d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
Wiesbaden
Jahresbericht 31.12.2020
Bilanz zum 31. Dezember 2020
A. Aktiva
INVESTMENTANLAGEVERMÖGEN | EUR | EUR | Vorjahr TEUR |
1. Beteiligungen | 19.297.011,11 | 20.199 | |
2. Barmittel und Barmitteläquivalente | |||
a) Täglich verfügbare Bankguthaben | 47.187,49 | 2 | |
3. Forderungen | |||
a) Zins- und Dividendenansprüche | 1.450.000,00 | 1.450 | |
b) Andere Forderungen | 421.683,51 | 1.871.683,51 | 422 |
Summe Aktiva | 21.215.882,11 | 22.073 | |
B. Passiva |
|||
1. Rückstellungen | 48.850,00 | 33 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen | 12.448,75 | 0 | |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | |||
a) gegenüber Gesellschaftern | 0,00 | 2 | |
b) Andere | 16.289.961,22 | 16.289.961,22 | 8.540 |
4. Eigenkapital | |||
a) Kapitalanteile Kommanditisten | 5.078.000,00 | 12.078 | |
b) Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung | 1.772.011,11 | 2.674 | |
c) Bilanzverlust | -1.985.388,97 | 4.864.622,14 | -1.254 |
Summe Passiva | 21.215.882,11 | 22.073 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Investmenttätigkeit | Geschäftsjahr EUR |
Vorjahr TEUR |
1. Erträge | ||
a) Erträge aus Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | 1.450 |
b) Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 2 |
c) Sonstige betriebliche Erträge | 360,00 | 421 |
Summe Erträge | 360,00 | 1.873 |
2. Aufwendungen | ||
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen | -12.158,30 | -4 |
b) Verwaltungsvergütung | 0,00 | -60 |
c) Verwahrstellenvergütung | -17.400,00 | -18 |
d) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -16.270,53 | -15 |
e) Sonstige Aufwendungen | -35.442,89 | -32 |
Summe Aufwendungen | -81.271,72 | -129 |
3. Ordentlicher Nettoertrag / Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -80.911,72 | 1.744 |
4. Zeitwertänderung | ||
a) Aufwendungen aus der Neubewertung | -902.338,18 | -592 |
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres | -902.338,18 | -592 |
5. Ergebnis des Geschäftsjahres | -983.249,90 | 1.152 |
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
A. Allgemeines
Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG i.L. hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Registernummer HRA 9963 eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine extern verwaltete geschlossene Spezial-Investment-KG nach § 150 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, die über kein eigenes Betriebsvermögen verfügt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags mit Ablauf des 31. Dezember 2020 aufgelöst. Die Auflösung wurde am 11. Januar 2021 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zugleich wurden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Die Eintragung der Auflösung im Handelsregister ist am 8. Januar 2021 erfolgt.
B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV), den für Investmentkommanditgesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.
Die Bilanz wurde gemäß §§ 158, 135 Abs. 3 Satz 1 KAGB in Staffelform aufgestellt. Die Gliederung und der Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanz sowie Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften für Investment-KGs der §§ 21 Abs. 4, 22 Abs. 3 KARBV.
Bei den Beteiligungen handelt es sich ausschließlich um Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gemäß § 234 KAGB. Diese werden mit dem Wert gemäß § 31 KARBV angesetzt. Abweichend von § 31 Abs. 4 Satz 8 KARBV werden die Vermarktungskosten außerhalb der Verkehrswertgutachten für die Immobilien bei der Bewertung der Beteiligungen berücksichtigt.
Die Bankguthaben (gemäß § 29 Abs. 2 KARBV), Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Beteiligungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Anschaffungskosten | Zeitwertänderung | |||||
01.01.2020 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2020 EUR |
01.01.2020 EUR |
Zuschreibungen EUR |
|
Beteiligungen | 17.525.000,00 | 0,00 | 0,00 | 17.525.000,00 | 2.674.349,29 | 0,00 |
Insgesamt | 17.525.000,00 | 0,00 | 0,00 | 17.525.000,00 | 2.674.349,29 | 0,00 |
Zeitwertänderung | Buchwerte | |||
Abschreibungen EUR |
31.12.2020 EUR |
31.12.2020 EUR |
01.01.2020 EUR |
|
Beteiligungen | -902.338,18 | 1.772.011,11 | 19.297.011,11 | 20.199.349,29 |
Insgesamt | -902.338,18 | 1.772.011,11 | 19.297.011,11 | 20.199.349,29 |
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen – wie im Vorjahr – nicht.
Die Verbindlichkeiten haben – wie im Vorjahr – alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Komplementärin ist weder am Kapital noch am Vermögen beteiligt. Daher bestehen keine Kapitalkonten der Komplementärin.
Die Kapitalkonten der Kommanditisten gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 TEUR |
|
Kapitalkonto I (Haftsumme, soweit eingezahlt) | 192.500,00 | 193 |
Kapitalkonto II (Pflichteinlage ohne Haftsumme) | 19.057.500,00 | 19.057 |
Kapitalkonto III (EK-Entnahmen/sonstige Geschäftsvorfälle) | -14.172.000,00 | -7.172 |
Kapitalkonto IV (Gewinn-/Verlustvortragskonto) | -1.985.388,97 | -1.254 |
3.092.611,03 | 10.824 | |
Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung | 1.772.011,11 | 2.674 |
4.864.622,14 | 13.498 |
Zu den weiteren Angaben der GuV-Posten, insbesondere zu den wesentlichen sonstigen Aufwendungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 lit. e) KARBV, verweisen wir auf die Darstellung zur Ertragslage im Lagebericht.
