Bei einem negativen Bilanzergebnis von über 2 Millionen Euro als Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag, darf man dann sicherlich auch solch eine Überschrift verwenden. Es ist eine reine Tatsachenbehauptung.
Deutsche Mittelstandsholding für Industriebeteiligungen II GmbH & Co. KGHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Anhang zum 31.12.2020Der vorliegende Jahresabschluss der Deutsche Mittelstandsholding für Industriebeteiligungen II GmbH & Co. KG (DMH II), Hannover, eingetragen im Handelsregister Hannover, Abteilung A unter der Nummer 204543 wurde gemäß § 242 ff., 264 ff. HGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. I. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und anderen formellen Besonderheiten Beziehungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft Für den Geschäftsführenden Kommanditisten, die NHCI UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, ist ein Betrag in Höhe von € 100 als Haftsumme im Handelsregister eingetragen. Eine Kapitalzusage übernimmt der Geschäftsführende Kommanditist nicht. Der Geschäftsbesorger, die NORD Holding Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, übernimmt eine Kapitalzusage in Form der Hafteinlage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Summe der Hafteinlagen sämtlicher Weiterer Kommanditisten und des gesamten Festkapitals von T€ 1.000, mindestens jedoch € 100. Die weiteren Kommanditisten haben der Gesellschaft eine Gesamtkapitalzusage in Höhe von T€ 213.000 gegeben. Sie teilt sich auf in T€ 1.065 Festkapital (= Haftsumme), T€ 41.535 Einzahlungen in die Rücklagen und T€ 170.400 Gesellschafterdarlehen. Zum Bilanzstichtag waren das Haftkapital und die Rücklagen in voller Höhe, sowie T€ 17.965 der Gesellschafterdarlehen eingezahlt. Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Mit der NORD Holding besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag, aufgrund dessen sie die Suche, Auswahl und Prüfung von Beteiligungsangeboten sowie die Verwaltung und Betreuung der Beteiligungen vornimmt. II. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Für jeden Gesellschafter wird ein Kapitalkonto I, ein Kapitalkonto II, ein Kapitalkonto III sowie ein Darlehenskonto wie folgt geführt:
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Finanzanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlage beigefügt. Eigenkapital Das Haftkapital in Höhe von € 1.065.000,00 sowie die Rücklagen in Höhe von € 41.535.000 waren zum Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rücktellungen betreffen Abschluss- und Prüfungskosten. V. Sonstige Angaben Angaben nach § 285 Nr. 15 HGB Die Komplementärin ist die DMH Verwaltungs GmbH, Hannover, mit einem gezeichneten Kapital von TEUR 25. Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2020 keine Arbeitnehmer. Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäftsführung obliegt dem Geschäftsführenden Kommanditisten. Deren Geschäftsführer sind die Herren Andreas Bösenberg Rainer Effinger Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB Der Geschäftsführende Kommanditist erhielt im Geschäftsjahr keine Bezüge bzw. Vergütungen.
Hannover, den 15. April 2021 NHCI UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG vertreten durch NORD KB Dachfonds III Mitarbeiter Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) Andreas Bösenberg Rainer Effinger Geschäftsführer Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Deutsche Mittelstandsholding für Industriebeteiligungen II GmbH & Co. KG, Hannover Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Deutsche Mittelstandsholding für Industriebeteiligungen II GmbH & Co. KG, Hannover, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 15. April 2021 Deloitte GmbH Michael Bukowski, Wirtschaftsprüfer Marco Selle, Wirtschaftsprüfer |
Kommentar hinterlassen