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Anlegergelder Vernichtung! – HEP-Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Antranias (CC0), Pixabay
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Ja und das im 7-stelligen Bereich. Kommen sie mir jetzt bloß nicht damit, „das ist am Anfang so, holen wir alles erstmal rein“. Nun, meine Damen und Herren, ihre erwirtschafteten Verluste sind Tatsachen, an den sie und ich nicht vorbeikommen, aber die Gewinne sehen wir noch nicht, würde ich dann sagen.

HEP-Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Güglingen

Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1. Geschäftsmodell

Die HEP – Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Güglingen (im Folgenden auch „Gesellschaft“ genannt), ist eine geschlossene Investment-Kommanditgesellschaft.

Die Gesellschaft wurde am 18. Oktober 2018 gegründet und am 13. Mai 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRA 735627 eingetragen. Sofern die Gesellschafter keine Verlängerung der Laufzeit beschließen, ist die Dauer der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Gegenstand des Spezial-AIF ist die Anlage seiner Mittel in Projektrechte und die Verwaltung seiner Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen seiner Gesellschafter bzw. Anleger.

Gegenstand des Spezial-AIF ist der Erwerb von Sachwerten in Form von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie der hierfür erforderlichen Immobilien und die Begründung und der Erwerb von Projektrechten, d. h. die Schaffung aller rechtlichen Voraussetzungen, Genehmigungen, Verträge und sonstigen Rechtsverhältnisse und Zustimmungen, die für den Bau und den Betrieb von Photovoltaikanlagen notwendig sind („Projektrechte“), und deren spätere als gemeinschaftliche Kapitalanlage zum Nutzen seiner Gesellschafter. Der Spezial-AIF ist hierfür auch berechtigt, Anteile oder Aktien an Gesellschaften im In- und Ausland zu erwerben und solche Gesellschaften zu errichten, sofern die jeweilige Gesellschaft nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder ihrer Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des vorstehenden Satz 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben darf. Nach den Anlagebedingungen in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag bestimmt sich das Rechtsverhältnis dieser Gesellschaft mit ihren Gesellschaftern. Die Anlagebedingungen sehen eine Anlagestrategie vor, die auf eine langfristige Vermögensmehrung ausgelegt ist.

Das Geschäftsmodell der Gesellschaft besteht darin, in Japan, den USA, Europa und Kanada und Taiwan Projektrechte für den Betrieb von Solarparks zu begründen, so dass eine Grundlage für die Bauphase der Solarparks geschaffen wird.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei Projekte, Limelight III und Clear Solar, gewinnbringend veräußert. Die Investitionstätigkeit schritt voran und es wurden insgesamt 18 Projekte angekauft.

Zur Verwaltung der Gesellschaft wurde die HEP Kapitalverwaltung AG, Güglingen im Folgenden auch „HEP KVG“ genannt), bestellt.

2. Tätigkeitsbericht

2.1. Tätigkeit der HEP KVG

Die Gesellschaft hat im April 2017 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer AIF- Kapitalverwaltungs- gesellschaft gemäß §§ 20,22 KAGB zur Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) gestellt. Die Gesellschaft hat am 24.01.2018 die Erlaubnis erhalten.

Die Vorstände der HEP KVG waren im Berichtsjahr Thorsten Eitle, Ingo Burkhardt, Prof. Dr. Arnd Verleger und Simon Kreuels. Thorsten Eitle und Ingo Burkhardt sind die beiden Geschäftsführer der HEP Verwaltung 19 GmbH. Herr Thorsten Eitle und Herr Ingo Burkhardt sind ebenso Geschäftsführer der HEP Treuhand GmbH sowie der hep global GmbH.

Die HEP Kapitalverwaltung AG, Güglingen, wurde mit Verwaltungsvertrag vom 05. April 2019 als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Die HEP KVG haftet bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten für jedes schuldhafte Handeln, insbesondere für die Verletzung der Anlagegrenzen, die Vornahme unzulässiger Geschäfte sowie die Nichteinhaltung der von der Gesellschaft vorgegebenen Risikolimite. Die HEP KVG haftet nicht für die Verluste, die aus eigenen Verfügungen der Gesellschaft ohne vorherige Abstimmung mit der HEP KVG resultieren, es sei denn, der Beschluss oder die Verfügung war zur Korrektur von Fehlern der HEP KVG erforderlich. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet spätestens mit Beendigung der Liquidation des Spezial-AIF. Der Vertrag kann von den Vertragspartnern unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31.12.2024.

Die HEP KVG übernimmt die Verwaltung der Investmentgesellschaft im Sinne des KAGB. Dies umfasst die Anlage und Verwaltung der Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft sowie die Ausführung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit der Investmentgesellschaft, d. h. insbesondere den An- und Verkauf von Vermögensgegenständen sowie deren Bewirtschaftung und Instandhaltung, das Risikomanagement, das Liquiditätsmanagement, die Betreuung der Anleger, die Beantwortung betriebswirtschaftlicher Fragestellungen etc.

Portfolioverwaltung: Verwaltung des Portfolios einschließlich der Optimierung durch Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen; Beobachtung des Kapitalmarktes; ggf. Umfinanzierungen; Überwachung der Beteiligungen an Beteiligungsgesellschaften des Spezial-AIF; Wahrnehmung der Gesellschafterrechte bei den Objektgesellschaften.

Risiko- und Liquiditätsmanagement: Die HEP KVG ist verpflichtet, gemäß den gesetzlichen Anforderungen des § 29 KAGB die für die Anlagestrategie des Spezial-AIF wesentlichen Risiken, denen der Spezial-AIF bezüglich seiner Vermögensanlagen unterliegen kann, zu ermitteln, zu messen, zu steuern und zu überwachen. Die HEP KVG ist verpflichtet, dem Spezial-AIF regelmäßig über den aktuellen Risikostand Bericht zu erstatten. Ferner wird die HEP KVG im Rahmen eines gemäß § 30 KAGB eingerichteten adäquaten Liquiditätsmanagements insbesondere die Gesamtliquidität des Spezial-AIF unter Berücksichtigung aktueller Marktdaten planen und steuern. Dies umfasst unter anderem eine laufende Liquiditätsrisikomessung und -überwachung durch Ex-post-Ermittlung realisierter Zahlungen, integriertes Cash-Management, strategische Planung von Cash-Flows, operative Planung von Ein- und Auszahlungen einschließlich der Vorbereitung kurzfristiger Finanzierungs- und Anlageentscheidungen.

Asset Management: Asset-bezogene allgemeine Verwaltungsangelegenheiten. Darunter fallen z. B. Korrespondenz mit Behörden; Einholung von Finanzierungsangeboten; Anbahnung, Verhandlung und Abschluss von Darlehens- und Sicherheitenverträgen; allgemeines asset-bezogenes Vertragsmanagement; asset-bezogenes Management von Versicherungsangelegenheiten, insbesondere Deckung der wesentlichen Risiken und Durchführung der geschlossenen Versicherungsverträge; asset-bezogene Buchhaltung.