Die Ergebnisverwendungsrechnung gemäß § 24 Abs. 1 KARBV für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
2020 EUR |
2019 TEUR |
|
1. Bilanzverlust zu Beginn des Geschäftsjahres | -1.254.477,25 | -1.732 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -80.911,72 | 1.744 |
3. Belastung auf Kapitalkonten | -650.000,00 | -1.266 |
4. Bilanzverlust am Ende des Geschäftsjahres | -1.985.388,97 | -1.254 |
Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten gemäß § 24 Abs. 2 KARBV für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
2020 EUR |
2019 TEUR |
|
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres | 13.497.872,04 | 19.812 |
1. Entnahmen für das Vorjahr | 0,00 | -211 |
2. Zwischenentnahmen | -650.000,00 | -1.055 |
3. Eigenkapitalentnahmen | -7.000.000,00 | -6.200 |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | -80.911,72 | 1.744 |
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -902.338,18 | -592 |
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres | 4.864.622,14 | 13.498 |
Umlaufende Anteile | 19.250 | 19.250 |
Ein Anteil beläuft sich hierbei auf jeweils EUR 1.000,00 des gezeichneten Eigenkapitals. Somit befinden sich zum Bilanzstichtag 19.250 Anteile im Umlauf. Der rechnerische Wert je Anteil gemäß § 168 Abs. 1 KAGB zum Bilanzstichtag ergibt sich grundsätzlich durch Division des Werts des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag mit den umlaufenden Anteilen zum Bilanzstichtag. Aufgrund der zum Teil in unterschiedlichen Geschäftsjahren erfolgten Beitritte von Kommanditisten und Einzahlungen der Kommanditeinlagen sowie der damit im Zusammenhang stehenden jährlichen Ergebniszuweisung kommt es nach dem Gesellschaftsvertrag zu unterschiedlichen Anteilswerten je Kommanditist. Somit ergeben sich bei vollständig geleisteter Kommanditeinlage folgende Anteilswertgruppen:
Anteilswert nach § 168 Abs. 1 KAGB | 2020 EUR |
2019 EUR |
Beitritt in 2013 | 30,66 – 157,55 | 618,07 – 744,95 |
Beitritt in 2014 | 71,86 – 138,00 | 659,27 – 725,41 |
Beitritt in 2015 | 138,00 | 725,41 |
D. Sonstige Angaben
Für vier (Vj. acht) von ihrer Tochtergesellschaft aufgenommene Bankdarlehen (Gesamtvaluta zum 31. Dezember 2020: TEUR 2.858; Vj. TEUR 4.468) hat die Gesellschaft Bürgschaften über insgesamt TEUR 2.858 (Vj. TEUR 4.468) übernommen. Die von den Tochtergesellschaften erworbenen Immobilien sind mit Grundschulden über EUR 2,9 Mio. (Vj. EUR 4,5 Mio.) belastet, die als Sicherheiten für die jeweiligen Darlehen dienen, weshalb das Risiko der Inanspruchnahme der Bürgschaften als vernachlässigbar gering eingeschätzt wird.
Die Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 KARBV für die mittelbar über Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien sind als Anlage dem Anhang beigefügt.
Die Komplementär-GmbH hat im Geschäftsjahr 2020 als Vergütung für die Haftungsübernahme TEUR 24 inkl. Umsatzsteuer vereinnahmt.
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar betrifft ausschließlich Abschlussprüferleistungen (EUR 12.000,00).
Bezüglich der Ausführungen zu den Risikomanagementsystemen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht.
Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres 2020 eingetreten.
Das zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Organe der Gesellschaft
Komplementärin:
d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Gräfelfing Gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00
Liquidatoren:
d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Gräfelfing
vertreten durch ihre Geschäftsführer
Herr Frank Wojtalewicz, Wiesbaden
Herr Alexander von Mellenthin, Gräfelfing
Herr Frank Wojtalewicz, Wiesbaden, Geschäftsführender Kommanditist
Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB i.V.m. §§ 158, 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KAGB
Wir, die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wiesbaden, 31. Juli 2021
Frank Wojtalewicz, Geschäftsführer d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH
Frank Wojtalewicz, Liquidator
Anlage zum Anhang d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG i.L., Wiesbaden
Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien (per 31. Dezember 2020)
Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Nr. 1 KARBV
Lage des Grundstücks | 22589 Hamburg Wientapperweg 18+20 | 22339 Hamburg Reembroden 45-61 | 10553 Berlin Kaiserin-Augusta-Allee 30 / Neues Ufer 10 | |||
Art der Immobilie | Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen – | Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen – | Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen – | |||
Strategie Bei der Wohnungsprivatisierungstrategie sind höhere Leerstands-/Nutzungsausfallengeltquoten wegen der Käuferzielgruppe „Selbstnutzer“ gewünscht. | Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) | Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) | Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) | |||
Baujahr | 1964 | 1968 | 1908 | |||
Erwerbsjahr | 2013 | 2015 | 2015 | |||
Grundstücksgröße | 245,58 m2 | 460,47 m2 | 24,62 m2 | |||
Gebäudenutzfläche (Wohnen | Gewerbe) | 215,45 m2 | 0,00 m2 | 329,06 m2 | 0,00 m2 | 73,38 m2 | 0,00 m2 |
Leerstandsquote | 28,0% | 0,0% | 0,0% | |||
Nutzungsausfallentgeltquote | 33,9% | 0,0% | 0,0% | |||
Fremdfinanzierungsquote | 25,0% | 89,2% | 95,8% | |||
Restlaufzeiten der Nutzungsverträge (Wohnen | Gewerbe) | k.A. | n.a. | k.A. | n.a. | k.A. | n.a. |
Verkehrswert (bzw. Kaufpreis bei NLÜ < 1 Jahr) | 768.000,00 € | 1.130.000,00 € | 269.100,00 € | |||
Anschaffungsnebenkosten (ANK) | – € | – € | – € | |||
Wesentliche Ergebnisse aus Wertgutachten | keine | keine | n.a. | |||
Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen | keine | Mängelbeseitung an den Dächern | keine |
Lage des Grundstücks | 21149 Hamburg Falkenbergsweg 20-24 | |
Art der Immobilie | Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen – | |
Strategie Bei der Wohnungsprivatisierungstrategie sind höhere Leerstands-/Nutzungsausfallengeltquoten wegen der Käuferzielgruppe „Selbstnutzer“ gewünscht. | Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) | |
Baujahr | 1963 | |
Erwerbsjahr | 2015 | |
Grundstücksgröße | 2.004,77 m2 | |
Gebäudenutzfläche (Wohnen | Gewerbe) | 629,91 m2 | 0,00 m2 |
Leerstandsquote | 0,0% | |
Nutzungsausfallentgeltquote | 0,0% | |
Fremdfinanzierungsquote | 92,6% | |
