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Anlegergelder vernichtet: Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG

stevepb (CC0), Pixabay
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Natürlich schauen wir uns diese Bilanz dann auch mal genauer an, denn es handelt es sich ja um ein Unternehmen das mit Anlegergeldern arbeitet. Anlegergelder die man ja eigentlich nur „Treuhänderisch“ verwaltet. Davon hat man mal soeben „über 200TDe“ vernichtet.

Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

Grundlagen der Gesellschaft

Allgemeine Angaben

Die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L., Bremen, ist ein geschlossener Publikums-AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Bremen unter der HRA 26413 HB eingetragen.

Das Geschäftsjahr 2020 ist für die Gesellschaft das siebte Jahr im Zeichen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Am 22. Juli 2013 trat in Folge der Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 2011/​61 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/​41/​EG und 2009/​65/​EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/​2009 und (EU) Nr. 1095/​2010 (ABI. L 174 vom 1. Juli 2011, S. 1) (AIFM-Richtlinie) das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Als Folge haben sich erhebliche Veränderungen in der internen Struktur der Gesellschaft ergeben.

Die Kommanditisten der Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. sind der Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft Hans-Jürgen Döhle und INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, München.

Mit dem Beschluss der Komplementärin der Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. mit Sitz in Bremen, der Middle East Best Select Fonds GmbH ebenfalls mit Sitz in Bremen, wurde am 6. Dezember 2018 gemäß § 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages die Fondslaufzeit der Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG um ein Jahr, also maximal bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.

Die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. ist zum 31.12.2019 aufgelöst. Die Eintragung der Liquidation erfolgte beim Amtsgericht Bremen am 23.01.2020. Zur Liquidatorin wurde die Komplementärin, die Middle East Best Select Fonds GmbH, Bremen bestellt.

Die Anlegerverwaltung wie auch die Buchhaltung der Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. werden seit dem 01.03.2017 in einem Auslagerungsverhältnis von der Prospero Service GmbH, mit Sitz in Konstanz wahrgenommen.

Die XOLARIS Service KVAG, mit Sitz in München, hat auch im Betrachtungszeitraum die Funktion der extern bestellten Service Kapitalverwaltungsgesellschaft erbracht.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Erläuterung zum Jahresergebnis 2020

Der Jahresfehlbetrag der Fondsgesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR -216, der sich aufteilt in ein realisiertes Ergebnis von TEUR -216 und in ein nicht realisiertes Ergebnis von EUR 0 (Vj. Jahresfehlbetrag TEUR – 150 – davon TEUR -150 realisiertes und EUR 0 nicht realisiertes Ergebnis).

Die Fondsgesellschaft erzielte im Berichtsjahr keine Erträge (Vj. TEUR 75).

Die Aufwendungen in Höhe von TEUR 216 sind im Vergleich zum Vorjahr in etwa konstant geblieben (Vj. TEUR 225). Die Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für die Verwaltungsvergütung (TEUR 130) sowie sonstige Aufwendungen (TEUR 48).

Wirtschaftliche/​finanzielle Situation der Fondsgesellschaft im Geschäftsjahr 2020 – Fortführung der Unternehmenstätigkeit bis 31.12.2021 gesichert

Die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. befindet sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 noch immer in einer prekären Finanzsituation. Die Fondsgesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine kurzfristige Liquidität in Höhe von TEUR 12 sowie sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 55 auf. Diesem Guthaben stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 266 gegenüber. Die Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten sowie für noch nicht abgerechnete vertragliche Verpflichtungen gebildet.

Die Fondsgesellschaft hat im Dezember 2017 sämtliche Beteiligungen des Anlagevermögens veräußert, im Nachgang dazu wurde die Käuferpartei beider Kaufverträge ausgetauscht und der Gesamtkaufpreis der beiden Verträge konnte auf insgesamt USD 19.647.425,50 angehoben werden.

Nach den aufschiebenden Bedingungen der Kaufpreiszahlung für diese Verträge wurde eine Zahlung bisher noch nicht fällig. Grund ist nach Angaben des Käufers die Verzögerung des integrierten 4 GW Solar-Großprojekts für Algerien mit einem Gesamtvolumen von ca. 5 Mrd. USD, das damit in Zusammenhang steht. Da erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung die Beteiligungen auf den Käufer übergehen, werden die Beteiligungen noch im Anlagevermögen der Fondsgesellschaft bilanziert.

Wie im Vorjahr erfolgte die Bewertung der Beteiligungen im Anlagevermögen nach § 271 Abs. 4 KAGB i.V.m. § 216 Abs. 1 Nr. 2 KAGB durch die KVG. Basis der Bewertung zum 31.12.2020 waren wie im Vorjahr die im Vertrag über die Veräußerung der Beteiligungen vereinbarten Kaufpreise unter Einbeziehung von adäquaten Risikoabschlägen. Da die Zahlung bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht fällig war und wesentliche Unsicherheiten bezüglich des Eintritts der aufschiebenden Bedingung zur Zahlung des Kaufpreises (Realisierung des o.g. Großprojekts) besteht, wurde die Bewertung mit einem Wert von EUR 0,00 angesetzt Es kann jedoch nach Versicherung der Käuferseite keine Substanzlosigkeit festgestellt werden, welche eine Geschäftseinstellung oder ähnliche Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt rechtfertigen würde. Die Umsetzung des Großprojekts für Algerien entspricht nicht der ursprünglichen Planung bzw. den Annahmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Das ist bei entsprechenden Entwicklungsprojekten aber nicht unüblich.

Die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. schuldet der Terra Nex Financial Engineering Ltd. (Zug, Schweiz) gemäß Gesellschaftsvertrag pro Quartal eine Pauschale als Aufwandsentschädigung für die Investmentberatung in Höhe von EUR 10.000,00. Auf ihre Forderungen aus den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 hat die Gläubigerin gemäß Verzichtserklärung mit Besserungsschein im März 2021 verzichtet.

