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Anlegergelder Vernichtung: Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

geralt (CC0), Pixabay
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Auch das ist eine Tatsache, die man aus dieser Bilanz deutlich erkennen kann, auch hier handelt es sich um einen 6-stelligen Betrag.

Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ zum 31. Dezember 2021

A. Aktiva

Vorjahr
Investmentanlagevermögen
1. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 698.446,44 182.459,30
2. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 13.641,10 61.317,40
712.087,54 243.776,70

B. Passiva

1. Rückstellungen 16.070,00 10.835,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aus anderen Lieferungen und Leistungen 332.543,51 211.748,31
3. Sonstige Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern 51.126,42 21.193,39
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile des persönlich haftenden Gesellschafters 0,00 0,00
b) Kapitalanteile der Kommanditisten
aa) Kapitalkonto I 2.142.000,00 562.000,00
bb) Kapitalkonto II 107.000,00 28.000,00
cc) Kapitalkonto III -666.293,49 -315.317,40
dd) Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital, nicht eingefordert -1.284.000,00 -336.000,00
298.706,51 -61.317,40
c) Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 13.641,10 61.317,40
d) Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung 0,00 0,00
312.347,61 0,00
712.087,54 243.776,70

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für 2021

2021 2020
Investmenttätigkeit
1. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung 145.050,00 91.608,87
b) Verwahrstellenvergütung 17.850,00 10.707,69
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 17.536,50 13.186,94
d) Sonstige Aufwendungen 170.539,59 184.172,80
Summe der Aufwendungen 350.976,09 299.676,30
2. Ordentlicher Nettoertrag -350.976,09 -299.676,30
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -350.976,09 -299.676,30
4. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 0,00 0,00
b) Aufwendungen aus der Neubewertung 0,00 0,00
Summe des nicht realisierten Ergebnisses 0,00 0,00
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -350.976,09 -299.676,30

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

A. Allgemeine Angaben

Die Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG mit Sitz in Hamburg wird im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRA 123239 geführt.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des KAGB, der KARBV sowie den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft befindet sich noch in der Vertriebsphase, um ausreichendes Eigenkapital für den beabsichtigten Gesellschaftszweck einzuwerben. In dieser Phase entstehen zunächst Aufwendungen bzw. Zahlungsverpflichtungen, denen noch unzureichende Einnahmen gegenüberstehen.

Dies führte zu einer bilanziellen Überschuldung zum 31.12.2020, welche durch die Einwerbung von Eigenkapital im Berichtsjahr beseitigt wurde. Es besteht jedoch ein Risiko der Zahlungsunfähigkeit, wenn die vorlaufenden Kosten die liquiden Mittel übersteigen bzw. keine Finanzierungszusagen bestehen. Wenn, entgegen der Überzeugung der gesetzlichen Vertreter, die Platzierung der Fondsanteile nur verzögert oder nicht ausreichend erfolgt und/​ oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Zahlungsverpflichtungen nicht verauslagt, ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind jedoch davon überzeugt, dass sich die Platzierung der Fondsanteile im Geschäftsjahr 2022 dergestalt entwickeln wird, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgrund ihres Eigeninteresses auch ohne rechtliche Verpflichtung weiterhin während der Platzierungsphase entstehende Zahlungsverpflichtungen verauslagt, solange der Gesellschaft nicht bereits durch platzierte Fondsanteile schon eine hinreichende Liquidität zugeflossen ist.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Barmittel und Barmitteläquivalente werden zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Das Eigenkapital wird entsprechend den Vorschriften der § 21 Abs. 4 KARBV und § 264c Abs. 2 HGB sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ausgewiesen.

C. Angaben zur Bilanz

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, die zugleich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind, in Höhe von T€ 51 (Vorjahr: T€ 21).

Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben – analog zum Vorjahr – eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Zum 31.12.2021 liegen Kommanditbeteiligungen in Höhe von T€ 2.142 (Vorjahr: T€ 562) vor. Eine € 1.000,00 Beteiligung hat einen Wert in Höhe von € 139,45 (Vorjahr: € -109,11) und entspricht somit 13,945 % (Vorjahr: -10,911 %) der Kommanditbeteiligung.

Die Verwendungsrechnung ergibt sich wie folgt:

1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -350.976,09
2. Belastung auf Kapitalkonten 350.976,09
3. Bilanzgewinn 0,00

Die Kapitalkonten haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Kapitalanteile der Komplementärin Kapitalanteile der Kommanditisten Gesamt
Kapitalkonto I
– Stand 01.01.2021 0,00 562.000,00 562.000,00
– Kapitalerhöhung 0,00 1.580.000,00 1.580.000,00
– Stand 31.12.2021 0,00 2.142.000,00 2.142.000,00
Kapitalkonto II
– Stand 01.01.2021 0,00 28.000,00 28.000,00
– Kapitalerhöhung 0,00 79.000,00 79.000,00
– Stand 31.12.2021 0,00 107.000,00 107.000,00
Kapitalkonto III
– Stand 01.01.2021 0,00 -315.317,40 -315.317,40
– realisiertes Ergebnis 2021 0,00 -350.976,09 -350.976,09
– Stand 31.12.2021 0,00 -666.293,49 -666.293,49
Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital, nicht eingefordert
– Stand 01.01.2021 0,00 -336.000,00 -336.000,00
– Kapitalerhöhung 0,00 -948.000,00 -948.000,00
– Stand 31.12.2021 0,00 -1.284.000,00 -1.284.000,00
Summe Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 298.706,51 298.706,51
Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung
– Stand 01.01.2021 0,00 0,00 0,00
– Erträge aus Neubewertung 0,00 0,00 0,00
– Stand 31.12.2021 0,00 0,00 0,00
Summe Eigenkapital 0,00 298.706,51 298.706,51

Der Wert des bilanziellen Eigenkapitals (Entwicklungsrechnung) hat sich wie folgt entwickelt:

I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres -61.317,40
1. Mittelzufluss (netto)
Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 711.000,00
2. realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -350.976,09
4. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 298.706,51

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Ausgabeaufschläge in Form von Agiozahlungen in Höhe von T€ 79 (Vorjahr: T€ 28) berechnet.

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gesamtkostenquote Die beträgt -117,50 % (Vorjahr: 488,73 %).

Im Geschäftsjahr wurden folgende Vergütungen aufgewendet:

Betrag Anteil am Nettoinventarwert zum 31.12.2021 Anteil am durchschnittlichen Nettoinventarwert
T€ % %
Art der Vergütung Gesellschaft (Vorjahr: T€) (Vorjahr: %) (Vorjahr: %)
Fremdverwaltung Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH 1152) 38,46 96,64
(71) -(116,39) -(189,33)
Treuhandvergütung Paribus Trust GmbH 251) 8,36 21,01
(16) -(26,23) -(42,67)
Verwahrstellenvergütung CACEIS Bank S.A 181) 6,02 15,13
(11) -(18,03) -(29,33)
Haftungsvergütung Paribus Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH 31) 1,00 2,52
(2) -(3,28) -(5,33)
Geschäftsführungsvergütung Paribus Fondsbeteiligung GmbH 31) 1,00 2,52
(2) -(3,28) -(5,33)
164 54,84 137,82
(102) -(167,21) -(271,99)

1) Pauschalvergütung
2) Mindestvergütung

Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Vermittlung von Eigenkapital (T€ 140, Vorjahr: T€ 50), Aufwendungen im Rahmen der Fondskonzeption (T€ 16, Vorjahr: T€ 6), Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Prospekts (T€ 3, Vorjahr: T€ 71), Aufwendungen für Vertriebsunterlagen (T€ 5; Vorjahr: T€ 20) sowie Aufwendungen für Rechtsberatung (T€ 1; Vorjahr: T€ 37).