Restlaufzeiten der Nutzungsverträge (Wohnen | Gewerbe) | k.A. | n.a. |
Verkehrswert (bzw. Kaufpreis bei NLÜ < 1 Jahr) | 1.770.000,00 € | |
Anschaffungsnebenkosten (ANK) | – € | |
Wesentliche Ergebnisse aus Wertgutachten | keine | |
Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen | keine |
Lage des Grundstücks | 51067 Köln Herler Str. 93-95 | 22880 Wedel Galgenberg 84-84c Tinsdalerweg 121-123 | ||
Art der Immobilie | Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen – | Wohnimmobilie – Eigentumswohnungen – | ||
Strategie Bei der Wohnungsprivatisierungstrategie sind höhere Leerstands-/Nutzungsausfallengeltquoten wegen der Käuferzielgruppe „Selbstnutzer“ gewünscht. | Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) | Wohnungsprivatisierung (Schaffung von Sondereigentum nach WEG) | ||
Baujahr | 1964 | 1957/1965 | ||
Erwerbsjahr | 2015 | 2015 | ||
Grundstücksgröße | 56,83 m2 | 191,83 m2 | ||
Gebäudenutzfläche (Wohnen | Gewerbe) | 108,19 m2 | 0,00 m2 | 65,28 m2 | 0,00 m2 |
Leerstandsquote | 0,0% | 0,0% | ||
Nutzungsausfallentgeltquote | 0,0% | 0,0% | ||
Fremdfinanzierungsquote | 95,8% | 95,8% | ||
Restlaufzeiten der Nutzungsverträge (Wohnen | Gewerbe) | n.a. | n.a. | k.A. | n.a. |
Verkehrswert (bzw. Kaufpreis bei NLÜ < 1 Jahr) | 285.000,00 € | 180.000,00 € | ||
Anschaffungsnebenkosten (ANK) | – € | – € | ||
Wesentliche Ergebnisse aus Wertgutachten | n.a. | keine | ||
Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen | keine | keine | ||
Lage des Grundstücks | ||||
Art der Immobilie | ||||
Strategie Bei der Wohnungsprivatisierungstrategie sind höhere Leerstands-/Nutzungsausfallengeltquoten wegen der Käuferzielgruppe „Selbstnutzer“ gewünscht. | ||||
Baujahr | ||||
Erwerbsjahr | ||||
Grundstücksgröße | ||||
Gebäudenutzfläche (Wohnen | Gewerbe) | ||||
Leerstandsquote | ||||
Nutzungsausfallentgeltquote | ||||
Fremdfinanzierungsquote | ||||
Restlaufzeiten der Nutzungsverträge (Wohnen | Gewerbe) | ||||
Verkehrswert (bzw. Kaufpreis bei NLÜ < 1 Jahr) | ||||
Anschaffungsnebenkosten (ANK) | ||||
Wesentliche Ergebnisse aus Wertgutachten | ||||
Bestands- und Projektentwicklungsmaßnahmen |
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
A. GRUNDLAGEN
I. Geschäftsmodell des Unternehmens
Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG ist ein geschlossener Spezial-AIF i.S.d. §§ 285 ff. KAGB, der vor Inkrafttreten des KAGB aufgelegt wurde (sog. Alt-Fonds). Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung, Durchführung und Verwaltung von Immobilienfonds. Der Fonds erreicht sein Investitionsziel durch unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von Grundstücken und Immobilien (insbesondere Wohnimmobilien) in Deutschland sowie deren Verwaltung, Vermietung und Veräußerung oder sonstige Verwertung.
Die Gesellschaft ist gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags mit Ablauf des 31. Dezember 2020 aufgelöst. Die Auflösung wurde am 11. Januar 2021 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zugleich wurden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Die Eintragung der Auflösung im Handelsregister ist am 8. Januar 2021 erfolgt.
Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile in Höhe von 100% des Stammkapitals (TEUR 25) der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. Wohnen A GmbH i.L. mit Sitz in Gräfelfing. Das Eigenkapital der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. Wohnen A GmbH i.L. beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 18.889 (Vj. TEUR 18.316). Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 574 (Vj. TEUR 776) ab.
II. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Das Jahr 2020 ist sowohl im gesellschaftlichen als auch im wirtschaftlichen Kontext ein Jahr, welches ausnahmslos durch die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Cov-2) und durch seine Auswirkungen geprägt ist. Seit Jahresbeginn 2020 breitete sich das Virus zunächst im asiatischen Raum aus, bevor es nach und nach zu einer globalen Pandemie führte. Auch in Deutschland stieg die Anzahl der Infizierten im ersten Quartal 2020 an, wodurch die Bundesregierung Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ergriff. Um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, wurden neben gesellschaftlichen Einschränkungen (u.a. Reduzierung der Sozialkontakte, Schließung von Kitas und Schulen) auch Maßnahmen durchgeführt, die die Wirtschaft Deutschlands erheblich beeinträchtigt. Zu nennen ist hier insbesondere der erste „Lockdown“, durch welchen gegen Ende des ersten Quartals sämtliche Betriebe und Einrichtungen, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, schließen mussten und die Bewegungs-/Reisefreiheit der Bevölkerung eingeschränkt wurde. Hiervon besonders betroffen waren u.a. die Reisebranche, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Gastgewerbe.
Die wirtschaftlichen Folgen der ergriffenen Maßnahmen spiegelten sich bereits in der Wirtschaftsleistung des zweiten Quartals wider: Das Bruttoinlandsprodukt lag im zweiten Quartal 2020 preisbereinigt 11,3% unter dem Wert des Vorjahresquartals. Erste Einschätzungen des Statistischen Bundesamtes gehen davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt für das Gesamtjahr 2020 einen Rückgang von etwa 5,0% verzeichnet.
Die Corona-Krise wirkt allerdings nicht gleichermaßen auf die unterschiedlichen Wirtschaftsbereiche, sodass einige Branchen deutlich stärker von der Krise betroffen sind als andere (z.B. Touristik, Gaststättengewerbe). Auch die Immobilienmärkte haben mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen, wobei auch hier Differenzierungen nach Asset-Klassen vorzunehmen sind. Ganz allgemein liegt ein wesentlicher Vorteil der Immobilienmärkte in der trägen Reaktion auf wirtschaftliche Schocks, wodurch die Folgen zeitverzögert und damit zumeist nicht in der Intensität eintreten, wie dies z.B. an den Aktienmärkten der Fall ist. Der Wohnimmobilienmarkt im Speziellen zeigt sich bis dato von der Krise nahezu unbeeindruckt, wohingegen insbesondere die Asset-Klassen Einzelhandel und Hotel stärkere Auswirkungen der Corona-Pandemie spüren.
Hinsichtlich des Zinsumfeldes im Euroraum ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf weiteres nicht mit einem Anstieg der Zinsen zu rechnen. Das niedrige Zinsniveau begünstigt dabei aufgrund der Aussicht auf höhere Renditen die Attraktivität von Anlagen in Investmentvermögen.