Die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. schuldet der Middle East Best Select Fonds GmbH gemäß Gesellschaftsvertrag pro Quartal eine Pauschale für die Geschäftsführervergütung in Höhe von EUR 17.850,00 und für die Vergütung der Verwaltungskosten pro Quartal in Höhe von EUR 3.472,72, die jeweils am Ende des Quartals fällig sind, sowie jährlich eine Pauschale als Haftungsvergütung in Höhe von EUR 11.900,00, die am Ende des Geschäftsjahres fällig ist. Alle Beträge verstehen sich inklusive der jeweiligen Umsatzsteuer. Auf ihre Forderungen aus den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 hat die Gläubigerin – bis auf die Geschäftsführer-Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 – gemäß Verzichtserklärung mit Besserungsschein im März 2021 verzichtet.

Die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. schuldet der INTEGRA Treuhandgesellschaft GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, im Geschäftsjahr 2020 eine Treuhandvergütung von insgesamt EUR 15.246,80 für das dritte und vierte Quartal 2020 sowie EUR 31.907,32 für das Geschäftsjahr 2021. Die Beträge verstehen sich inklusive der jeweiligen Umsatzsteuer. Auf ihre Forderung hat die Gläubigerin gemäß Verzichtserklärung mit Besserungsschein im März 2021 verzichtet.

Darüber hinaus liegt eine Kostenübernahme-Vereinbarung der XOLARIS AG, Liechtenstein, vor, die sicherstellt, dass ausstehende Kosten für den Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und die Verwahrstelle für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 für die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. übernommen werden.

Aufgrund dieser Vereinbarungen ist es gelungen, die Weiterführung der Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. bis mindestens zum 31. Dezember 2021 zu sichern. Auch die Kosten für den Jahresabschluss, die Steuererklärungen und für den Abschlussprüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2021, die erst im Jahr 2022 anfallen, sind bereits durch eine Kostenübernahme-Vereinbarung abgesichert.

Wir erachten es als Erfolg, dass die meisten der involvierten Parteien zum Verzicht bzw. zur Übernahme von Kosten bereit sind. Dies bietet den Anlegern die Chance an einer erfolgreichen Umsetzung des Projektes zu profitieren.

Ertragslage

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt im Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresergebnis von TEUR -216 ab, bei einem realisierten Ergebnis in Höhe von TEUR -216 sowie einem unrealisierten Ergebnis in Höhe von EUR 0.

Finanzlage

Der Bestand an Barmittel und Barmitteläquivalente hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 50 auf TEUR 12 verringert.

Die Zahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft war im Geschäftsjahr 2020 gegeben.

Vermögenslage

Die Aktiva haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 52 auf TEUR 67 verringert.

Auf der Aktivseite resultiert diese Veränderung zum überwiegenden Teil aus der Reduktion der Barmittel um TEUR 50 auf TEUR 12 (im Vorjahr TEUR 62).

Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten zwar um TEUR 83 auf TEUR 144 erhöht (Vj. TEUR 71), allerdings hat sich das Eigenkapital überproportional um TEUR 216 auf TEUR -198 verringert (Vj, TEUR 17), bedingt durch das realisierte Jahresergebnis in Höhe von TEUR -216.

Zum 31.12.2020 besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 198. Eine zum 31.12.2020 bestehende bilanzielle Überschuldung konnte im März 2021 durch Forderungsverzichte und Kostenübernahmevereinbarungen behoben werden.

Ausschüttungen /​ Auszahlungen

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte keine Ausschüttung, da Auszahlungen nur aus erwirtschafteten Gewinnen vorgenommen werden dürfen.

Steuerliches Ergebnis 2020

Das Geschäftsjahr 2020 wurde mit einem steuerlichen Verlust von TEUR -134 (gemäß Überleitungsrechnung nach § 60 II EStDV) abgeschlossen.

Diese gewerblichen steuerlichen Verluste können ggf. mit positiven Einkünften aus gewerblichen oder anderen Einkünften verrechnet werden. Dies ist im Einzelfall mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.

Steuerliche Einkunftsart

Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine gewerblich tätige Kommanditgesellschaft. Die Anleger erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nehmen am steuerlichen Ergebnis der Gesellschaft entsprechend ihres Beteiligungsbetrages ab dem Geschäftsjahr teil, in dem ihr Beitritt zur Gesellschaft als Treugeber oder Direktkommanditist wirksam geworden ist.

Ausführlichere Informationen zu den steuerlichen Grundlagen können dem Verkaufsprospekt ab Seite 104 ff. entnommen werden. Besprechen Sie sich ggf. auch mit Ihrem Steuerberater.

Umlaufende Anteile

Die Anzahl der umlaufenden Anteile nach § 23 Abs. 3 i.V.m Abs. 2 Nr. 4 KARBV beträgt im Berichtsjahr 2020 gesamt 1.167 Stück (nominal 10.000,00 Euro /​ Anteil).

XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-Aktiengesellschaft

Bestellung

Die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-Aktiengesellschaft ist eine gem. §44 KAGB registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des §2 Abs. 5 i.V. mit §§ 1 Abs. 16, 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, mit Geschäftsadresse Maximilianplatz 12, 80333 München. Sie ist nach §§ 17, 154 KAGB extern bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) der Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L.

Der Bestellungsvertrag endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung des AIF. Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen, jedoch unter Vorliegen eines wichtigen Grundes, sind die Parteien zur Kündigung unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten berechtigt.

Die von der KVG zu erbringenden Leistungen lassen sich wie folgt gliedern:

Portfolioverwaltung

Risikomanagement

Administration

Ggf. Beauftragung von rechtlichen Dienstleistungen (einschließlich gesetzlicher Meldepflichten)

Dienstleistungen der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung (einschließlich der Führung der Kapitalkonten für den MEBS 4)

Feststellung des Wertes des Kommanditanlagevermögens

Beauftragung der Steuererklärung, des Jahresabschlusses und des

Wirtschaftsprüfers für den MEBS 4

Überwachung und Einhaltung der Rechtsvorschriften

Führung eines Anlegerregisters

Gewinnausschüttungen

Führung von Aufzeichnungen

Diverse Bestandteile der Administration können ausgelagert werden.