E. Vermögensaufstellung

Die Vermögensaufstellung nach § 271 KAGB ist der Anlage zum Anhang zu entnehmen.

Im Berichtszeitraum wurden keine Einzahlungen in die Beteiligungen getätigt (Vorjahr: T€ 0).

F. Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre

2019 2020 2021 Wertveränderung 2020-2021 Wertveränderung der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Eigenkapitals in T€ -13 -61 299 360 312
Wert der Beteiligung bezogen auf das Kommanditkapital -682% -11% 14% 25% 696%
Wert einer T€ 100 Beteiligung in T€ -682 -11 14 25 696

G. Sonstige Angaben

Angaben im Lagebericht

Hinsichtlich folgender Angaben wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen:

Vergütungen an Mitarbeiter der KVG,

Vergütungen an Risktaker der KVG,

Änderungen im Verkaufsprospekt,

Angaben zum Liquiditätsmanagement sowie zum Risikomanagementsystem,

Aussagen zum Umfang des Leverage.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht)

Durch die Auswirkungen der sog. Corona-Krise, die sich jedoch insgesamt abschwächen sollten, und der Ukraine-Krise ergeben sich derzeitig erhebliche Störungen nicht nur im Kapitalmarktumfeld, sondern im gesamten wirtschaftlichen Umfeld und auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Intensität und Dauer dieser Krisen sind nur schwer einschätzbar. Die Investmentgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtragsberichtes noch nicht investiert. Unmittelbare Auswirkungen auf Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft ergeben sich daher nicht. Spätere mögliche Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Verlauf lassen sich nicht konkretisieren. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass ggf. künftig immer noch notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus in nächster Zeit temporär zu Verzögerungen oder anderen Störungen führen könnten. Dies gilt gleichermaßen für Störungen, wie z.B. Folgen von Wirtschaftssanktionen, aufgrund der Ukraine-Krise. Dies könnte nachteilige Folgen für die Investmentgesellschaft haben. Insbesondere mit Blick auf die geplante Platzierung von Anteilen ergeben sich durch die möglicherweise stärkere Zurückhaltung potentieller Anleger bei der Zeichnung neuer AIF-Anteile zumindest temporär risikoerhöhende Auswirkungen.

 

Hamburg, 25.05.2022

Paribus Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementärin)

gez. Dr. Volker Simmering

gez. Markus Eschner

Paribus Geschäftsführungsgesellschaft mbH (geschäftsführende Kommanditistin)

gez. Dr. Christopher Schroeder

gez. Thomas Böcher

Vermögensaufstellung zum 31.12.2021 nach § 271 KAGB

Nennbetrag oder Zahl Kurs Kurswert = Buchwert Anteil des Vermögenspostens
%
Vermögensposten Art Vorjahr: € Vorjahr: € Vorjahr: %
Barmittel und Barmitteläquivalente Girokontenguthaben 698.446,44 n/​a 698.446,44 233,82
182.459,30 (n/​a) 182.459,30 -297,57
Rückstellungen Rückstellungen -16.070,00 n/​a -16.070,00 -5,38
-10.835,00 (n/​a) -10.835,00 17,67
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten -332.543,51 n/​a -332.543,51 -111,33
-211.748,31 (n/​a) -211.748,31 345,33
Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten -51.126,42 n/​a -51.126,42 -17,11
-21.193,39 (n/​a) -21.193,39 34,57
298.706,51 298.706,51 100,00
-61.317,40 -61.317,40 100,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

der Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co.

geschlossene Investment-KG, Hamburg

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell

Die Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (kurz: Investmentgesellschaft oder Publikums-AIF) ist eine geschlossene Investment-Kommanditgesellschaft. Sie ist ein durch die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (kurz: Paribus KVG), fremdverwalteter geschlossener Publikums-AIF nach den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Die Investmentgesellschaft hat mit ihrer Eintragung in das Handelsregister am 1. August 2018 begonnen. Die Eintragung erfolgte unter der Firmierung „Paribus Private Equity Portfolio I GmbH & Co. KG“. Die Umfirmierung in die aktuelle Firmierung Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG wurde am 30. Juli 2019 in das Handelsregister eingetragen. Eingetragene Geschäftsanschrift ist Königstraße 28, 22767 Hamburg. Der aktuelle Gesellschaftsvertrag besteht in der Fassung vom 11. September 2019.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Anlagebedingungen des Publikums-AIF mit Schreiben vom 7. Juni 2019 erstmalig genehmigt. Mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 wurde von der BaFin der Vertrieb von Anteilen an dem Publikums-AIF genehmigt. Am 20. November 2019 wurde der Vertrieb der Anteile aufgenommen (Vertriebsbeginn). Am 20. Mai 2020 erfolgte der Beitritt des ersten Anlegers, mit diesem Datum gilt der Publikums-AIF als aufgelegt. Am 29. November 2021 wurden der BaFin geänderte Anlagebedingungen vorgelegt. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 wurden diese genehmigt.

Das Geschäftsmodell des Publikums-AIF sieht ein Kommanditkapital in Höhe von insgesamt TEUR 20.000 vor. Es kann im Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin auf bis zu TEUR 27.500 erhöht werden. Das Kapital soll planmäßig durch Aufnahme von Investoren am Beteiligungsmarkt öffentlich platziert werden, wobei der Mindestbeteiligungsbetrag TEUR 20 beträgt. Platziertes Eigenkapital soll sodann i.H.v. 40 % der Nominaleinlage (Pflichteinlage) zeitnah und i.H.v. weiteren 60% nach Einzahlungsaufforderung durch die geschäftsführende Kommanditistin durch die jeweiligen Investoren in bis zu drei weiteren Raten in die Investmentgesellschaft eingezahlt werden. Sollten bis zum Ende des Platzierungszeitraumes weniger als TEUR 5.000 platziert sein, kann die Paribus KVG zunächst nach eigenem Ermessen über die Auflösung oder Fortführung der Investmentgesellschaft entscheiden. Bis zum 31. Dezember 2021 wurden TEUR 2.142 eingeworben. Im Falle einer Fortführungsentscheidung entscheidet die Gesellschafterversammlung über Auflösung oder Fortsetzung.

