Wen wundert es bei diesem Unternehmen dann noch wirklich? Uns zumindest in der Redaktion nicht mehr bei all den Bilanzen, die wir aus dem Unternehmen HEH bereits gesehen haben.
HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
Grundlagen des Unternehmens
Das Unternehmen wurde am 13. Januar 2009 als vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft gegründet. Geschäftsführende Kommanditistin ist die HEH Aviation Management GmbH. Komplementärin ist die Verwaltung HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH. Zweigniederlassungen bestehen nicht. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Vermietung eines Flugzeuges. Mit Wirkung zum 27. November 2012 wurde ein Flugzeug vom Typ Embraer ERJ 170-200 zum Preis von USD 26,4 Mio bzw. EUR 20,4 Mio erworben und nach Übernahme für einen Zeitraum von zehn Jahren an die englische Regionalfluggesellschaft Flybe Ltd. vermietet.
Wirtschaftsbericht
Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Nach einer Dekade anhaltenden Wachstums löste die globale COVID-19-Pandemie eine in diesem Ausmaß noch nie dagewesenen Luftfahrtkrise aus. Durch die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus und die damit verbundenen Reisebeschränkungen wurde der Passagierluftverkehr im Frühjahr 2020 weitgehend eingestellt. Dementsprechend reduzierte der internationale Luftfahrtverband IATA seine Prognose für den Branchengewinn im Jahr 2020 signifikant. Nach einem weltweiten Gewinn der Luftfahrtindustrie in Höhe von USD 26,4 Milliarden im Jahr 2019 lag der Branchenverlust 2020 bei USD 126,4 Milliarden. Für das laufende Jahr 2021 erwartet die IATA Stand April 2021 einen Branchenverlust von USD 47,7 Milliarden.
Durch die vorübergehende Stilllegung großer Teile der weltweiten Flugzeugflotte erhöht sich die Ausfallwahrscheinlichkeit von Fluggesellschaften erheblich. Zeitweise waren ca. 17.000 Flugzeuge vorübergehend geparkt. Dies entsprach etwa 64 % der gesamten Weltflotte. Daher ist die überwiegende Mehrheit der Fluggesellschaften weiterhin auf staatliche Unterstützung angewiesen.
Die Dauer der Reisebeschränkungen ist gegenwärtig nicht absehbar und hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab. Die Zunahme an Impfungen gegen das Corona-Virus begründet Hoffnung auf eine Belebung des Luftverkehrs und damit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Fluggesellschaften. Gefahren für die Nachfrage drohen weiterhin durch zurückhaltende Konsumenten und rezessive wirtschaftliche Tendenzen.
Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft
Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft war geprägt durch die Insolvenz des Leasingnehmers Flybe und die weltweite Luftfahrtkrise infolge der Corona Pandemie.
Wegen der Pandemie entwickelten sich die Passagierzahlen ab Februar 2020 deutlich rückläufig und wegen der daraus resultierenden anhaltenden Verluste stellte Flybe am 5. März 2020 einen Insolvenzantrag und stoppte die Zahlung der Leasingraten. Mit der Zahlungsunfähigkeit der Fluggesellschaft gingen darüber hinaus Zurückbehaltungs- und Pfandrechte der Flughäfen für noch nicht gezahlte Landegebühren und ähnliche Aufwendungen einher, die durch die Gesellschaft zu tragen waren.
Die Gesellschaft hat die ausstehenden Flughafengebühren im Jahr 2020 gezahlt und das Flugzeug konnte zum angedachten Flughafen Maastricht überführt werden, wo dieses bis zur Weitervermarktung geparkt und gewartet wird.
Durch den Ausfall des Leasingnehmers hatte die Gesellschaft die Betriebskosten zu tragen und darüber hinaus sind weitere Aufwendungen für die Wiederinbesitznahme des Flugzeuges und die Anschlussvermarktung entstanden.