AIF- und Anlegerverwaltung: Durchführung aller Aufgaben des Rechnungswesens; Führung eines Anlegerverzeichnisses; Betreuung des Spezial-AIF /​ Anleger; Aufstellen eines Jahresbudgets sowie Vorbereitung und Durchführung periodischer Soll-Ist-Vergleiche; Vorbereitung des von der Geschäftsführung des Spezial-AIF nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellenden Jahresabschlusses nebst Lagebericht; Unterstützung des Steuerberaters und Abschlussprüfers des Spezial-AIF.

Die HEP KVG hat folgende Tätigkeiten ausgelagert:

Die HEP KVG hat das Rechnungswesen und die Personalverwaltung auf die hep global GmbH, Güglingen, ausgelagert. Das Rechnungswesen hat die hep global GmbH wiederum an die Hamann & Co. GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Güglingen, unterausgelagert.

Die interne Revision wurde an Herrn Patrick Benz von der Benz & Gunzenhäuser Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kerzenheim, ausgelagert.

Die HEP KVG hat alle notwendigen und vertraglich geschuldeten Verwaltungsaufgaben erbracht.

Vergütung

Die HEP KVG erhält für die durchgeführten Leistungen im Rahmen der Portfolioverwaltung sowie des Risiko- und Liquiditätsmanagements eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,952 % der Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr. Für die Konzeption erhält die HEP KVG eine einmalige Vergütung in Höhe von 3,57 % des Kommanditkapitals der Gesellschaft. Für Marketing erhält die HEP KVG eine einmalige Vergütung in Höhe von 2,0825 % des Kommanditkapitals der Gesellschaft. Für Rechts- und Beratungskosten erhält die HEP KVG eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,595 % des Kommanditkapitals der Gesellschaft.

Werden für die Gesellschaft Projektrechte erworben oder veräußert, kann die HEP KVG jeweils eine einmalige Vergütung in Höhe von bis zu 2,975 % des Kaufpreises beanspruchen.

Die HEP KVG erhält für die Verwaltung des Spezial-AIF eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Anleger haben Ausschüttungen in Höhe ihrer geleisteten Gesamteinlagen erhalten und

die Anleger haben darüber hinaus Ausschüttungen in Höhe einer durchschnittlichen jährlichen MIRR-Rendite von 8 % bezogen auf ihre geleisteten Gesamteinlagen seit dem Final Closing erhalten.

Danach besteht ein Anspruch auf erfolgsabhängige Vergütung für die HEP KVG in Höhe von 30 % aller weiteren Ausschüttungen aus Gewinn des Spezial-AIF.

Die HEP KVG ist nach § 37 KAGB zur Festlegung und Anwendung eines Vergütungssystems verpflichtet. Die Anforderungen an dieses werden durch Artikel 13 und Anhang II der Richtlinie RL 2011/​61/​EU und den Leitlinien der European Securities and Markets Authority („ESMA “) für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD vom 03.07.2013 („ESMA-Leitlinie“) näher bestimmt. Die Vergütungspolitik der HEP KVG ist gemäß diesen Anforderungen darauf ausgerichtet, falsche Anreize insbesondere für Mitarbeiter, die über die Eingehung von Risiken entscheiden, zu vermeiden. Die Vergütungspolitik der HEP KVG soll ein solides und wirksames Risikomanagement begünstigen, nicht zur Übernahme von Risiken ermutigen und Interessenkonflikten vorbeugen (Nr. 1a und b, Anhang II der Richtlinie RL 2011/​61/​EU). Hierzu hat die HEP KVG eine Vergütungsrichtlinie implementiert.

Die Mitarbeiter der HEP KVG erhalten marktgerechte Fixgehälter und unter bestimmten Umständen zusätzliche feste Sonderzahlungen. Die HEP KVG beschäftigte im Rumpfgeschäftsjahr 2020 insgesamt 9 Mitarbeiter, davon 4 Vorstände. Die Gesamtsumme der an die Angestellten gezahlten Vergütungen der HEP KVG beträgt EUR 973.647. Dieses waren ausschließlich fixe Vergütungen. Die Gesamtsumme der gezahlten Vergütungen an Risktaker (insgesamt 7 Personen) der HEP KVG betrug EUR 886.311.

Anlageziele und Anlagepolitik

Der Spezial-AIF darf folgende Vermögensgegenstände begründen bzw. erwerben:

a)

Projektrechte, d.h. Schaffung aller rechtlichen Voraussetzungen, Genehmigungen, Verträgen und sonstigen Rechtsverhältnissen und Zustimmungen, die für den Bau und den Betrieb von Photovoltaikanlagen notwendig sind;

b)

zur Bewirtschaftung der Projektrechte erforderliche Vermögensgegenstände (z.B. Infrastruktur; Vermögensgegenstände gemäß vorstehenden lit. (a) und (b) einzeln oder zusammen „Projektrechte“)

c)

Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder ihrer Satzung Projektrechte im Sinne der vorstehenden Aufzählungspunkte oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen („Objektgesellschaften“);

d)

Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB;

e)

Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.

Die HEP KVG darf zur Umsetzung der Anlagenstrategie folgende Techniken anwenden. Erlangung von Kaufoptionen im Hinblick auf den Erwerb der geplanten Anlageobjekte. Finanzierung des Erwerbs der Anlageobjekte durch das von den Anlegern eingeworbene Eigenkapital. Die wesentlichen Risiken werden unter 2.2. beschrieben.

Anlagegrenzen sind

a)

Die Objektgesellschaft ist 2014 oder später errichtet;

b)

Die Objektgesellschaft hat zum Unternehmensgegenstand die Erlangung von Projektrechten, insbesondere entsprechender behördlicher Genehmigungen, die für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und zum Transport von Strom aus Solarenergie mit einer Nennleistung von jeweils mindestens 0,3 Megawatt Peak (MWp) notwendig sind.

c)

Für den Spezial-AIF dürfen Kredite bis zur Höhe von 100 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des Spezial-AIF, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragenen Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufgenommen werden, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Kredite können bei deutschen oder ausländischen Kreditinstituten oder auch bei anderen Gesellschaften aufgenommen werden.

d)

Die Belastung von Vermögensgegenständen, die zu dem Spezial-AIF gehören, sowie die Abtretung und Belastung von Forderungen aus Rechtsverhältnissen, die sich auf diese Vermögensgegenstände beziehen, sind zulässig, wenn dies mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar ist und die Verwahrstelle den vorgenannten Maßnahmen zustimmt, weil sie die Bedingungen, unter denen die Maßnahmen erfolgen sollen, für marktüblich erachtet. Zudem darf die Belastung insgesamt 100 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des Spezial-AIF, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragenen Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, nicht überschreiten.

Die vorstehenden Grenzen für die Kreditaufnahme und die Belastung gelten nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Anteile an dem Spezial-AIF, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs.

Die HEP KVG und der Spezial-AIF haben alle wesentlichen Verträge zur Erreichung der Anlagenziele und zur Umsetzung der Anlagestrategie abgeschlossen. Diese Verträge wurden durchgeführt und überwacht.