Die Investmentgesellschaft wird das zu investierende Kapital zunächst in andere Private-Equity-Dachfonds investieren (Zielfonds). Diese Zielfonds werden ihrerseits Anteile an Fondsgesellschaften mit Private Equity Strategien (Portfoliofonds) erwerben, die Beteiligungen an operativ tätige Unternehmen (Portfoliounternehmen) erwerben und halten. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vertriebsdokumentation standen die unmittelbaren Beteiligungen an Zielfonds und damit mittelbar an Portfoliofonds bzw. Portfoliounternehmen noch nicht fest („Blind-Pool“). Es ist geplant, die erste Investition in den Zielfonds Astorius Capital Select Teilfonds, Luxemburg, zu tätigen. Weitere Zielfonds sind noch nicht konkretisiert. Die Investmentgesellschaft kann aus regulatorischen Gründen maximal 84,9% des zu investierenden Kapitals in einen Zielfonds investieren. Mindestens 15,1% müssen in einen zweiten oder weitere Zielfonds investiert werden.

Der Nettoinventarwert des Vermögens der Investmentgesellschaft beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 299 (Vorjahr TEUR -61). Der Nettoinventarwert je Anteil von EUR 1.000 beträgt zum Abschlussstichtag EUR 139 (Vorjahr EUR -109). Der Nettoinventarwert hat sich damit seit dem letzten Abschlussstichtag 2020 von -11% um rd. 25%-Punkte auf 14% verbessert. Seit Gründung der Investmentgesellschaft hat sich der Nettoinventarwert um 86% vermindert.

1.2. Ziele

Das Anlageziel des Publikums-AIF ist es, aus der mittelbaren Beteiligung an Portfoliounternehmen und der Veräußerung dieser (mittelbaren) Beteiligungen Einnahmeüberschüsse zu erzielen und diese an Anleger auszuzahlen.

Zur Erreichung des Anlagezieles wird sich die Investmentgesellschaft an Zielfonds beteiligen, die ihrerseits eine Private Equity Strategie verfolgen. Die Zielfonds werden sich an Portfoliofonds beteiligen, welche wiederum Beteiligungen an Portfoliounternehmen erwerben, halten und zu gegebener Zeit wieder veräußern werden. Die Beteiligung der Investmentgesellschaft an Zielfonds erfolgt nach Maßgabe von Investitionskriterien, die in § 3 des Gesellschaftsvertrages und in Ziff. B. der Anlagebedingungen geregelt sind. Durch die Umsetzung der Anlagestrategie soll eine der Assetklasse angemessene Rendite und eine Risikostreuung über ein breit diversifiziertes Portfolio an Unternehmensbeteiligungen erzielt werden. Die geplanten Einnahmeüberschüsse und die Auszahlungen an die Anleger ergeben sich im Wesentlichen aus der Realisierung von Wertsteigerungen und damit Gewinnen bei späterem Verkauf der Anteile.

Kreditaufnahmen und Belastungen sind bis zu einer Höhe von 150 % des aggregierten eingebrachten Kapitals der Gesellschaft unter Berücksichtigung der in § 263 KAGB im Einzelnen geregelten Voraussetzungen möglich, konzeptionell aber nicht vorgesehen. Derivate dürfen grundsätzlich eingesetzt werden, jedoch nur zu Absicherungszwecken gegen Wertverluste.

Für den Publikums-AIF wurde ein Verkaufsprospekt erstellt. Dieser enthält keine Prognoserechnung, sondern eine Sensitivitätsanalyse, in der mögliche Mittelrückflüsse für die Anleger unter Berücksichtigung verschiedener Einflussfaktoren dargestellt sind. Die Gesellschaft soll die angestrebten Liquiditätsüberschüsse nach Beendigung ihrer Investitionsphase halbjährlich an die Investoren auszahlen. Die Investitionsphase endet planmäßig vier Jahre nach Vertriebsbeginn. Die Investmentgesellschaft soll planmäßig gemäß Vertriebsdokumentation Mittelrückflüsse für die Anleger i.H.v. rd. 146%, bezogen auf den Zeichnungsbetrag, generieren.

Die Investmentgesellschaft muss spätestens 18 Monate nach Vertriebsbeginn risikogemischt investiert sein. Diese Vorgabe gem. KAGB war zum Zeitpunkt Mai 2021 nicht erfüllt, auch zum Ende des Berichtszeitraumes war die Investmentgesellschaft noch nicht investiert.

Der Publikums-AIF ist gem. den Anlagebedingungen i.d.F. vom 10. Februar 2022 für die Zeit bis zum 31. Dezember 2033 errichtet. Er wird nach Ablauf dieser Dauer aufgelöst und abgewickelt (liquidiert). Die Laufzeit der Investmentgesellschaft kann um bis zu vier Jahre verlängert werden, sofern die im Gesellschaftsvertrag dargelegten Gründe und die Zustimmungserfordernisse vorliegen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 erfolgten wesentliche Änderungen gegenüber den im Verkaufsprospekt inkl. der Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag gemachten Aussagen. Der Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt datiert auf den 10. Mai 2021. Eine Aktualisierung Nr. 2 zum Verkaufsprospekt datiert auf den 10. März 2021. Die wesentlichen Aussagen des veröffentlichten Nachtrags bzw. der Aktualisierung betrafen Veränderungen in der Geschäftsführung der Paribus KVG, den Stand der Eigenkapitalplatzierung und das Nichteinhalten der Vorschrift zur risikogemischten Investition und den damit verbundenen erhöhten Risiken sowie nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Darüber hinaus wurden die Anlagebedingungen und der Gesellschaftsvertrag im November 2021 geändert. Die geänderten Verträge traten nach erfolgtem Gesellschafterbeschlussverfahren am 10. Februar 2022 in Kraft.

1.3. Wesentliche Risiken

Als zukünftiges Risiko mit der größten finanziellen Auswirkung bei Eintritt ist der Ausfall von Auszahlungen der Zielfonds an die Investmentgesellschaft und damit einhergehend der Verlust der entsprechenden geplanten Liquiditätszuflüsse zu nennen. Das Risiko kann durch sorgfältige Due Diligence der Zielfondsmanager bzgl. der geplanten Investitionen in Portfoliofonds vermindert werden. Dies liegt jedoch weitgehend außerhalb des Einflusses der Paribus KVG. Die Höhe der Auszahlungen der Zielfonds ist stark abhängig von der Höhe der Auszahlungen der Portfoliofonds. Diese wiederum hängen stark von der Höhe der Erlöse aus den Beteiligungen an Portfoliounternehmen ab, insbesondere aus den Beteiligungsverkäufen. Bei Umsetzung der geplanten Anlagestrategie sollte das Risiko aufgrund des Diversifikationseffektes in seiner Eintrittswahrscheinlichkeit deutlich reduziert sein.

Ein weiteres wesentliches Risiko mit großer finanzieller Auswirkung bei Eintritt liegt in der Platzierungs- und nachgelagert in der Investitionsphase. Wenn nicht ausreichend Eigenkapital (auf Basis des Gesellschaftsvertrages i.d.F. vom 10. Februar 2022 geplant bis spätestens Ende 2022: EUR 20 Mio.) platziert werden kann, könnte ggf. das Geschäftsmodell und die Anlagestrategie der Investmentgesellschaft nicht wie geplant umgesetzt werden. Die Gewinnerwartungen für die Investmentgesellschaft und auch im Ergebnis für die Anleger (nach Kosten auf den verschiedenen Ebenen) können in diesem Fall ggf. nicht erreicht werden. Sollte das Mindestplatzierungsvolumen nicht erreicht werden, besteht darüber hinaus das Risiko einer möglichen Rückabwicklung der Investmentgesellschaft nach dem 31. Dezember 2022. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos ist derzeit höher als das erstgenannte Risiko des Ausfalls der Auszahlungen der Zielfonds einzuschätzen.