Die Umsatzerlöse aus dem Leasingvertrag haben im Jahr 2020 TEUR 2.149 (i. Vj. TEUR 2.258) betragen. Diese beinhalten die im ersten Quartal 2020 durch den Leasingnehmer noch geleisteten Leasingraten sowie die ausgezahlten Sicherheitsdepots. Ab März 2020 wurden nach Insolvenz des Leasingnehmers keine Leasingraten mehr geleistet.
Den Umsatzerlösen standen im Wesentlichen erhöhte sonstige betriebliche Aufwendungen von TEUR 952 (i. Vj. TEUR 106), Abschreibungen auf das Flugzeug von TEUR 1.715 (i. Vj. TEUR 1.715) und Zinsaufwendungen von TEUR 117 (i. Vj. TEUR 163) gegenüber. Aus dem Geschäftsbetrieb ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 634 (i. Vj. Jahresüberschuss TEUR 278) als maßgeblicher finanzieller Leistungsindikator.
Die Vermögenslage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 ist unter Berücksichtigung der im Sachanlagevermögen aufgrund des den Buchwert übersteigenden Zeitwerts des Flugzeugs enthaltenen stillen Reserven geordnet.
Die Liquiditätslage der Gesellschaft hat sich in 2020 bedingt durch die Insolvenz des Leasingnehmers verschlechtert. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war während des Geschäftsjahres jederzeit gegeben.
Risiko- und Chancenbericht/Prognosebericht
Für das Geschäftsjahr 2021 wird mit weiteren Belastungen gerechnet. Die Liquiditätslage der Gesellschaft hatte sich nach der Insolvenz Flybes verschlechtert, da durch den Ausfall des Leasingnehmers und folglich den Wegfall der Einnahmen nun die Gesellschaft die Betriebskosten zu tragen hat und darüber hinaus weitere Aufwendungen für die Anschlussvermarktung entstehen.
Die Geschäftsführung erwartet, dass die Gesellschaft erst nach Weitervermarktung des Fondsflugzeuges wieder Liquiditätsüberschüsse erzielt. Eine solche Weitervermarktung wird gegenwärtig für Mitte 2022 erwartet.
Die Geschäftsführung ist zu der Einschätzung gelangt, dass die Zahlungsfähigkeit bis mindestens zu der erwarteten Wiedervermarktung des Flugzeugs Mitte 2022 durch die bestehenden liquiden Mittel gesichert ist.
Quantitative Aussagen zur künftigen Entwicklung des handelsrechtlichen Ergebnisses sind vor dem Hintergrund der aktuellen Einschränkungen aufgrund von COVID-19 und den Auswirkungen der Pandemie auf das Reise- und Flugaufkommen nur schwer zu treffen. Das handelsrechtliche Ergebnis sowie die Liquiditätslage werden sich durch den Ausfall der Leasingratenzahlung durch Flybe für das Geschäftsjahr 2021 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 deutlich verschlechtern, da bis zur Weitervermarktung des Flugzeuges die Betriebskosten und sonstigen Aufwendungen, inkl. des Kapitaldienstes aus der vorhandenen Liquidität getragen werden müssen und keine Einnahmen erzielt werden. Eine Verbesserung der liquiden und handelsrechtlichen Ergebnisse ist während des gesamten Prognosezeitraums nur möglich, wenn das Flugzeug veräußert oder neu vermietet wird oder wenn ab Mitte 2022 weitere Finanzmittel zur Verfügung gestellt oder bestehende Kapitaldienstverpflichtungen gestundet bzw. gestreckt werden können. Im ersten Quartal 2021 wurden bereits zusätzliche Kredite in Höhe von EUR 1 Mio. aufgenommen. Diese Sachlage deutet auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen und ein bestandsgefährdendes Risiko darstellen kann.