Es kann jedoch eine Änderung der Anlagestrategie nötig werden. Die bestehende Anlagestrategie ergibt sich aus dem im Gesellschaftsvertrag definierten Unternehmensgegenstand und den Anlagebedingungen. Gesellschaftsvertrag und Anlagebedingungen können im Rahmen einer Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen geändert werden.

Die HEP KVG hat mit Wirkung zum 8. April 2019 die BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als Verwahrstellte bestellt.

2.2. Wesentliche Risiken der Gesellschaft

Die Entwicklung der Gesellschaft hängt im Wesentlichen von der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung, den durch die Gesellschaft erworbenen Vermögensgegenständen und den erzielbaren Erlösen, der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen, steuerlichen Entwicklungen und von den Entscheidungen der mit der AIF-Verwaltung beauftragten Personen ab.

2.2.1. Risiken im Zusammenhang mit Pandemien

Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit aus (Coronavirus-Epidemie). Die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sind derzeit schwer abzuschätzen, allerdings sind spürbare negative Auswirkungen zu erwarten. Die Anfälligkeit des Geschäftsmodells der Gesellschaft ist nach Auffassung der Geschäftsführung in dieser Hinsicht gering, da die Nachfrage nach entwickelten Solarpark-Projekten in den Zielmärkten nahezu unbeeinflusst von der Epidemie blieb. Bisher waren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erkennbar.

2.2.2. Wirtschaftliche und politische Entwicklung

Es besteht das Risiko, dass sich die gegenwärtige wirtschaftliche und politische Lage im Bereich der erneuerbaren Energien in Japan, den USA, Taiwan, Europa oder Kanada negativ entwickelt und damit geeignete Möglichkeiten zu Investitionen in erneuerbare Energien in diesen Ländern schwer zu finden oder unmöglich sind.

2.2.3. Rechtliche Entwicklung

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Änderungen gesetzlicher Bestimmungen zu erhöhten Aufwendungen oder zu niedrigeren Erträgen als derzeit prognostiziert kommt. Das Konzept der Gesellschaft ist die Projektentwicklung von Solarparks, worunter sämtliche notwendigen Aktivitäten fallen, um ein Projekt von der „grünen Wiese“ bis zum baureifen Projekt zu entwickeln.

2.2.4. Verträge

Soweit Verträge noch nicht abgeschlossen sind, besteht das Risiko, dass diese nicht oder zu ungünstigeren Konditionen als prognostiziert abgeschlossen werden. Sollten Vertragspartner bestehende Verträge nicht erfüllen oder anders auslegen, bestehende Verträge kündigen oder über das Vermögen der Vertragspartner ein Insolvenzverfahren beantragt werden, so besteht das Risiko, dass neue Vertragspartner nicht oder zu schlechteren Konditionen verpflichtet werden können.

2.2.5 Fremdfinanzierung

Das bestehende wirtschaftliche Konzept des Spezial-AIF sieht eine Aufnahme von Fremdmitteln zunächst nicht vor. Gleichwohl hat der Spezial-AIF gemäß den Anlagebedingungen die Möglichkeit zur Aufnahme von Fremdmitteln. Sollte nach einer Fremdmittelaufnahme die Gesellschaft nicht in der Lage sein den Kapitaldienst zu bedienen, wäre die finanzierende Bank berechtigt, die ihr eingeräumten Sicherheiten zu verwerten. Dies könnte bis hin zum Totalverlust der Kapitaleinlage des Anlegers einschließlich Agio führen.

2.2.6. Einnahmen der Gesellschaft

Die Einnahmen, die ausschließlich durch die Veräußerung der Projektrechte für Solarparks erzielt werden, hängen insbesondere von den im Zeitpunkt der Veräußerung erwarteten prognostizierten Erträgen der Solarparks ab.

2.2.7. Währungsrisiko

Die Finanzmittel werden der Gesellschaft in Euro zur Verfügung gestellt.

Investitionskosten werden teilweise aber in japanische Yen, in US-amerikanischen, in Taiwan-Dollar oder kanadische Dollar getätigt. Es besteht das Risiko, dass sich der Kurs verändert und dadurch die prognostizierten Erträge verringert werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft erkennbar sind. Aus den beobachteten Risiken sind im Geschäftsjahr 2020 keine Schäden entstanden.

3. Wirtschaftsbericht

3.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Energiewende in Japan hat im vergangenen Jahr deutlich an Fahrt aufgenommen. So arbeitet die Regierung mit Hochdruck an einem Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energien, welches im Sommer 2021 verabschiedet und ab April 2022 in Kraft treten soll.1 Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz sind die wichtigsten Bestandteile der Strategie, mit der Japan sein Emissionsreduktionsziel- bis 2050 ein CO2-neutrales Wirtschaftssystem zu etablieren – erreichen will.2 Hier besteht insbesondere im Stromsektor noch großes Ausbaupotenzial, schließlich ist dieser derzeit für mehr als 40 Prozent der nationalen Emissionen verantwortlich.3 Experten rechnen damit, dass allein bis 2030 Solarkapazitäten von 92 GW bis 222 GW zugebaut werden.4

1 RTS Corporation (2021): PV Activities in Japan and Global PV Highlights_​ Volume 27 No.4 (S.2).
2 IRENA (2021): Renewable Energy Auctions in Japan (S.8).
3 IRENA (2021): Renewable Energy Auctions in Japan (S.8).
4 RTS Corporation (2021): PV Activities in Japan and Global PV Highlights_​ Volume 27 No.4 (S.2).

Außerdem ist davon auszugehen, dass Photovoltaik ab dem Jahr 2040 nicht nur die Hauptstromquelle, sondern auch maßgeblich zur Elektrifizierung der Wärmenutzung beitragen und zur Stromquelle für den Transportsektor werden wird.5

2020 war ein historisches Jahr für die Energiewende in den USA. Der Machtwechsel im Weißen Haus und insbesondere das von Präsident Joe Biden auf den Weg gebrachte Konjunkturprogramm stellt die Weichen für ein klimaneutrales Wirtschaftssystem. Darin sind die klaren Ansagen enthalten, die Energiewende bis 2035 umzusetzen und bis 2050 eine CO2-neutrale Wirtschaft auf den Weg zu bringen.6 Das US-amerikanische Analyseinstitut Wood Mackenzie prognostiziert, dass sich die Solarkapazität in Summe im Zeitraum 2020 bis 2030 vervierfachen wird.7 Dabei gehen die Analysten für die kommenden Jahre von noch höheren jährlichen Wachstumsraten von über 20 GW pro Jahr aus.8

Kanada ist eines der ressourcenreichsten Länder der Welt. Die Förderung und der Export fossiler Energieträger wie Öl, Kohle und Gas haben maßgeblich zum Wohlstand des Landes beigetragen. Im Jahr 2019 haben Energie-Produkte rund ein Viertel aller Exportgüter ausgemacht und wurden in 141 Länder exportiert.9 Dadurch ist die Energiebranche für 82 Prozent aller CO2-Emissionen Kanadas verantwortlich.10 Gleichzeitig ist Kanada Unterzeichner des Pariser Klimaabkommens und verpflichtet, bis 2050 ein CO2-neutrales Wirtschaftssystem zu etablieren. Damit dieses Ziel erreicht wird, gilt es, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.