Hinsichtlich der weiteren wesentlichen Risiken des Publikums-AIF verweisen wir auf unsere Darstellung im Abschnitt „4.1 Risikobericht“ dieses Lageberichts.

1.4. Tätigkeitsbericht der Paribus KVG

Die Paribus KVG hat mit Erlaubnis vom 20. Januar 2015 von der BaFin die Zulassung für den Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten. Der Erlaubnisumfang wurde am 15. Februar 2019, 12. November 2020 und am 28. Januar 2021 erweitert. Die Zulassung umfasst u.a. die Erlaubnis, geschlossene inländische Publikums-AIF verwalten zu dürfen, die in Vermögensgegenstände gem. § 261 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 6 KAGB investieren, sofern die betroffenen Investmentvermögen ihrerseits ausschließlich in Vermögensgegenstände gem. § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB investieren (Private Equity Dachfonds). Sie kann somit in vollem Umfang ihren Tätigkeiten als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft und weiterer Gesellschaften nachkommen.

Die Paribus KVG hatte bereits im Jahr 2019 im Rahmen des erstellten Investitionsprofils Investitionskriterien für die für den Publikums-AIF zu erwerbenden Beteiligungen an Zielfonds festgelegt und in den Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft fixiert. Die KVG hat im Wesentlichen alle für die Umsetzung von potentiellen Transaktionen notwendigen Unterlagen, Dokumentationen, Vereinbarungen und Verträge – soweit diese in ihren Zuständigkeitsbereich fielen – erstellt bzw. die Erstellung veranlasst und geprüft. Mit der Astorius Consult GmbH wurde ein Kooperationsvertrag geschlossen. Der Kooperationspartner soll auf der Basis seiner Expertise und seines Netzwerkes erfolgversprechende Investitionsmöglichkeiten identifizieren, selektieren und der Paribus KVG die Möglichkeit von Investitionen in Zielfonds für die Investmentgesellschaft verschaffen.

Die Paribus KVG hat im Jahr 2021 die für den Publikums-AIF notwendigen Verkaufsunterlagen aktualisiert. Es wurde mit Datum vom 10. Mai 2021 ein Nachtrag Nr. 3 sowie mit Datum vom 10. März 2021 eine Aktualisierung Nr. 2 zum Verkaufsprospekt erstellt. Die Verkaufsunterlagen wurden dementsprechend ab der jeweiligen Veröffentlichung bzw. Erstellung in jeweils aktualisierter Form verwendet. Am 29. November 2021 wurden der BaFin geänderte Anlagebedingungen zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 wurden diese genehmigt. Nach dem Ende des Berichtszeitraumes wurde ein Gesellschafterbeschlussverfahren über die Zustimmung zu den geänderten Anlagebedingungen und dem geänderten Gesellschaftsvertrag eingeleitet. Diese Zustimmung wurde durch die Anleger mit Datum vom 3. Februar 2022 erteilt. Die Änderungen traten am 10. Februar 2022 in Kraft. Mit Datum vom 9. Februar 2022 wurde ein Nachtrag Nr. 4 zum Verkaufsprospekt erstellt. Wesentliche Inhalte des Nachtrags sind u.a. Angaben zur Risikomischung der Investmentgesellschaft und zur Eigenkapitalplatzierung. Mit Datum vom 10. März 2022 wurde der Nachtrag Nr. 4 von der BaFin gestattet. Wesentliche Inhalte des Nachtrags sind die Darstellung der geänderten Anlagebedingungen und des geänderten Gesellschaftsvertrages bezgl. der verlängerten Platzierungs- und Investitionsphase sowie der verlängerten Grundlaufzeit und aktualisierte Sensitivitätsanalysen.

Im Berichtsjahr erfolgte weitere Beitritte von Anlegern im Umfang von TEUR 1.580. Zum Ende des Berichtszeitraumes beträgt der Stand des Zeichnungskapitals damit insgesamt TEUR 2.140. Weitere Anlegerbeitritte werden vom – nach dem abgeschlossenen Gesellschafterbeschlussverfahren und dem gestatteten Prospektnachtrag – wieder aufgenommenen Vertrieb von Anteilen im Verlauf des Geschäftsjahres erwartet.

Beteiligungsverträge mit Zielfonds wurden im Berichtsjahr nicht abgeschlossen. Eine erste Investition in einen Zielfonds soll im Verlauf des Geschäftsjahrs 2022 erfolgen, auch wenn noch nicht Eigenkapital i.H.v. EUR 5 Mio. platziert wurde. Es bestehen derzeit keine bindenden Vorverträge für Investitionen. Die Paribus KVG verantwortet die Fremdverwaltung der Investmentgesellschaft gemäß den Vertragsinhalten des zwischen ihr und der Investmentgesellschaft mit Datum vom 11. September 2019 geschlossenen Fremdverwaltungsvertrages. Dies beinhaltet insbesondere die Portfolioverwaltung und Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der Investmentgesellschaft einschließlich des Liquiditätsmanagements, das Risikomanagement, die Bewertung sowie die Durchführung administrativer Tätigkeiten bzw. allgemeiner Verwaltungsleistungen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die weltweite Private-Equity-Branche verzeichnete 2021 wieder Zuwächse in wesentlichen Bereichen. So kauften z.B. Buy-out-Fonds im Jahr 2021 erstmals für mehr als eine Billion US-Dollar ein und erreichten auch bei den Verkäufen knapp eine Billion US-Dollar. Das durchschnittliche Volumen einzelner Transaktionen lag erstmals oberhalb einer Milliarde US-Dollar.

Die sehr hohen Asset-Preise sind eine große Herausforderung für Private Equity Investoren. Angesichts eines intensiven Wettbewerbs um Investitionsobjekte und einer Flut von Investitionskapital – sowohl Fremd- als auch Eigenkapital – erreichten die Buy out Multiplikatoren zum Jahresende in den USA das 12,3-fache des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) und in Europa den Wert von 11,9.

Die weltweiten Unsicherheiten tangieren auch die Private-Equity-Branche. Die Reaktion der Zentralbanken auf die Inflation könnte ggf. bestehende und künftige Finanzierungen nachteilig beeinflussen.

2.2. Geschäftsverlauf

Das Jahresergebnis der Gesellschaft ist im Berichtsjahr wesentlich geprägt von anfänglichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auflage des AIF sowie für Verwaltungsvergütungen. Dies führt zu einem realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres i. H. von TEUR -351 (Vorjahr: TEUR -300). Dies entspricht rd. -16% des nominellen Eigenkapitals von TEUR 2.142 (Vorjahr: -53%).

2.3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1. Ertragslage

Die Gesellschaft ist nicht operativ tätig und soll entsprechend dem Fondskonzept Beteiligungserträge aus der Beteiligung an den Zielfonds erzielen. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft keine Erträge aus Beteiligungen erzielen können, da sie bisher noch keine Beteiligungen an Zielfonds vertraglich eingegangen ist.