Mitwirkung zum 31.12.2020 hat die XOLARIS Service KVAG in einvernehmlichem Verständnis mit der Komplementärin den Bestellungsvertrag gekündigt Zeitgleich wurde ein entsprechender Vertrag mit der ADREALIS Service KVG, mit Sitz in München geschlossen.

Vergütung

Für die oben aufgeführten Leistungen erhält die KVG eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,90 % der Bemessungsgrundlage. Die AIF-KVG ist berechtigt, auf die jährliche Vergütung monatsweise anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen zu erheben. Mögliche Überzahlungen sind nach Feststellung des tatsächlichen Nettoinventarwerts auszugleichen.

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals.

Zur Vermeidung einer Überschuldung (§ 19 InsO in der geltenden Fassung) vereinbarten die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-Aktiengesellschaft und die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. am 02.06.2020 /​ 10.06.2020 den Rangrücktritt für bestehende bzw. entstehende Forderungen. Demzufolge darf die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-Aktiengesellschaft sowohl vor als auch nach einer etwaigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. erst nach Befriedigung sämtlicher gesellschaftsgläubiger und nur aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigenden Vermögen der Gesellschaft oder sonstigem freien Vermögen der Gesellschaft oder einem Liquidationsüberschuss und nur im Rang nach den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO genannten Forderungen Erfüllung der oben genannten Forderungen einschließlich Zinsen verlangen.

Ein Verzicht auf die Forderung wurde nicht vereinbart.

Vergütungen der Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft gem. § 353 Abs. 5 i. V. m § 46 i. V. m. § 135 Abs. 7 i. V. m. § 101 Abs. 3 KAGB:

Die XOLARIS hat als KVG entsprechend § 37 KAGB für Ihre Mitarbeiter und Geschäftsleiter ein Vergütungssystem in einer Vergütungsrichtlinie festgelegt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die KVG keine variablen Vergütungen und feste Vergütungen von insgesamt TEUR 262 an ihre durchschnittlich vier Mitarbeiter gezahlt. Die Vergütungen und die Zielvereinbarungen für die Bonusvereinbarungen der KVG sind nicht an die Performance betreuter Investmentvermögen geknüpft. Es wird über das Vergütungssystem kein Anreiz gesetzt, unangemessene Risiken für die Investmentvermögen einzugehen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden von der KVG fixe Vergütungen von insgesamt TEUR 43 für Personen gezahlt, die wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Investmentvermögens hatten.

Es handelt sich bei den Angaben um den Personalaufwand der das Investmentvermögen betreuenden KVG und nicht um Aufwendungen des Investmentvermögens.

Auslagerungen/​Dienstleistungen

Per 31.12.2020 werden folgende Tätigkeiten durch externe Unternehmen erbracht:

DMP Audit & Valuation GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg

Vorbereitung und Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung

Prospero Service GmbH, Konstanz

Anlegerverwaltung, Fondsbuchhaltung

Angaben zur Verwahrstelle

Verwahrstelle ist die Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft.

Risiken

Der Erfolg einer unternehmerischen Beteiligung hängt auch von steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab, die nur schwer prognostizierbar sind.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gibt keine Garantie für eine bestimmte Entwicklung des Unternehmens „Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L” ab. Änderungen der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umstände können dazu führen, dass die Rentabilität, der Wert und die Verwertbarkeit einer Beteiligung an der Middle East Best Select GmbH & Co, Vierte KG i.L. beeinflusst werden.

Die Ertragssituation der Beteiligungsgesellschaft kann sich durch die Änderung der genannten Rahmenbedingungen verbessern oder verschlechtern, auch können hinsichtlich des Wertes der Beteiligung Wertverbesserungen oder Wertminderungen eintreten.

Im ungünstigsten Fall können solche Entwicklungen, wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung, sogar zu einem Totalverlust der Kapitalanlage führen.

Die nachfolgenden Ausführungen sollen die wesentlichen Risiken, die sich für einen Anleger ergeben können, darstellen.

Risiko – Unternehmerische Beteiligung

Die Beteiligungsgesellschaft investiert in Unternehmen im Bereich des Wachstumskapitals (Venture-Capital und Private-Equity).

Den Anleger, der sich an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt, trifft das Risiko des Erfolges oder Misserfolges der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar, Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, hängt der wirtschaftliche Erfolg von vielen Faktoren ab, z. B. von den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Managemententscheidungen. Anders als bei einer Anlage auf einem Sparbuch oder Festgeld wird keine feststehende Verzinsung erzielt.

Risiko – Wertentwicklung

Der Wert des Anteils des Kommanditisten leitet sich aus dem Wert des gesamten Gesellschaftsvermögens ab. Der Wert des Gesellschaftsvermögens unterliegt Schwankungen, je nachdem, wie sich die Vermögensgegenstände, in die das Gesellschaftsvermögen investiert wird, wertmäßig entwickeln. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass Aufwendungen, die die Gesellschaft zu Anfang zu tätigen hat („so genannte Fondsnebenkosten“), das für Investitionen zur Verfügung stehende Kapital erheblich reduzieren. Diese Aufwendungen schmälern das Gesamtergebnis der Gesellschaft spürbar.

Die tatsächliche Wertentwicklung kann gegenüber der zu erwartenden Wertentwicklung vergleichbarer Anlagen zurückbleiben, Die Wertentwicklung des Gesamtinvestments könnte im Extremfall so stark reduziert werden, dass bei einer Beendigung der Gesellschaft das für den Anleger zur Verfügung stehende Guthaben erheblich niedriger wäre als das eingesetzte Kapital oder sogar verloren wäre.

Hinzuweisen ist schließlich darauf, dass sich infolge von Investitionen im Außer-EUR Bereich auch Währungsrisiken ergeben können.