Im deutschen Markt für Sachwertefonds ist der Spezial-AIF auf großes Anlegerinteresse gestoßen, was sich im Zeichnungsvolumen seit 2019 widergespiegelt hat. Der Spezial-AIF mit seinem Fokus auf die Projektentwicklung von Solarparks in den Ländern USA, Japan, Kanada, Europa und Taiwan sieht sich in einer guten Position, um an den zukünftigen Entwicklungen des Photovoltaik Sektors in den genannten Märkten zu partizipieren und renditebringende Projekte zu veräußern.

3.2. Geschäftsverlauf

Ungeachtet des negativen Ergebnisses entsprach der Geschäftsverlauf den Erwartungen der Gesellschaft, da im Geschäftsjahr 2020 26,48 Mio. EUR Kommanditkapital eingeworben werden konnten. Hierdurch konnten die Projektentwicklungsaktivitäten in den Zielländern weiter vorangetrieben werden und eine Vielzahl von Projekten in den USA angebunden werden; deren erwartete Leistung /​ Anschaffungskosten sind im Anhang aufgeführt.

Es konnten zum einen durch eine Tochtergesellschaft zwei Projektentwicklungen in den USA, Limelight III und Clear Solar, wie vorgesehen, veräußert werden. Zudem konnten Erlöse aus Veräußerungen dreier weiterer USA Projekte erzielt werden. Die Erlöse aus dem Verkauf der Projekte betrugen TEUR 2.233.

5 RTS Corporation (2021): PV Activities in Japan and Global PV Highlights_​ Volume 27 No.4 (S.3).
6 https:/​/​www.whitehouse.gov/​briefing-room/​statements-releases/​2021/​04/​22/​fact-sheet-president-biden-sets-2030-greenhouse-gas-pollution-reduction-target-aimed-at-creating-good-paying-union-jobs-and-securingu-s-leadership-on-clean-energy-technologies/​ (Stand 25.05.2021).
7 Wood Mackenzie (2021): U.S. Solar Market Insight (S.7).
8 Wood Mackenzie (2021): U.S. Solar Market Insight (S.7).
9 Natural Resources Canada: (2020): Energy Factbook 2020-2021 (S.6).
10 Natural Resources Canada: (2020): Energy Factbook 2020-2021 (S.28).

Zum 31.12.2020 erreichte der Spezial-AIF ein Volumen von 32,5 Mio. EUR. Durch das eingeworbene Kommanditkapital besteht keine bilanzielle Überschuldung. Die Anlagewährung ist Euro. Die bestandene Fremdfinanzierung wurde vollständig zurückgeführt. Somit ergibt sich bezogen auf das aggregierte eingebrachte Kapital ein prozentualer Leverage von 0,0 %. Damit wurden alle Bedingungen zur Kreditaufnahme eingehalten.

3.2.1. Wertentwicklung

3.2.1.1 Wertentwicklung der Beteiligungen

Der Wert der deutschen Beteiligungen, die im Geschäftsjahr 2019 erworben wurden, blieb konstant.

3.2.1.2 Wertentwicklung des AIF

Die liquiden Mittel stiegen aufgrund der Kapitaleinwerbung von TEUR 699 auf TEUR 6.678. Die gewährten Darlehen für Solar-Projektentwicklungen haben sich im Geschäftsjahr auf TEUR 9.009 erhöht.

Die Anzahl der umlaufenden Anteile betrug zum Bilanzstichtag 3.248. Gemäß § 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages beträgt die Mindesteinlage EUR 200.000; eine höhere Gesamteinlage ist zulässig, soweit diese durch 10.000 ohne Rest teilbar ist. Aus diesem Grund wurde für Zwecke der Anteilswertberechnung der Anteilswert mit EUR 10.000 definiert.

Der Nettoinventarwert beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 22.785.120,48, daraus ermittelt sich ein Wert je Anteil von EUR 7.015.

Die deutschen Beteiligungen generieren noch keine Erträge, daher entspricht deren Verkehrswert den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.

3.2.2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Für das Geschäftsjahr 2020 ergibt sich insgesamt eine Bilanzsumme in Höhe von TEUR 24.757 (i. Vj. TEUR 6.551). Wesentliche Aktivposten sind die täglich verfügbaren Bankguthaben in Höhe von TEUR 6.678 (i. Vj. TEUR 699), die Forderungen an Beteiligungsgesellschaften in Höhe von TEUR 7.447 (i. Vj. TEUR 1.328, damals in den anderen Forderungen enthalten), die Forderungen gegen Gesellschafter aufgrund ausstehender Einlagen in Höhe von TEUR 3.890 (i. Vj. TEUR 326) und die anderen Forderungen in Höhe von TEUR 6.716 (i. Vj. TEUR 4.172 ohne Forderungen an Beteiligungsgesellschaften). Der Anstieg der Vermögensgegenstände steht im Zusammenhang mit den eingetretenen Kommanditisten und deren Einlagen, die zum Teil noch als Guthaben verfügbar sind, zum Teil als Darlehen an die Tochtergesellschaft hep usa sunflower development I GmbH (TEUR 7.264, i. Vj. TEUR 1.321) für Tätigkeiten zum Erwerb bzw. zum Aufbau von Solar-Projektrechten gewährt wurden. Die anderen Forderungen betreffen mit TEUR 1.729 (i. Vj. TEUR 1.685) Darlehen für das Projekt Sakuramoto in Japan. Sie betreffen des Weiteren mit TEUR 2.372 (i. Vj. TEUR 2.460) Vermögensgegenstände bezüglich des Projekts Sakuramoto und Forderungen für Ergebnisbeteiligungen an verkauften Solarprojekten in Höhe von TEUR 2.511 (i. Vj. TEUR 0).

Wesentliche Schuldposten betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.739 (i. Vj. TEUR 1.490). Davon bestehen TEUR 53 gegenüber der HEP Vertrieb GmbH (Eigenkapitalvermittlungsprovision), TEUR 124 gegenüber der HEP Kapitalverwaltung AG für Konzeption, Marketing, Transaktionsgebühren und Geschäftsbesorgung sowie TEUR 1.291 auf der Basis der Projektentwicklungsverträge mit der hep energy projects GmbH. Sonstige Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 116 (i. Vj. TEUR 1.379) aus einer Umsatzsteuerzahllast.