III. Entwicklungen auf den Wohnimmobilienmärkten
Der Wohnimmobilienmarkt Deutschlands gilt sowohl bei in- als auch ausländischen Investoren als „sicherer Hafen“ und hat in den letzten Jahren stets an Attraktivität gewonnen. Diese Eigenschaft spiegelt sich auch im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Krise wider: Nach einer kurzen Phase anfänglicher Unsicherheit im Frühjahr 2020 sind bis dato kaum nachteilige Effekte auf dem Wohnimmobilienmarkt zu erkennen. Ein Indikator, der Aussagen über die Attraktivität des deutschen Wohnimmobilienmarktes zulässt, ist das Transaktionsvolumen der gehandelten Einheiten. In Anlehnung an die veröffentlichten Zahlen der großen Maklerhäuser (u.a. JLL, Savills, BNP) wird deutlich, dass das Jahr 2020 trotz Corona-Krise das zweitbeste jemals registrierte Ergebnis darstellt. So konstatiert JLL ein Transaktionsvolumen von rund Mrd.EUR 22 (bezogen auf den deutschen gewerblichen Wohninvestmentmarkt, inkl. vorab verkaufte Projektentwicklungen und Studentenwohnheime), Savills ein Transaktionsvolumen von rund Mrd.EUR 20 (bezogen auf Transaktionen ab 50 Wohneinheiten) und BNP ein Transaktionsvolumen von rund Mrd.EUR 21 (bezogen auf Wohnungsbestände ab 30 Wohneinheiten). Es kann demnach davon ausgegangen werden, dass die Attraktivität des Wohnimmobilienmarkts für Investoren aufgrund seiner Robustheit und Krisenresistenz auf langfristige Sicht weiter steigen wird. Verantwortlich hierfür sind mitunter sehr gute Fundamentaldaten: Durch eine steigende Bevölkerungszahl, Urbanisierungsprozesse sowie eine zu geringe Bautätigkeit übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum häufig das vorhandene Angebot. Diese Situation ist bereits seit einigen Jahren insbesondere in den deutschen Großstädten und Ballungsgebieten zu erkennen. Mit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und dem hohen Nachfragedruck gehen Miet- und Kaufpreissteigerungen einher. In diesem Kontext versucht die Politik durch Maßnahmen wie der Einführung des Baukindergeldes, der Beschließung des Mietrechtsanpassungsgesetzes den steigenden Miet- und Kaufpreisen entgegenzuwirken und die Mieterrechte zu stärken.
Die Kaufpreise und Mieten für Wohnimmobilien in deutschen (Groß-)Städten sind auch im Jahr 2020, trotz nachlassender Dynamik, weiter angestiegen. Nach dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. sind die Kaufpreise für Eigentumswohnungen in Deutschland im Jahr 2020 um 6,7% gestiegen. Die Neuvertragsmieten in Mehrfamilienhäusern steigerten sich für denselben Zeitraum etwas verhaltener um 3,3%.
IV. Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft
V.1. Ertragslage
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 beläuft sich auf TEUR -983 (Vj. TEUR 1.152) und setzt sich zusammen aus dem Ordentlichen Nettoertrag i.H.v. TEUR -81 (Vj. TEUR 1.744) und der Zeitwertänderung von TEUR -902 (Vj. TEUR -592).
Der Ordentliche Nettoertrag resultiert im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen von TEUR 12 (Vj. TEUR 4), der Verwahrstellenvergütung von TEUR 17 (den. TEUR 18), den Prüfungs- und Veröffentlichungskosten von TEUR 16 (Vj. TEUR 15) sowie die Sonstigen Aufwendungen über TEUR 35 (Vj. TEUR 32). Die Sonstigen Aufwendungen bestehen insbesondere aus der Haftungsvergütung der Komplementärin (TEUR 24; Vj. TEUR 24) sowie Steuerberatungskosten (TEUR 11; Vj. TEUR 7).
Die Zeitwertänderung resultiert – wie im Vorjahr – ausschließlich aus Abschreibungen auf die Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilen 6. Wohnen A GmbH.
V.2. Finanzlage
Zum 31. Dezember 2020 beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft TEUR 4.865 (Vj. TEUR 13.498). Die Eigenkapitalquote beträgt 22,9% (Vj. 61,1%).
In der folgenden Aufstellung sind die Konditionen der Finanzierungen durch die Beteiligungsgesellschaft dargestellt:
Finanzierungsaufstellung d.i.i. 6 in TEUR, 31.12.2020
Darlehen maximal | Kredit bereits gezogen | Noch valutierbar (abhängig von Baukosten | Darlehen aktuelle Valuta | Zinsen in Prozent (Marge) | |
Berlin – Kaiserin-Augusta-Allee | 171 | 171 | 0 | 171 | 2,65% |
Hamburg – Wientapperweg | 11.175 | 11.175 | 0 | 228 | 1,89% |
Hamburg – Reembroden | 3.000 | 3.000 | 0 | 730 | 2,25% |
Hamburg – Falkenbergsweg | 4.552 | 4.552 | 0 | 1.400 | 2,60% |
Köln – Herler Str. | 202 | 202 | 0 | 202 | 2,65% |
Wedel – Tinsdaler Weg | 6.207 | 6.207 | 0 | 127 | 2,65% |
Summe | 25.307 | 25.307 | 0 | 2.858 |
Zur Finanzierung der Eigenkapital-Rückgaben von insgesamt TEUR 7.000 und der Gewinn-Entnahmen der Gesellschafter von insgesamt TEUR 650 hat sich zum Bilanzstichtag das Darlehen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft von TEUR 8.540 auf TEUR 16.290 erhöht.
Die Gesellschaft ist während des gesamten Geschäftsjahres 2020 stets in der Lage gewesen, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
V.3. Vermögenslage
Die Gesellschaft hält eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft. Die Anschaffungskosten hierfür betragen bis zum Bilanzstichtag TEUR 17.525 (Vj. TEUR 17.525) und setzen sich aus der Stammeinlage über TEUR 25 und der Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 17.500 zusammen. Die Bewertung der Beteiligung auf den Bilanzstichtag ergab im Geschäftsjahr 2020 Abschreibungen über TEUR -902 (Vj. TEUR -592).