Es besteht zudem folgendes Insolvenzrisiko der Beteiligungsgesellschaft: Die Gesellschaft hat einige feste Zahlungsverpflichtungen. Dies gilt z. B. für die Kosten für den Jahresabschluss sowie für die Abschlussprüfung und die Verwahrsteile. Mit Rücksicht darauf ist es nicht auszuschließen, dass die Beteiligungsgesellschaft in die Zahlungsunfähigkeit gerät, wenn zu große Anteile der Liquidität durch feste Investitionen in Unternehmensbeteiligungen aktuell gebunden sind, oder auch Kaufpreiszahlungen aus Veräußerungsgeschäften nicht erfolgen.

Risiko – Investitionsgegenstände

Speziell die Anlagen im Venture-Capital und Private-Equity-Bereich sind risikobehaftet, denn normalerweise ist die Entwicklung zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch nicht sicher prognostizierbar. Das Risiko, dass Manager der Unternehmen, in die die Beteiligungsgesellschaft investiert, Fehlentscheidungen treffen oder ihre Position aufgeben und nur unzureichend bzw. erst nach zeitintensiver Suche ersetzt werden können, ist ebenfalls zu beachten.

Der Erfolg der Beteiligungsgesellschaft bei der Auswahl und Folgebetreuung der getätigten Investitionen hängt maßgeblich von der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und des Portfolio Managements ab.

Sollten die Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft und das Portfolio Management ganz oder teilweise ihrer Aufgabe nicht mehr nachkommen können oder wollen, dann kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Auswahl und Folgebetreuung sowie auf die Kontrolle der Investitionen haben. Sofern sich die Beteiligungsgesellschaft dann der Hilfe einer neuen Geschäftsführung bzw. neuer Mitglieder des Anlageausschusses bedienen muss, kann dies gegebenenfalls zu erheblichen – nicht kalkulierten – zusätzlichen Vergütungen und so zu Ertragsminderungen führen.

Risiko – Gesellschafterstellung

Haftung

Ein Kommanditist haftet gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft nur bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Bis zu diesem Betrag haftet er gegenüber den Gläubigern, solange er die Einlage noch nicht erbracht hat. Die Haftung würde wiederaufleben, wenn die Einlage des Kommanditisten unter die Haftsumme durch Rückzahlung von Einlagebeträgen absinkt. Dies ist nur theoretisch möglich, da die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Einlagerückzahlungen nicht zulassen wird und die Haftsumme im Verhältnis zum Kommanditkapital nur 1 % beträgt.

Risiko Veräußerbarkeit

Bei der Beteiligung handelt es sich um einen Kommanditanteil. Kommanditanteile an geschlossenen Anlagefonds sind nur schwer veräußerbar, da ein etablierter Markt für diese Fondsanteile fehlt.

Risiko Stimmrechte

Der Anleger hat trotz der Einschaltung einer Treuhandkommanditistin eigene Stimmrechte in Gesellschafterversammlungen. Er kann diese Stimmrechte persönlich oder durch einen Vertreter ausüben.

MEBS 4 – Desinvestitionen und Rückblick 2020

Am 29.12.2017 konnte die XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG die Beteiligungen des MEBS 4 an der Shamsuna Ventures W.L.L., Bahrain und an der Terra Sola Ventures W.L.L., Manama, Bahrain an einen strategischen Investor – Solar Ventures One Ltd. – in Dubai verkaufen. Da Kaufpreiszahlungen dann nicht vereinbarungsgemäß geflossen sind, wurde zunächst einem Zahlungsaufschub bis zum 30.04.2019 unter der Maßgabe zugestimmt, dass sich bei Nichteinhalten der neuen Frist der Kaufpreis deutlich erhöhen muss, um die Ausfallzeit kompensieren zu können. Bei Nichterfüllen sollte außerdem der Käufer gegen einen neuen Käufer, die Solar Ventures Limited als neuer Zahlungsverpflichteter ausgetauscht werden. Die weiteren Gesellschafter der beiden Investments (u.a. MEBS 2 und MEBS 3) hatten ihre Anteile bereits im Vorfeld an diesen Käufer veräußert. Der vertraglich definierte Wechsel der Käuferpartei hatte eine aufschiebende Wirkung der Kaufpreiszahlung zur Folge. Die Kaufpreisfälligkeit wurde an der Realisierung eines Solarprojekts von min. 400 MW Gesamtvolumen geknüpft.

Praktisch ist die Kaufpreiszahlung mit der Umsetzung des Solar-Großprojektes für Algerien über insgesamt 4 GWp-Leistung und einem Finanzvolumen von über 5 Mrd. USD verbunden. Nach Angaben des Fondsmanagers und Chairmans der Projektgesellschaft soll das Financial Closing im 3. Quartal 2021 erfolgen können. Das Financial Closing ist die Voraussetzung, dass danach Liquidität über den Käufer der MEBS 4-Anteile an die Anleger des MEBS 4 fließen können.

Nach politisch bedingten schwierigen Rahmenbedingungen durch den Sturz des alten Präsidenten und verschobenen Neuwahlen in 2019, sorgte in 2020 die globale Corona-Pandemie für erhebliche Verzögerungen.

Im März 2020 schien nach Angabe der Käuferseite die Umsetzung kurz vor dem Ziel zu stehen, bevor das Sars-CoV-2-Virus kam, das bekanntlich auch vor der algerischen Grenze nicht Halt gemacht hat.

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das Projekt haben die finalen Umsetzungsprozesse leider erheblich behindert.

Seit Anfang 2020 konnten die Vertreter der chinesischen Staatsbetriebe, die sowohl als wichtige Technologiepartner wie auch als Investoren bei diesem PV-Großprojekt agieren, nicht mehr nach Algerien reisen. Zusätzlich konnten ab März keine physischen Meetings mehr in den algerischen Ministerien stattfinden. Die Ministerialverwaltung arbeitete nur noch mit halber Kraft und war gezwungen, andere Prioritäten zu setzen. Hinzu kamen Einreiseverbote für andere ausländische Projekt-Kooperationspartner und zusätzliche staatlich verordnete Einschränkungen. Dies hat zuerst zu einer Verlangsamung der Prozesse und anschließend zu einem faktischen Stillstand von über drei Monaten geführt.