Während des Geschäftsjahres war eine ausreichende Liquidität aufgrund der Einzahlungen von Gesellschaftern nach Zeichnung von Anteilen stets gegeben. Zum Ende des Geschäftsjahres besitzt die Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von TEUR 6.678.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein negatives realisiertes Ergebnis in Höhe von TEUR 6.798 (i. Vj. TEUR 4.589) erzielt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Erträge in Höhe von TEUR 2.520 (i. VJ. TEUR 70) erzielt. Neben Zinserträgen (TEUR 287, i. Vj. TEUR 70) wurden sonstige betriebliche Erträge von TEUR 2.233 aus Solar-Projektveräußerungen realisiert. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von TEUR 9.318 (i. Vj. TEUR 4.660). Neben Aufwendungen für Zinsen (TEUR 10, i. Vj. TEUR 29), Verwaltungsvergütung (TEUR 99, i. Vj. TEUR 238), Verwahrstellenvergütung (TEUR 22, i. Vj. TEUR 17) und für Prüfung und Veröffentlichung (TEUR 44, i. Vj. TEUR 20) sind sonstige Aufwendungen in Höhe von TEUR 9.142 (i. Vj. TEUR 4.356) angefallen, die vom Spezial-AIF zu tragen sind. Die sonstigen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen mit TEUR 6.911 (i. Vj. TEUR 1.004) Aufwendungen für bezogene Leistungen, mit TEUR 914 (i. Vj. TEUR 445) die Provisionen für die Eigenkapitalbeschaffung sowie mit TEUR 1.168 (i. Vj. TEUR 267) die Kosten für die Konzeption. Im Vorjahr waren zudem Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 203 enthalten.

3.2.3 Finanzielle Leistungsindikatoren

Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind die Erlöse aus dem Verkauf von Projektrechten. Sie betrugen im Geschäftsjahr TEUR 2.233.

3.2.4 Chancenbericht

Die Chancen der Gesellschaft bestehen durch ihre Beteiligungen an den Beteiligungs-gesellschaften, insbesondere in aktuell steigenden Preisen für Solar-Projekte und Solar-Anlagen und den sich hieraus ergebenden Wertentwicklungen.

3.2.5. Gesamtaussage

Trotz des negativen Ergebnisses, welches aus den Initialaufwendungen im Zusammenhang mit dem Projektrechteerwerb und der Einwerbung von Eigenkapital resultiert, ist das Geschäftsjahr positiv zu betrachten. Durch die Projektentwicklung von Solarparks und die anschließende Veräußerung dieser Objektgesellschaften werden künftig Erlöse erwartet, wodurch das negative Ergebnis planmäßig ausgeglichen werden kann. Es gab keine wesentlichen Änderungen gem. § 23 Abs. 4 iVm § 8 Abs. 4 KARBV.

 

Güglingen, 08. Dezember 2021

HEP – Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG

vertreten durch HEP Verwaltung 19 GmbH

Thorsten Eitle, Geschäftsführer

Ingo Burkhardt, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
1. Beteiligungen 26.000,00 26.000,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 6.677.883,04 699.494,65
3. Forderungen
a) Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 7.447.029,65 0,00
b) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 3.889.770,43 325.845,49
c) Andere Forderungen 6.716.067,94 18.052.868,02 5.500.154,06 5.825.999,55
24.756.751,06 6.551.494,20

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
1. Rückstellungen 116.725,00 40.200,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Aus anderen Lieferungen und Leistungen 1.738.894,75 1.490.160,52
3. Sonstige Verbindlichkeiten
Andere 116.010,83 1.378.616,67
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile der Kommanditisten 32.481.000,00 8.141.000,00
b) Kapitalrücklage 2.340.970,43 203.345,49
c) Nicht realisierte Verluste aus der Neubewertung -649.207,58 -112.029,93
d) Verlustvortrag -4.589.798,55 -760,84
e) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -6.797.843,82 22.785.120,48 -4.589.037,71 3.642.517,01
24.756.751,06 6.551.494,20

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR EUR EUR
1. Erträge
a) Zinsen und ähnliche Erträge 287.070,95 70.484,10
b) Sonstige betriebliche Erträge 2.232.623,07 2.519.694,02 0,00 70.484,10
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen 9.979,10 28.616,78
b) Verwaltungsvergütung 99.145,25 238.000,00
c) Verwahrstellenvergütung 21.954,84 16.522,69
d) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 44.038,37 20.053,55
e) Sonstige Aufwendungen 9.142.420,28 9.317.537,84 4.356.328,79 4.659.521,81
3. Ordentlicher Nettoertrag/​ Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -6.797.843,82 -4.589.037,71
4. Zeitwertänderung
a) Aufwendungen aus der Neubewertung 537.177,65 112.029,93
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -537.177,65 -112.029,93
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -7.335.021,47 -4.701.067,64

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

HEP-Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Sitz: Güglingen

HRA 735627 beim Amtsgericht Stuttgart

1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Bei der HEP-Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG (kurz: HEP-Solar PE VII) handelt es sich um einen Spezial-AIF.

Die Investmentgesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 Nr. 2 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB, für die die Vorschriften der §§ 264 bis 289f HGB gelten, soweit sich aus den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) i. V. m. der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (KARBV) und der Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 (Verordnung (EU) Nr. 231/​2013) nichts anderes ergibt. Zudem gelten die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2019 wurden unverändert in die Eröffnungsbilanz übernommen.

Das Geschäftsjahr 2020 entspricht dem Kalenderjahr.

Für die Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Gliederungsvorschriften des § 21 KARBV und des § 22 KARBV beachtet.

Der Jahresabschluss wurde in EUR aufgestellt.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften des HGB, soweit keine spezielleren Vorschriften des KAGB einschlägig sind. Der Grundsatz der Einzelbewertung wird angewendet und die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Vermögensgegenstände werden zum Stichtag mit dem Verkehrswert gemäß §§ 168 f. KAGB i. V. m. §§ 26-31 und 34 KARBV bewertet.

Die Beteiligungen werden gemäß §§ 286, 168 KAGB i.V.m. § 21 Abs. 3 KARBV und §§26, 28 KARBV mit dem Verkehrswert angesetzt. Da sich die mittelbar gehaltenen Sachwerte zur Erzeugung von Solar-Strom erst im Entwicklungsstadium befinden, werden die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert als beste Schätzung für den Verkehrswert angesetzt. Im Geschäftsjahr waren keine Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente sind zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen angesetzt.

Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB passiviert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Währungskursänderungen werden bis zum Abgang jener Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten im nicht realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres erfasst, es sei denn, es sind Wertberichtigungen erforderlich.

3 Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Beteiligungen zum 31. Dezember 2020

Firma hep usa sunflower development I GmbH
Rechtsform GmbH
Sitz Güglingen
Erwerbsjahr 2019
Gesellschaftskapital EUR 25.000,00
Verkehrswert (Anschaffungskosten) am 31.12.2020 EUR 25.000,00
Firma hep solar sunray 1 GmbH & Co. KG
Rechtsform GmbH & Co. KG
Sitz Güglingen
Erwerbsjahr 2019
Gesellschaftskapital EUR 200,00
Verkehrswert (Anschaffungskosten) am 31.12.2020 EUR 200,00
Firma hep solar sunray 2 GmbH & Co. KG
Rechtsform GmbH & Co. KG
Sitz Güglingen
Erwerbsjahr 2019
Gesellschaftskapital EUR 200,00
Verkehrswert (Anschaffungskosten) am 31.12.2020 EUR 200,00
Firma hep solar sunray 3 GmbH & Co. KG
Rechtsform GmbH & Co. KG
Sitz Güglingen
Erwerbsjahr 2019
Gesellschaftskapital EUR 200,00
Verkehrswert (Anschaffungskosten) am 31.12.2020 EUR 200,00
Firma hep solar sunset 1 GmbH & Co. KG (vormals: hep solar sunray 4 GmbH & Co. KG)
Rechtsform GmbH & Co. KG
Sitz Güglingen
Erwerbsjahr 2019
Gesellschaftskapital EUR 200,00
Verkehrswert (Anschaffungskosten) am 31.12.2020 EUR 200,00
Firma hep solar sunray 5 GmbH & Co. KG
Rechtsform GmbH & Co. KG
Sitz Güglingen
Erwerbsjahr 2019
Gesellschaftskapital EUR 200,00
Verkehrswert (Anschaffungskosten) am 31.12.2020 EUR 200,00

Sämtliche Beteiligungen werden zu 100% gehalten.