Die Beteiligungsgesellschaft hält zum 31. Dezember 2020 folgendes Immobilienvermögen:
Überblick Gesamtportfolio | Nutzen-Lasten-Übergang | Strategie | Ankauf Wohn-/ Gewerbeeinheiten | Akt. Wohn-/ Gewerbeeinheiten | IST-Fläche [m2 ] | Leerstand Fläche [%] |
Berlin – Kaiserin-Augusta-Allee | Apr. 15 | Privatisierung | 35 | 1 | 73 | 0,00% |
Hamburg – Wientapperweg | Jan. 14 | Privatisierung | 51 | 3 | 215 | 27,96% |
Hamburg – Reembroden | Mrz. 15 | Privatisierung | 44 | 4 | 329 | 0,00% |
Hamburg – Falkenbergsweg | Nov. 15 | Privatisierung | 40 | 9 | 630 | 0,00% |
Köln – Deutschordensstr./ Herler Str. | Okt. 15 | Privatisierung | 33 | 1 | 108 | 0,00% |
Wedel – Tinsdaler Weg | Nov. 15 | Privatisierung | 60 | 1 | 65 | 0,00% |
Summe | 263 | 19 | 1.421 | 4,24% |
Überblick Gesamtportfolio | IST-Miete Wohnen [€/m2 ] |
Berlin – Kaiserin-Augusta-Allee | 7,09 |
Hamburg – Wientapperweg | 7,08 |
Hamburg – Reembroden | 7,80 |
Hamburg – Falkenbergsweg | 6,51 |
Köln – Deutschordensstr./ Herler Str. | 6,67 |
Wedel – Tinsdaler Weg | 9,69 |
Summe | 7,20 |
Die Rückstellungen betreffen die Kosten für die Abschlussprüfung (TEUR 28; Vj. TEUR 14), die Steuererklärungen (TEUR 15; Vj. TEUR 14) sowie die Verwahrstellenvergütung (TEUR 4; Vj. TEUR 4). Der Anstieg der Rückstellungen resultiert im Wesentlichen daraus, dass die im Vorjahr ausgewiesenen Rückstellungen für Abschlussprüfung noch nicht verbraucht wurde.
V.4. Die Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft
Das Geschäftsjahr 2020 mit einem Ergebnis des Geschäftsjahres von TEUR -983 (Vj. TEUR 1.152) entsprach aufgrund der durch das Corona-Pandemie verringerten Vertriebsgeschwindigkeit nicht ganz den Erwartungen. Die Geschäftsführung geht von einer deutlich positiveren Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2021 aus. Es wird erwartet, dass das letzte im Fonds befindliche Eigenkapital im Laufe des Geschäftsjahres zurückgegeben werden
B. TÄTIGKEITSBERICHT
Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG wird seit dem 22. Juli 2014 von der d.i.i. Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet.
Die d.i.i. Investment GmbH wurde am 11. Mai 2010 gegründet. Gesellschafter ist die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien GmbH. Die d.i.i. Investment GmbH erhielt am 4. Juli 2014 gemäß §§ 20, 22 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) die Erlaubnis für die Tätigkeit als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen bezogen auf geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB. Am 7. November 2014 wurde die Erlaubnis von der BaFin um die Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB erweitert. Am 18. November 2019 wurde die Erlaubnis von der BaFin noch mal erneuert.
Folgende Vermögensgegenstände dürfen verwaltet werden
a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland,
b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur in Vermögensgegenstände gemäß a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen (§ 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB),
c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
d) Derivate zu Absicherungszwecken.
Das Portfoliomanagement und das Risikomanagement werden innerhalb der d.i.i. Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) wahrgenommen. Beide Bereiche sind funktional getrennt und werden von unterschiedlichen Geschäftsführern verantwortet.
Im Ressort „Portfoliomanagement“ werden die Aufgaben Immobilieneinkauf, Fondssteuerung, Immobilienportfolioverwaltung, Liquiditätsanlagemanagement wahrgenommen.
Das Ressort „Risikomanagement“ nimmt die Aufgaben Risikomanagement und Risikocontrolling, Liquiditätsrisikomanagement, Compliance/Interessenkonfliktmanagement/Geldwäscheabwehr/ Datenschutz, Auslagerungscontrolling, Melde- und Anzeigewesen sowie Controlling wahr.
Die Geschäftsleitung möchte eine solide und umsichtige Vergütungspolitik etablieren und missbräuchliche Umgehungen vermeiden. Das Vergütungssystem ist darauf ausgelegt, Anreize für die Geschäftsleiter und Mitarbeiter zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu vermeiden. Die fixe Vergütung ist ausreichend hoch, um die erbrachten beruflichen Dienste fair und entsprechend der ausgeübten Funktion, den Marktgegebenheiten sowie den Anforderungen an die Qualifikation und die Fähigkeiten der Mitarbeiter zu entlohnen. Dadurch soll erreicht werden, dass sich die Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft nicht auf die Erarbeitung einer variablen Vergütung konzentrieren.
Die Gesamtsumme der Mitarbeitervergütungen des abgelaufenen Geschäftsjahres der d.i.i. Investment GmbH beträgt TEUR 2.076 (Vj.TEUR 1.858), davon auf Geschäftsleiter entfallend TEUR 615 (Vj. TEUR 532). Darin enthalten ist eine variable Vergütung i.H.v. TEUR 281 (Vj. TEUR 124); dies entspricht 13,5% (Vj. 6,7%) der Gesamtvergütung.
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 – ohne Berücksichtigung der Geschäftsleitung – 15 (Vj. 13) MitarbeiterInnen in Vollzeit und ein (Vj. ein) Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt.
Auf Grund der geringen Anzahl der Mitarbeiter wurde nicht nach Risk Takern unterschieden.
Zum 31. Dezember 2020 befinden sich 19 Wohn- und Gewerbeeinheiten mit einer Gesamtfläche von 1.421 m2 im Bestand des 6. Fonds. Der flächenmäßige Leerstand beträgt aktuell 4,24%. Derzeit können wir bei der Vermietung in diesem Objekt eine durchschnittliche Istmiete von 7,20 €/m2 erzielen.
Im Geschäftsjahr konnten die Nettokaltmieten in EUR/m2 in den unterschiedlichen Portfolios um durchschnittlich 0,39 EUR/m2 gesteigert werden. Insgesamt wurden 34 Mieterhöhungen durchgesetzt.
Im Geschäftsjahr wurden insgesamt TEUR 365 in die Modernisierung der Gebäude investiert.
Die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen wurden im Geschäftsjahr im Durchschnitt um 3-4% erhöht.
In 2020 wurden insgesamt 50 Wohnungen mit Nutzen-Lasten-Übergang verkauft; davon allein 28 Wohneinheiten in den Hamburger Objekten. Hieraus resultieren Umsätze aus Verkäufen von Grundstücken in Höhe von insgesamt TEUR 10.941.