Das integrierte PV-Großprojekt, das nach Angabe der Käuferseite seit rund sechs Jahren in enger Abstimmung mit den Interessen der Regierung entwickelt wurde, beinhaltet im Wesentlichen die vier Bausteine: Industrialisierung, Ausbildung, Förderung der KMU und Stromproduktion mit Solar-Energie.

Der Start des dritten Bausteins: Förderung der KMU, wird nach Angabe der Käuferseite im August dieses Jahres mit einem Förder-Fonds gestartet, der mit 10 Mio. US-Dollar ausgestattet sein wird. Der Bau der PV-Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 4 GWp, zur Produktion von grünem Solarstrom, soll nach Angabe der Käuferseite im September grünes Licht erhalten.

Nach externen Berechnungen werden durch dieses integrierte Großprojekt in Algerien rund 67.000 zukunftsorientierte Arbeitsplätze neu entstehen und einen nachhaltigen Beitrag zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes leisten können.

Dieses integrierte PV-Projekt schafft für Algerien die Grundlagen für eine nachhaltige Solarindustrie und deckt damit exakt die strategischen Zielsetzungen des Landes ab, wie vom algerischen Präsidenten bereits im Februar dieses Jahres angekündigt.

Die PV-Kraftwerke sollen an verschiedenen Standorten in Algerien zu Blöcken unterschiedlicher Größe (ab 100 MW) bis 2024 erfolgen. Diese neuen PV-Kraftwerke mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 4 GW gelten als zentraler Teil der algerischen Energiewende. So können jährlich etwa 7.200 GWh grüner Solarstrom produziert werden, der Ausbau der Stromnetze vorangetrieben und eine Pilotanlage zur Produktion von „grünem“ Wasserstoff errichtet werden.

Die Kraftwerksstandorte sind vor allem vom geeigneten Terrain und gemäßigtem Klima sowie von vorhandenen Einspeisepunkten des existierenden Stromnetzes abhängig. Ein Teil ist für den Süden Algeriens vorgesehen, im Departement Tamanrasset (einer ursprünglichen Oase), an der Grenze zu Mali und Niger. Tamanrasset liegt auf etwa 1.400 Meter Höhe am Rande des Ahaggargebirges. Aufgrund der Höhenlage herrscht dort ein für die Sahara relativ gemäßigtes Klima mit perfekten Voraussetzungen für einen PV-Kraftwerks-Standort. Es gibt dort nur maximal 16 Regentage im Jahr.

Die durchschnittliche Höchsttemperatur beträgt 28,5°C, die durchschnittliche Tiefsttemperatur 14°C.

Dieses integrierte PV-Programm schafft die Voraussetzung dafür, dass Algerien künftig die führende Rolle als Energie-Partner der EU bei der Produktion von grünem Wasserstoff einnehmen könnte.

Algerien ist das größte Land Afrikas und verfügt über eine Sonneneinstrahlung, die rund drei Mal höher ist als z. B. in Süddeutschland. Das Land ist heute der fünftgrösste Gasexporteur der Welt mit entsprechender Infrastruktur. Der politische Wille, die Wirtschaft zu diversifizieren und sich von der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu lösen und die Energiewende herbei zu führen ist vom neuen algerischen Präsidenten klar formuliert worden.

Bewertung der Vermögenswerte

Basierend auf § 272 KAGB sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013, besteht die Verpflichtung seitens der bestellten Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Vermögenswerte des AIF zu bewerten sowie den sogenannten Nettoinventarwert je Anteil zu errechnen. Dieser Vorgang hat einmal im Jahr zu erfolgen sowie bei Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftsvermögens.

Wie im Vorjahr erfolgte die Bewertung nach § 271 Abs. 4 KAGB i.V.m. § 216 Abs. 1 Nr. 2 KAGB durch die KVG. Basis der Bewertung zum 31.12.2020 waren wie im Vorjahr die im Vertrag über die Veräußerung der Beteiligungen vereinbarten Kaufpreise unter Einbeziehung von adäquaten Risikoabschlägen. Da die Zahlung bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses wegen aufschiebender Vertragsbedingungen noch nicht fällig waren und wesentliche Unsicherheit hinsichtlich des Eintritts der aufschiebenden Bedingung zur Zahlung des Kaufpreises (Realisierung des o.g. Großprojekts) besteht, wurde ein Wert von EUR 0,00 angesetzt. Es kann jedoch nach Angaben der Käuferseite keine Substanzlosigkeit festgestellt werden, welche eine Geschäftseinstellung oder ähnliche Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt rechtfertigen würde. Die Umsetzung des Großprojekts für Algerien entspricht nicht der ursprünglichen Planung bzw. den Annahmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Das ist bei entsprechenden Entwicklungsprojekten aber nicht unüblich.

Für die NAV-Ermittlung des MEBS 4 sind aufgrund dessen nur die Liquidität, Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten heranzuziehen

Nettoinventarwert (NAV)

Der Nettovermögenswert (NAV) nach § 101 Abs. 1 S. 3 Nr, 3 KAGB i.V.m. § 168 Abs. 1 KAGB entspricht dem Wert des Eigenkapitals der Gesellschaft und beträgt TEUR -198 zum 31.12.2020.

Die Anzahl der am Bilanzstichtag umlaufenden Anteile beläuft sich auf 1.167 Stück. Somit ergibt sich ein Nettoinventarwert von EUR -169,84 je Anteil.

Ausblick 2021 /​ 2022

Die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. ist zum 31.12.2019 aufgelöst. Die Eintragung der Liquidation erfolgte beim Amtsgericht Bremen am 23.01.2020. Zur Liquidatorin wurde die Komplementärin, die Middle East Best Selected Fonds GmbH in Bremen bestellt.