Barmittel und Barmitteläquivalente

Die Barmittel und die Barmitteläquivalente setzen sich aus den täglich verfügbaren Bankguthaben in Höhe von TEUR 6.678 (i. Vj. TEUR 699) bei der Kreissparkasse Heilbronn, Heilbronn, zusammen.

Forderungen

Die Forderungen an Beteiligungsgesellschaften betragen TEUR 7.447 (i. Vj. TEUR 0). Diese Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Im Vorjahr wurden diese Forderungen in Höhe von TEUR 1.328 unter den anderen Forderungen ausgewiesen.

Die anderen Forderungen in Höhe von TEUR 6.716 (i. Vj. TEUR 5.500) betreffen Forderungen in Höhe von TEUR 2.372 (i. Vj. TEUR 2.460) für veräußerbare Projektentwicklungsleistungen für das Projekt Sakuramoto und Forderungen an die hep energy projects GmbH, Güglingen, für Ergebnisbeteiligungen an verkauften Solarprojekten in Höhe von TEUR 2.511 (i. Vj. TEUR 0) enthalten. Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Weiterhin sind Darlehen in Höhe von TEUR 1.733 (i. Vj. TEUR 3.018) enthalten. Diese Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen beinhalten darüber hinaus eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 3.890 (i. Vj. TEUR 326), sowie Forderungen für im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuern in Höhe von TEUR 100 (i. Vj. TEUR 0). Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten Jahresabschluss- und Prüfungskosten i. H. v. TEUR 82 (i. Vj. TEUR 40) und Rückstellungen für Gewerbesteuern in Höhe von TEUR 33 (i. Vj. TEUR 0).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.855 (i. Vj. TEUR 2.869) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der hep energy projects GmbH, Güglingen in Höhe von TEUR 1.291 (i. Vj. TEUR 853), gegenüber der hep energy GmbH, Güglingen in Höhe von TEUR 265 (i. Vj. TEUR 0), gegenüber der HEP Kapitalverwaltung AG, Güglingen, in Höhe von TEUR 124 (i. Vj. TEUR 572) und gegenüber der HEP Vertrieb GmbH, Güglingen, in Höhe von TEUR 53 (i. Vj. TEUR 54).

Die Verbindlichkeiten beinhalten darüber hinaus Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern in Höhe von TEUR 116 (i. Vj. TEUR 0).

Eigenkapital

Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Kapitalanteil ist die HEP Verwaltung 19 GmbH mit Sitz in Güglingen. Sie weist zum 31. Dezember 2020 ein Stammkapital von EUR 25.000,00 aus. Die Komplementärin hat keine Einlage geleistet.

Das Eigenkapital entfällt somit vollständig auf Kommanditisten.

Zum 31. Dezember 2020 beträgt das haftende Kommanditkapital EUR 325.800,00.

Ein Wiederaufleben der Haftung im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB besteht nicht.

Die Hafteinlagen werden auf festen Kapitalkonten (Kapitalkonto I) gebucht. Das Kapitalkonto I ist unveränderlich. Der auf dem Kapitalkonto I gebuchte Kapitalanteil ist maßgeblich für die Beteiligung am Vermögen, am Gewinn und Verlust sowie für alle Gesellschafterrechte. Die Pflichteinlage und sonstige auf einem Gesellschafterbeschluss beruhende Einlagen werden auf dem festen Kapitalkonto II gebucht. Auf dem „Verrechnungskonto“ werden der verteilungsfähige Gewinn (Vergütungen, Entnahmen sowie der sonstige Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Gesellschafter) gebucht. Guthaben auf dem Verrechnungskonto werden jährlich drei Monate nach Feststellung des Jahresabschlusses vollständig auf ein vom Gesellschafter des Spezial-AIF benanntes Konto gebucht; periodenübergreifende Guthaben sollen nicht entstehen. Auf dem gesamthänderisch gebundenen „Rücklagenkonto“ werden ggf. das Agio, ein etwaiger Wertanpassungsbetrag, ein etwaiger Ausgleichsbetrag sowie die Rücklagen gebucht. Entnahmen aus dem Rücklagenkonto bedürfen eines Beschlusses der Gesellschafter, soweit nach dem Gesellschaftsvertrag nicht ein anders bestimmt ist.

Auf dem „Verlustvortragskonto“ werden Verluste, soweit sie nicht durch aufgelöste Rücklagen ausgeglichen werden, sowie Gewinne bis zum Ausgleich vorhandener Verlustvorträge gebucht.

Kommanditisten 31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
Kapitalkonto I 325.800,00 82.400,00
Kapitalkonto II 32.155.200,00 8.058.600,00
Rücklagenkonto 2.340.970,43 203.345,49
Verlustvortragskonto -4.589.798,55 -760,84
Summe der Kapitalkonten 30.232.171,88 8.343.584,65
Realisierte Gewinne -6.797.843,82 -4.589.037,71
Nicht realisierte Gewinn/​Verluste aus der Neubewertung -649.207,58 -112.029,93
Wert des Eigenkapitals 22.785.120,48 3.642.517,01

4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Erträge der HEP PE VII ergeben sich aus sonstigen betrieblichen Erträgen aus der Ergebnisbeteiligung an veräußerten Solarprojekten in Höhe von TEUR 2.164 (i. Vj. TEUR 0), aus Währungsgewinnen in Höhe von TEUR 68 und aus den Zinserträgen der gegebenen Darlehen in Höhe von TEUR 287 (i. Vj. TEUR 70).

Innerhalb der Verwaltungsvergütung wird die von der HEP KVG berechnete Vergütung für ihre Tätigkeit im Bereich des Portfolio-, Risiko- und Liquiditätsmanagements ausgewiesen.

Die Verwahrstellenvergütung betrifft, wie im Vorjahr, das für das Geschäftsjahr 2020 berechnete Verwahrstellenentgelt der BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Hamburg.

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Jahresabschlussprüfung 2020 mit TEUR 32 und Nachberechnungen für die Jahresabschlussprüfung 2019 mit TEUR 12 (i. Vj. insgesamt TEUR 20).

Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 9.142 (i. Vj. TEUR 4.356) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für bezogene Projektentwicklungsleistungen in Höhe von TEUR 6.911 (i. Vj. TEUR 2.908), Kosten für die Konzeption und Marketing, mit TEUR 1.168 (i. Vj. TEUR 317), die Provisionen für die Eigenkapitalbeschaffung, mit TEUR 914 (i. Vj. TEUR 113), sowie Gewerbesteuern in Höhe von TEUR 33 (i. Vj. TEUR 0).

