TS PE Pool GmbH & Co. Geschlossene Investment KG
Neutraubling
Bilanz zum 31.12.2021
A. Aktiva
31.12.2021 EUR |
31.12.2020 EUR |
|
Investmentanlagevermögen | ||
1. Beteiligungen | 23.264.954,54 | 23.207.244,20 |
2. Barmittel und Barmitteläquivalente | ||
Täglich verfügbare Bankguthaben | 3.864.897,07 | 111.653,00 |
Summe Aktiva | 27.129.851,61 | 23.318.897,20 |
B. Passiva |
||
1. Rückstellungen | 20.111,00 | 12.138,00 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
a) aus dem Erwerb von Investitionsgütern | 857.921,79 | 44.917,98 |
b) aus anderen Lieferungen und Leistungen | 11.783,12 | 24.249,84 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | ||
gegenüber Gesellschaftern | 4.494,25 | 23.367,44 |
4. Eigenkapital | ||
a) Kapitalanteile der Kommanditisten | 21.729.800,00 | 19.529.800,00 |
b) Verlust-/Gewinnkonto | -39.753,77 | 146.843,20 |
c) Auszahlungskonto | -9.599.795,86 | -3.800.000,00 |
d) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung | 14.145.291,08 | 7.337.580,74 |
Summe Passiva | 27.129.851,61 | 23.318.897,20 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
2021 EUR |
2020 EUR |
|
Investmenttätigkeit | ||
1. Erträge | ||
a) Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 92.136,00 |
b) Sonstige betriebliche Erträge | 1.785,00 | 0,00 |
Summe der Erträge | 1.785,00 | 92.136,00 |
2. Aufwendungen | ||
a) Verwaltungsvergütung | -73.556,53 | -63.125,97 |
b) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -33.523,20 | -4.046,00 |
c) Sonstige Aufwendungen | -81.302,24 | -64.231,65 |
Summe der Aufwendungen | -188.381,97 | -131.403,62 |
3. Ordentlicher Nettoertrag | -186.596,97 | -39.267,62 |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -186.596,97 | -39.267,62 |
5. Zeitwertänderung | ||
a) Erträge aus der Neubewertung | 6.807.710,34 | 2.840.192,18 |
b) Aufwendungen aus der Neubewertung | 0,00 | -71.856,10 |
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres | 6.807.710,34 | 2.768.336,08 |
Ergebnis des Geschäftsjahres | 6.621.113,37 | 2.729.068,46 |
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen
Die TS PE Pool GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling, (TS PE Pool KG) ist ein geschlossener inländischer Spezial-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5 und 6 S. 1 KAGB. Die Gesellschaft (Investmentkommanditgesellschaft) ist seit dem 30. März 2015 im Handelsregister A des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRA 9176 eingetragen.
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Investmentkommanditgesellschaft ist die Top Select Beteiligungs GmbH, Neutraubling. Die Komplementärin hat ein gezeichnetes Kapital von 25.000,00 Euro. Geschäftsführende Kommanditistin der Investmentkommanditgesellschaft ist die Top Select Management GmbH, Neutraubling, die mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 Euro ausgestattet ist.
Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021.
2. Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des § 158 Satz 1 i.V.m. § 135 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) i.V.m. den handelsrechtlichen Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches (HGB), d.h. nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB und nach den Vorschriften der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) aufgestellt. § 264 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3, 4 und § 264b HGB sind nicht anzuwenden. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB wurden nicht in Anspruch genommen.
Die TS PE Pool KG unterliegt als inländischer Spezial-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5 und 6 S. 1 KAGB i.V.m. § 2 KAGB den Vorschriften des KAGB, der KARBV und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (AIFM-VO). Folglich unterliegt die TS PE Pool KG gemäß § 5 Abs. 1 KAGB der Aufsicht durch die BaFin.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend der Vorgaben des § 21 Abs. 4 KARBV, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend des § 22 Abs. 3 KARBV. Da es sich bei der TS PE Pool KG um eine extern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft handelt, verfügt diese nur über Investmentvermögen und generiert nur Aufwendungen und Erträge aus dieser Investmenttätigkeit.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in Euro aufgestellt. Für die Bewertung des Investmentanlagevermögens gelten die Vorschriften der §§ 286 i.V.m. 168, 169 KAGB sowie der §§ 26 bis 34 KARBV. Die derigo GmbH & Co. KG (derigo KG) hat als externer Verwalter eine Bewertungsrichtlinie erstellt, die auf der AIFM-Richtlinie basiert und für die Gesellschaft Bewertungsverfahren und Grundsätze, die der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Berechnung des Nettoinventarwertes zugrunde liegen, festlegt.
Die Gesellschaft wird in Anteile an anderen geschlossenen Spezial-AIF sowie Beteiligungen an Unternehmen investieren. Diese Anteile und Beteiligungen werden weder zum Handel an der Börse noch an einem organisierten Markt einbezogen sein, so dass gemäß § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt werden. Diese Verkehrswerte werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ermittelt. Die Gesellschaft verwendet als Datenbasis unter anderem die testierten Vermögensaufstellungen sowie Jahresabschlüsse bzw. Jahresberichte der Investmentgesellschaften und Beteiligungen. Das eingesetzte Bewertungsverfahren wird bei der derigo KG als Kapitalverwaltungsgesellschaft dokumentiert und in regelmäßigen Abständen auf dessen Angemessenheit überprüft.
Unter Beachtung dieser Richtlinie erfolgten die im Folgenden beschriebenen Bewertungen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden auf Fremdwährung lautende Aufwendungen und Erträge mit dem Devisenkassamittelkurs des Einbuchungstages erfasst.
Die erworbenen Beteiligungen wurden zum Verkehrswert angesetzt. Als Verkehrswert ist grundsätzlich der Wert zu Grunde zu legen, der sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergibt (§ 168 Abs. 3 KAGB i.V.m. § 28 Abs. 1 KARBV). Bei der Ermittlung des Verkehrswerts der Beteiligungen wurden zum Bilanzstichtag der Jahresabschluss zum Erwerbszeitpunkt bzw. Bewertungsstichtag zugrunde gelegt.
Eine Neubewertung der erworbenen Beteiligungen auf Grund einer nicht mehr sachgerechten Bewertung war innerhalb des Geschäftsjahres erforderlich. Zum Bilanzstichtag wurden die Werte erworbener Beteiligungen anhand der geprüften Jahresabschlüsse sowie Vermögensaufstellungen neu ermittelt und angesetzt. In der Bilanz erfolgte der Ausweis innerhalb des Eigenkapitals in den nicht realisierten Gewinnen oder Verlusten aus der Neubewertung.
Die Barmittel in Form der täglich verfügbaren Bankguthaben sind zum Nennbetrag zuzüglich zugeflossener Zinsen gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 KARBV angesetzt.
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag gem. § 29 Abs. 3 KARBV passiviert.