In den Monaten des Geschäftsjahres 2020 fand weiterhin ein regelmäßiger Informationsaustausch mit den involvierten Protagonisten und dem Fondsberater statt, um über die Fortschritte des zugrunde liegenden integrierten Solar-Großprojektes für Algerien auf dem Laufenden zu bleiben. Schließlich ist die Kaufpreiszahlung und der wirtschaftliche Erfolg des MEBS 4 von der Umsetzung dieses Projektes abhängig.

Bis heute beeinflussen COVID-19-bedingte Einschränkungen unverändert Gesellschaft, Wirtschaft und Politik in Algerien, wie in nahezu allen anderen Ländern weltweit. Es ist nach wie vor nur sehr bedingt möglich, dass internationale Partner nach Algerien reisen und auch Arbeitstreffen vor Ort sind nicht, oder nur unter starken Auflagen erlaubt. Bereits im Februar 2020 wurden die Regierungsschwerpunkte Algeriens für die kommenden Jahre festgelegt. Neben der Energiewende sind dies vor allem der Aus- und Umbau nationaler Industrien mit Schwerpunkt im Bereich KMUs, sowie der Aufbau und der Transfer von lokalem Knowhow im Bereich Zukunftstechnologien. Zudem wurde das Ausbauziel für Erneuerbare Energien von 22GW bis 2030 beschlossen. Um der Energiewende einen sofortigen Impuls zu verleihen, wurde ein konkretes, kurzfristiges Ziel von 4 GW Solar bis 2024 festgeschrieben, welches dem geplanten MEBS-Projekt entspricht.

Seit der Verabschiedung der nationalen Ausbauziele, insbesondere des kurzfristigen Ziels von 4 GW bis 2024, wird über das Solar-Großprojekt in der algerischen Presse regelmäßig berichtet. Auch die staatliche Presseagentur AP berichtete ausführlich darüber.

Trotz nennenswerter Einschränkungen und zeitlichen Behinderungen durch die globale Corona-Pandemie geht nach Angaben der Käuferseite die Projektrealisierung in Algerien voran.

Durch die bereits im Oktober 2020 realisierte Mitgliedschaft der Terra Sola Algérie (MEBS-Projektgesellschaft) im staatlichen, algerischen Industrie-Verband CIPA – Confédération des Industriels et Producteurs Algeriens, erhielt die Unterstützung durch die algerische Politik und die zuständigen Ministerien klare Konturen. So konnten die Pläne für eine reibungslose Umsetzung des integrierten Solar-Großprojekts, mit einem Gesamtvolumen von inzwischen über 5 Mrd. USD weiter gefestigt werden. Die Mitgliedschaft bei der CIPA ist für die anstehende Umsetzung des für Algerien sehr wichtigen Großprojektes auch deshalb von zentraler Bedeutung, weil dieser staatliche algerische Industrieverband als Planungs- und Ausführungsorgan der algerischen Regierung bei derartigen großen Industrieprojekten agiert.

Innerhalb der CIPA, mit ihren über 1.800 Mitgliedern, wurde der Terra Sola Algérie die alleinige Verantwortung übertragen, künftig sämtliche Aktivitäten in Algerien im Bereich Solarenergie zu koordinieren. In der Folge wurde am 2. März 2021 unter dem Vorsitz der Terra Sola Algérie ein neuer Verband für erneuerbare Energie gegründet, die: Fédération des énergies renouvelables et de la transtition énergétique. Der algerische Geschäftsführer der Terra Sola Algérie, Belkacem Haouche, wurde zum Verbands-Präsidenten ernannt.

Zu den wichtigen Aufgaben der Fédération des énergies renouvelables et de la transtition énergétique zählen u. a. unterstützende und flankierende Maßnahmen bei der Umsetzung des integrierte 4 GW PV-Projektes für Algerien und der Einbeziehung der Verbandsmitglieder bei den nationalen Industrialisierungsmaßnahmen zur Etablierung einer neuen grünen Solar-Industrie. Erste Verträge für die lokale Herstellung von Solar-Komponenten zur Ausstattung der geplanten Solar-Anlagen wurden bereits ratifiziert.

Die Mitgliedschaft in der CIPA und unser Vorsitz im Verband für erneuerbare Energien hatte nach Angaben der Käuferseite auch bereits weitere positive Auswirkung auf den Projektfortschritt.

So wurde am 26. Februar 2021 ein neuer Vorvertrag unterzeichnet, mit dem die Terra Sola Algérie u. a. auch beauftragt wurde, Solarstrom für die Strukturen der künftigen e-Mobilität in Algerien sowie für die Produktion von ,Grünem Wasserstoff‘ in Algerien zu produzieren. Beides sind neue Projekt-Elemente, die als weiterer Baustein zum integrierten PV-Großprojekt hinzukommen.

Insgesamt konnten bis heute 65 Vorverträge für das größte Solar-Projekt auf dem afrikanischen Kontinent geschlossen werden, allein im ersten Quartal 2021 konnten im Rahmen der Implementierung 15 neue Vorverträge unterzeichnet werden. Das Projekt befindet sich damit nach Angaben der Käuferseite jetzt auf der Ziellinie.

Maßnahmen zur fairen Behandlung der Anleger

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Anleger des Fonds fair zu behandeln. Sie verwaltet das aufgelegte Investmentvermögen grundsätzlich nach dem Prinzip der Gleichbehandlung. Alle an Anleger ausgegebenen Anteile haben die gleichen Ausgestaltungsmerkmale und es werden keine Anteilsklassen gebildet.

Erklärung der gesetzlichen Vertreter

zum Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 der Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L.