Das nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 resultiert, wie im Vorjahr, aus Aufwendungen aus Währungsumrechnungen für die gewährten Darlehen in USD und JPY. Die Aufwendungen aus der Neubewertung betragen TEUR 537 (i.Vj. TEUR 112).

5 Sonstige Angaben

Änderungen zum Informationsdokument nach § 307 KAGB

Im Berichtsjahr gab es keine Änderungen.

Vermögensaufstellung

Geschäftsjahr 31.12.2020 Anteil am Fondsvermögen
in EUR in %
A. Vermögensgegenstände
1. Beteiligungen 26.000,00 0,1
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 6.677.883,04 29,3
3. Forderungen
a) Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 7.447.029,65 32,7
b) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 3.889.770,43 17,0
c) Andere Forderungen 6.716.067,94 29,5
Summe Vermögensgegenstände 24.756.751,06 108,6
B. Schulden
1. Rückstellungen 116.725,00 0,5
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) Aus anderen Lieferungen und Leistungen 1.738.894,75 7,6
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) Andere 116.010,83 0,5
Summe Schulden 1.971.630,58 8,6
C. Fondsvermögen 22.785.120,48 100,0

Angaben zu den mittelbar gehaltenen Sachwerten

Vermögensgegenstand Projektrechte Sakuramoto
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 46,30
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 2.371.729
Vermögensgegenstand Projektrechte Limelight Solar I
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 2,1
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2021
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 12.257
Vermögensgegenstand Projektrechte Aga TAG Solar II
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 2,5
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 49.027
Vermögensgegenstand Projektrechte NY 24 Sherman (Wilton 1)
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 7,0
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 0
Vermögensgegenstand Projektrechte NY 5 King (Wilton 2)
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 7,1
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 0
Vermögensgegenstand Projektrechte SL Arkwright
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 5,0
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 91.039
Vermögensgegenstand Projektrechte SL Ashville
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 11,6
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 267.715
Vermögensgegenstand Projektrechte SL Brockport
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 5,6
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 125.915
Vermögensgegenstand Projektrechte SL Busti
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 12,1
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 253.463
Vermögensgegenstand Projektrechte SL Dunkirk
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 11,6
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 138.344
Vermögensgegenstand Projektrechte SL Great Valley
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 35,7
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 721.099
Vermögensgegenstand Projektrechte SL Pembroke
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 11,9
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 231.604
Vermögensgegenstand Projektrechte Cosper Creek Solar
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 3,2
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 263.902
Vermögensgegenstand Projektrechte Carnes Creek Solar
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 3,2
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 57.800
Vermögensgegenstand Projektrechte Kaiser Creek Solar
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 2,6
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 83.970
Vermögensgegenstand Projektrechte Sesqui-C Solar
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 3,2
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 172.850
Vermögensgegenstand Projektrechte Sandy River Solar
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 2,6
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 100.469
Vermögensgegenstand Projektrechte Fruitland Creek Solar
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 2,3
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 24.514
Vermögensgegenstand Projektrechte Linkville Solar
Energieart Solarstrom
Installierte Leistung (geplant) MWp 4,2
Eingespeiste Energie kWh 0,00
Jahr der Inbetriebnahme in Entwicklung; geplante Fertigstellung im Jahr 2022
Nutzungsrechte des Grundstücks Leasingvertrag der Objektgesellschaft
Fremdfinanzierungsquote % 0,00
Anschaffungskosten für Projektrechte EUR 8.171

Wesentliche Entwicklungsmaßnahmen der Solarprojekte betrafen z.B. Rechts- und Bodengutachten, Verhandlungen zum Abschluss von Stromabnahmeverträgen und Verhandlungen zu Darlehensaufnahmen für die spätere Bau- und Betriebsphase der Parks.

Die nachfolgende Zusammenstellung beinhaltet die im Geschäftsjahr 2020 vom Spezial-AIF getragenen Aufwendungen für die Entwicklung von Solarprojekten.

Anzahl Projekte
Kosten der Projektentwicklung EUR 6.910.974,66 19
davon USA EUR 4.019.803,83 18
davon Taiwan EUR 915.008,76
davon Japan EUR 1.411.113,99 1
davon Kanada EUR 63.203,72
davon Europa EUR 277.114,63
davon allgemein EUR 224.729,73

Die Projektentwicklung in Taiwan wird seit Oktober 2020 nicht aktiv weiterverfolgt, da sowohl politische als auch wirtschaftliche Faktoren einer erfolgsversprechenden Projektentwicklung entgegenstehen. Bei einer Änderung der politischen und wirtschaftlichen Faktoren ist eine Wiederaufnahme der Aktivitäten im Bereich der Photovoltaik in Taiwan nicht ausgeschlossen.

Anzahl der umlaufenden Anteile, Nettoinventarwert und Wert je Anteil

Die Anzahl der umlaufenden Anteile betrug zum Bilanzstichtag 3.248. Gemäß § 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages beträgt die Mindesteinlage EUR 200.000; eine höhere Gesamteinlage ist zulässig, soweit diese durch 10.000 ohne Rest teilbar ist. Aus diesem Grund wurde für Zwecke der Anteilswertberechnung der Anteilswert mit EUR 10.000 definiert.

Der Nettoinventarwert beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 22.785.120,48, daraus ermittelt sich ein Wert je Anteil von EUR 7.015.

Da sich die Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 noch in der Einzahlungsphase des Gesellschaftskapitals befand, ist der ausgewiesene Wert je Anteil zum 31. Dezember 2020 nur bedingt aussagekräftig.

Verwendungsrechnung

1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -6.797.843,82
2. Belastung auf Kapitalkonten EUR 6.797.843,82
3. Bilanzgewinn EUR 0,00

Entwicklungsrechnung

I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres EUR 3.642.517,01
1. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten EUR 26.477.624,94
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten EUR 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung EUR -6.797.843,82
3. nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -537.177,65
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres EUR 22.785.120,48

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Personalstand

Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung obliegen der Komplementärin HEP Verwaltung 19 GmbH, Güglingen, die als Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch ihre satzungsgemäß bestellten und im Handelsregister eingetragenen Organe handelt.

Geschäftsführer der Komplementärin sind Herr Thorsten Eitle (Kaufmann) und Herr Ingo Burkhardt (Kaufmann).

6 Zusätzliche Informationspflichten gemäß § 300 KAGB

Prozentualer Anteil schwer liquidierbarer Vermögensgegenstände

Der prozentuale Anteil der Vermögensgegenstände des AIF, die schwer liquidierbar sind und für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0 %.

Es handelt sich bei den Vermögensgegenständen des AIF um Objektgesellschaften bzw. Darlehen an Objektgesellschaften, die die Erlangung von Projektrechten zum Betrieb von Photovoltaikanlagen zum Unternehmensgegenstand haben. Für die Objektgesellschaften bzw. deren Assets gibt es keinen organisierten Markt.