Die Kapitalanteile sind zum Nennwert angesetzt. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß dem Gliederungsschema nach § 21 Abs. 4 KARBV KARBV und §264c HGB sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags.
4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Angaben zu den Beteiligungen gemäß § 158 S. 2, §v 148 Abs. 2 KAGB
Die Finanzanlagen setzen sich zum 31.12.2021 aus Anteilen aus geschlossenen Spezial-AIF in Höhe von EUR 6,102 Mio. und Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, die nicht am organisierten Markt zugelassen sind in Höhe von EUR 17,157 Mio. zusammen.
Nachrichtliche Übersicht
Beteiligung, Sitz | § 25 Abs. 5 S. 2 KARBV mittelbare Beteiligung | Nominalkapital in Mio. |
Erwerbszeitpunkt | Kapitalzusage zum 31.12.2021 nominal / davon abgerufen zum 31.12.2021 | Wert der Beteiligung | Anteil in % |
Thomas H. Lee Parallel Fund VII, L.P., Wilmington | ja | 2.607 USD | 30.11.2015 | 3.000 TUSD / 3.000 TUSD | 2.262 TEUR | 0,12 |
Capital Dynamics S.C.A. – Global Secondaries IV, Luxemburg | nein | 564 EUR | 18.12.2015 | 3.000 TEUR / 2.390 TEUR | 2.399 TEUR | 0,59 |
German Access Fund Feeder EUR, Luxemburg | nein | 228 EUR | 25.02.2016 | 3.000 TEUR / 2.750 TEUR | 3.703 TEUR | 1,32 |
Vista Equity Partners Fund VI, L.P., Grand Cayman | ja | 11.096 USD | 11.03.2016 | 5.000 TUSD / 5.000 TUSD | 8.375 TEUR | 0,05 |
Charterhouse Capital Partners X, London | ja | 2.300 EUR | 17.03.2016 | 3.000 TEUR / 2.253 TEUR | 3.139 TEUR | 0,13 |
EQT Mid Market Europe (No.2), Edinburgh | ja | 1.600 EUR | 01.07.2016 | 3.000 TEUR / 3.000 TEUR | 4.843 TEUR | 0,19 |
EQT Infrastructure III (No.2) SCSp, Luxemburg | ja | 4.000 EUR | 24.11.2016 | 3.000 TEUR / 3.000 TEUR | 5.017 TEUR | 0,07 |
Aufgrund der Verhältnismäßigkeit werden die nachrichtlichen Kataloganagaben gem. § 25 KARBV bei Beteiligungen mit einem Anteil am Nominalkapital der Beteiligungsgesellschaft von weniger als 5 % auf die Wesentlichen Angaben des Jahres des Erwerbs, der Beteiligungshöhe und des Wertes der Beteiligung beschränkt.
Die Beteiligungen/Anschaffungskosten, die in USD erworben wurden, wurden durch Umrechnung mit den jeweiligen gültigen Wechselkursen zu den Zahlungszeitpunkten in EUR ermittelt.
Angaben zum Beteiligungsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB der unmittelbaren Beteiligungen
Firma und Sitz | Anteil % |
Nennkapital Betrag TEUR |
Eigenkapital 31.12.2021 TEUR |
Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 TEUR |
TS PE Pool Beteiligungs GmbH, Neutraubling | 100 | 25 | 4.679 | 162 |
Innerhalb der Barmittel und Barmitteläquivalente werden die täglich verfügbaren Bankguthaben bei der Commerzbank in Euro (TEUR 3.865) ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlussprüfung, für die Erstellung von Steuererklärungen und für ausstehende Rechnungen.
Verbindlichkeiten
Fristengliederung
bis 1 Jahr EUR |
größer als 1 Jahr bis 5 Jahre EUR |
größer als 5 Jahre EUR |
|
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.783 | 0 | 0 |
Vorjahr | 24.250 | 0 | 0 |
2. Verb. ggü. Unternehmen m. Beteiligungsverh. | 857.922 | 0 | 0 |
Vorjahr | 44.918 | 0 | 0 |
3. Verg. ggü. Gesellschaftern | 4.494 | 0 | 0 |
Vorjahr | 23.367 | 0 | 0 |
874.199 | 0 | 0 | |
92.535 | 0 | 0 |
Die in den Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern enthaltenen Verbindlichkeiten aus unbestimmte Ausschüttungen in Höhe von EUR 813.003,81 (Vorjahr EUR 0) sowie Verbindlichkeiten aus wiederabrufbaren Ausschüttungen in Höhe von EUR 44.917,98 (Vorjahr EUR 44.917,98) haben eine unbestimmte Laufzeit.
Das Eigenkapital beinhaltet mit EUR 24 Mio. die Kapitalanteile der Kommanditisten, mit TEUR 2.270 die nicht eingeforderten Einlagen von Kommanditisten, mit TEUR 14.145 die nicht realisierten Gewinne und Verluste aus der Neubewertung im Saldo, mit TEUR 147 den Gewinnvortrag, mit TEUR – 187 das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres und Entnahmen in Höhe von TEUR 9.600.
Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrags der Investmentkommanditgesellschaft vom 21. Dezember 2015 wird die Zusammensetzung des Eigenkapitals wie folgt dargestellt:
Für jeden Kommanditisten werden folgende Kapitalkonten geführt:
1. Einlagenkonto (Betrag der geleisteten Einlage)
2. Gewinn- und Verlustkonto (Anteile am Gewinn oder Verlust)
3. Auszahlungskonto (Auszahlungen an Kommanditisten und für Rechnung des Kommanditisten abgeführte Steuern)
Sämtliche Konten sind unverzinslich.
Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von EUR 5.000 ist nicht einbezahlt.
Zum Stichtag 31.12.2021 hatten die weiteren acht Gesellschafter auf ihr gezeichnetes Kapital Einlagen in Höhe der im Geschäftsjahr erfolgten Ausschüttungen (EUR 2,2 Mio.), die mit den ausstehenden Einlagen verrechnet wurde, geleistet. Somit betrug das eingezahlte Kommanditkapital zum 31. Dezember 2021 insgesamt TEUR 21.730.
Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten beträgt TEUR 21 zum 31.12.2021
Die Bilanz wird durch die Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021 ergänzt.
Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021 nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB
Anfangsbestand 01.01.2021 in EUR |
Abgänge 2021 in EUR |
Zugänge 2021 in EUR |
Bestand 31.12.2021 in EUR |
Wert 31.12.2021 in EUR |
Anteil am Fondsvermögen in % |
|
A. Vermögensgegenstände | ||||||
I. Beteiligungen | ||||||
Capital Dynamics S.C.S. Global Secondaries IV | 1.763.069,24 | 0,00 | 0,00 | 1.763.069,24 | 2.399.033,82 | |
German Access Fund Feeder EUR | 2.557.594,22 | 0,00 | 210.000,00 | 2.767.594,22 | 3.703.000,00 | |
Mittelbar gehalten über: TS PE Pool Bet. GmbH | ||||||
Charterhouse Capital Partners X LP | 1.555.383,52 | 0,00 | 259.338,62 | 1.814.722,14 | 1.846.054,93 | |
EQT Mid Market Europe (No. 2), Feeder L.P. | 1.665.608,56 | 0,00 | 1.275.255,24 | 2.940.863,80 | 2.986.063,00 | |
EQT Infrastructure III (No. 2) SCSp | 2.690.851,49 | 56.798,69 | 351.085,38 | 2.985.138,18 | 4.070.052,68 | |
Thomas H. Lee VII LP | 1,00 | 0,00 | 260.739,89 | 260.740,89 | 1.267.983,74 | |
Vista Equity Partners VI, L.P. | 2.314.043,79 | 0,00 | 835.791,91 | 3.149.835,70 | 6.722.589,84 | |
Vermögen der TS PE Pool Bet. GmbH | 270.176,53 | |||||
Zwischensumme | 23.264.954,54 | 88,68% | ||||
II. Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
Andere | 0,00 | |||||
Zwischensumme | 0,00 | 0,00% | ||||
III. Liquiditätsanlagen | ||||||
Bankguthaben | 3.864.897,07 | |||||
Zwischensumme | 3.864.897,07 | 14,73% | ||||
Summe Vermögensgegenstände | 27.129.851,61 | 103,41% | ||||
B. Schulden | ||||||
I. Verbindlichkeiten aus | ||||||
1. Leistungen von Dritten | -11.783,12 | |||||
2. anderen Gründen | -862.416,04 | |||||
Zwischensumme | -874.199,16 | -3,33% | ||||
IV. Rückstellungen | -20.111,00 | -0,08% | ||||
Summe Schulden | -894.310,16 | -3,41% | ||||
C. Fondsvermögen | 26.235.541,45 | 100,00% | ||||
umlaufende Anteile (Stück) | 21.729.800 | |||||
Anteilwert (EUR) | 1,21 |
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Innerhalb der Verwaltungsvergütung wird die an die derigo KG – gemäß Gesellschaftsvertrag der Investmentkommanditgesellschaft – gezahlte Vergütung ausgewiesen.
Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Jahresabschlussprüfung 2021. Die sonstigen Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2021 enthalten im Wesentlichen mit TEUR 15 die Vergütung für die Haftungsübernahme der Komplementärin Top Select Beteiligungs GmbH und mit TEUR 59 die Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeit der geschäftsführenden Kommanditistin, Top Select Management GmbH sowie mit TEUR 74 die Vergütung für die Vermögensverwaltung der derigo.
Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich auf TEUR -187.
Die Erträge aus der Neubewertung erworbener Beteiligungen betragen TEUR 6.808.
6. Weitere Erläuterungen
Verwendungsrechnung nach § 24 Abs. 1 KARBV zum 31.12.2021
Der persönlich haftende Gesellschafter der TS PE Pool KG, die Top Select Beteiligungs GmbH, ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt und nimmt somit auch nicht an der Ergebnisverteilung der Gesellschaft teil. An der Ergebnisverteilung sind nur die Kommanditisten beteiligt.
insgesamt EUR |
|
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -186.596,97 |
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten | 0,00 |
3. Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten | 186.596,97 |
4. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten | 0,00 |
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 0,00 |
Entwicklungsrechnung nach § 24 Abs. 2 KARBV für die Zeit 01.01.2021 bis 31.12.2021
EUR | |
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres | 23.214.223,94 |
1. Entnahmen für das Vorjahr | 0,00 |
2. Zwischenentnahmen | -5.799.795,86 |
3. Mittelzufluss (netto) | |
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten | 2.200.000,00 |
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten | 0,00 |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | -186.596,97 |
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 6.807.710,34 |
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres | 26.235.541,45 |
*) Die Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten resultieren aus den Einzahlungen der Kommanditisten und von der Ausschüttung des Geschäftsjahres 2021, die mit den ausstehenden Einlagen verrechnet wurde.
Darstellung der Kapitalkonten gemäß Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach § 25 Abs. 4 KARBV
Komplementärin EUR |
Kommanditisten EUR |
|
Einlagenkonto | ||
Gezeichnete Kommanditeinlage | 0,00 | 24.000.000,00 |
Ausstehende Einlage | 0,00 | -2.270.200,00 |
Verlustkonto | 0,00 | -39.753,77 |
Auszahlungskonto | 0,00 | -9.599.795,86 |
Stand zum 31. Dezember 2021 | 0,00 | 12.090.250,37 |
Die bedungene Einlage des Gründungskommanditisten in Höhe von TEUR 5 war zum Bilanzstichtag noch nicht eingefordert und eingezahlt.
Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre (§ 25 Abs. 3 S. 2 KARBV)
Abschlussstichtag | 31.12.2019 EUR |
31.12.2020 EUR |
31.12.2021 EUR |
Wert des Investmentvermögens | 19.765.155,48 | 23.214.223,94 | 1,00 |
Wert eines Anteils bezogen auf 1 Euro | 1,16 | 1,19 | 1,21 |
Anzahl der umlaufenden Anteile | 17.109.800 | 19.529.800 | 21.729.800 |
Der Wert eines Anteils bezogen auf 1 Euro ist auf kaufmännisch gerundet worden.
Abgeschlossene Geschäfte über Finanzinstrumente nach § 101 Abs. 1 Nr. 2 KAGB
Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte abgeschlossen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand hatten.
Anzahl der umlaufenden Anteile und der Wert eines Anteils nach § 101 Abs. 1 Nr. 3 KAGB
Im Geschäftsjahr betrug die Anzahl der umlaufenden Anteile 21.729.800. Der Nettoinventarwert je Anteil, der jeweils für eine gezeichnete Einlage von EUR 1,00 bestimmt wird, betrug EUR 1,21 (ermittelt nach § 168 KAGB).
Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG (§ 101 Abs. 3 KAGB)
EUR | |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter | 1.889.145,25 |
davon feste Vergütung | 1.889.145,25 |
davon variable Vergütung | 0,00 |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Risktaker | 418.800,00 |
davon feste Vergütung | 418.800,00 |
davon variable Vergütung | 0,00 |
Die KVG mit 16 Mitarbeitern (Stand zum Jahresende 18) und 4 Geschäftsführern verwaltet im Geschäftsjahr insgesamt 33 AIF.
Die Investmentkommanditgesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.
Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB
Gem. Art. 1 Abs. 5 der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) Nr. 231/2013 DER KOMMISSION vom 19.12.2012 („AIFM-VO) bezieht sich die Ermittlung von schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände auf für bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des AIF bei denen besondere Regelungen bestehen (z.B. „side pockets“-Regelungen, die in Deutschland gesetzlich nicht zulässig sind). Die Qualifizierung als nicht kurzfristig liquidierbarer Vermögensgegenstand genügt für die Berücksichtigung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand nicht. Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0,00 %.
Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement nach § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB
Im Geschäftsjahr wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement für die Investmentkommanditgesellschaft getroffen.
Angaben zum Risikoprofil und Risikomanagementsystem nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB
Das Risikomanagementsystem für die Investmentkommanditgesellschaft umfasst die fortlaufende Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung der wesentlichen Risiken. Wesentliche Risiken, denen die Investmentkommanditgesellschaft ausgesetzt ist, sind Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteirisiken sowie operationelle Risiken. Zur Steuerung der Risiken wird ein dem Risikoprofil der Investmentkommanditgesellschaft adäquates Limitsystem eingerichtet und laufend überwacht. Ein Verfahren zur Früherkennung von Risiken wird vorgehalten.
Angaben zu Änderung des maximalen Umfangs des Leverages nach § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB
Die derigo GmbH & Co. KG als Kapitalverwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft erwartet, dass der nach den gesetzlich vorgeschriebenen Methoden (Brutto-Methode und Commitment-Methode) berechnete Leverage des AIF ihren Nettoinventarwert um maximal das 1,2-fache übersteigt.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde von der Investmentkommanditgesellschaft der Leverage nicht in Anspruch genommen.
7. Sonstige Angaben
Der Tätigkeitsbericht gemäß § 101 Abs. 1 Satz 2 KAGB ist Bestandteil des Lageberichts.
Im Geschäftsjahr sind keine wesentlichen Änderungen in Sinne des § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB hinsichtlich der in den gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsdokumenten zur Verfügung gestellten Informationen eingetreten.
Die Verwahrstelle haftet nach dem mit ihr geschlossenen Vertrag nicht für das Abhandekommen von Finanzinstrumenten bei einem Unterverwahrer, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die das Gesetz für eine solche Haftungsfreistellung der Verwahrstelle vorsieht.
Angaben zur Nachhaltigkeit (EU Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und Rates von 18. Juni 2020)
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag hatte die Gesellschaft sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. § 285 Nr. 3a HGB gegenüber dem Beteiligungsunternehmen, der TS PE Pool Beteiligungs GmbH, aus deren Zielfonds in Höhe von TEUR 769, gegenüber der Capital Dynamics S.C.A. Global Secondaries IV in Höhe von TEUR 610 und gegenüber der German Access Fund Feeder EUR in Höhe von TEUR 250.
Persönlich haftende Gesellschafterin
Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin Top Select Beteiligungs GmbH, Neutraubling, vertreten. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt EUR 25.000,00.
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr waren:
für die Top Select Beteiligungs GmbH:
Herrn Dr. Werner Bauer, Kaufmann, Laaber
Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.
für die Top Select Management GmbH (geschäftsführender Kommanditist):
Herrn Dr. Werner Bauer, Kaufmann, Laaber
Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Herr Dr. Bauer und Herr von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführer der Top Select Beteiligungs GmbH und der Top Select Management GmbH beziehen von der Gesellschaft keine gesonderten Bezüge für die Geschäftsführung.
Nachtragsbericht
Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Investmentkommanditgesellschaft keine weitere Beteiligung erworben.
Ausführliche Erläuterungen zu den Auswirkungen, sofern diese getroffen werden können, der weltweiten Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine verweisen wir auf den Lagebericht.
Neutraubling, 31. März 2022
Top Select Beteiligungs GmbH und die Top Select Management GmbH
Dr. Werner Bauer, Geschäftsführer
Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Geschäftsführer
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
1. Grundlagen der Gesellschaft
Die TS PE Pool GmbH & Co. Geschlossene Investment KG (Investmentkommanditgesellschaft) ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand der Investmentkommanditgesellschaft ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 273 bis 277 und 285 bis 292 KAGB zum Nutzen ihrer Anleger. Der Gesellschaftervertrag wurde zuletzt am 21. Dezember 2015 und die Anlagebedienungen zuletzt am 30. November 2015 geändert. Die Eintragung der Umfirmierung in eine Investmentkommanditgesellschaft im Handelsregister erfolgte am 30. Dezember 2015.
2. Tätigkeitsbericht
Die Darstellung der Hauptanlagerisiken erfolgt unter dem Bereich Risiko-Chancen Bericht.
Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die am 17. März 2015 gegründete und am 30. März 2015 ins Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der HRA 9176 eingetragene Investmentkommanditgesellschaft hat mit dem Inkrafttreten des Bestellungsvertrages vom 23. November 2015 samt Nachtrag 1 vom 30.11.2015 und Nachtrag 2 vom 21.12.2015 die derigo GmbH & Co. KG als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) mit dem Portfoliomanagement und dem Risikomanagement bis zum 31.12.2029 bzw. für die Dauer des AIF beauftragt.
Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Konzeption und Implementierung der Investmentkommanditgesellschaft als geschlossener Spezial-AIF sowie die erforderlichen Dokumente erstellt, auch jene die im Rahmen von Anzeigeverfahren erforderlich waren. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat ferner als Verwahrstelle die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Frankfurt am Main, ausgewählt und einen Verwahrstellenvertrag abgeschlossen.
Die Tätigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft umfasste außerdem die allgemeine Verwaltung der Investmentgesellschaft, wie die Buchführung, die Vorbereitung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, die Beauftragung der Abschlussprüfung und der Erstellung einer Steuererklärung. Zusätzlich übernahm die Kapitalverwaltungsgesellschaft die laufende Liquiditätssteuerung der Investmentkommanditgesellschaft. Die Risiken wurden durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft fortlaufend beobachtet und bewertet.
Einige administrative Tätigkeiten wie z. B. Anlegerbetreuung, Geldwäscheprävention und Compliance hat die KVG ausgelagert. Die Haftung der KVG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie ist berechtigt, die Verwaltung der Investmentkommanditgesellschaft aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten zu kündigen. Die Bekanntmachung der Kündigung muss im Bundesanzeiger und darüber hinaus im Jahresbericht erfolgen.
Die laufende Betreuung der Anleger hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ebenfalls übernommen und durchgeführt.
Die KVG erhält eine jährliche Verwaltungsvergütung bis zur Höhe von 0,2975 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentkommanditgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr (Bemessungsgrundlage).
Übersicht über die Anlageziele und Anlagepolitik der Investmentkommanditgesellschaft
Die Investmentkommanditgesellschaft verfolgt mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagepolitik und Anlagestrategie das Ziel, während der gesamten Dauer der Investmentkommanditgesellschaft Liquiditätsüberschüsse zu erzielen, die bei prognosegemäßem Verlauf an die Anleger ausgezahlt (ausgeschüttet) werden.
Die Investmentkommanditgesellschaft investiert über die Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (Tochtergesellschaft), es sei denn, die KVG hat durch sorgfältige Prüfung festgestellt, dass den Anlegern aufgrund einer unmittelbaren Beteiligung der Investmentkommanditgesellschaft keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb entstehen.