Aufwendungen i.H.v. insgesamt TEUR 145 fielen an für Verwaltungsvergütungen, i.H.v. TEUR 18 für Verwahrstellenvergütungen, i.H.v. TEUR 18 für Prüfungs- und Veröffentlichungskosten. i.H.v. TEUR 171 fielen sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auflage bzw,.Initiierung des AIF an, hiervon insbesondere Eigenkapitalvertriebsprovisionen i.H.v. TEUR 140 und Vergütung für die Fondskonzeption i.H.v. TEUR 16.

Im Geschäftsjahr wurden folgende Vergütungen aufgewendet:

Art der Vergütung Gesellschaft Betrag Anteil am Nettoinventarwert zum 31.12.2021 Anteil am durchschnittlichen Nettoinventarwert
in TEUR in % in %
Lfd. Fremdverwaltung Paribus KVG 115 38,50 96,89
Treuhandvergütung Paribus Trust GmbH 25 8,37 21,06
Geschäftsführung Paribus Fondsbeteiligung GmbH 2,5 0,84 2,11
Haftungsvergütung Paribus Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH 2,5 0,84 2,11
Verwahrstellen-Vergütung CACEIS Bank S.A. 18 5,98 15,04
164 54,52 137,20

Die Quote der Vergütungen bezogen auf den Nettoinventarwert zum Bilanzstichtag lag bei 54,52 % (Vorjahr -166,78%).

Das nicht realisierte Ergebnis beträgt TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0).

2.3.2. Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Gesellschaft finanziert sich durch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 333), durch sonstige Verbindlichkeiten (TEUR 51), durch Rückstellungen (TEUR 16) sowie aus Eigenkapital (Summe Kapitalkonten abzgl. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen i.H.v. insgesamt TEUR 299).

Leverage durch Aufnahme von Krediten ist auf Ebene der Gesellschaft grundsätzlich möglich, jedoch nicht vorgesehen. Zum Abschlussstichtag ist die Gesellschaft auch nicht durch Fremdkapital finanziert.

Die Eigenkapitalquote der Investmentgesellschaft beträgt zum Abschlussstichtag 44% (Vorjahr: 0%) des Gesamtkapitals.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Wertentwicklungen der Vergangenheit kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen sind.

Investitionen

Die Investmentgesellschaft hat im Berichtszeitraum keine mittelbaren oder unmittelbaren Investitionen getätigt.

Liquidität

Die Liquiditätslage des Publikums-AIF war im Geschäftsjahr 2021 ausreichend.

Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist wesentlich beeinflusst durch die (gegenüber den Planungen) in geringer Höhe erfolgten Einzahlungen aufgrund von Eigenkapitalzuführungen (in Höhe von TEUR 711) sowie durch die (gegenüber den Planungen) nicht erfolgten Auszahlungen (Investitionen) in die Beteiligungen an Zielfonds (in Höhe von TEUR 0). Insgesamt hat sich der Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr um TEUR 516 erhöht.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -195 und betrifft neben dem Jahresfehlbetrag von TEUR -351 Veränderungen der Rückstellungen i.H.v. TEUR 5 sowie insbesondere Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen sowie anderer Passiva i.H.v. TEUR 151.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR 0.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 711 und resultiert ausschließlich aus den erfolgten Einzahlungen aufgrund von Eigenkapitalzuführungen.

Die zum Abschlussstichtag bestehenden unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen können aus dem Finanzmittelfonds der Gesellschaft beglichen werden, wenn die ausstehenden Einlagen auf das Kommanditkapital fällig gestellt werden. Die Gesellschaft ist jedoch erst in der Lage, die laufende Geschäftstätigkeit, insbesondere Investitionen in Beteiligungen an Zielfonds aus eigenen Mitteln zu finanzieren, wenn weitere Kapitaleinwerbungen und Kapitaleinzahlungen von Investoren erfolgen. Bis dahin bestehen Liquiditätsengpässe. Es bestehen keine liquiditätsbestimmenden Vereinbarungen /​ Rückzahlungsverpflichtungen aus Garantien, Leasing- und anderen Finanzierungsverträgen. Die Gesellschaft verfügt über keine zugesagten, ungenutzten Kreditlinien.

Die Gesellschaft selbst könnte Hebelfinanzierungen verwenden. Dies ist jedoch konzeptionell nicht vorgesehen. Hebelfinanzierungen werden gegebenenfalls auf Ebene von Portfoliofonds verwendet.

2.3.3. Vermögenslage

Das Vermögen der Investmentgesellschaft setzt sich zum Bilanzstichtag aus Barmitteln und Barmitteläquivalenten in Höhe von TEUR 698 (Vorjahr TEUR 182) zusammen. Forderungen bestehen nicht (Vorjahr TEUR 0). Die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile betragen TEUR 14 (Vorjahr TEUR 61).

2.3.4. Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist geordnet, die bilanzielle Überschuldung zum Ende des Geschäftsjahres 2020 besteht zum Ende des Geschäftsjahres 2021 nicht mehr. Es wird aufgrund einer positiven Fortführungsprognose, insbesondere durch erwartete Einzahlungen von Kommanditisten in 2022, von einer Unternehmensfortführung ausgegangen.

2.3.5. Finanzielle und Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Level II VO

Die Investmentgesellschaft hat im Berichtsjahr keine Auszahlungen an die Anleger geleistet. Auszahlungen an Anleger sollen aus Mittelzuflüssen aus den Beteiligungen an Zielfonds erfolgen. Mittelbare oder unmittelbare Liquiditätsüberschüsse aus dem Eingehen, dem Halten oder der Beendigung von Beteiligungen wurden nicht erzielt.

Die Summe der erhaltenen Liquiditätsauszahlungen aus Zielfonds bzw. Zweckgesellschaften lag im Berichtszeitraum bei TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Die Gesellschaft ist im Berichtszeitraum nicht an Zielfonds bzw. Zweckgesellschaften beteiligt gewesen.

Die Zahl der Gesellschafter beträgt zum Bilanzstichtag 54 (davon Gründungsgesellschafter 2). Der durchschnittliche Beteiligungsbetrag je Gesellschafter (ohne Gründungsgesellschafter) lag bei TEUR 41.

3. Übrige Angaben

3.1. Angaben gem. KARBV

Firma: Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Rechtsform: GmbH & Co. KG

Summe der Pflichteinlagen (Kapitalkonto 1): 2.142.000 Euro

Anzahl der Gesellschafter: 54 (davon Gründungsgesellschafter: 2)

Die Paribus KVG ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Publikums-AIF. Sie wurde mit dem Fremdverwaltungsvertrag vom 11. September 2019 zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft des Publikums-AIF i.S.d. KAGB bestellt. Ihr obliegt die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die zum Betrieb der Investmentgesellschaft gehören, insbesondere die Verwaltung und Anlage des Vermögens des Publikums-AIF. Hierbei umfasst der Aufgabenbereich der Kapitalverwaltungsgesellschaft insbesondere Tätigkeiten wie die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement.

Mit der Verwahrstellenfunktion wurde die CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München, (kurz: CACEIS) beauftragt. Die Aufgabenverteilung wurde zwischen der Paribus KVG und der CACEIS im Rahmen eines Verwahrstellenvertrags sowie eines Service Level Agreements geregelt.