Die finanziellen Leistungsindikatoren in der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG basieren auf monatlich ermittelten Finanzkennzahlen (EAT, EBT, EBIT, EBITDA und Eigenkapitalrendite).1 Abweichungen bei den ersten vier Kennzahlen führen zu entsprechenden Maßnahmen.
Für das Geschäftsjahr 2020 können folgende Finanzkennzahlen genannt werden:
Finanzielle Leistungsindikatoren | 2020 | 2019 |
EAT | -80.912 | 1.744.121 |
EBT | -80.912 | 1.744.121 |
EBIT | -68.753 | 1.746.899 |
EBITDA | -68.753 | 1.746.899 |
Eigenkapitalrendite | -1,7% | 12,9% |
Bezüglich der Wertentwicklung des Investmentfonds im Geschäftsjahr 2020 verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt C (Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung) im Anhang des Jahresabschlusses. Die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung des Investmentfonds.
Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG i.L. ist insbesondere Marktpreisrisiken ausgesetzt. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen in Abschnitt C.II. (Risikobericht) des Lageberichts.
1 Der EAT (Earnings after Taxes) ist der Jahresüberschuss (hier: Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres) nach Steuern. Beim EBT (Earnings before Taxes) handelt es sich um den Jahresüberschuss (hier: Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres) vor Steuern. Bei der Berechnung des EBIT wird das EBT um das Zinsergebnis bereinigt. Das EBITDA ergibt sich aus dem EBIT zuzüglich Abschreibungen auf das immaterielle Anlagevermögen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Zeitwerte des Umlaufvermögens. Die Eigenkapitalrentabilität ergibt sich aus der Relation von EAT zum Eigenkapital.
C. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
I. Chancenbericht
Die Investment Ratio der d.i.i. leitet sich aus der Einschätzung des deutschen Wohnimmobilienmarktes ab und lässt sich zusammenfassend wie folgt beschreiben:
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Deutschland beheimatet in den nächsten Jahren weiterhin konstant über 80 Millionen Einwohner. |
― |
Die aktuell rund 83 Millionen Menschen beanspruchen zunehmend mehr Quadratmeter Wohnfläche pro Person. |
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Viele Menschen mit entsprechender Kaufkraft ziehen wegen der vorhandenen Infrastruktur, den Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten sowie den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Städte und deren Umland. |
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Durch den zunehmenden Bedarf an Wohnraum und der zu geringen sowie zu teuren Neubautätigkeit kann die Angebotsseite in Form von bezahlbarem Wohnraum die Nachfrage nicht ausreichend bedienen. |
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Aufgrund des auch zukünftig bestehenden Nachfrageüberhangs nach Wohnraum werden die Miet- und Kaufpreise für Wohnimmobilien in den deutschen (Groß-)Städten und Ballungsgebieten weiter steigen. |
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Die Steigerung der Miet- und Kaufpreise sowie die Entwicklung der Nebenkosten führen insbesondere zu einer Angebotsverknappung des bezahlbaren Wohnraums. In diesem Segment besteht eine besonders hohe Nachfrage, die auch zukünftig die dominierende sein wird. |
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Aktiv gemanagter Wohnraum wird in Bezug auf Instandhaltung und Energiekosten von Käufern zunehmend honoriert und führt somit zu mehr Akzeptanz für höhere Kaufpreise. |
Diese Rahmenbedingungen bieten für die d.i.i. Chancen zum weiteren Ausbau der Geschäftsaktivitäten für die wir uns gut aufgestellt sehen.
II. Risikobericht
Risikomanagementsystem
Das Risikomanagement der Gesellschaft wird von der sie verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft durchgeführt. Ein einheitliches Risikomanagement sorgt dafür, dass Chancen und Risiken systematisch erfasst, bewertet, gesteuert, überwacht und kommuniziert werden. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und Potentiale sowie ihre finanziellen Auswirkungen zu gewinnen und so zu steuern, dass der Fortbestand der d.i.i. nicht gefährdet, sondern der Unternehmenswert nachhaltig gesichert und gesteigert werden kann.
Das Risikomanagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft erstreckt sich insbesondere auch auf die von ihr verwalteten Fonds. Insoweit muss gewährleistet sein, dass die für die jeweiligen Anlagestrategien wesentlichen Risiken der Fonds jederzeit identifiziert, erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht werden können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährleistet, dass die Risikoprofile der Fonds der Größe, der Zusammensetzung sowie den Anlagestrategien und Anlagezielen entsprechen, wie sie in den Anlagebedingungen und den sonstigen Verkaufsunterlagen des Fonds festgelegt sind. Außerdem stellt die Kapitalverwaltungsgesellschaft sicher, dass die mit den einzelnen Anlagepositionen verbundenen Risiken sowie deren jeweilige Wirkung auf das Gesamtrisikoprofil des jeweiligen Fonds laufend ordnungsgemäß erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht werden können. Die aus dem Beschwerdemanagement gemeldeten Risiken werden auf der Fondsebene mitberücksichtigt.
Die Unterteilung der auftretenden Risiken erfolgt in Marktrisiken, finanzwirtschaftliche, leistungswirtschaftliche, strategische und externe Risiken.
Die Gesellschaft sieht sich im Wesentlichen folgenden Risiken ausgesetzt:
Marktrisiken (Mietpreis-, Mietrückstands-, Leerstands- und Immobilienpreisrisiken)
Unter dem Begriff „Marktrisiken“ werden alle unerwarteten negativen Einflüsse auf das Fondsvolumen und die geplanten Margen zusammengefasst. Als unmittelbare Folge ziehen diese die nachhaltigen Ergebnisrückgänge nach sich.
Unter dem Begriff Mietpreisrisiko versteht man die negative Entwicklung der Mietpreise aufgrund der veränderten Marktsituation am Objekt, Standort oder Region. Als Mietrückstandsrisiken sind ungeplant ausfallende Mieteingänge definiert. Unter Leerstandrisiken werden Abweichungen von geplanten Leerstandquoten der Objekte innerhalb eines Fonds determiniert. Die Gesellschaft begegnet diesen Risiken, indem sie im Asset Management Prozesse und Maßnahmen zur Reduktion des Leerstandes definiert und einhält und Mietforderungsmanagement systematisiert.
Von den Immobilienpreisrisiken spricht man bei negativen Entwicklungen der Verkehrswerte der Objekte innerhalb eines Fonds. Zukünftig besteht die Herausforderung darin, die Werthaltigkeit unserer Immobilien zu sichern. Dieser Gefahr wirken wir entgegen, indem wir unsere Gebäude kontinuierlich energetisch sanieren und modernisieren.