Die Investmentkommanditgesellschaft erwirbt unmittelbar oder mittelbar über die Tochtergesellschaft Vermögensgegenstände im Sinne des § 1 der Anlagebedingungen.
Die Gesellschaft investiert die Mittel der Anleger in ausgewählte Private Equity Fonds mit dem Anlageziel, einen Wertzuwachs sowie angemessene Ausschüttungen zu erzielen.
Übersicht über die Anlagegeschäfte und das Portfolio
Im Geschäftsjahr 2021 hat die Investmentkommanditgesellschaft keine weiteren Beteiligungen erworben. Das Beteiligungsportfolio umfasst somit zum 31.12.2021 sieben Investitionen.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden bei den bestehenden mittelbar und unmittelbar gehaltenen Beteiligungen weitere Einlagen in Höhe von EUR 3.099.810,02 erbracht.
3. Risiko-/Chancenbericht
Die meisten Beteiligungen der Fondsgesellschaften verlaufen bisher, trotz der krisenbedingten Beeinträchtigungen, insgesamt weitgehend positiv. Durch die umfassenden Geschäfts- und Betriebsschließungen im Jahr 2020 und die Beschränkungen in 2021 im Zusammenhang mit den regierungsseitig veranlassten Pandemie-Schutzmaßnahmen und der damit einhergegangenen Einschränkungen des gesamten öffentlichen Lebens waren in 2020 einzelne Beteiligungen im Portfolio zumindest temporär von reduzierten Einnahmen betroffen. In 2021 konnten die Wertentwicklungen der Portfolien wieder deutlich gesteigert werden.
Die Entwicklung des Krieges in der Ukraine wird überwacht. Neben den humanitären Auswirkungen hat der Krieg in Europa auch die Weltmärkte erschüttert. Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen erwarten wir keine signifikanten direkten oder indirekten Auswirkungen auf die von der derigo GmbH & Co. KG verwalteten Fondsgesellschaften. Keines der Beteiligungsunternehmen hat seinen Sitz in Russland, Belarus oder der Ukraine. Jedoch können indirekte Auswirkungen wie beispielsweise durch den Bezug von Rohstoffen aus Russland oder der Ukraine nicht ausgeschlossen werden. Die derigo GmbH & Co. KG hat bereits Maßnahmen ergriffen, um alle verfügbaren relevanten Informationen über die Entwicklungen in unseren Beteiligungen (Zielfonds) sowie ggf. zu deren Betroffenheit einzuholen.
Dennoch bleibt die aktuelle Situation volatil und unvorhersehbar. Es ist noch zu früh, um das Potenzial für breitere gravierendere und längerfristige Auswirkungen auf die verwalteten Fondsgesellschaften vollständig zu beurteilen.
Im Geschäftsjahr wurden alle in Platzierung befindlichen Fondsgesellschaften auf deren Beitrag zur Nachhaltigkeit gemäß den europäischen Anforderungen überprüft. Im Bereich Private Equity werden im Rahmen der Investitionsentscheidungen nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit berücksichtigt, die jedoch nicht den Maßgaben der Verordnung (EU) 2019/2088 entsprechen.
Bei den Bestandsfonds wurden diese Auswahlkriterien bereits teilweise angewendet.
Assetklasse Private Equity
In der Assetklasse Private Equity wurden die bislang von den Zielfonds erworbenen Unternehmen im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der Corona-Krise geprüft und keine wesentlichen negativen Einflüsse festgestellt.
Betroffene Zielfonds haben Ausschüttungen an die Anleger – und damit auch an den AIF – in 2020 ausgesetzt oder reduziert, um ihre Liquiditätsausstattung aktuell zu stärken und ihre Verpflichtungen bspw. beim Kapitaldienst erfüllen zu können. Diese Reduzierungen wurden im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen bereits wieder nachgeholt. Mögliche Ausfälle von Beteiligungen sind weder in 2020 noch im aktuellen Geschäftsjahr eingetreten. Bezogen auf das Gesamtportfolio der Fondsgesellschaften ist kein nachhaltiger Substanzverlust erkennbar. Wesentliche Wertminderungen haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.
Detaillierte Informationen über die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf die Zielfonds werden den Anlegern laufend durch die Berichterstattung des Portfoliomanagements zur Verfügung gestellt.
Die derigo GmbH & Co. KG verfügt als Kapitalverwaltungsgesellschaft und verantwortliche Gesellschaft für die kollektive Vermögensverwaltung gemäß den Vorgaben des KAGB und der KAMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften) über einen permanenten, funktional und hierarchisch unabhängigen Bereich Risikomanagement. Die organisatorischen Abläufe dieses Bereiches sind im Risikomanagementhandbuch der derigo GmbH & Co. KG dokumentiert.
Im Rahmen des unternehmerischen Handelns bzw. dem Verfolgen von unternehmerischen Chancen werden fortwährend auch unternehmerische Risiken eingegangen. Das Risikomanagementsystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft hat das Ziel, Risiken des AIF systematisch zu erfassen, bewerten, überwachen und zu steuern. Hierzu hat die Gesellschaft die für sich und jeden von ihren verwalteten AIF relevanten Risiken sowie die Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken in einem Risikokatalog erfasst.
Risikostrategie
Die Risikostrategie wird aus der Geschäftsstrategie abgeleitet. Die Verantwortung für die Festlegung der Geschäfts- und Risikostrategie wird von der Geschäftsleitung der derigo GmbH & Co. KG wahrgenommen; sie wird nicht delegiert.
Die Hauptaktivität der derigo GmbH & Co. KG liegt in der Konzeption von Beteiligungsangeboten, deren laufender Verwaltung sowie dem Portfolio-, Liquiditäts- und Risikomanagement. derigo GmbH & Co. KG verfügt über eine diversifizierte Produktpalette, die sich auf fünf Kompetenzbereiche erstreckt:
1. Immobilien als Kapitalanlage (insbesondere Deutschland und USA)
2. Regenerative Energieerzeugung / ÖPP-Projekte als Kapitalanlage
3. Unternehmensbeteiligungen als Kapitalanlage
4. Beteiligungen in Dach-/Portfoliofonds als Kapitalanlage
5. Unmittelbare und mittelbare (über Zielfonds in Sinne der vorstehenden Kompetenzbereiche) Investition in Anteile an börsennotierten Gesellschaften sowie anderen Wertpapieren im Sinne des § 193 KAGB zum Zweck der Liquiditätsanlage
Der Fokus der derigo GmbH & Co. KG ist hierbei auf die Konzeption strukturierter Produkte gerichtet, die lukrative Renditechancen bei vertretbaren Risiken mit optimalen steuerlichen Lösungen kombinieren.