Angaben zum Leverage

Die Investments des Spezial-AIF wurden im Geschäftsjahr nicht ergänzend fremdfinanziert, somit liegt kein Leverage vor.

Angaben zu neuen Regelungen im Liquiditätsmanagement

Im Berichtszeitraum hat es keine Änderungen im Liquiditätsmanagement gegeben.

Angaben zum Risikomanagement

Risikosteuerungsmaßnahmen über das Liquiditätsmanagement hinaus waren nicht notwendig.

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen Spezial-AIF typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken.

(1) Marktrisiken /​ Marktpreisrisiken

Es besteht das Risiko, dass ein Konjunkturabschwung oder nachteilige soziodemographische Entwicklungen in Japan zu einer reduzierten Stromnachfrage, zu stagnierenden oder rückläufigen Strompreisen führen können. Zudem besteht das Risiko, dass, z.B. infolge einer Angebotsverknappung, keine geeigneten Flächen akquiriert oder dass umgekehrt das Kaufinteresse an Erzeugungsanlagen für regenerative Energie zurückgeht und geplante Objektverkäufe nicht oder nur mit Preisabschlägen realisiert werden können.

(2) Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko als ein weiteres potenziell als wesentlich identifiziertes Risiko beinhaltet die Gefahr, dass die zum Ausgleich gegenwärtiger oder zukünftiger Zahlungsverpflichtungen erforderlichen Zahlungsmittel nicht fristgerecht zur Verfügung stehen bzw. nur zu erhöhten Kosten beschafft werden können und dadurch die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt wird. Konkrete Liquiditätsrisiken können durch Abweichungen des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs im Geschäftsverlauf von der Liquiditätsplanung entstehen.

Die Überwachung des Risikos erfolgt laufend über das Liquiditätsmanagement. Hierdurch können Vertriebsziele angepasst und Ausgaben verzögert werden. Die genaue Überwachung der Zahlungsströme hilft, Engpässe in der Zahlungsfähigkeit rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen bis hin zu einer Zwischenfinanzierung zu ergreifen.

(3) Kontrahentenrisiken/​ Adressenausfallrisiken/​ Gegenparteirisiken

Das Kontrahenten- und Adressenausfallrisiko besteht im Wesentlichen darin, dass Geschäftspartner ihre geschuldeten Leistungen mangels Leistungsfähigkeit oder Leistungswilligkeit nicht vertragsgerecht erbringen.

Im Einzelnen bestehen beim AIF derartige Risiken in Bezug auf den für die Erstellung der Anlagen zuständigen Generalunternehmer sowie bei externen Dienstleistern im Bereich des technischen Betriebes oder im Beratungsbereich.

Zur Messung, Steuerung und Minimierung der Kontrahenten- und Adressenausfallrisiken in Bezug auf die relevanten Vertragspartner führt die HEP KVG eine umfassende Risikoanalyse zu Beginn einer Geschäftsbeziehung sowie eine laufende nachfolgende Risikoüberwachung durch.

(4) Operationelle Risiken

Operationelle Risiken umfassen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder in Folge externer Ereignisse eintreten. Darin eingeschlossen sind insbesondere Personal-, IT-, Vertriebs-, Auslagerungs-, Rechts-, Dokumentations- und Reputationsrisiken sowie Risiken, die aus Kontrolldefiziten resultieren. In Bezug auf das Investmentvermögen können operationelle Risiken auch aus den für ein Investmentvermögen betriebenen Handels-, Abrechnungs- und Bewertungsverfahren resultieren.

Zur Überwachung und Steuerung dieser Risiken hat die HEP KVG neben der übergeordneten Risikomessung und -überwachung in Form der Risikodatenbank zusätzlich eine separate Schadensfallerfassung implementiert. Sämtliche operationellen Schadensfälle sind von den Mitarbeitern der HEP KVG an den Risikomanager zu melden und nachfolgend im Hinblick auf einzuleitende Gegenmaßnahmen zu analysieren. Auf dieser Basis wird eine laufende Optimierung der Risikosteuerungsprozesse ermöglicht.

In Bezug auf Rechtsrisiken, die eine Unterart der operationellen Risiken darstellen, hat die HEP KVG gemäß den Vorgaben der KAMaRisk eine separate Compliance-Funktion implementiert. Aufgabe des Compliance-Beauftragten ist die Sicherstellung der Einhaltung geltenden Rechts und sonstiger externer und interner Regelungen rund um die Auflegung, den Vertrieb und die kollektive Vermögensverwaltung von alternativen Investmentvermögen. Das beinhaltet die laufende institutionalisierte Überwachung der Einhaltung aller rechtlichen Normen, Richtlinien, Standards und sonstigen Regeln.

(5) Objektbezogene und standortspezifische Risiken

Objektbezogene Risiken können vor allem aus beim Objektankauf nicht erkannten Altlasten und Bauschäden, nachträglich erhobenen Erschließungsbeiträgen, behördlichen Auflagen z.B. im Bereich Denkmalschutz, Instandhaltungsversäumnissen, unzureichenden Brandschutz, Vandalismus, Ineffizienzen bei der Objektbewirtschaftung und Mängelbeseitigung resultieren.

Bei den standortbezogenen Risiken handelt es sich um nachteilige Veränderungen der Mikrolage der Anlage, etwa durch eine Verschlechterung der Infrastruktur. Nicht zuletzt ist bei der Betrachtung des Standortrisikos auch das Portfoliorisiko in Bezug auf mögliche Risikokonzentrationen zu beachten. Häufen sich die Investitionen an attraktiven Standorten, ergeben sich daraus Risiken im Falle einer negativen Marktentwicklung an diesen Standorten.

(6) Sonneneinstrahlung

Die Menge des produzierten Stroms ist abhängig von der Sonneneinstrahlung an den jeweiligen Standorten, von der Leistungsfähigkeit der einzelnen Komponenten der Photovoltaikanlagen sowie von etwaigen Stillstandzeiten. Zudem kann eine geringere Strommenge durch Verschmutzungen der Solaranlagen, einer Schneebedeckung, durch Luftverunreinigungen sowie einer Verschattung durch Bewuchs oder Bebauung entstehen.

7 Nachtragsbericht

Die Gesellschaft hat zum 30. April 2021 die Platzierung abgeschlossen, im Jahr 2021 wurden EUR 19,4 Mio. gezeichnet.

 

Güglingen, 08. Dezember 2021

HEP-Solar Projektenwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG,

vertreten durch

HEP Verwaltung 19 GmbH

Thorsten Eitle, Geschäftsführer

Ingo Burkhardt, Geschäftsführer

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HEP-Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Güglingen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der HEP-Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Güglingen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HEP-Solar Projektentwicklung VII GmbH & Co. geschlossene Investment KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der HEP-Solar Projektentwicklung VII GmbH und Co. geschlossene Investment KG, Güglingen, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen von Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf der Basis von Auswahlverfahren.

 

Frankfurt am Main, den 17. Dezember 2021

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hahn, Wirtschaftsprüfer

Anders, Wirtschaftsprüfer

Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2022 festgestellt.

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