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Bremen, den 30. Juni 2021

Middle East Best Select Fonds GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer:

Hans-Jürgen Döhle

Heinz-Günter Wülfrath

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

INVESTMENTANLAGEVERMÖGEN

AKTIVA

31.12.2020 31.12.2019
1. Beteiligungen 0,00 0,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbares Bankguthaben 12.011,66 61.522,26
3. Forderungen
a) Andere Forderungen 55.334,27 57.258,27
4. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 77,82
5. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile Kommanditisten 198.202,73 0,00
265.548,66 118.858,35

PASSIVA

31.12.2020 31.12.2019
1. Rückstellungen 121.688,06 30.650,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 143.860,60 70.890,49
3. Eigenkapital
Kapitlanteile der Kommanditisten
a) Kapitalanteile /​ gezeichnetes Kapital 11.673.000,00 11.673.000,00
b) Kapitalrücklagen 494.791,87 494.791,87
c) Nicht realisierte Gewinne/​Verluste aus der Neubewertung -7.339.371,54 -7.339.371,54
d) Gewinnvortrag /​ Verlustvortrag -4.811.102,47 -4.660.622,33
e) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -215.520,59 -150.480,14
f) Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile Kommanditisten 198.202,73 0,00
0,00 17.317,86
265.548,66 118.858,35

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020

MIDDLE EAST SELECT GMBH & CO. VIERTE KG I.L.

BREMEN

2020 2019
Investmenttätigkeit
1. Erträge
Sonstige betriebliche Erträge 0,00 74.959,62
Summe der Erträge 0,00 74.959,62
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -130.397,12 -128.617,04
b) Verwahrstellenvergütung -25.065,53 -25.000,00
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -11.900,00 -15.556,88
d) sonstige Aufwendungen -48.157,94 -56.265,84
Summe der Aufwendungen -215.520,59 -225.439,76
3. Ordentlicher Nettoertrag -215.520,59 -150.480,14
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -215.520,59 -150.480,14
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -215.520,59 -150.480,14

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

I. ALLGEMEINES

Die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB).

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften § 158 i.V.m. § 135 und § 101 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie den Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften im Zweiten Abschnitt des Dritten Buches des HGB (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften der Kapitalanlage-, Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags beachtet.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach §§ 21 und 22 KARBV in Staffelform. Diese sind unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Die Aufstellung des Anhangs erfolgt unter Beachtung des § 25 KARBV. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Für den Anhang wurde daher teilweise von größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 274a und 288 HGB Gebraucht gemacht.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister, Abteilung A, Amtsgericht Bremen, unter der Nummer HRA 26413 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Bremen.

Die Gesellschaft weißt zum Abschlussstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 198.202,73 auf. Die Geschäftsführung hat ein Gutachten gemäß IDW S11 „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“ von einem externen Wirtschaftsprüfer anfertigen lassen. Mit Datum vom 31. März 2021 liegen keine Insolvenzeröffnungsgründe vor. Im März 2021 konnten Forderungsverzichte sowie Kostenübernahmeerklärungen für notwendige laufende Kosten für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 erzielt werden.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Der Jahresabschluss wurde in Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (break-up) aufgestellt, da die Gesellschaft mit Beschlussfassung zur Einleitung der Liquidation vom 14. Januar 2019 und Eintragung der Liquidation in das Handelsregister am 23. Januar 2020 ihren Geschäftszweck aufgegeben hat und in Liquidation getreten ist.

Die Beteiligungen werden gemäß § 271 KAGB i.V.m. § 168 Abs. 3 KAGB mit dem Verkehrswert angesetzt, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Wie im Vorjahr erfolgte die Bewertung nach § 271 Abs. 4 KAGB i.V.m. § 216 Abs. 1 Nr. 2 KAGB durch die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Basis der Bewertung zum 31.12.2020 waren die im Vertrag über die Veräußerung der Beteiligungen vereinbarten Kaufpreise. Die Zahlung dieser ist bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des aktuellen Jahresabschlusses ausgeblieben und die Vereinbarungen aus dem Vertrag wurden nicht erfüllt. Es besteht ein hohes Risiko, dass die Kaufpreiszahlungen insgesamt ausbleiben und die Beteiligungen wertlos sind. Die Beteiligungen wurden daher mit einem Wert von EUR 0,00 angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind nach § 29 Abs. 3 KARBV mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Beteiligungen

Die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. Bremen, ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:

38,27 % der Anteile an der Shamsuna Ventures W.L.L., Königreich Bahrain – eine Kapitalgesellschaft nach bahrainischem Recht. Die Shamsuna Ventures W.L.L. hat zum 31.12.2019 ein Gesellschaftskapital i.H.v. US Dollar 13.052.949,00. Der Jahresbericht der Gesellschaft zum 31.12.2020 lag zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung nicht vor. Die Beteiligung wurde am 27.12.2013 erworben. Der Verkehrswert der Beteiligung beträgt EUR 0,00.

26,88 % der Anteile an der Terra Sola Ventures W.L.L., Manama, Königreich Bahrain – eine Kapitalgesellschaft nach bahrainischem Recht. Die Terra Sola Ventures W.L.L. hat zum 31.12.2019 ein Gesellschaftskapital i.H.v. US Dollar 18.590.790,00. Der Jahresbericht der Gesellschaft zum 31.12.2020 lag zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung nicht vor. Die Beteiligung wurde am 28.07.2014 erworben. Der Verkehrswert der Beteiligung beträgt EUR 0,00.

2. Forderungen

Andere Forderungen betreffen die Erstattung aus wertberichtigter Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft für das Jahr 2019.

3. Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 143.860,60 (Vorjahr: EUR 70.890,49) sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin sowie Dienstleistern in Zusammenhang mit erhaltener Beratungsleistung enthalten. Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Eigenkapital

Auf der Grundlage der Regelungen des § 8 des Gesellschaftsvertrags i.V.m. § 25 Abs. 4 KARBV bestehen zum 31.12.2019 die folgenden Kapitalkonten:

EUR
I. Kapitalanteil persönlich haftender Gesellschafter
1. Kapitalkonto I (fester Kapitalanteil) 0,00
2. Kapitalkonto II (Agio) 0,00
3. Kapitalkonto III (Entnahmen /​ Einlagen) 0,00
4. Kapitalkonto IV (Gewinn- und Verlustvorträge) 0,00
5. Kapitalkonto V (Jahresüberschuss- /​fehlbetrag) 0,00
0,00
EUR
II. Kapitalanteil Kommanditisten
1. Kapitalkonto I (fester Kapitalanteil) 11.673.000,00
2. Kapitalkonto II (Agio) 495.475,00
3. Kapitalkonto III (Entnahmen /​ Einlagen) -683,13
4. Kapitalkonto IV (Gewinn- und Verlustvorträge) -12.150.474,01
5. Kapitalkonto V (Jahresüberschuss-/​fehlbetrag) -215.520,59
-198.202,73

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Aufwendungen für Beratungskosten in Höhe von EUR 40.000,00 (Vorjahr: EUR 40.000,00).