Forderungsausfallrisiken
Zum Stichtag weisen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften Forderungen gegen andere Unternehmen der d.i.i.-Gruppe aus. Aus unserer Sicht sind diese werthaltig, weil es zurzeit keine Anhaltspunkte gibt, dass diese nicht erfüllt werden können. Nicht werthaltigen Forderungen wird dagegen grundsätzlich mit Wertberichtigungen in angemessener Höhe begegnet.
Aktuelle Risikosituation/SARS-CoV-2
Das Risikomanagement der d.i.i. sieht aus heutiger Sicht keine Risiken, denen die Gesellschaft nicht in angemessener Weise entgegenwirken kann oder die sich bestandsgefährdend auf die Ertrags-, Vermögens- und/oder Finanzlage des Fonds auswirken könnten. Das Geschäftsmodell sichert eine weitestgehende Unabhängigkeit von konjunkturellen Schwankungen und hat sich während der SARS-Cov-2-Pandemie als sehr robust bewiesen.
Wir beobachten derzeit keine Preiskorrekturen im Wohnimmobiliensektor und gehen mittel- bis langfristig von einer stabilen Lage und weiteren Steigerungen der Verkehrswerte im Wohnimmobiliensektor aus.
Aus heutiger Sicht können wir keine negativen Folgeschäden aus der SARS-Cov-2-Pandemie auf die Entwicklung des Fonds feststellen.
D. PROGNOSEBERICHT
Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass 2020 nicht alle Wohnungen planmäßig verkauft werden konnten. Die letzten Wohnungen werden im Geschäftsjahr 2021 abverkauft, um mit der Liquidation des Fonds fortzufahren.
Im Geschäftsjahr 2021 wird das restliche im Fonds vorhandene Eigenkapital i.H.v. TEUR 5.078 an die Gesellschafter zurückgegeben sowie Gewinne i.H.v. TEUR 151 ausgekehrt.
E. ANGABEN GEMÄSS § 23 ABS. 2 NR. 4-6 KARBV
Die Gesellschaft hat ein gezeichnetes Kommanditkapital von TEUR 19.250 und 19.250 Kommanditanteilen.
Die d.i.i. Investment GmbH ist die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) des geschlossenen Spezial-AIF d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG.
Die KVG ist als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen und verwaltet inländische Investmentvermögen. Die KVG ist für das Portfolio- und Risikomanagement sowie die erweiterten Berichts-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten verantwortlich. Die KVG ist berechtigt, Aufgaben an Dritte zu übertragen. Sie verwaltet, unmittelbar oder mittelbar über verschiedene Objektgesellschaften (nachfolgend „Objektgesellschaften“) Immobilien (nachfolgend „Objekte“) bzw. Immobilienportfolien (nachfolgend „Portfolio“).
Die KVG übernimmt für die Auftraggeber das Asset Management im Hinblick auf die gesamten von den Auftraggebern direkt oder indirekt gehaltenen Objekte.
Das Asset Management umfasst
― |
die Beratung im Hinblick auf die Auswahl, Analyse, Bewertung und Durchführung des Erwerbs und des Verkaufs von Immobilienobjekten sowie |
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das operative Management von Objekten. Die Leistungen der KVG erstrecken sich auf alle gehaltenen und alle zukünftig zu erwerbenden Objekte, sobald Nutzen und/oder Lasten dieser Objekte direkt bzw. mittelbar auf eine Tochtergesellschaft übergegangen sind. |
Die Gesellschaft verpflichtet sich, der KVG sämtliche Unterlagen und Informationen über alle Objekte vollständig und richtig zu übergeben, die die KVG zur Durchführung des Auftrages benötigt.
Die KVG wird die Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrnehmen sowie fachgerecht bearbeiten.
Die KVG wird die Gesellschaft oder von dieser benannte Dritte über alle der KVG bekannten wesentlichen, die Objekte betreffenden Angelegenheiten unverzüglich unterrichten. Der Gesellschaft sind ferner alle der KVG bekannten Informationen weiterzugeben, die – in welcher Weise auch immer – für den Fortbestand und die Wirtschaftlichkeit der Objekte von Bedeutung sind oder sein könnten (z.B. Veränderungen im Umfeld, behördliche Entscheidungen u.ä.).
Die KVG wird der Gesellschaft Berichte über alle wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der einzelnen Objekte erstellen und an die Auftraggeber weiterleiten. Die KVG wird ferner, soweit erforderlich, entsprechende Berichte für finanzierende Banken nach Maßgabe der jeweiligen Kreditverträge erstellen. Einzelheiten zu Form und Inhalten dieser turnusmäßigen Berichte sind von der Gesellschaft festzulegen. Die KVG kann sich für die Erfüllung der Verpflichtung Dritter bedienen.
Der Gesellschaft und den von ihr Bevollmächtigten ist nach vorheriger Ankündigung Einblick in die die Objekte betreffenden Unterlagen zu gewähren. Mit Beendigung des Auftrages oder nach Aufforderung durch die Gesellschaft sind sämtliche Unterlagen der Gesellschaft auszuhändigen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Die KVG ist im Rahmen ihrer Tätigkeit verpflichtet, nach pflichtgemäßem Ermessen stets im Interesse der Gesellschaft zu handeln und hierbei deren Weisungen zu beachten.
Die Weisungsbefugnisse der Gesellschaft gegenüber der KVG erstrecken sich insbesondere auf die Präzisierung der übertragenen Aufgaben. Eine Erweiterung des umgrenzten Aufgabengebietes bedarf jedoch der einvernehmlichen Einigung aller Vertragsparteien.
Durch den Verwaltungsvertrag wird kein Arbeitsverhältnis zwischen der Gesellschaft und den Mitarbeitern der KVG begründet. Die Art und Weise der Erledigung der Aufgaben der KVG sowie die Bestimmungen des hierzu einzusetzenden Personenkreises obliegt allein der KVG. Soweit die KVG Weisungen erhält, binden diese allein die KVG und nicht deren Mitarbeiter. Die Mitarbeiter der KVG unterliegen allein den Weisungen der KVG.
Die KVG sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften gegenüber der Gesellschaft nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. In diesem Fall ist die Haftung der KVG jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet die KVG unbeschränkt.
Die KVG übernimmt für Lieferungen und Leistungen der von ihr beauftragten Objektverwalter oder sonstige Dienstleister keine Gewährleistung. Sie haftet der Gesellschaft jedoch dafür, dass sie die Objektverwalter und Dienstleister mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie unter Berücksichtigung der der Gesellschaft gegebenenfalls auferlegten Pflichten, z.B. aus Finanzierungszusagen von Banken, ausgewählt hat.