Die Risikostrategie wird jährlich entsprechend § 29 Abs. 2 S. 2 KAGB überprüft. Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Geschäfts- und Risikostrategie aktualisiert. Anpassungen betrafen insbesondere den Bereich IT-Strategie sowie die Spezifizierung im Bereich Nachhaltigkeit. Schadensfälle oder Risiken, die eine Anpassung der Risikostrategie erfordert hätten sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht eine neue Richtlinie für die Anforderungen an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften veröffentlicht. Die Geschäftsleitung der derigo hat im Juni 2021 alle noch ausstehenden offenen Punkte der GAP-Analyse des Unternehmens gemäß dem vorgesehenen Zeitplan umgesetzt.
Der Ausbruch des Corona-Virus SARS-CoV-2 (bzw. der Krankheit COVID-19) hat die KVG veranlasst den vorgesehenen Notfallplan des Organisationshandbuchs anzuwenden. Die Regelungen sind ausgeführt worden und aktiv. Der Geschäftsbetrieb kann uneingeschränkt weitergeführt werden, so dass sämtliche Leistungen in gewohnter Qualität zur Verfügung stehen.
Die Mitarbeiter wurden durch die Geschäftsleitung regelmäßig über Verschärfungen bzw. Lockerungen der Corona Maßnahmen der derigo GmbH & Co. KG informiert. Die Infektionsgefahr der Mitarbeiter konnte durch die eingeführten Maßnahmen wie beispielsweise Einführung eines Hygienekonzepts, wöchentlicher Wechsel zwischen Homeoffice und Büropräsenz in festgelegten Teams sowie Verzicht auf physische Meetings wirksam reduziert werden.
Die Wertentwicklung sowie die liquide Situation der verwalteten AIF und deren Investitionen werden laufend überprüft. Zum gegenwertigen Zeitpunkt liegen keine bestandsgefährdenden Risiken vor. Die Ergebnisse der Entwicklungen wurden den Anlegern im Rahmen eines Reporting im Kalenderjahr 2021 mitgeteilt. Die Liquiditätssituation der durch die derigo GmbH & Co. KG verwalteten AIF war zu keinem Zeitpunkt gefährdet aufgrund der wirksamen Mechanismen im Portfolio- und Risikomanagement.
Risikoinventur
Die Risikoinventur ist der Ausgangspunkt für die Identifizierung und die Erfassung potenzieller Risiken, die die Existenz des Unternehmens gefährden können bzw. die das Unternehmen daran hindern können, seine Ziele zu erreichen. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Risikoinventur wird ein Risikokatalog erstellt bzw. aktualisiert.
Die Risikoinventur wird turnusmäßig gemäß § 29 Abs. 2, Satz 2 KAGB mindestens einmal im Jahr im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Risikokatalogs durchgeführt. Unterjährig kann es aufgrund von Risiko-/Schadensmeldungen der Fachabteilungen zu einer anlassbezogenen Risikoinventur kommen.
Die dezentralen Risikoverantwortlichen stellen sicher, dass sämtliche relevanten Risiken erfasst sind. Die Risiken wurden in vier Klassen eingeteilt: Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteienrisiken und Operationelle Risiken.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Nachhaltigkeitsrisiken im Risikokatalog ergänzt. Diese Risiken wurden nicht als eigene Risikoart erfasst, sondern die Auswirkungen wurden bei jedem einzelnen Risiko als zusätzliche Ausprägung aufgenommen.
Risikoarten | |||
Liquiditätsrisiken | Marktrisiken | Gegenparteienrisiken | Operationelle Risiken |
Zahlungseingangsrisiko | Anlagerisiko | Insolvenzrisiko | Risiko strafbarer Handlungen |
Zahlungsausgangsrisiko | Planabweichungsrisiko | Risiko aus Managementwechsel | IT-Risiko |
Martkpreisrisiko | Rückabwicklungsrisiko | Schlüsselpersonenrisiko | |
Risiko aus Leverage | Majoritätsrisiko | Risiko aus Interessenskonflikten | |
Währungsrisiko | Bewertungsrisiko | Prozessrisiko | |
Gesetzliches Risiko | |||
Konzeptions- / Produkthaftungsrisiko | |||
Reputationsrisiko | |||
Katastrophenrisiko/Pandemie |
Die Risikosituation der Gesellschaft blieb im Geschäftsjahr gegenüber den Angaben in den Informationen gemäß § 307 Abs. 1 und 2 KAGB weitgehend unverändert mit Ausnahme der seit 2020 aufgetretenen Corona-Pandemie wie obenstehend beschrieben. Die Anlage des Kapitals erfolgt ausschließlich gemäß den Anlagebedingungen.
Im Einzelnen stellen sich die Hauptanlagerisiken und wirtschaftlichen Unsicherheiten wie nachfolgend beschrieben dar. Für den Kommanditisten kann aufgrund der Risiken ein teilweiser oder vollständiger Verlust der geleisteten Kapitaleinlage eintreten.
Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken des AIF bestehen, wenn Zahlungseingänge aus Rückzahlungen der getätigten Investitionen verspätet, reduziert oder gar nicht erfolgen. Dieses Risiko verstärkt das Risiko, dass vorhandene liquide Mittel nicht ausreichen, die Zahlungsverpflichtungen des AIF jederzeit einhalten zu können, oder dass die zusätzlich benötigte Liquidität nicht oder nur zu unangemessen hohen Kosten beschafft werden kann.
Die Zahlungsfähigkeit der Investmentkommanditgesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch eine ausreichende Liquiditätsausstattung bzw. durch ausreichend abrufbares Kapital bei den Anlegern des AIF gesichert. Auch für das Geschäftsjahr 2022 wird bei planmäßiger Entwicklung mit keinen Liquiditätsengpässen gerechnet.
Wertänderungsrisiken
Der Wert der Anlageobjekte ist von verschiedenen marktbeeinflussenden Faktoren abhängig. Der Net Asset Value der Beteiligungen kann größeren Schwankungen unterworfen sein. Dies kann zur Folge haben, dass die in der Unternehmensplanrechnung getroffenen Annahmen nicht eintreten.
Die Auswahl der Anlageobjekte erfolgt nach gründlicher Prüfung gemäß der vorgeschriebenen Prozesse zur Qualitätssicherung von Ankaufsentscheidungen. Bei dieser Prüfung werden sowohl die Zielfonds als auch der dahinterstehende Emittent geprüft, um einen langfristigen und planmäßigen Verlauf des Anlageobjekts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen.
Im Geschäftsjahr wurde bei keiner Beteiligung eine Reduzierung des Net Asset Values ermittelt. Das verbuchte nicht realisierte Ergebnis aus Neubewertung belief sich auf 6,8 Mio. EUR.
Gegenparteienrisiken
Das Gegenparteienrisiko besteht in der fehlenden oder mangelhaften Leistung einer Vertragspartei und verursacht bei der Investmentkommanditgesellschaft einen finanziellen Schaden.
Die Vertragspartner der Investmentkommanditgesellschaft können aufgrund der vertraglichen Gestaltung bei Schlecht- oder Mangelleistung jederzeit kurzfristig ausgetauscht werden. Die Qualität der Dienstleister wird sowohl durch die Abteilung Portfoliomanagement als auch Risikomanagement laufend überprüft.