Die Paribus KVG nimmt sämtliche ihr aufgrund ihrer Position als Geschäftsführungsorgan und Kapitalverwaltungsgesellschaft gesetzlich und vertraglich zukommenden Aufgaben nach eigenem Ermessen und unter Wahrung des Fremdverwaltungsvertrages, der geltenden Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und der Anlagebedingungen des Publikums-AIF wahr. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft handelt bei der gesetzmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht weisungsgebunden. Gesetzlich zulässige Weisungsrechte und Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung bleiben unberührt.

Die Paribus KVG darf sich gemäß Fremdverwaltungsvertrag und soweit gesetzlich zulässig der Hilfe Dritter insbesondere im Rahmen einer Auslagerung bedienen. Dritte dürfen an sie ausgelagerte Aufgaben soweit gesetzlich zulässig ebenfalls weiter übertragen. Die Paribus KVG hat die Aufgaben der Internen Revision, der Compliance, der Buchhaltung, des Rechnungswesens und von Steuerberatungsleistungen auf die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, bzw. Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin, ausgelagert.

Die Paribus KVG handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihr obliegenden Verpflichtungen und bei wesentlichen Vertragspflichten auch bei einer fahrlässigen Verursachung für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Der Fremdverwaltungsvertrag ist für den Zeitraum bis zur Auflösung der Investmentgesellschaft abgeschlossen.

Der Vertrag kann von der Investmentgesellschaft und der Paribus KVG aus wichtigem Grund gemäß den Vorschriften des KAGB mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt werden.

Die laufende Vergütung der Paribus KVG für die Verwaltung des AIF beträgt 0,825% der Bemessungsgrundlage (Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Investmentgesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, max. 100% des gezeichneten Kommanditkapitals). Ab Auflage der Investmentgesellschaft bis Ablauf des Geschäftsjahres 2021 beträgt die Vergütung jedoch mindestens TEUR 115 p.a. Für das Jahr 2021 betrug die laufende Vergütung TEUR 115.

Die Paribus KVG hat die Anlegerverwaltung an die Paribus Trust GmbH (nachfolgend „Treuhandkommanditistin“) ausgelagert. Diese hat bereits für frühere Fonds der Paribus-Gruppe die Anlegerverwaltung übernommen. Darüber hinaus übernimmt die Treuhandkommanditistin die Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie das Beschwerdemanagement.

Die Treuhandkommanditistin Paribus Trust GmbH erhält von der Investmentgesellschaft für die Verwaltung der Beteiligungen der Anleger als Entgelt eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,125% der Bemessungsgrundlage; ab Auflage der Investmentgesellschaft bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021 mindestens jedoch TEUR 25. Für das Jahr 2021 betrug die laufende Vergütung TEUR 25.

Die Paribus Fondsbeteiligung GmbH in ihrer Funktion als geschäftsführende Kommanditistin der Investmentgesellschaft erhält von der Investmentgesellschaft als Entgelt für ihre Geschäftsführungstätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,01% der Bemessungsgrundlage; ab Auflage der Investmentgesellschaft bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021 mindestens jedoch rd. TEUR 3. Für das Jahr 2021 betrug die laufende Vergütung rd. TEUR 3. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Paribus Geschäftsführungsgesellschaft mbH neue geschäftsführende Kommanditistin der Investmentgesellschaft.

Die Paribus Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH in ihrer Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesellschaft erhält von der Investmentgesellschaft als Entgelt für die Übernahme der persönlichen Haftung der Investmentgesellschaft eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,01% der Bemessungsgrundlage; ab Auflage der Investmentgesellschaft bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021 mindestens jedoch rd. TEUR 3. Für das Jahr 2021 betrug die Vergütung rd. TEUR 3.

Investmentvermögen des Publikums-AIF in Form von Beteiligungen an Zielfonds bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Das Anlageziel der Erzielung von Liquiditätsüberschüssen aus der Investition in Beteiligungen kann daher zur Zeit noch nicht erreicht werden.

3.2. Angaben gem. § 300 KAGB

Der prozentuale Anteil der Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen (hinsichtlich des Liquiditätsmanagements) gelten, beträgt Null. Neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen. Zum aktuellen Risikoprofil des Publikums-AIF und die von der Paribus KVG zur Steuerung der Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme wird auf die Darstellungen zum Risikomanagementsystem und zu den Risiken im Abschnitt „4.1 Risikobericht“ dieses Lageberichts verwiesen.

Der maximale Umfang, in dem die Paribus KVG für Rechnung des Publikums-AIF Leverage einsetzen kann und die Rechte zur Wiederverwendung von Sicherheiten oder sonstigen Garantien im Zusammenhang mit Leverage, wurde im Geschäftsjahr nicht verändert.

Die Höhe der Kreditaufnahme gemäß der Angabe nach §§ 269 Abs. 1, 165 Abs. 2 Nr. 5 KAGB für Rechnung der Investmentgesellschaft betrug zum 31.12.2021 0% des aggregierten eingebrachten Kapitals der Investmentgesellschaft (Vorjahr: 0%).

Der Umfang des Leverage gem. der Angabe nach § 300 Abs. 2 KAGB beträgt bei Berechnung nach der AIF-Netto-Methode 134% und bei Berechnung nach der AIF-Brutto-Methode (Comittment-Methode) 368%.

3.3. Sonstige Angaben

Die Gesamtsumme der von der Paribus KVG an ihre Mitarbeiter gezahlten Vergütungen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 371 (Vorjahr TEUR 229). Die Geschäftsleiter und alle Mitarbeiter der Paribus KVG sind sogenannte „Risk Taker“, also Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Spezial-AIF auswirken. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug im Geschäftsjahr 2021 sieben (Vorjahr sechs). Die Mitarbeiter und Geschäftsleiter der Paribus KVG erhalten eine fixe Vergütung. Diese wird anteilig, anhand der geleisteten Arbeitsstunden für die Paribus KVG, von der Paribus KVG gezahlt. Eine variable Vergütung der Mitarbeiter und Geschäftsleiter auf Ebene der Paribus KVG und des Spezial-AIF erfolgt nicht.

4. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

4.1. Risikobericht

4.1.1. Risikomanagementsystem

Die Investmentgesellschaft ist in das Risikomanagement der Paribus KVG eingebunden, die die zentrale Steuerung gemäß KAGB übernimmt.

Die Paribus KVG hat ein Risikomanagementsystem eingerichtet, das alle Bereiche des Geschäftsbetriebs der Paribus KVG wie auch der von ihr verwalteten AIF (einschl. der Investmentgesellschaft) umfasst. Ziel des Risikomanagements ist die Früherkennung existenzgefährdender Risiken, Sicherung des Vermögens der AIF und nachhaltige Wertsteigerung dieser. Es sollen Risiken mit Auswirkung auf die Performance und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage frühzeitig erkannt und Schäden somit vermieden oder minimiert werden. Eine zeitgerechte Information über die Risikosituation erhöht die Planungssicherheit und die Möglichkeit zur Schadensabwehr. Zudem müssen die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.