Hamburg, den 15. November 2021
HEH Aviation Management GmbH Verwaltung
HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH
gez. Gunnar Dittmann, Geschäftsführer
gez. Jörn-Hinnerk Mennerich, Geschäftsführer
gez. Dr. Sven Kehren, Geschäftsführer
Bilanz
Aktiva
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
A. Anlagevermögen | 6.573.115,00 | 8.287.841,00 |
I. Sachanlagen | 6.573.115,00 | 8.287.841,00 |
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.573.115,00 | 8.287.841,00 |
B. Umlaufvermögen | 1.331.835,39 | 1.510.944,70 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 4.071,44 | 2.743,29 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.327.763,95 | 1.508.201,41 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 2.766,00 |
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten | 1.206.229,48 | 1.204.824,16 |
Aktiva | 9.111.179,87 | 11.006.375,86 |
Passiva |
||
31.12.2020 EUR |
31.12.2019 EUR |
|
A. Eigenkapital | 6.960.695,42 | 7.592.806,25 |
I. Kapitalanteile | 6.960.695,42 | 7.592.806,25 |
1. Kapitalanteile Kommanditisten | 6.960.695,42 | 7.592.806,25 |
II. Bilanzgewinn | 0,00 | 0,00 |
B. Rückstellungen | 11.854,07 | 11.261,63 |
C. Verbindlichkeiten | 2.138.630,38 | 3.238.392,50 |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.138.630,38 | 3.235.626,50 |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 2.138.630,38 | 3.235.626,50 |
2. sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 2.766,00 |
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 0,00 | 2.766,00 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 163.915,48 |
Passiva | 9.111.179,87 | 11.006.375,86 |
Gewinn- und Verlustrechnung
1.1.2020 – 31.12.2020 EUR |
1.1.2019 – 31.12.2019 EUR |
|
1. Rohergebnis | 2.150.972,59 | 2.261.417,05 |
2. Abschreibungen | 1.714.726,00 | 1.714.726,00 |
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 1.714.726,00 | 1.714.726,00 |
3. sonstige betriebliche Aufwendungen | 952.367,90 | 106.114,70 |
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 5.720,30 | |
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 117.394,84 | 162.852,46 |
5. Ergebnis nach Steuern | -633.516,15 | 277.723,89 |
Jahresfehlbetrag | 633.516,15 | -277.723,89 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
1. Allgemeine Angaben
Die HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. HRA 109522 im Handelsregister eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 der HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2020 die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gemäß § 264a Abs. 1 in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung werden Vermerke zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang ausgewiesen.
Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich gemäß § 256a HGB in Euro umgerechnet.
Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bestehenden wesentlichen Unsicherheit, die ernsthafte Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmensfortführung begründen kann, verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht.
2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauer wurde mit zwölf Jahren angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite werden Ausgaben, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, ausgewiesen.
Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite werden Einnahmen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen zum 31. Dezember 2020 nicht.
3. Erläuterungen zur Bilanz
1. Auf eine gesonderte Aufgliederung der Entwicklung des Anlagevermögens wurde gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2020
Restlaufzeit | ||||
von bis zu einem Jahr EUR |
von einem bis zu fünf Jahren EUR |
von mehr als fünf Jahren EUR |
Gesamt EUR |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.048.648,78 | 1.089.981,60 | 0,00 | 2.138.630,38 |
(i. Vj. | 1.097.968,47 | 2.137.658,03 | 0,00 | 3.235.626,50) |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
(i. Vj. | 2.766,00 | 0,00 | 0,00 | 2.766,00) |
1.048.648,78 | 1.089.981,60 | 0,00 | 2.138.630,38 | |
(i. Vj. | 1.100.734,47 | 2.137.658,03 | 0,00 | 3.238.392,50) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch eine erstrangige Flugzeughypothek nach englischem Recht besichert.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Aus der Nutzungsüberlassung des erworbenen Flugzeugs entsprechend dem abgeschlossenen Leasingvertrag wurden Umsatzerlöse von TEUR 2.149 (i. Vj. TEUR 2.258) erzielt. Infolge der Insolvenz des Leasingnehmers im März 2020 und den damit entfallenen regelmäßigen Leasingraten sind diese im Vergleich zum Vorjahr zunächst reduziert und beinhalten kompensierend vor allem Gelder aus einem abgerufenen Sicherheitsdepot.