Im Geschäftsjahr wurden keine Schlecht- und/oder Mangelleistungen von Vertragspartnern geleistet.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden dem AIF negative Zinsen für Guthabenbestände auf Bankkonten in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden von allen Banken erhoben, so dass derzeit diese nicht vermieden werden können. Die Bankbestände wurden auf das notwendige Minimum reduziert. Die Entwicklung wird beobachtet und sollten sich Möglichkeiten ergeben werden diese von der Geschäftsführung umgehend wahrgenommen.
Operationelle Risiken
Die Investmentkommanditgesellschaft hat die KVG mit der kollektiven Vermögensverwaltung beauftragt. Aufgrund der Einbindung der KVG und ihrer Investmentkommanditgesellschaften innerhalb derselben Unternehmensgruppe kann es zu Interessenkonflikten zwischen der KVG und dem AIF sowie zwischen verschiedenen AIF kommen.
Die Interessenkonflikte werden laufend überprüft und die Mitarbeiter der KVG sind gemäß Mitarbeitervereinbarung dazu verpflichtet, jede Art von Interessenkonflikt offen zu legen, unabhängig davon, ob dieser Interessenkonflikt den Mitarbeiter selbst, einen von ihm betreuten AIF oder eines sonstigen in der Unternehmensgruppe befindlichen AIF betrifft.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte festgestellt, die nicht vermieden werden konnten und somit den Anlegern offengelegt werden müssten.
Dieses Risikomanagementsystem wird in einem Regelkreislauf permanent weiterentwickelt. In den aufgeführten Risikokategorien waren im Geschäftsjahr keine Risiken zu verzeichnen, die den Fortbestand der KVG oder der Investmentkommanditgesellschaft gefährdet hätten.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Wesentliche Steuerungsgröße ist die Liquidität der Investmentgesellschaft. Die vorhandene Liquidität ist Basis der weiteren Mittelverwendung. Die Investitionen und die laufenden Kosten der Investmentgesellschaft unterliegen einer ständigen Kontrolle. Auf eventuelle Abweichungen zur Planrechnung der Investmentgesellschaft kann entsprechend mit einer Anpassung der Ausschüttungen reagiert werden.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für die Investmentgesellschaft nicht formuliert worden.
Die Steuerung erfolgt im Wesentlichen über die Liquidität der Gesellschaft. Eine Steuerung der Gesellschaft über andere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt nicht.
Zu weiteren finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auf Abschnitt 5V dieses Berichts.
Der Nettoinventarwert zum 31. Dezember 2021 beträgt EUR 26.235.541,45. Der Nettoinventarwert je Anteil wird jeweils für einen Kapitalanteil in Höhe von 1 EUR bestimmt. Die Anzahl der Kapitalanteile im Nominalbetrag von 1 EUR wird berechnet, indem die Summe aller Kapitalanteile durch 1 EUR geteilt wird. Der Nettoinventarwert je Kapitalanteil im Nominalbetrag von 1 EUR wird ermittelt, indem der Wert des Investmentvermögens durch die Zahl dieser Anteile geteilt wird und beträgt EUR 1,21.
Der Kapitalanteil der Kommanditisten resultiert aus seiner geleisteten Einlage.
Die aus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität (einschließlich der Liquidität aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen) soll an die Anleger ausgezahlt werden, soweit sie nicht nach Auffassung der Geschäftsführung der Investmentgesellschaft als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft bzw. zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen benötigt wird. Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen. Die Beteiligung am Ergebnis der Investmentgesellschaft sowie an der zur Auszahlung an die Kommanditisten zur Verfügung stehenden Liquidität der Investmentgesellschaft richtet sich grundsätzlich nach dem Verhältnis der Kapitalanteile der Anleger.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
4. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die globale Corona-Pandemie hat nach dem Jahr 2020 auch 2021 die Entwicklung der Weltwirtschaft bestimmt. Nachdem im Jahr 2020 das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum real mit -6,5 % stark zurückgegangen war, erreichte es im Jahr 2021 ein Wachstum von rd. 5 % und konnte in einigen europäischen Volkswirtschaften im dritten Quartal 2021 erstmals wieder an das Vorkrisenniveau anknüpfen. In Europa wuchs die Wirtschaft besonders im Sommer 2021 wieder rasch. Auf eine zügige Erholung der weltweiten Güternachfrage folgten Angebotsengpässe, die zu starken Preissteigerungen bei Rohstoffen, Vorprodukten und Fertigwaren führten. Unabhängig davon bildeten sich im Schiffsverkehr räumliche Ungleichgewichte, welche weltweit die Lücke zwischen Warenangebot und -nachfrage verstärkten und die Industrieproduktion zeitweise stagnieren ließen.
Preissteigerungen, die u. a. bei fossilen Energieträgern sowie bei Vorprodukten industrieller Fertigungen, wie Halbleitern, zu beobachten waren, wirken sich aktuell auf die Verbraucherpreise aus. Im Euroraum stieg der allgemeine Verbraucherpreisindex um 4,9 % im November 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat an, in USA betrug der Anstieg des Index sogar 6,8 %. Nach dem Abbau von Materialmangel und Nachfrageüberhängen wird ein Abklingen dieser Inflationsdynamik erwartet. Der Verbraucherpreisindex dürfte im Euroraum in den Jahren 2022 und 2023 um rd. 3,2 % bzw. 1,6 % steigen. In Deutschland stieg der Verbraucherpreisindex im vergangenen Jahr im Mittel um 3,1 % und soll 2022 um rd. 3,3 % ansteigen, während für 2023 nur ein Anstieg von 1,8 % prognostiziert wird.
Das BIP, das real im Jahr 2021 im Euroraum um insgesamt rd. 5 % bzw. weltweit um rd. 6 % wuchs, wird weiter steigend erwartet. In den Jahren 2022 und 2023 soll das reale BIP nach Annahmen des ifo-Instituts im Euroraum um ca. 3,9 % bzw. 3,0 % anwachsen. Für Deutschland betrug das reale BIP-Wachstum 2021 rd. 2,5 % und wird für 2022 mit +3,7 % und für 2023 mit +2,9 % erwartet.
Die Erholung der Weltwirtschaft bleibt weiterhin abhängig vom Verlauf der Pandemie. Neue Virusvarianten bergen stets Risiken, indem sie die Pandemiebekämpfung vor neue Herausforderungen stellen. Darüber hinaus könnten Produktions- und Lieferengpässe länger als gedacht anhalten und einen weiteren Aufwärtsdruck auf Güterpreise ausüben.
Die Aktienmärkte blieben aufgrund der günstigen geldpolitischen Maßnahmen sowie aufgrund von manchen profitierenden Branchen – Beispiele sind Impfstoffhersteller, Laborausrüster oder Logistikkonzerne – auf Wachstumskurs. Nach dem Stand des Dax Ende Januar 2021 bei etwa 13.433 Punkten folgte ein neues Allzeithoch bei 16.290 Punkten im November 2021. Ende 2021 notierte dieser letztlich bei rd. 15.885 Punkten.