Im Rahmen des Risikomanagementsystems wurden Mitarbeiter entsprechend geschult, alle Risiken erfasst und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen kategorisiert. Die Risiken werden jährlich, bei Überschreiten von Limits ggf. quartalsweise, überprüft und bei Erreichen festgelegter Limits geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen.

Der Risikomanagementprozess der Paribus KVG unterteilt sich in einen turnusmäßigen standardisierten und einen ad-hoc-Risikomanagementprozess.

Ziel des ad-hoc-Risikomanagementprozesses ist sicherzustellen, dass neben der turnusgemäßen Identifizierung von Risiken auch dann Risiken durch die Risikoverantwortlichen an das Risikomanagement gemeldet werden, sobald diese Risiken im laufenden Geschäft identifiziert werden. Die Identifizierung der Risiken umfasst dabei

Art des Risikos

Risikobeschreibung

Risikobewertung

Bereits getroffene Maßnahmen

Zuständige Mitarbeiter

Der turnusgemäße Risikomanagementprozess verfolgt die systematische und kontinuierliche Beurteilung und Steuerung von bestehenden und zukünftigen Risiken in einem Gesamtkonzept sowie die Bestimmung von Regeln für den Umgang mit Risiken. Der Risikomanagementprozess besteht aus den folgenden unterschiedlichen Phasen:

(1)

Risikoidentifikation und Risikoinventur

(2)

Risikokategorisierung

(3)

Risikobewertung/​Limitierung

(4)

Risikosteuerung

(5)

Risikoüberwachung

(6)

Berichterstattung

Auf Ebene der Geschäftsleitung der Paribus KVG erfolgt eine Funktionstrennung. Es bestehen nachprüfbare Definitionen von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Die Abläufe des Risikomanagementsystems werden regelmäßig durch den Compliancebeauftragten und insbesondere die Interne Revision überprüft.

Das Risikomanagementsystem überwacht stets die Gesamtheit aller Risiken und initiiert je nach Grad der Risikoeinschätzung Gegenmaßnahmen.

4.1.2. Risiken

Das wirtschaftliche Ergebnis der Investmentgesellschaft ist von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die wirtschaftlichen Risiken unterliegen. Die wesentlichen Risiken sind:

Adressausfallrisiken

Adressausfallrisiken bestehen grundsätzlich in Form eines Anlegerausfallrisikos und eines Kreditausfallrisikos (Forderungsausfallrisiko). Die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls von Anlegern, bspw. aufgrund von Einzahlungsverzug oder Widerruf, wird derzeit als sehr gering eingeschätzt. Gleiches gilt für das Forderungsausfallrisiko aufgrund von bspw. rechtlichen Risiken oder Liquiditätsanlagerisiken.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken entstehen aufgrund einer möglicherweise nicht ausreichenden Liquiditätsreserve, die zur Deckung der laufenden Kosten, vor allem in den ersten Jahren, benötigt wird. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko der Unterdeckung, falls Rückflüsse aus den Portfoliounternehmen (über Portfolio- und Zielfonds) zeitlich verzögert, unter dem Vorbehalt des Widerrufs oder gar nicht erfolgen. Die hieraus entstehenden Liquiditätsrisiken können zu einer Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz der Investmentgesellschaft führen, welche den teilweisen oder vollständigen Verlust der von den Anlegern geleisteten Einlagen zur Folge haben können.

Ein Liquiditätsrisiko besteht zudem aufgrund des Platzierungs- und Rückabwicklungsrisikos, da das Geschäftsmodell und die Anlagestrategie der Investmentgesellschaft nicht wie geplant umgesetzt werden können, wenn nicht ausreichend Eigenkapital platziert werden kann. Dies gilt insbesondere für die gesetzlich notwendige Risikomischung der Investitionen (aufsichsrechtliches Rückabwicklungsrisiko). Hier besteht ein erhöhtes Risiko, bis die gem. KAGB erforderliche Risikomischung durch geeignete Investitionen herbeigeführt wird.

Marktpreisrisiken und Geschäftsrisiken

Als Marktpreisrisiken kommen für die Investmentgesellschaft im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit grundsätzlich Zinsänderungs-, Währungs- und Kostensteigerungsrisiken in Betracht.

Da konzeptionsgemäß die Aufnahme einer Finanzierung nicht vorgesehen ist, wird das Zinsänderungsrisiko aktuell als sehr gering angesehen. Die Steuerung des Kostensteigerungsrisikos. Die erfolgte bereits bei der Konzeption des Publikums-AIF durch eine entsprechend konservative Kalkulation. Das Risiko wird zudem laufend durch eine Abweichungsanalyse beobachtet. Währungsrisiken können grundsätzlich auf Ebene von Portfoliofonds (von EUR abweichende Fondswährung) und von Portfoliounternehmen (Anteilskäufe und -verkäufe dieser oder deren operatives Geschäft) entstehen.

Als Geschäftsrisken kommen für die Investmentgesellschaft grundsätzlich Marktveränderungsrisiken in Betracht, die u.a. sowohl eine schlechtere Wertentwicklung der Zielfonds als auch Risiken aus einer mangelnden Diversifikation oder fehlenden Beteiligungsmöglichkeiten (Blind-Pool-Risiko) beinhalten. Durch ein laufendes Monitoring der Beteiligungen und eine eingehende Sondierung des Marktes sowie sorgfältige Prüfung der Beteiligungsmöglichkeiten sollen diese Risiken minimiert werden.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden grundsätzlich nur in geringem Maße gesehen, da sämtliche Aufgaben im Rahmen des Fremdverwaltungsvertrags mit der Paribus KVG als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft auf diese ausgelagert sind. Auch das Risikomanagement für die operationellen Risiken ist damit auf die Paribus KVG ausgelagert. Sollte die Paribus KVG ihren Leistungen operationell nicht nachkommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft mit diesen Leistungen zu beauftragen. Operationelle Risiken sind für die Paribus KVG im Wesentlichen identifizierte Risiken aus Personal, IT sowie Prozessen.

Operationelle Risiken können sich jedoch auch in ähnlichem Maße auf Ebene der Zielfonds ergeben. Durch eine sorgfältige Due Diligence der Zielfonds und deren Manager soll diesem Risiko Rechnung getragen werden.

Im Geschäftsjahr 2021 sind keine wesentlichen operationellen Risiken aufgetreten. Auch liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass ein operationelles Risiko schlagend werden könnte. So liegen etwa keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten, Beschwerden oder Ereignisse aus der Schadensdatenbank bei der Paribus KVG vor.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage bzw. bestandsgefährdende Risiken

Das für die Investmentgesellschaft aktuell bedeutendste Risiko ist das Geschäftsrisiko und das Platzierungsrisiko (Liquiditätsrisiko). Dieses beinhaltet insbesondere die Verfügbarkeit von liquiden Mitteln zur Begleichung von Kosten der Auflegung und von laufenden Kosten auf Ebene des Publikums-AIF. Aber auch für Investitionen in Zielfonds, um die konzeptionell angestrebte und auch aufsichtsrechtlich erforderliche Risikomischung der Investmentgesellschaft zu erreichen.