Die Haftung für alle Ansprüche der Gesellschaft gegenüber der KVG aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist beschränkt auf den Betrag der an die Gesellschaft in den letzten zwei vollen Geschäftsjahren vor Eintritt des Haftungsfalles gezahlten Gesamtvergütung.
Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2019. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist jederzeit fristlos zulässig.
Die KVG ist bei Beendigung dieses Vertrages verpflichtet, der Gesellschaft bzw. den Objektgesellschaften alle in § 257 HGB genannten noch vorhandenen Unterlagen sowie alle zur ordnungsgemäßen Fortsetzung der Buchführung und allgemeinen Verwaltung notwendigen Unterlagen herauszugeben.
Für die vollständige Konzeption des Beteiligungsangebots sowie die Investorenansprache zur Vermittlung des erforderlichen Eigenkapitals erhält die KVG jeweils eine einmalige Vergütung i.H.v. 1% aller im Wege der Privatplatzierung gezeichneten Kommanditeinlagen der Gesellschaft, mindestens jedoch einen Betrag von jeweils EUR 100.000,00.
Für die Investorenbetreuung erhält die KVG seit dem Geschäftsjahr 2014 eine jährliche Vergütung i.H.v. EUR 50.000,00.
Die KVG erhält für ihre Beratungs- und Verwaltungsleistungen nach § 1 von den Auftraggebern eine Managementgebühr in Höhe von 1% p.a. bezogen auf den Buchwert des Immobilienbestandes, der bei den Auftraggebern und in eventuellen Beteiligungsgesellschaften bilanziert ist, mindestens jedoch EUR 100.000,00 pro Jahr (nachfolgend „Managementgebühr“). Die Managementgebühr ist auf Basis der jeweiligen Jahresabschlüsse zu ermitteln. Dabei sind Abgänge und Zugänge von einzelnen Objekten pro-rata-temporis für das Geschäftsjahr, in dem der Zugang bzw. der Abgang erfolgt, zu berücksichtigen. Maßgeblich ist jeweils der Immobilienbestand zum Monatsanfang. Die KVG erhält nach dem angenommenen Investitionsverlauf bemessene Abschlagszahlungen auf die jährliche Managementgebühr, die im Voraus in zwölf Monatsraten jeweils zum 1. eines jeden Monats zu zahlen sind. Zum 31.12. eines Jahres wird im Rahmen einer Endabrechnung die endgültige Managementgebühr für das Geschäftsjahr abgerechnet.
Für den von der KVG beratenen Ankauf von Wohnimmobilien oder Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften erhält die KVG eine Einmalprovision in Höhe von 1,5% des jeweiligen Nettokaufpreises. Nettokaufpreis in diesem Sinne ist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten. Die Vergütung ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Für den von ihr beratenen Verkauf von Wohnimmobilien oder Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften erhält die KVG eine Einmalprovision in Höhe von 2,0% des jeweiligen Nettoverkaufspreises bei der Veräußerung von Wohnraum im Rahmen von Wohnungsprivatisierungen (Schaffung von Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz). Nettoverkaufspreis in diesem Sinne ist der tatsächlich vereinnahmte Verkaufspreis vor Abzug etwaiger Veräußerungsnebenkosten. Der Anspruch auf die Vergütung entsteht mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Sofern die KVG den Verkauf von Wohnungen durch eigenes Personal durchführt, erhält die KVG für diese Tätigkeit zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 3,5% des Nettoverkaufspreises. Nettoverkaufspreis in diesem Sinne ist der tatsächlich vereinnahmte Verkaufspreis vor Abzug etwaiger Veräußerungsnebenkosten. Der Anspruch auf die jeweilige Vergütung entsteht mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages und ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Die nach vorstehenden Absätzen geschuldeten Vergütungen und Gebühren sind Nettobeträge und erhöhen sich durch eine ggf. darauf entfallende Umsatzsteuer.
Soweit die KVG Beratungs- und Verwaltungsleistungen, insbesondere Beratungsleistungen bei der Umsetzung des Geschäftsgegenstands der Gesellschaft im Zusammenhang mit rechtlichen oder steuerrechtlichen Fragestellungen, durch die Einschaltung von Nachunternehmern (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, etc.) erbringen lässt, werden ihr diese Aufwendungen durch die Gesellschaft erstattet. Soweit solche Kosten im Zusammenhang mit einer geplanten Akquisition entstanden sind und es nicht zum Abschluss einer wirksamen Transaktion kommt, so werden sich die KVG und Auftraggeber diese Kosten teilen.
Eine Weiterverlagerung der von der KVG übernommenen Aufgaben auf Dritte, insbesondere die Einschaltung von Nachunternehmern, ist zulässig. Die KVG bleibt der Gesellschaft gegenüber für die Erfüllung der ihr aus diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verantwortlich, auch wenn sie die Aufgaben durch beauftragte Dritte erfüllen lässt.
Die KVG ist bevollmächtigt, Einblick in die den Grundbesitz der Objekte und Immobilienportfolien betreffenden Unterlagen bei sämtlichen Behörden zu nehmen und Unterlagen zum Zwecke der Kopienanfertigung zu entleihen sowie Untervollmachten zu diesem Zwecke zu erteilen.
Die KVG ist ohne gesonderte Bevollmächtigung nicht berechtigt, die Gesellschaft rechtsgeschäftlich zu vertreten.
Die KVG unterliegt gegenüber der Gesellschaft keinem Wettbewerbsverbot. Die KVG wird jedoch sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbesorgung nach diesem Vertrag von der Gesellschaft erlangt, vertraulich behandeln und nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschaft oder im Rahmen ihrer vertraglich, gesetzlich oder behördlich auferlegten Pflichten offenlegen.
F. ERKLÄRUNG NACH § 289 ABS. 1 SATZ 5 HGB I.V.M. §§ 158, 135 ABS. 1 SATZ 2 NR. 3 KAGB
Wir, die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Wiesbaden, 31. Juli 2021
Frank Wojtalewicz, Geschäftsführer d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH
Frank Wojtalewicz, Liquidator
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG i.L.:
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG i.L., bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG i.L. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen. |
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 6. GmbH & Co. geschlossene Investment-KG i.L. zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
Frankfurt am Main, den 31. Juli 2021
RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
S. Varughese, Wirtschaftsprüfer
F. Weber, Wirtschaftsprüfer
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