Die Abschreibungen von TEUR 1.715 betreffen die planmäßige Abschreibung des Flugzeugs.
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf TEUR 952 (i. Vj. TEUR 106) begründet sich im Wesentlichen durch die auf die Gesellschaft übergegangenen Kosten für Flughafengebühren, Instandhaltung, Versicherung, etc. infolge der Insolvenz des Leasingnehmers.
Die Zinsaufwendungen von TEUR 117 (i. Vj. TEUR 163) entfallen auf die langfristige Fremdfinanzierung.
5. Sonstige Angaben
5.1 Angaben gemäß § 264c Abs. 2 HGB
Die auf der Aktivseite ausgewiesenen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile und Entnahmen der Kommanditisten betreffen die Kapitalkonten der HEH Treuhand GmbH & Cie. KG, Hamburg, und der HEH Aviation Management GmbH, Hamburg. Die negativen Kapitalkonten resultieren aus den planmäßig erwirtschafteten Verlusten der Gesellschaft und den planmäßigen Entnahmen.
Von den im Handelsregister zum Bilanzstichtag eingetragenen Einlagen der HEH Aviation Management GmbH und der HEH Treuhand GmbH & Cie. KG gelten zum Bilanzstichtag aufgrund von planmäßigen Entnahmen TEUR 19 als nicht geleistet.
5.2 Mitglieder der Geschäftsführung
1. Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2020 an:
2. HEH Aviation Management GmbH, Hamburg, diese vertreten durch
• |
Herrn Gunnar Dittmann, Geschäftsführer, Hamburg Herrn Jörn-Hinnerk Mennerich, Geschäftsführer, Hamburg Herrn Dr. Sven Kehren, Geschäftsführer, Hamburg |
Der geschäftsführenden Kommanditistin ist Alleinvertretungsberechtigung erteilt worden, und sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, die Verwaltung HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, ist im Innenverhältnis nicht zur Geschäftsführung befugt.
5.3 Sonstige Angaben
Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Pflichteinlage ist die Verwaltung HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg. Die Komplementärin hat ein gezeichnetes Kapital von EUR 25.000,00.
Hamburg, den 15. November 2021
HEH Aviation Management GmbH Verwaltung
HEH Aviation „Sotuhampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH
gez. Gunnar Dittmann, Geschäftsführer
gez. Jörn-Hinnerk Mennerich, Geschäftsführer
gez. Dr. Sven Kehren, Geschäftsführer
Erklärung nach § 289 Abs.1, Satz 5 HGB (Bilanzeid)
Erklärung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bericht des Aufsichtsrats
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2021 festgestellt.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HEH Aviation „Southampton“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
1. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 undvermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt „1. Allgemeine Angaben“ im Anhang und „Risiko- und Chancenbericht/Prognosebericht“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft durch den Ausfall des Leasingnehmers infolge Insolvenz und dem damit verbundenen Wegfall der entsprechenden Einnahmen die Betriebskosten und den Kapitaldienst für das Darlehen aus den eigenen liquiden Mitteln zu tragen hat. Dies gelingt während des Prognosezeitraums nur, wenn das Flugzeug veräußert oder neu vermietet wird oder wenn ab Mitte 2022 weitere Finanzmittel zur Verfügung gestellt oder bestehende Kapitaldienstverpflichtungen weiter gestundet bzw. gestreckt werden können.
Wie in den Abschnitten „1. Allgemeine Angaben“ im Anhang und „Risiko- und Chancenbericht/Prognosebericht“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
1. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 15. November 2021
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Olschewski, Wirtschaftsprüfer
gez. Jakobi, Wirtschaftsprüfer
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