Adressenausfallrisiken und operationelle Risiken sind bei der Investmentgesellschaft unmittelbar nur in geringem Umfang und punktuell vorhanden.

Das Liquiditätsrisiko stellt sich für den Publikums-AIF unmittelbar in Form reduzierter oder ausbleibender Liquiditätsauszahlungen der Zielfonds bzw. einer nicht ausreichenden Liquiditätsreserve dar.

Die Investmentgesellschaft befindet sich noch in der Vertriebsphase, um ausreichendes Eigenkapital für den beabsichtigten Gesellschaftszweck einzuwerben. In dieser Phase entstehen zunächst Aufwendungen bzw. Zahlungsverpflichtungen, denen noch unzureichende Einnahmen gegenüberstehen.

Dies führte zu einer bilanziellen Überschuldung zum 31.12.2020, welche durch die Einwerbung von Eigenkapital im Berichtsjahr beseitigt wurde. Es besteht jedoch ein Risiko der Zahlungsunfähigkeit, wenn die vorlaufenden Kosten die liquiden Mittel übersteigen bzw. keine Finanzierungszusagen bestehen. Wenn, entgegen der Überzeugung der gesetzlichen Vertreter, die Platzierung der Fondsanteile nur verzögert oder nicht ausreichend erfolgt und/​oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Zahlungsverpflichtungen nicht verauslagt, ist der Fortbestand der Investmentgesellschaft gefährdet. Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die gesetzlichen Vertreter der Investmentgesellschaft sind jedoch davon überzeugt, dass sich die Platzierung der Fondsanteile im Geschäftsjahr 2022 dergestalt entwickeln wird, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgrund ihres Eigeninteresses auch ohne rechtliche Verpflichtung weiterhin während der Platzierungsphase entstehende Zahlungsverpflichtungen verauslagt, solange der Investmentgesellschaft nicht bereits durch platzierte Fondsanteile schon eine hinreichende Liquidität zugeflossen ist.

4.2. Chancenbericht

Sofern und soweit die Investmentgesellschaft wirtschaftlichen Risiken unterworfen ist, können sich diese auch zum Vorteil der Investmentgesellschaft auswirken.

Marktpreise

Marktpreischancen können sich aus der Veränderung von marktüblichen Preisen ergeben.

Es besteht die Chance, dass die Markt- und Wertentwicklung des Portfolios aus mittelbar gehaltenen Unternehmensbeteiligungen besser als geplant ausfällt. Dies könnte der z.B. der Fall sein, wenn sich das Marktumfeld für Private Equity Beteiligungen in den nächsten Jahren besonders günstig entwickelt. In diesem Fall könnten die Wertsteigerungen der mittelbar gehaltenen Portfoliounternehmen höher ausfallen als geplant und bei Realisierungen der jeweiligen Anteilsverkäufe zu höheren Auszahlungen der Investmentgesellschaft an die Anleger führen.

Operationelle Chancen

Die Liquiditätsplanung durch die Paribus KVG berücksichtigt gewisse operationelle Risiken und damit verbundene Kosten. Sofern diese nicht eintreten, besteht die Chance höherer Überschüsse der Investmentgesellschaft und einer verbesserten Rendite für die Anleger.

Liquidität

Sofern die Investmentgesellschaft höhere Einnahmen als geplant generieren kann, beispielsweise durch gegenüber den Planungen höhere und/​oder frühere Auszahlungen der Zielfonds, kann dies zu höheren Einnahmen der Investmentgesellschaft führen, so dass auch mit einer Verbesserung des Mittelrückflusses und/​oder der Rendite zu rechnen wäre.

4.3. Prognosebericht

Die Ertragssituation des Publikums-AIF hängt im Geschäftsjahr 2022 im Wesentlichen davon ab, ob das erforderliche Eigenkapital bei Anlegern platziert werden kann und ob dieses Kapital planmäßig in Beteiligungen an Zielfonds, die den Investitionskriterien entsprechen, investiert werden kann. Die Aufwandssituation ist als stabil und überschaubar einzuschätzen, da Verpflichtungen nur aus Fonds- und Gesellschaftskosten bestehen.

Auf Basis der geplanten laufenden Aufwendungen insbesondere für Fremdverwaltung, Verwahrstelle, Prüfungs- und sonstige Gesellschaftskosten sowie der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auflage des Publikums-AIF wird für das laufende Geschäftsjahr 2022 bei der Gesellschaft ein negatives realisiertes Ergebnis in Höhe von voraussichtlich zwischen TEUR 200 und TEUR 300 erwartet. Dieses Ergebnis wird sich im Jahr 2022 in dem Maße verschlechtern, wie die einmaligen vertraglich vereinbarten Vergütungen im Zusammenhang mit Anlegerbeitritten der Höhe nach entstehen. Das Ergebnis wird weiterhin belastet durch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Eingehen der ersten Beteiligungen an Zielfonds anfallen würden. Beteiligungserträge werden in 2022 nicht anfallen, da etwaige Erträge typischerweise erst zwei bis drei Jahre nach dem Eingehen einer Beteiligung an einem Primary-Zielfonds anfallen.

Durch die Auswirkungen der sog. Corona-Krise, die sich jedoch insgesamt abschwächen sollten, und der Ukraine-Krise ergeben sich derzeitig erhebliche Störungen nicht nur im Kapitalmarktumfeld, sondern im gesamten wirtschaftlichen Umfeld und auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Intensität und Dauer dieser Krisen sind nur schwer einschätzbar. Die Investmentgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes noch nicht investiert. Unmittelbare Auswirkungen auf Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft ergeben sich daher nicht. Spätere mögliche Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Verlauf lassen sich nicht konkretisieren. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass ggf. künftig immer noch notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus in nächster Zeit temporär zu Verzögerungen oder anderen Störungen führen könnten. Dies gilt gleichermaßen für Störungen, wie z.B. Folgen von Wirtschaftssanktionen, aufgrund der Ukraine-Krise. Dies könnte nachteilige Folgen für die Investmentgesellschaft haben. Insbesondere mit Blick auf die geplante Platzierung von Anteilen ergeben sich durch die möglicherweise stärkere Zurückhaltung potentieller Anleger bei der Zeichnung neuer AIF-Anteile zumindest temporär risikoerhöhende Auswirkungen.

Die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung der Kommanditanteile.

 

Hamburg, den 25. Mai 2022

Paribus Geschäftsführungsgesellschaft mbH (Geschäftsführende Kommanditistin)

Paribus Private Equity Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementärin)

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Hamburg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGBi. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT

Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt „A. Allgemeine Angaben“ im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt „4.1.2 Risiken“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet ist, sofern – entgegen der Überzeugung der gesetzlichen Vertreter – die Platzierung der Fondsanteile nur verzögert erfolgt oder die Fondsanteile nicht ausreichend platziert werden können und/​oder die während der Platzierungsphase entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verauslagt werden.

Wie im Abschnitt „A. Allgemeine Angaben“ im Anhang und Abschnitt „4.1.2. Risiken“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Paribus Private Equity Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment-KG zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DIE ORDNUNGSGEMÄSSE ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013). durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den

einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, 31. Mai 2022

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Butte, Wirtschaftsprüfer

Zink, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 30.06.2022 festgestellt.

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