die laufende Treuhandgebühr des Geschäftsjahres 2021.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr keine Vergütungen oder besondere Gewinnbeteiligungen im Sinne von §24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG gezahlt.
Düsseldorf, den 12.12.2022
TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG
vertreten durch die
TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf
Maximilian Breidenstein, Geschäftsführer
Bilanzeid
Erklärung der Geschäftsführung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 VermAnlG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2021
Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Düsseldorf, den 12.12.2022
TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG
vertreten durch die
TIMBERFARM Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH, Düsseldorf
Maximilian Breidenstein, Geschäftsführer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. |
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN; VERLUSTEN; EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der TIMBERFARM Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Wuppertal, den 30. Dezember 2022
Ebbinghaus Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Prof. Dr. Mark Ebbinghaus, Wirtschaftsprüfer
gez. Marcel Osenroth, Wirtschaftsprüfer
Bereits im Sommer 2019 nahm die Kautschuk-„“Fabrik““ laut Timberfarm ihren Betrieb auf. Und trotzdem jetzt nur 0,066 Mio Jahresumsatz! Der Grund dürfte in den viel zu geringen Erträgen der Timberfarm-Plantagen liegen. Ich gehe jede Wette ein, dass es auch bei Timberfarm ein Schneeballsystem gibt. D.h. Zum Funktionieren wird eine ständig wachsende Anzahl an Anlegern benötigt, deren Einzahlungen für Auszahlungen von Zinsen etc verwendet wird.
Ohnehin ist Kautschukanbau im
– zu trockenen (vs. Kautschuk-Hauptanbaugebiete)
– Hochlohnland Panama (vs. Asien & Südamerika) eine Totgeburt. Vergleichbar mit der Ideeeiner Ananasfarm in Alaska, denn in Panama liegt das Lohnniveau hunderte Prozent höher, als in den Kautschuk-Hauptproduktionsländern Thailand, Indonesia, Vietnam, Indien, China, Malaysia, Philippinen, Elfenbeinküste und Myramar, aus denen über 95% der Weltproduktion stammen.