V. ERGÄNZENDE ANGABEN NACH KAGB UND KARBV

1. Anteilswert

Der Nettovermögenswert (NAV) nach § 101 Abs, 1 S. 3 Nr. 3 KAGB i.V.m. § 168 Abs. 1 KAGB entspricht dem Wert des Eigenkapitals der Gesellschaft und beträgt EUR – 198.202,73.

Die Anzahl der am Bilanzstichtag umlaufenden Anteile beläuft sich auf 1.167 Stück. Somit ergibt sich ein Nettoinventarwert von EUR – 169,84 je Anteil.

2. Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre

2018 2019 2020
Nettoinventarwert 167.798,00 17.317,86 -198.202,73
Anteilswert 143,79 14,84 -169,84

3. Entwicklungsrechnung

Da die Komplementärin keine Einlage leistet und nicht am Vermögen der Investmentgesellschaft beteiligt ist, zeigt die Entwicklungs- und Verwendungsrechnung ausschließlich die Ergebniszuweisung und Entwicklung der Kapitalanteile der Kommanditisten.

EUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 17.317,86
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -215.520,59
2. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres -198.202,73

4. Verwendungsrechnung

EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -198.202,73
2. Gutschrift /​ Belastung auf den Kapitalkonten 198.202,73
3. Bilanzgewinn /​ Verlust 0,00

5. Gesamtkostenquote und Angaben zur Transparenz

Die Gesamtkostenquote beträgt -238,30 %.

Die Komplementärin hat für das Jahr 2020 eine Vergütung in Höhe von pauschal EUR 97.190,88 erhalten.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft XOLARIS Service Kapitalverwaltungs-AG, München, erhielt für das Geschäftsjahr eine pauschale Vergütung für die Fondsverwaltung in Höhe von brutto EUR 1.924,00.

Die Verwahrstelle Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, erhielt eine pauschale Vergütung für ihre Aufgaben in Höhe von brutto EUR 25.065,53.

Die Beratungsgesellschaft Terra Nex Financial Engineering AG, Zug, Schweiz, erhielt für das Jahr 2020 eine pauschale Beratungsvergütung in Höhe von EUR 40.000,00.

Die Treuhandgesellschaft INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, München, erhielt im Berichtsjahr für ihre treuhänderischen Aufgaben eine pauschale Vergütung in Höhe von brutto EUR 31.282,24.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhielt für das Jahr 2020 keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandsentschädigungen.

VI. SONSTIGE ANGABEN

1. Angaben zu Arbeitnehmern

Die Gesellschaft beschäftigt unverändert zum Vorjahr keine Arbeitnehmer.

2. Gesellschaftsorgane

Komplementärin und Liquidatorin der Gesellschaft ist die Middle East Best Select Fonds GmbH, Bremen, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00. Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Herr Hans-Jürgen Döhle, Finanzkaufmann, Bremen und

Herr Heinz-Günther Wülfrath, Kaufmann, Bad Aibling

Die Komplementärin hält keinen eigenen Kapitalanteil.

Zur Geschäftsführung ist ausschließlich die Liquidatorin und Komplementärin Middle East Best Select Fonds GmbH, Bremen, vertreten durch Ihre Geschäftsführer, befugt.

3. Nachtragsbericht

Die KVG hat in Abstimmung mit der Fondsgeschäftsführung im März 2021 eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, ein Gutachten gemäß IDW S 11 für die Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen zu erstellen. Das Gutachten vom 31. März 2021 bestätigt, dass zum Beurteilungsstichtag keine Zahlungsunfähigkeit und keine Insolvenzantragspflicht vorliegen. Berücksichtigt wurde im Gutachten die im März 2021 geschlossenen Forderungsverzichtserklärungen mehrerer Gläubiger sowie Kostenübernahmeerklärungen für notwendig werdende Aufwendungen im Geschäftsjahr 2020 und 2021.

 

Bremen, den 30. Juni 2021

Middle East Best Select Fonds GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer:

Hans-Jürgen Döhle

Heinz-Günter Wülfrath

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer

VERSAGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L.

Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen

Wir waren beauftragt, den Jahresabschluss der Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – zu prüfen. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu prüfen.

Wir geben keine Prüfungsurteile zu dem beigefügten Jahresabschluss und dem beigefügten Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung des im Abschnitt „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen“ beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu erlangen, und versagen daher den Bestätigungsvermerk.

Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen

Wir waren nicht in der Lage, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise in Bezug auf die Bewertung der bilanzierten Beteiligungen zu erlangen. Auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die möglichen Auswirkungen dieses Prüfungshemmnisses, ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, wesentlich und umfassend sind und daher die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils zum Jahresabschluss sowie auch zum Lagebericht zu erklären ist. Dieser Sachverhalt hat umfassende Bedeutung auch für die Beurteilbarkeit der im Lagebericht erfolgten Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie der Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Liquidatorin ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner ist die Liquidatorin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Liquidatorin dafür verantwortlich, die Fähigkeit zur geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Liquidation der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Liquidatorin verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner ist die Liquidatorin verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung bzw. Lageberichtsprüfung durchzuführen. Des Weiteren liegt es in unserer Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund des im Abschnitt „Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen“ beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zu diesem Jahresabschluss und diesem Lagebericht zu erlangen.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Middle East Best Select GmbH & Co. Vierte KG i.L. zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitgehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der Liquidatorin für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die Liquidatorin der Gesellschaft ist verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner ist die Liquidatorin verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt habt, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information1’ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, 4. August 2021

HSL GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bertram Schmidt, Wirtschaftsprüfer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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