Eine Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar ist seit etwa Mitte des Jahres 2021 zu beobachten. Insgesamt ging der Euro von 1,2296 USD im Januar auf den Kurs von 1,1326 USD zum Jahresende zurück und lag damit aber noch etwas über dem Niveau von Anfang 2020 bzw. Ende 2019.
Marktentwicklung Private Equity
Gemäß Preqin platzierten Private Equity Fonds in 2021 ein Kapital i. H. v. schätzungsweise 622,2 Mrd. USD, was einem Anstieg um 12 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht und nur knapp, um 2 % das Rekordniveau von 2019 verfehlt. Mit dem Anstieg im Fondsvolumen zeigte sich in 2021 auch ein Anstieg des Transaktionsvolumens (Dealvolumen) auf schätzungsweise 804 Mrd. USD, was einem Anstieg um 84 % i. Vgl. zum Vorjahr (von 436 Mrd. USD in 2020) und einem deutlich höheren Allzeithoch entsprechen würde. Ähnlich verhielt es sich mit dem Exitvolumen in 2021. Dieses belief sich in 2021 auf schätzungsweise 767 Mrd. USD.
Zu den gefragtesten Sektoren im europäischen und US-Private Equity Markt gehörten in 2021, wie in den Vorjahren auch, B2B, B2C, Healthcare und Informationstechnologien (IT). In Europa entfielen z. B. 31,2 % des Transaktionsvolumens auf den B2B Sektor, gefolgt von B2C (22,2 %), Informationstechnologie (18,6 %) und Healthcare (8,6 %) und in den USA rd. 29,6 % des Transaktionsvolumens im B2B-Sektor, gefolgt von IT (22,5 %), Healthcare (16,6 %) und B2C (16,2 %).
Im Private Equity-Segment ‚Secondaries‘ wurde in 2021 mit 143,4 Mrd. USD ein neues Rekord-Transaktionsvolumen erzielt. Damit belief sich das Transaktionsvolumen erstmals auf einen Wert von über 100 Mrd. USD. Der Anstieg im Vergleich zu 2020 mit einem Transaktionsvolumen von 61,8 Mrd. USD betrug 132,2 %. Der starke Anstieg ist dabei auf die hohe Nachfrage nach Secondaries zurückzuführen, welche durch das Angebot an diversifizierten Fonds- bzw. Unternehmensanteilen bedient werden konnte. Zusätzlich trugen steigende Börsenkurse indirekt übersteigende Kaufpreise zu einem Anstieg des Transaktionsvolumens bei.
5. Lage des Unternehmens
Die Vermögenslage der Gesellschaft wird auf Seiten der Aktiva durch die Beteiligungen in Höhe von TEUR 23.265 sowie das Bankguthaben in Höhe von TEUR 3.865 bestimmt. Die Investmentkommanditgesellschaft ist in 2021 keine weitere Beteiligung eingegangen. Die Rückstellungen sind gebildet für die Kosten der Jahresabschlussprüfung und die Erstellung der Steuererklärung. Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 4 betreffen die Vergütung für die Haftungsübernahme der Komplementärin, Top Select Beteiligungs GmbH und die Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeit der geschäftsführenden Kommanditistin, Top Select Management GmbH. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 12 resultieren im Wesentlichen aus der Verwaltungsvergütung für die derigo GmbH & Co. KG. Die Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern in Höhe von TEUR 858 resultierten aus den wiederabrufbaren Ausschüttungen in Höhe von TEUR 45 sowie Verb. aus unbestimmten Ausschüttungen in Höhe von TEUR 813. Die gezeichneten Kapitalanteile der Kommanditisten belaufen sich auf einen Betrag von EUR 24 Mio. und die nicht eingeforderten Einlagen betragen TEUR 2.270. Zum Berichtszeitpunkt betrug der Stand des Einlagenkontos (eingezahlte Einlagen) somit TEUR 21.730. Das im Geschäftsjahr 2021 erwirtschaftete realisierte Ergebnis beträgt EUR -186.596,97 und das nicht realisierte Ergebnis aus der Neubewertung beträgt EUR 6.807.710,34. Diese positive Veränderung ist im Wesentlichen auf die Wertsteigerung der in 2015 und 2016 erworbenen Beteiligung Thomas H. Lee Parallel Fund VII, L.P. und Vista Equity Partners Fund VI, L.P. zurückzuführen.
Zum Stichtag 31.12.2021 hatten die weiteren acht Gesellschafter auf ihr gezeichnetes Kapital Einlagen in Höhe der im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Ausschüttungen (EUR 2,2 Mio.), die mit den ausstehenden Einlagen verrechnet wurden, geleistet. Neben diesen Zuflüssen sind auch die Kapitalrückzahlung und Ausschüttung einer Beteiligung zu verzeichnen.
Im Geschäftsjahr 2021 waren 21.729.800 Anteile im Umlauf. Der Nettoinventarwert je Anteil, der jeweils für eine geleistete Einlage von EUR 1,00 bestimmt wird, betrug EUR 1,21.
Die Anzahl der umlaufenden Anteile ist auf kaufmännisch gerundet worden.
Die Ertragslage der Gesellschaft hängt von der Entwicklung der Rückflüsse aus den getätigten Investitionen ab. Die Verwaltungsvergütung in Höhe von TEUR 74 erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft derigo GmbH & Co. KG. Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung betragen TEUR 34. Die sonstigen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen mit TEUR 15 die Vergütung für die Haftungsübernahme der Komplementärin, Top Select Beteiligungs GmbH, mit TEUR 59 die Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeit der geschäftsführenden Kommanditistin, Top Select Management GmbH. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen (Verwaltungsvergütung, Vergütung für Haftungsübernahme, Vergütung für Geschäftsführungstätigkeit) gilt der durchschnittliche Nettoinventarwert der Investmentkommanditgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr.
Der persönlich haftende Gesellschafter erhält als Entgelt für seine Haftungsübernahme eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,0595 % durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentgesellschaft. Der geschäftsführende Kommanditist erhält als Entgelt für seine Geschäftsführungstätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,238 % durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentgesellschaft.
Neutraubling, 31. März 2022
Top Select Beteiligungs GmbH und die Top Select Management GmbH
Dr. Werner Bauer, Geschäftsführer
Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Geschäftsführer
VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
An die TS PE Pool GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der TS PE Pool GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TS PE Pool GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die Geschäftsführung ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Vorordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der TS PE Pool GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Neutraubling zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.
München, 8. Juni 2022
GEIPEL & KOLLMANNSBERGER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Michael Geipel, Wirtschaftsprüfer
Manfred Roßik, Wirtschaftsprüfer
Kommentar hinterlassen